Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Gestaltungsfragen und -probleme

Rz. 198 Fallbeispiel 92: Der Sohn in prekären Arbeitsverhältnissen Der Erblasser hat einen Sohn, der 55 Jahre ist und immer einmal wieder in "prekären" Arbeitsverhältnissen tätig ist, auf Dauer aber wohl ein Fall für das Arbeitslosengeld II werden wird. Welche Fragen stellen sich? 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung Rz. 199 Die Ur-Version des Behinde...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einnahmen in Geld (§ 11 Abs. 1 SGB II)

Rz. 29 Nach der seit dem 1.8.2016 geltenden Definition des § 11 SGB II sind als Einkommen nur noch zu verstehen. Zu den klassischen Einkünften in Geld gehören z.B. auch die Zinsen, die aus geschontem Vermögen (§ 12 SGB II) erzielt werden.[48] Einzel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Die Abgrenzung der Existenzsicherungsleistungen von SGB II und SGB XII

Rz. 194 SGB XII und SGB II zielen auf unterschiedliche Personengruppen ab, haben unterschiedliche Einkommens- und Vermögensbegriffe, unterschiedliche Schontatbestände und deshalb auch unterschiedliche Regressformen: Sie müssen daher voneinander unterschieden werden. Rz. 195 Fallbeispiel 7: Die großzügige Mutter II Die Mutter M will ihrer Tochter T 1 im Wege der vorweggenommen...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / b) Sozialhilferegress wegen Einkommens- und Vermögensminderung

Rz. 146 Die existenzsichernden Leistungen des SGB II und des SGB XII haben spezielle Regressregeln dafür, dass ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Das Arbe...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / A. Einführung

Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeits...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.3 Anrechnung von Geldleistungen einer öffentlich-rechtlichen Stelle (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 sind Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle (Körperschaft, Anstalt oder Behörde einschließlich Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I) im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt, auf das während der Teilhabeleistung zu zahlende Übergangsgeld anzurechnen. Hiermit s...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Mit der Anpassung des Übergangsgeldes nach § 70 will der Gesetzgeber dem wirtschaftlichen Schutz des Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen Rechnung tragen. Die Vorschrift dient insbesondere der Anpassung der Kaufkraft, um den Rehabilitanden/Arbeitsunfähigen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Diese Anpassung kommt nur für die unter Rz. 2 aufgeführten Ent...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.4 Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts (Abs. 2)

Rz. 12 Erhält der Rehabilitand Übergangsgeld wegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ist einer der unter § 68 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Parameter erfüllt, beträgt die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts. Dieses "fiktive Arbeitsentgelt" ist in seiner Höhe abhängig von der individuell erreichten beruflichen Qualifikatio...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.2 Beiträge (Abs. 2)

Rz. 10 Ebenso wie bei der nach § 257 Abs. 2a begründeten "normalen" Krankenversicherung im Standardtarif durfte nach Satz 1 der Beitrag für eine nach Abs. 1 begründete Versicherung den durchschnittlichen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 257 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 nicht überschreiten. Hingegen galt gemäß Satz 1 die dort für Ehegatten oder Lebenspartner vorge...mehr

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§ 37 Sozialrecht / D. Arbeitslosengeld II ("Grundsicherung für Arbeitsuchende")

I. Typischer Sachverhalt Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 588 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in ...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 391 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[689] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen (siehe Rdn 55 ff.) oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschl...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 16 Als Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gewährt:[27]mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Einstweilige Anordnung

Rz. 17 Muster 37.4: Einstweilige Anordnung Muster 37.4: Einstweilige Anordnung An das Sozialgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des _____ – Antragsteller – gegen _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II min...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 15 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2018 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2019 und 2020 machte er mit seiner Firma Verluste, so dass er das Gewerbe zum 1.1.2021 abmeldet und im November 2020 Arbeitsl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 196 Mandant M war bis 2019 mit einer Malerfirma selbstständig, die er aufgrund schlechter Auftragslage und Zahlungsmoral seiner Kunden aufgeben musste. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer hat M bezahlt. M lebt seit Aufgabe seines Geschäftsbetriebes im Wesentlichen von ALG II und geht einer Tätigkeit nach, für die er monatlich ein Nettoentgelt in Höhe von...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, so dass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [301] ggf. Überstunden zu leisten sind,[302] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – a...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / bb) Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II)

Rz. 227 Der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nach § 19 SGB II begründet ebenfalls einen Erwerbsschaden. Der Anspruch ist ab 1.1.2005 nach dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[314] gegeben. Die damit erfolgte Einführung eines Anspruchs auf "Arbeitslosengeld II" (§ 19 SGB II) hatte gleichzeitig den Wegfall der früheren Arb...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Arbeitslose

Rz. 172 Bei Arbeitslosen können sich Probleme des Verdienstausfalls in zwei Richtungen ergeben: Rz. 173 1. Wer als Arbeitsloser staatliche Unterstützung bezieht, erleidet, wenn er unfallbedingt arbeitsunfähig wird, zwar keinen unmittelbaren Verdienstausfall. Da er infolge der Verletzung aber dem Arbeitsmarkt (ggf. vorübergehend) nicht mehr zur Verfügung steht, verliert er sei...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden und Beeinträchtigung der Arbeitskraft

Rz. 5 Der Erwerbsschaden eines Verletzten umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann.[5] Der Schaden liegt nicht bereits im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher.[6] Deshalb entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente leb...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XII. Dauer der Rentenansprüche

Rz. 118 Die Dauer der Rentenansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB ist auf die Zeit beschränkt, in welcher der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre; die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben. [251] Auch dies setz...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Berufliche Bedürfnisse

Rz. 20 Unter berufsbedingte Aufwendungen fallen regelmäßig die im Zusammenhang mit der Berufsausübung anfallenden Fahrtkosten. Dem berufstätigen Schuldner ist einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten grds. auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in ange...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO gelten nur für die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens selbst (§ 850 Abs. 1 ZPO; BGH, WM 2004, 1928 = Rpfleger 2004, 711 = NJW 2004, 3714 = JurBüro 2004, 671 = BGHReport 2005, 61 = MDR 2005, 48 = ZVI 2004, 735 = InVo 2005, 16 = KKZ 2005, 104). Aus Vereinfachungsgründen werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einkommensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 44 Auch die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers sind bei der Gebührenbestimmung zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in der BRD, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[108] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei ca. 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Außergerichtliche Angelegenheit

Rz. 7 Abs. 1 findet nur Anwendung auf eine Vergütungsvereinbarung, die für eine außergerichtliche Angelegenheit geschlossen wird. Aus der Bezugsgröße der gesetzlichen Vergütung folgt zudem, dass für die Tätigkeit des Anwalts in dieser außergerichtlichen Angelegenheit gesetzliche Gebühren existieren müssen. Keine Anwendung findet Abs. 1 daher auf die Bereiche der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.5.2020 – 3 WF 182/19 Arbeitslosengeld II stellt als staatliche Transferleistung kein Nettoeinkommen im Sinne des § 43 FamGKG dar und ist dementsprechend bei der Bestimmung des Verfahrenswertes in Ehesachen nicht zu berücksichtigen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.3.2021 – 6 UF 22/21 Wird in einer Umgangssache nach dem 31.12.2020 Beschwerde eingelegt, ...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr