Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück / 1 Allgemeines

Ein wesentlicher Grund für die Unterscheidung zwischen Grund und Boden und Gebäude im Steuerrecht sind die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Weil der Grund und Boden regelmäßig keiner Abnutzung im Sinne des Steuerrechts unterliegt, darf er im Allgemeinen auch nicht abgeschrieben werden.[1] Lediglich im betrieblichen Bereich ist für den Grund und Boden eine Teilwe...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingefügten Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten und bei der Ausübung von Ermessensspielräumen im Ra...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.4.2 Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffend der Zuschreibung, § 253 HGB

Rz. 176 Während der übernehmende Rechtsträger die Wirtschaftsgüter nach den §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen hat, steht dem übernehmenden Rechtsträger nach UmwG ein Bewertungswahlrecht zur Verfügung. Eine Wertaufholung beim übernehmenden Rechtsträger infolge einer vora...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Festwert / 3 Vereinfachungsverfahren: Gruppenbewertung und Bewertung mit einem Festwert

In der Handelsbilanz können Bewertungsvereinfachungsverfahren beansprucht werden, z. B. die Gruppenbewertung[1] und die Bewertung mit einem Festwert.[2] Steuerliche Regelungen hierzu bestehen nicht, sodass bei Anwendung der Bewertungsvereinfachungsverfahren die Wertansätze aus der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen sind. D. h., die handelsrechtliche Regelung kan...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

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Festwert / 4 Voraussetzungen für die Bildung von Festwerten

Nach § 240 Abs. 3 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen Festwerte gebildet werden. Entscheidet sich der Unternehmer dafür, Festwerte in der Handelsbilanz zu bilden, dann ist er nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz auch in der Steuerbilanz daran gebunden, diesen Festwert auszuweisen.[1] Hinweis Gleichbleibende Menge und Wert als Vora...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 2.1.1 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 5 Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG – eingefügt durch das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – ist das Rückzahlungsverbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG nicht auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anzuwenden. Damit erfolgte eine Gleichstellung von Gesellschafterdarlehen mit Darlehensf...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.2 Kapitalerhöhungen

Rz. 41 Die ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 55 bis 57b GmbHG) setzt zunächst einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter voraus, der notariell beurkundet sein muss und auf der Grundlage einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen ergangen ist (vgl. §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG handelt es sich bei der Stammkapitale...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 8.2 Steuerliche Verkürzung der Nutzungsdauer für Computerhardware und Software

Zum 1.1.2021 wurde die steuerliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software von bislang 3 Jahre auf nunmehr 1 Jahr abgesenkt. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Hardwareprodukte wie Stand-PC's, Notebooks und Drucker als auch immaterielle Wirtschaftsgüter der "Betriebs- und Anwendersoftware". Die verkürzte Nutzungsdauer kann regelmäßig für alle Gewinnermittlungen...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.3 Kapitalherabsetzungen

Rz. 44 Das GmbHG sieht lediglich die ordentliche und die vereinfachte Kapitalherabsetzung vor. Bezüglich der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von Anteilen existieren im GmbH-Recht keine Regelungen. Das Stammkapital bleibt im Rahmen der Einziehung grundsätzlich unverändert, es sei denn die Einziehung wird mit der Herabsetzung verbunden.[1] Die ordentliche Kapitalherabs...mehr

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Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

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Rückstellung, Schadensersat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen grundsätzlich zu bilden, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA: Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters

Der Bilanzansatz eines erworbenen Grundstücks ist auch dann um den Betrag der vGA zu mindern, wenn es bei als Anschaffungsnebenkosten zu beurteilenden Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Der Auffassung, auch ein überhöhter Kaufpreis s...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 7.3 Höhe der Rückstellung in der Handelsbilanz

Arbeitgeber müssen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilanzieren, soweit sie auf Leistungen der Arbeitnehmer in der Vergangenheit entfallen. Die Leistung des Arbeitgebers ist für eine bereits bewirkte Leistung des Arbeitnehmers geschuldet und wurde damit bereits im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verur...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 10 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Verpflichtungen zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden unter dem Gesichtspunkt der drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften beurteilt. Achtung Steuerbilanz Für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre sind in der Steuerbilanz Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht mehr zulässig.[1] Praxis-Beispiel Rückstellung für Entge...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 13 Mutterschutz

Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung[1] und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen,[2] nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Während dieser Schutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung in Höhe von höchstens 13 EUR pro Kalendertag.[3] In Hö...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 7.4.2 10-jähriger Bestand des Dienstverhältnisses

Bei der Bemessung der Rückstellung ist die Fluktuation, das Ausscheiden von Arbeitnehmern aufgrund von Kündigungen, zu berücksichtigen. Bei der steuerrechtlichen Regelung geschieht das für Bilanzstichtage nach dem 31.12.1992 pauschal, indem für die Anerkennung von Jubiläumsrückstellungen vorausgesetzt wird, dass das Dienstverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat.[1] Mit ...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / II. Der Sachverhalt (FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, ErbStB 2023, 316)

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatten ein Vater und sein Sohn eine KGaA gegründet. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug 50.000 EUR und wurde vom Vater vollständig übernommen. Der Sohn verpflichtete sich als Komplementär der KGaA eine nicht auf das Grundkapital zu leistende Vermögenseinlage i.H.v. 450.000 EUR in bar zu erbringen (Rz. 2 der Gründe). Später schloss d...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Handelsbilanz

Rn. 18 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für sog Altzusagen, dh Pensionszusagen (zum Begriff s Rn 24ff), die vor dem 01.01.1987 erteilt worden sind, besteht gemäß Art 28 Abs 1 S 1 EGHGB weiterhin ein Passivierungswahlrecht. Es gilt auch für die Erhöhungen von Altzusagen, die nach dem 31.12.1986 vereinbart worden sind. Ist von einer KapGes aufgrund des Passivierungswahlrechts für Al...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Abweichung Handelsbilanz/Steuerbilanz

Rz. 310 Eine der Begünstigung nach § 6b EStG entsprechende Regelung sieht das Handelsrecht nicht vor; es handelt sich um ein rein steuerrechtliches Wahlrecht. Bei der Inanspruchnahme solcher steuerlichen Wahlrechte, die abweichend vom handelsbilanziellen Ansatz ausgeübt werden, sind gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG zusätzlich spezielle Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Danach s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / j) Exkurs: Steuerabgrenzungen (Latente Steuern)

Rz. 169 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG erfährt für die steuerbilanzrechtliche Gewinnermittlung eine Vielzahl von Durchbrechungen (dazu u. Rdn 233 ff.). Deshalb können die Bilanzansätze in der Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, sodass das handelsrechtliche Ergebnis und der steuerrechtliche Gewinn unterschiedlich hoch ausfallen. Dies hat seinen ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bedeutung der BFH-Rspr.

Rz. 57 Im Handelsbilanzrecht spielt die Rspr. des BFH eine zentrale Rolle. Dies hängt damit zusammen, dass im Verhältnis zwischen Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung das Steuerrecht über §§ 5 Abs. 1 EStG, 8 Abs. 1 KStG für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften eine prinzipielle Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbila...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 285 Grundlage für die Ergebnisbeteiligung des Unterbeteiligten ist das Ergebnis der Hauptbeteiligung, d.h. der dem Hauptgesellschafter ausgeschüttete bzw. gutgeschriebene Anteil am Bilanzgewinn oder Verlust der Hauptgesellschaft.[360] Rz. 286 Ist vertraglich nichts vereinbart, wird als Berechnungsgrundlage der Handelsbilanzgewinn der Hauptgesellschaft herangezogen.[361] D...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Handelsbilanzielle Abbildung / Verbuchung

Rz. 506 Werden Mitunternehmeranteile oder Betriebsvermögen in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht, wird die Einbringung als laufender Geschäftsvorfall behandelt. Die GmbH weist in diesem Fall die Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter erstmals in der Jahresabschlussbilanz aus, die auf die Einbringung folgt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Betriebsvermögen

Rz. 243 Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Betriebsvermögen im handelsbilanzrechtlichen und im ertragsteuerrechtlichen Sinn nicht zwingend übereinstimmen muss. Eine vollständige Deckungsgleichheit besteht lediglich bei Kapitalgesellschaften, weil diese ausnahmslos gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. § 8 Abs. 2 KStG), mit der Konsequenz, dass die dazu eingesetzten ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Einbringungen nach § 20 UmwStG

Rz. 535 Gem. § 20 Abs. 2 UmwStG sind bei einer Einbringung eines steuerlichen (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft die eingebrachten Wirtschaftsgüter grds. mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Antrag beim Finanzamt kann die Kapitalgesellschaft das übernommene Betriebsvermögen einheitlich mit dem Buchwert oder einem beliebigen Wert zwischen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Insolvenzreife

Rz. 635 Der Insolvenzverwalter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Insolvenzreife.[1271] Er genügt seiner Darlegungslast, wenn er eine Handelsbilanz mit dem Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages vorlegt und erläutert, ob ggf. Abweichungen zum Überschuldungsstatus zu berücksichtigen sind[1272] bzw. dass stille Reserven nicht vorhanden sind.[1273...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / f) Korrekturen zu Passiva

Rz. 146 In der Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft ist als Korrekturposten zu Passivposten auf der Aktivseite der "nicht durch Kapital gedeckte Fehlbetrag" des § 268 Abs. 3 HGB zu nennen, der dadurch entsteht, dass das Unternehmen rechnerisch überschuldet ist, weil die Aktiva die Schulden nicht decken. Es handelt sich um einen Differenzposten zur Aktivseite. Ausstehende Ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einzelkaufmann

Rz. 174 Der Einzelkaufmann hat im Jahresabschluss nur sein Betriebsvermögen zu erfassen. Das Betriebsvermögen (Handelsgeschäft) ist vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen. Zwar haftet der Kaufmann für Schulden sowohl mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen, doch erklärt sich die Begrenzung auf den unternehmerischen Bereich daraus, dass die Handelsbilanz den untern...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) GoB und umgekehrte Maßgeblichkeit

Rz. 130 Die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach steuerrechtlich zulässige, aber nicht zwingend vorgeschriebene Wertansätze, namentlich Sonderabschreibungen, bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung nur dann anerkannt wurden, soweit sie sich aus der Handelsbilanz ergaben (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a.F.), hat der Gesetzgeber durch das BilMoG (näher o. Rdn 53) abgeschaff...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Sanktionen bei Buchführungsverstößen

Rz. 87 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person (vgl. § 335b HGB) kann das Bundesamt für Justiz auf Unterrichtung i.S.d. § 329 Abs. 4 HGB durch die das Unternehmensregister führende Stelle[160] ein Ordnungsgeld i.H.v. mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 25.000,00 EUR gegen Mitglieder eines geschäftsführenden Orga...mehr