Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Grundlagen

Rz. 120 Gem. § 28 Abs. 2 wird über Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beschlossen; nicht "die Abrechnung", aber auf deren Grundlage. Vereinfacht kann weiterhin vom "Abrechnungsbeschluss" gesprochen werden. Der Abrechnungsbeschluss ist – wie jeder andere Beschluss auch – auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären, wenn er ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, al...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

Rz. 42 Abwasserleitung. → Leitungen. Rz. 43 Anbau. Nachträgliche Anbauten (z.B. Wintergarten, Balkonverglasung, Balkon, Schuppen und andere fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbundene Baulichkeiten) stehen auch dann im Gemeinschaftseigentum, wenn sie von einem Miteigentümer allein gebaut und finanziert wurden.[52] Im Prinzip obliegt die Erhaltungslast deshalb der Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH auf erneute Abrechnung der Heizkosten für das Jahr 2015 entsprechend den Vorgaben des zwischen K und der Rechtsvorgängerin der B-GmbH geschlossenen Wärmelieferungsvertrags aus dem Jahr 1984 und auf Aushändigung der Rechnung in Anspruch. K ist der Ansicht, die ihr unter dem 17.6.2016 erteilte Heizkostenabrechnung entsp...mehr

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§ 16 Anhänge / D. Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung) in der Fassung vom 21.01.1989 (BGBl. I S. 115; geändert durch VO vom 02.12.2008 – BGBl. I S. 2375, 2009 S. 435); zuletzt geändert durch VO vom 05.10.2009 (BGBl. I 2009, S. 3250)

Rz. 4 Gesetzesstand Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten Vom 20. Januar 1989 (BGBl. I 1989, S. 115) Amtl. Gliederungsnummer: 754–4–4 Zuletzt geändert durch: Neufassung der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 05.10.2009 (BGBl I 2009, S. 3250) § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kostenmehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.4 Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

Neu: Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen Gemäß § 18 Abs. 4 WEG n. F. kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, war längst anerkannt, dass es sich bei dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen um einen Individ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Als vertretbare Handlungen kommen i. d. R. Werk- oder Dienstleistungen (soweit letztere nicht unter § 888 ZPO fallen) vor (ausführlich hierzu Goebel/Goebel, § 11 Rn. 10), so z. B.: Abnahme einer Kaufsache (OLG Köln, MDR 1975, 586), der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet (OLGR Frankfurt, 2006, 935; ausgeschlossen wäre ein...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Aufklärung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden gelten folgende Grundsätze [1]: Beweis der Mängelfreiheit Zunächst muss der Vermieter darlegen und ggf. beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.[2] Hinweis Beweisantritt durch SV-Gutachten Dieser Beweis...mehr

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AGS 05/2019, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Begründet von Dr. Hans Langenberg, fortgeführt von RiAG Dr. Kai Zehelein. 9. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 734 S., 59,00 EUR Mit der vorliegenden 9. Aufl. ist der Begründer und vormalige Mitautor Dr. Hans Langenberg ausgeschieden. Fortgeführt wird das Werk jetzt ausschließlich von Herrn Dr. Kai Zehelein, der bereits in der 7. und 8. Aufl. mitgearbeitet hat. Die...mehr

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Abrechnung: Unzutreffender Umlageschlüssel – Folgen?

Leitsatz Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Abrechnung – von den Vorgaben der HeizkostenV abweichen, ist anfechtbar, aber nicht nichtig. Normenkette WEG § 16 Abs. 3; HeizkostenV § 7, § 9a Das Problem Nach der Gemeinschaftsordnung sind die Kosten für Wärme und die Bereitung von Warmwasser auf der Grundlage der gesetzlichen Be...mehr

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Abrechnung: Wer schuldet ihre Erstellung?

Leitsatz Die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber des Amtes "Verwalter" ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr daher unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnun...mehr

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HeizkostenV: Ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen

Leitsatz § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV ist auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung nicht analog anwendbar. Normenkette HeizkostenV § 7 Abs. 1 Satz 3 Das Problem K ist Mieterin einer in Dresden gelegenen Wohnung der Beklagten B. Das Gebäude ist mit einer Einrohrheizung ausgestattet, bei der die Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ...mehr

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ZAP 6/2016, Heizkostenabrechnung: Kürzungsrecht des Nutzers bei fehlerhafter Verbrauchsabrechnung

(BGH, Urt. v. 20.1.2016 – VIII ZR 329/14) • Gibt es in dem eine Heizkostenabrechnung betreffenden Objekt zwei unterschiedliche Nutzergruppen, wird also in einem Teil der Wohnungen der Wärmeverbrauch durch Wärmemengenzähler erfasst und sind in einem anderen Teil der Wohnungen Heizkostenverteiler installiert, so muss für eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Heiz...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / 2. Heizkostenabrechnung bei Einrohrheizungen

§ 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV, wonach der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden kann, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der dynamischen Verweisun...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 4. Heizkostenabrechnung

Wird der Verbrauch der versorgten Nutzer unterschiedlich, also mit Wärmezählern und Verdunstern erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Hat der Vermieter den Verbrauch jedoch unter Verstoß gegen diese sich aus § 5 Abs. 2 S. 1 HeizkostenV ergebend...mehr

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ZAP 7/2016, Heizkostenabrechnung: Auslegung einer Abrechnungsklausel bzgl. der Fristbestimmung

(BGH, Urt. v. 20.1.2016 – VIII ZR 152/15) • Einer unter der Geltung des § 4 Abs. 1 S. 1 und 2 MHG von einem Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellten Formularklausel, die bestimmt: "Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. [ ... ]", ist keine Ausschlusswirkung dahin beizumessen, dass der Vermieter mit Ablauf diese...mehr

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ZAP 15/2015, Wohnraummiete: Heizkostenabrechnung

(BGH, Urt. v. 6.5.2015 – VIII ZR 193/14) • Nach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV kann der Wärmeverbrauch der Nutzer in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen das...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / a) Formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung

Bekanntlich wird bei Betriebskostenabrechnungen zwischen formellen und materiellen Fehlern unterschieden. Erstere können nur innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB geheilt werden. Deshalb kommt der Frage, wie eine Betriebskostenabrechnung auszusehen hat, um formell ordnungsgemäß zu sein, eine große Bedeutung zu. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebsk...mehr

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Abrechnung: Behandlung des Betriebsstroms der Heizungsanlage

Leitsatz In der Abrechnung müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Normenkette WEG § 28 Abs. 3; HeizkostV § 7 Abs...mehr

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FoVo 6/2016, Großunternehme... / 1 I. Der Fall

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Mietnebenkosten aus der Betriebskostenabrechnung 2011 von der Heizkostenabrechnung 2012 nebst vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend. Die Beklagte ist dem mit Einwendungen gegen die Abrechnung entgegengetreten und sieht in der vorgerichtlichen Beauftragung eines Rechtsanwaltes einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.mehr

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Dienstwohnung / 6.6 Heizkosten

Mit dem sich aus § 3 Abs. 1 der Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte ergebenden Quadratmetersätzen sind gem. § 3 Abs. 4 der Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte u. a. auch die Kosten für die Heizung abgegolten. Eine Verpflichtung zum Einbau von Messgeräten zur Berechnung der Heizkosten dürfte nicht bestehen, da mit den Beschäftigten kei...mehr

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Funkbasierte Heizkostenverteiler: Wann entspricht der Einbau § 21 Abs. 4 WEG?

Leitsatz Der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn entgegen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes keine konkreten Zwecke festgelegt werden, für welche die erhobenen Verbrauchsdaten verarbeitet und genutzt werden sollen. Normenkette §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG; § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer besch...mehr

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Beseitigung: Fußbodenheizung

Leitsatz Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend erstellt wird. Baut der Bauträger eine Fußbodenheizung ein, können die anderen Wohnungseigentümer aber vom betroffenen Wohnungseigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 WEG; §§ 812, 1004 BGB...mehr

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Umlageschlüssel: Anwendung bis zur Änderung

Leitsatz Es handelt sich bei den Heizkosten um eine von vielen Kostenpositionen innerhalb einer Abrechnung, für welche stets ein bestimmter Umlageschlüssel gilt. Auch wenn dieser Umlageschlüssel unbillig sein sollte, ist er in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu ändern und bis dahin anzuwenden. Normenkette § 16 Abs. 3 WEG; §§ 7, 11 HeizkostenV Das Problem In einer Wohnungseige...mehr

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FoVo 2/2014, Pfändbarkeit des Guthabens aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Leitsatz Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. BGH, 20.06.2013 – IX ZR 310/12 1 I. Der Fall Gläubiger klagt gegen Vermieter auf ...mehr

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FoVo 2/2014, Pfändbarkeit d... / Leitsatz

Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. BGH, 20.06.2013 – IX ZR 310/12mehr

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Elektronische Heizkostenverteiler und Einrohrheizungsanlagen

Leitsatz Dem Fehlen von Messgeräten ist der Fall gleichzustellen, dass der Heizkostenverbrauch über die Heizkörper unter Verwendung von elektronischen Heizkostenverteilern mit weniger als 20 % der gesamten verbrauchten Heizenergie gemessen wird. Normenkette § 242 BGB; §§ 3, 7, 9a HeizkostenV; § 21 Abs. 3 WEG Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Heizungsanl...mehr

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Heizkostenabrechnung nach den BGH-Grundsätzen

Leitsatz In der Einzelabrechnung müssen die Kosten, die für noch nicht verbrauchte Brennstoffe ausgegeben wurden, nach dem dafür geltenden Umlageschlüssel umgelegt werden Normenkette § 28 Abs. 3 WEG Das Problem Ein Wohnungseigentümer greift den Beschluss an, mit dem die Abrechnung und die Einzelabrechnungen 2013 genehmigt werden. Er meint, die Heizkosten seien falsch dargestel...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / b) Nebenkosten während der Dauer der Verwaltung

Rz. 630 Ist das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits beendet, trifft den Verwalter keine Pflicht, die vom Schuldner versäumte Abrechnung der Nebenkosten nachzuholen. Der Mieter muss sich deshalb an den bisherigen Eigentümer wenden.[104] Rz. 631 Abschläge auf die Nebenkosten kann der Zwangsverwalter nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ande...mehr

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AGS 09/2013, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen. Verlag C. H. Beck, 7. Aufl., 2013. XXII, 411 S. 35,00 EUR.

Einmal jährlich muss die Gemeinschaft über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abrechnen. Die Abrechnung ist gem. § 28 Abs. 3 WEG die Aufgabe des Verwalters. Die Bestandteile einer vollständigen Jahresabrechnung sind die Hausgeldabrechnung, die Kontenentwicklung und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Zu Letzterer hat der BGH in seiner grundl...mehr

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Kontrolle der der Heizkostenabrechnung zugrundeliegenden Verbrauchsdaten durch Verwalter

Leitsatz Keine gesteigerte Kontrollpflicht des Verwalters zu Verbrauchsdaten von Heizkostenabrechnungen durch ein von der Gemeinschaft beauftragtes Dienstleistungsunternehmen aber Plausibilitätskontrolle zu erwarten Abrechnungsdienstleister ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verwalters Normenkette § 28 WEG; §§ 280 ff. BGB; § 9a HeizKV) Kommentar Eine gesteigerte Kontrollpflicht de...mehr

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Heizkostenverteilung bei Ablauf der Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte

Leitsatz Heizkostenverteilung im Fall des Ablaufs der Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte Normenkette §§ 28 Abs. 3, 62 Abs. 1 WEG; § 11 Heizkostenverordnung; § 242 BGB; § 287 ZPO Kommentar Aufgrund Antragstellung am 30.6.2007 war das alte, bis Ende Juni 2007 geltende WEG-Verfahrensrecht anzuwenden (§ 62 Abs. 1 WEG). Beschlüsse der Eigentümer können auch teilweise für ungültig e...mehr

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Kostentragungspflicht des Verwalters bei fehlerhafter Abrechnung

Leitsatz Fehlerhafte Abrechnung (insbesondere Verstöße gegen die BGH-Rechtsprechung zur Instandhaltungsrücklage und zu korrekten Heizkostenabrechnungen) Verfahrenskostentragung des Verwalters nach § 49 Abs. 2 WEG wegen verwalterseits gezeigter "Beratungsresistenz" Normenkette §§ 28, 49 Abs. 2 WEG Kommentar Der Beschluss "Genehmigung der Abrechnung 2010 (Gesamt- und Einzelabrech...mehr

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Unterschiedliche Berücksichtigung von Brennstoffkosten in der Gesamt- und Einzelabrechnung

Leitsatz Die Vorschriften der Heizkostenverordnung gelten im Verhältnis der Wohnungseigentümer unmittelbar und zwingend Alle im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehenden und im Abrechnungszeitpunkt geleisteten Zahlungen sind in die Jahresgesamtabrechnung aufzunehmen Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen ausschließlich die Kosten des im Abrec...mehr

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Abrechnung und Heizkosten - Jahresgesamtabrechnung: Sämtliche im Abrechnungszeitraum/geleisteten Zahlungen sind aufzunehmen

Leitsatz In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen aufzunehmen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Insoweit ist der Unterschiedsbetrag in der Abrechnung verständ...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung unwirksam, soweit Monatsmietbetrag nicht ausgewiesen

Leitsatz Eine Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung für die ersten zehn Jahre in einem Geldbetrag und erst für die nachfolgenden Jahre in einem Prozentsatz ausgewiesen ist, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt unwirksam, sondern für die ersten zehn Jahre wirksam. Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlu...mehr

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"Keine Mietansprüche für die Vergangenheit" - Ausschluss Betriebskostennachforderungen durch Räumungsverleich?

Leitsatz Die Regelung in einem gerichtlichen Räumungsvergleich, "Mietansprüche für die Vergangenheit bestehen damit nicht mehr", schließt die Nachforderung eines Saldos aus einer zeitlich erst später erstellten Betriebskostenabrechnung nicht aus. Der Vermieter muss sich jedoch bei der Aufstellung der Betriebskostenabrechnung aufgrund der Erlass- und Erfüllungswirkung des Räu...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Heizkostenabrechnung nur nach dem "Leistungsprinzip" zulässig

Leitsatz Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20.2.2008 - VIII ZR 49/07). Die auf der Anwendung des Abflussprinzips beruhende Fehlerhaftigkeit einer Heizkostenabrechnung kann nicht durch eine Kürzung der auf die Nutzer entfallenden Kosten...mehr

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Heizkosten nicht nach dem Abflussprinzip abrechnen

Leitsatz Heizkosten können nicht nach dem Abflussprinzip, sondern nur unter Ansatz der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffe abgerechnet werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil v. 20.2.2008, VIII ZR 49/07, NJW 2008 S. 1300). Die auf der Anwendung des Abflussprinzips beruhende Fehlerhaftigkeit einer Heizkostenabrechnung kann nicht durch eine Kürzung der auf die Nutzer entf...mehr

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Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung: Anforderungen an ihre formelle Wirksamkeit

Leitsatz Eine Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten ist auch dann formell wirksam, wenn dort die Kosten für die Frischwasserversorgung und Entwässerung enthalten sind. Wird der Brennstoffverbrauch der zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach der Formel in § 9 Abs. 2 HeizKV berechnet, so muss die Berechnungsformel nicht erläutert werden (im Anschluss an BGH, Urteil ...mehr

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Jahresabrechnung - Gesonderte Heizkostenabrechnung in Einzelabrechnungen zu berücksichtigen

Leitsatz Auch eine gesondert erstellte Heizkostenabrechnung muss in den Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für...mehr

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Kein gesonderter Beschluss über Heizkostenabrechnung

Leitsatz Über eine Heizkostenabrechnung (obendrein nur für ein halbes Geschäftsjahr) kann nicht gesondert beschlossen werden Andernfalls widersprechen gesonderte Beschlüsse sowohl über eine Heizkostenabrechnung und auch die restliche Jahresabrechnung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung Normenkette § 28 WEG; § 139 BGB Kommentar In Beschlussfassungen zwischen Genehmigung einer...mehr

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Betriebskosten: Umlage nicht geschuldeter Kosten; Abrechnung pauschalierter Betriebskosten; Abrechnung nach "Soll-Vorauszahlungen"

Leitsatz Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen. Das Gleiche gilt für in der Abrechnung zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder den Ansatz von Soll- statt Ist-Vorauszahlungen. (am...mehr

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Jahresabrechnung darf auch wegen fehlerhaften geringen Beträgen angefochten werden

Leitsatz Hat der Versammlungsleiter zur Beschlussfähigkeit festgestellt, dass 1.000/1.000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind, genügt dies auch für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer Fälschliche Bezeichnung des Verwalters "als Zeuge" und nicht als "Beteiligter" ist unschädlich, wenn ihm die Vorinstanz auch bei richtiger Bezeichnung geglau...mehr

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Keine Vermutung der Richtigkeit von Wärmemengenzählern nach Ablauf der Eichgültigkeit

Leitsatz Keine Vermutung der Richtigkeit der Verbrauchswerte von Wärmemengenzählern, wenn deren Eichgültigkeit abgelaufen ist Macht die Gemeinschaft Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen falscher Heizkostenverteilung geltend, muss sie die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen; ob sich der Verwalter seinerseits auf Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleib...mehr

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Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat

Leitsatz Selbst wenn der Vermieter ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt hat, darf er die Abrechnung innerhalb der 1-jährigen Abrechnungsfrist auch zu Lasten des Mieters korrigieren. Sachverhalt Vermieter und Mieter streiten darüber, ob die Auszahlung eines Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung dazu führt, dass der Vermieter die Abrechnung nicht mehr k...mehr

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zfs 03/2009, Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapit...mehr

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Heizkosten - Änderung der Kostenverteilung

Leitsatz Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden. Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft ist. Fakten: Vor...mehr

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Betriebskostenabrechnung - Vermieter trägt anteilige Kosten für Hausbeleuchtung bei Leerstand

Leitsatz Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Mieteinheiten entfällt. Legt der Vermieter zum Beleg der Richtigkeit seiner Heizkostenabrechnung von Mitarbeitern des Mi...mehr