Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 Zu Darlegungsanforderungen und Ermittlungstiefe des Hilfebedarfs in der Sozialhilfe bei Verschweigen der Nutzung eines Fahrzeugs: VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 30.3.1998, 10 B 79/98. Rz. 16 Beckmann, Datenschutz im Sozialamt, ZfSH/SGB 1998 S. 92, 121. Bieresborn, Sozialdatenschutz nach Inkrafttreten der EU-DSGVO, NZS 2017 S. 887, 926, NZS 2018 S. 10. Brückner, Der D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 119 Wissens... / 3 Literatur

Rz. 8 Heyer/Hammer, Neue Impulse in der Arbeitsmarktforschung, ASP 2002 Nr. 5/6 S. 34. Kunkel, Übersicht über den Sozialdatenschutz nach seiner Neuregelung (Stand 1.7.2002), ZfF 2002 S. 195. Martens, Vermuteter Sozialmissbrauch und gefühlte Kostenexplosion beim Arbeitslosengeld II, SozSich 2005 S. 358.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.4 Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld

Rz. 169 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III) ruht gemäß § 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld. In der Regel stellt die Agentur für Arbeit die Zahlung 6 Wochen vor dem maßgeblichen Tag der Entbindung ein. Insofern kommt es dann auch nicht zu einer zeitlichen Überschneidung des Mutterschaftsgeldanspruchs mit der SGB I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.2 Bezieher von Arbeitslosengeld I

Rz. 129 Bei Arbeitslosigkeit können nur Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Mutterschaftsgeld i. S. d. § 24i beanspruchen, nicht dagegen Bezieher von Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II). Letztere haben gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2a keinen Anspruch auf Krankengeld und damit auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld; sie erhalten währe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Arbeitsausfalls Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei ihrer K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6. Das sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abzugsverbote

Rz. 39 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vom Abzug als WK sind Aufwendungen ausgeschlossen, wenn sie dem Stpfl für seine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) entstehen und kein Ausbildungsdienstverhältnis gegeben ist (§ 9 Abs 6 EStG; zu Einzelheiten > Rz 12 ff). Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG für die zur Lebensführung gehörenden Aufwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 10.3 Nordrhein-Westfalen

"NRW Überbrückungshilfe Plus" Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe sieht vor, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts, wie private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht abgedeckt werden. Zwar wurde der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 30.9.2020 deutlich erleichtert, jedoch fallen viele Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten und auf Leistungen zur Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder eine versicherte selbständige Tätigke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Geiz-Vereinbarung

Rz. 184 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[153] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Rz. 185 Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 1025 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 966 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden soll. Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bildet den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 725 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[838] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstäti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 34 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 6 Abs. 1 SGB II: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können die Träger Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die Länder können bestimmen, dass und inwiewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 564 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[656] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Testamentsvollstreckung im Bereich der privaten Vermögen

Rz. 14 Die Gründe, im Privatbereich eine Testamentsvollstreckung zu verfügen, sind vielfältig und ebenso unterschiedlich wie die Erblasser selbst. Darunter gibt es sicherlich auch eher irrationale Gründe wie die Vorstellung, die Erben noch aus dem Grab heraus mit kalter Hand dirigieren zu wollen. In der Praxis spielt dieser Gedanke allerdings im Unterschied zu den empirisch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Testamentsvollstreckun... / II. Grundstruktur des Bedürftigentestaments

Rz. 3 Neben dem Behindertentestament gibt es auch das sogenannte Bedürftigentestament. Dieses zielt darauf ab, die Lebenssituation eines bedürftigen Erben zu verbessern. Denn sofern ein Bedürftiger (z.B.: Empfänger von ALG II oder bei Privatinsolvenz) erbt, zieht der Staat das Erbe als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleistungen ein.[5] Dies kann durch das Bedürftigentesta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 93 Verhält... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Drittes und Viertes Kapitel) unberührt bleiben. Rz. 3a Mit der Überführung der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 in das SGB IX...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 47b regelt ausschließlich die Höhe und Berechnung des Krankengeldes (§ 44) und des Kinderkrankengeldes (§ 45) bei Beziehern von Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III; Rz. 3 ff.), Unterhaltsgeld (ehemals §§ 153 ff. SGB III; Rz. 6) und Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. und 101 ff. sowie § 111 ff. SGB III; Rz. 15 ff.). Da das Unterhaltsgeld mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.1.2 Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 4 § 47b Abs. 1 begrenzt den Personenkreis, der Krankengeld a) wegen einer Arbeitsunfähigkeit nach § 44 oder b) wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nach § 45 (Kinderkrankengeld) in Höhe der zuletzt bezogenen SGB III-Leistung erhält, auf die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht der Arbeitslosen (KVdA) nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 setzt grundsätzlic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters

Leitsatz 1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch gegen die Familienkasse haben und können die Kindergeldansprüche des Berechtigten gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 107 SGB X als erfüllt gelten und gemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Mehrere Forderungsarten Grundsätzlich kennen wir im Zivilrecht drei Forderungsarten, nämlich vertragliche Ansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und führen auch zum Teil zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Nicht selten kann ein Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Aufwandsentschädigungen, Auslösegelder und sonstige Zulagen (Nr. 3)

Rz. 12 Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt nur vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies muss der Schuldner darlegen. Keine Aufwandsentschädigung liegt hingegen vor, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll wie z.B. bei Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Testamentsvollstreckung im Bereich privater Vermögen

Rz. 22 Die Gründe, warum Erblasser sich entschließen, im Privatbereich eine Testamentsvollstreckung zu verfügen, sind vielfältig und ebenso unterschiedlich wie die Erblasser selbst. Auch das sind bei näherer Betrachtung oftmals besondere Fälle, weshalb wir auch diese hier kurz beleuchten möchten. Rz. 23 Gründe für die letztwillige Anordnung einer Testamentsvollstreckung mögen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 3 Literatur

Rz. 9 Bartels, Neue Entwicklungen bei der Gesetzgebung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Bezug auf Bereiche des Sozialen, NDV 2020 S. 241. Burkiczak, "Hartz IV" in Zeiten von Corona, NJW 2020 S. 1180. Groth, Das Sozialschutz-Paket III, jurisPR-SozR 7/2021 Anm. 1. Leopold, Sozialschutzpaket II – Weitere Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie, jurisPR-SozR ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.9 Einstellungen

Die Einstellung von Arbeitnehmern § 87 Nr. 1 PersVG BE und von Beamten § 88 Nr. 1 PersVG BE unterliegt der Mitbestimmung. In § 90 Nrn. 9 und 10 PersVG BE werden die Einstellung bestimmter Beschäftigter der Mitwirkung unterstellt. Dabei handelt es sich um die Personen, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III für die Dauer von bis zu 9 Monaten eingestellt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.9 Hartz-IV-Sicherheit der Rentenleistung

Wird bei Abschluss der Versicherung auf das Recht verzichtet, den Versicherungsvertrag kündigen zu können und die bis dahin eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Durch den Verzicht auf das Kündigungsrecht, wird die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung zum geschützten Vermög...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.6.4 Verzicht auf Kündigung

Verzichtet ein Versicherter bei Vertragsabschluss auf sein Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen und ggf. die bis dahin gezahlten Beiträge zurückzuerhalten, wird dadurch die Anwartschaft aus der freiwilligen Versicherung "Hartz-IV-sicher" gemacht. Grundsätzlich ist, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann, vorhandenes Vermögen einzusetzen, wozu auch Anwartsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 2.12 Versicherungsrechtliche Abwicklung

Der Beschäftigte muss vor der Durchführung der Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgung eine Modellberechnung zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung anfordern. Mit der Modellberechnung erhält er vor Vertragsschluss die notwendigen Vertragsinformationen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Produkt- und Vertragsinformationen, Steuer- und Sozialabgabeninformatio...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.1 Keine Anrechnung der Rentenleistung auf andere Bezüge

Die Leistung aus der freiwilligen Versicherung tritt neben die Rente aus der Pflichtversicherung und die gesetzliche Rente oder eine Leistung eines berufsständischen Versorgungswerks. Eine Anrechnung der Leistungen untereinander erfolgt nicht. Auch bei Arbeitslosigkeit und Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld/Sozialhilfe (im Rahmen von Hartz IV) erfolgt keine Anrechnung der R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.4 Weitere Besonderheiten

Bei einer Eheschließung ab 1. 1. 2002 besteht grundsätzlich dann kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Diese gesetzliche Vermutung, dass in Fällen solch kurzer Ehedauer es der alleinige oder überwiegende Grund für die Eheschließung war, eine Versorgung zu verschaffen, kann allerdings vom überlebenden Ehegatten widerlegt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.1.1 Übernahme der Krankenbehandlung (Satz 1)

Rz. 15 Die Krankenkasse kann für Arbeits- und Erwerbslose, für andere Hilfeempfänger sowie für die vom Bundesministerium für Gesundheit bezeichneten Personenkreise die Krankenbehandlung übernehmen, wenn die Personen nicht gesetzlich gegen Krankheit versichert sind. Bei einer Übernahme sind der Krankenkasse die vollen Aufwendungen für den Einzelfall sowie ein angemessener Teil ih...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 6 Abs. 4 GG hat jede Mutter – auch die werdende – Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge durch die Gemeinschaft. Die daraus resultierende Schutzverpflichtung des Staates setzte der Gesetzgeber durch spezifische Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen um, und zwar im Mutterschutzgesetz (MuSchG) den"arbeitsrechtlichen" Schutz (z.B. arbeitszeitlicher, betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten und Ge... / 2.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Entgelte i. S. d. UStG)

Rz. 26 Ein Unternehmer, der Abfälle einzelner Kunden in Containern bei Mülldeponien eines Landkreises anliefert und gemäß Abfallsatzung als Gebührenschuldner der Deponiegebühren herangezogen wird, kann diese Deponiegebühren als durchlaufende Posten behandeln. Voraussetzung ist, dass dem Betreiber der Deponie der jeweilige Auftraggeber (als deponieberechtigter Abfallerzeuger)...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 3.14 Nichtzahlung und Ruhen

Endet die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen (§ 100 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 SGB VI), wird auch die Betriebsrente nicht mehr gezahlt. Die Betriebsrente wird auf Antrag wieder gezahlt, wenn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder als Voll- oder als Teilrente geleistet wird. Durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Erwerbsschaden... / 2 Aus den Gründen:

(von dem Abdruck der nicht den Erwerbsschaden betreffenden Ausführungen wird hier abgesehen): II. [39] Die zulässige Berufung hat teilweise Erfolg. [40] Dem Kläger steht nach § 7 Abs. 1, 11, 13 StVG, 843 BGB, 115 Abs. 1 Nr. VVG gegen die Beklagten ein Anspruch auf Ersatz eines Erwerbsschadens für den Zeitraum Februar 2015 bis August 2021 in Höhe von 94.512,30 EUR – zum Teil neb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr