Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

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Theatermusiker (Professiogr... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf eines Musikers hat viele Facetten, wie z. B. Instrumental- und Orchestermusik, Dirigieren und Komposition sowie Gesang an Theatern, bei Funk und Fernsehen oder in Kirchen. Auch Musikpädagogik an Universitäten, Hoch-, Fach- und Musikschulen als auch im außerschulischen Bereich gehört zum Beruf eines Musikers. Zu den Facetten gehört auch die Musiktherapie i...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.9 Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Kunst und Publizistik

Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG sind Unternehmen, die Aus- und Fortbildung für künstlerische und publizistische Tätigkeiten betreiben, abgabepflichtig. Das KSVG umfasst alle denkbaren Arten von privaten und öffentlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Dazu gehören insbesondere: Ballettschulen, Fachhochschulen, Journalistenschulen, Kunst(hoch)schulen, Malschulen, Musik(hoch)sc...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.4 Messestände/Architectural Design

Nach Auffassung der KSK ist beispielsweise das Gestalten von Messeständen oder die Ausstellungsgestaltung nicht künstlerisch. Dies übersieht, dass Architectural Design und Raumgestaltung lange an den künstlerischen Hochschulen angekommen sind. Beispiel Ein Industriedesigner beantragt bei der KSK die Versicherungspflicht. Er gestaltet hauptsächlich Messestände für Möbelherstel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 25 [Autor/Stand] Die maßgebende Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer, die sich aus Anlage 38 zum Bewertungsgesetz ergibt, und dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelt. Rz. 26 [Autor/Stand] Aus Anlage 38 zum BewG ergibt sich die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.6 Lehrtätigkeiten

Kunst i. S. d. KSVG ist auch das Unterrichten von Musik, darstellender Kunst und bildender Kunst. Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BSG dabei unerheblich, ob sich der praktische Kunstunterricht an angehende Profis oder an Laien richtet; außerdem wird auch das Unterrichten von Kindern mit erfasst. Die Abgabepflicht setzt außerdem keine künstlerische Berufsausbi...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.8.2 Museen

Unternehmen, die ein Museum betreiben, unterliegen ebenfalls nach dieser Vorschrift der Abgabepflicht. Als Museum definiert das BSG (Urteil vom 25.1.1995, Az. 3/12 RK 61/93) unter Verweis auf den Duden ein Institut, Zitat (...) in dem Kunstwerke sowie kunstgewerbliche, wissenschaftliche oder technische Sammlungen aufbewahrt oder ausgestellt werden. Zur trennscharfen Abgrenzung ...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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FF 01/2022, Kindgerechte Justiz im Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung Minderjähriger

18. Göttinger Workshop zum Familienrecht Der 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht behandelte in diesem Jahr das Thema Kindgerechte Verfahren – Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen. Rund 40 Teilnehmende diskutierten Anfang November 2021 in Göttingen auf dem von Prof. Dr. Eva Schumann ausgerichteten Workshop die Frage, wie die Bedürfnisse von Kindern im familienge...mehr

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zfs 01/2022, Mountainbikefa... / 2 Aus den Gründen:

[39] Die Berufung des Klägers ist – soweit die Parteien nicht übereinstimmend den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben – begründet. [40] 1. Zum Grund der gesamtschuldnerischen (§ 840 BGB) Haftung der Beklagten aus Verletzung der ihnen jeweils obliegenden Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 839 BGB i.V.m. Art. 33 GG verweist...mehr

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Umgang mit Fehlverhalten / 7.2 Etablierung einer Fehlerkultur

Eine Fortführung von Heinrichs Gedanken ist die Etablierung einer Fehlerkultur im Unternehmen. Menschen können Fehler und Fehlverhalten eingestehen, bei denen ja oftmals auch andere Systemkomponenten involviert sind. Diese Meldungen müssen natürlich sanktionsfrei bleiben, denn: Fehler können totgeschwiegen, Probleme verschleiert und Schuldige gesucht werden. Aber: Man kann F...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. In Betracht kommt dann eine Berücksichtigung wegen Behinderung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mi...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 50 Bundesversicherungsamt, So funktioniert der neue Risikostrukturausgleich im Gesundheitsfonds, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de. Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin 2007. Cassel/Wasem, BT-Drs. 14/5681 v. 28.3.2001. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostruktur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.1 Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 291 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus. Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.2 Rechtsfolge

Rz. 282 Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.2 Mehr-Staaten-Fälle

Rz. 302 Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehr-Staaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 11a EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.1 Allgemeines

Rz. 266 § 50d Abs. 11a EStG ist anwendbar, wenn eine inländische Körperschaft Gewinne an den ausl. Gesellschafter ausschüttet. Ist in diesem Fall ein DBA anwendbar, kann sich ein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der KapESt oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG nach den Verfahren nach § 50c EStG ergeben. Probleme entstehen aber dann, wenn die Kapitalerträge nach ausl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.1 Tatbestand: Gläubiger ist nicht Zurechnungssubjekt

Rz. 279 Der Tatbestand der Vorschrift setzt voraus, dass der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen nach § 50a EStG eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach deutschem Recht oder dem Recht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. Es muss also eine Situation vorliegen, nach der die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nicht dem G...mehr

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zfs 12/2021, zfs Aktuell / Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Am 19.11.2021 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 18.11.2021 mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beschlossenen Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite einstimmig zugestimmt. Die von der CDU/CSU geführten Länder betonten hierbei,...mehr

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FF 12/2021, Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Henning Radtke Schnitzler/FF: Anlass für das Interview ist der 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Laut den Presseerklärungen in verschiedenen Fachzeitschriften, die ich gelesen habe, waren beim Festakt zur offiziellen Eröffnung der damalige Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September zugegen. Das Gericht hat sich aber ...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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FF 12/2021, Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen haben die künftige Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Abstammungsrecht zu modernisieren. Das Abstammungsrecht ist von elementarer Bedeutung: Es weist einem Kind seine rechtlichen Eltern zu. Durch die rechtliche Abstammung wird ein familienrechtliches Statusverhältnis begründet, das für viele...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (1) Das Entstehen des Gebührentatbestandes

Rz. 318 Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [635] verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei der Forderungseinziehung die Relation zwischen den anfallenden Gebühren und dem tatsächlichen Aufwand zu verändern. Neben der – tatsächlich nicht untersuchten – Behauptung zum geringeren Aufwand wird geltend gemacht, dass eine Geschäftsgebühr, die die H...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Auftraggeber

Rz. 4 Der Begriff Auftraggeber ist in § 98 GWB legal definiert. Dies sind öffentliche Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB, Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB und Konzessionsgeber i. S. v. § 101 GWB. Alle 3 Gruppen von Auftraggebern können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein.[1] Die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Ausbildung

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Begünstigt ist das Schulgeld, das von einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule erhoben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das Schulgeld für eine allgemeinbildende oder berufsbildende Ausbildung gezahlt wird, die von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, der Kultusministerkonfer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sambia

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Sambia (Hauptstadt: Lusaka; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat im Süden von Afrika. Sambia grenzt im Westen an > Angola, im Norden an die Demokratische Republik > Kongo, im Nordosten an > Tansania, im Osten an > Malawi und im Süden an > Mosambik, > Simbabwe, > Botsuana und > Namibia. Das DBA vom 30.05.1973 (BGBl 1975 II, 6...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aserbaidschan

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Aserbaidschan (Hauptstadt: Baku; Amtssprache: Aserbaidschanisch) ist ein Staat in Vorderasien zwischen Kaukasus und Kaspischem Meer. Sie grenzt an > Russland im Norden, den > Iran im Süden, > Armenien im Westen, > Georgien im Nordwesten sowie über die Exklave Nachitschewan an die > Türkei. Es gilt das DBA vom 25.08.2004 (vgl Geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowenien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Slowenien (Hauptstadt: Ljubljana; Amtssprachen: Slowenisch, regional Italienisch, Ungarisch) ist ein europäischer Staat mit Grenzen zu > Italien im Westen, > Österreich im Norden, > Ungarn im Osten und > Kroatien im Süden. Slowenien ist Mitglied der > Europäischen Union und verwendet als Währung den > Euro. Das DBA vom 03.05.2006 (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowakei

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Slowakische Republik (Hauptstadt: Bratislava; Amtssprache: Slowakisch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Österreich im Westen, > Tschechien und > Polen im Norden, die > Ukraine im Osten und > Ungarn im Süden. Sie ist ein EU-Mitgliedstaat (> Europäische Union) und verwendet als Währung den > Euro. Durch Notenwechsel is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Serbien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Serbien (Hauptstadt: Belgrad; Amtssprache: Serbisch) ist ein Binnenstaat im Zentrum der Balkanhalbinsel und grenzt an > Ungarn, im Norden, > Rumänien und > Bulgarien im Osten, Nordmazedonien, > Albanien und den > Kosovo im Süden, > Montenegro im Südwesten sowie > Bosnien/Herzegowina und > Kroatien im Westen. Serbien war der größt...mehr

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Marketing Intelligence: str... / 3.1 Der MANAGEMENT MONITOR als Marketing Intelligence Engine

Der MANAGEMENT MONITOR ist eine internetbasierte Plattform, spezialisiert auf die integrierte Markt- und Wettbewerbsanalyse. Strukturierte und unstrukturierte Informationen aus unterschiedlichsten Quellen zu Märkten, Wettbewerbern und anderen Intelligence Themen (z. B. Produkt- oder Preisvergleiche oder Informationen für den Vertrieb) können auf der Plattform gesammelt und s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Krankenhausärzte

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Chefärzte und leitende Abteilungsärzte in Krankenhäusern sind > Arbeitnehmer , soweit sie vom Krankenhaus eine feste Vergütung für die Behandlung der Kassenpatienten, die allgemeine medizinische Betreuung der Station usw erhalten. Übrigens behandelt auch das BSG (HFR 1971, 170) den Chefarzt hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Privatstation a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lokale Abgrenzung

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hinsichtlich ihrer Belegenheit kommen schulische Einrichtungen im > Inland in Betracht. Darüber hinaus sind Schulen begünstigt, die in einem Mitgliedstaat der EU (> Europäische Union) oder in einem Staat belegen sind, auf den das Abkommen über den EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum ) Anwendung findet (§ 10 Abs 1 Nr 9 Satz 2 EStG). Deshalb ko...mehr

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Autoren

Rechtsanwalt und Abogado Dr. Hugo Bascopé, LL.M., EMBA Turiner Str. 4, 60598 Frankfurt a.M., Tel.: 0177/2601325, E-Mail: hugo.bascope@gmx.net, ARGENTINIEN Öffentlicher Notar Dr. Christoph Beer Hardtgasse 17, A-1190 Wien, Österreich, Tel.: (0043) 13684176, Fax: (0043) 1368417685, E-Mail: office@notar-beer.at, ÖSTERREICH Vandeadvokaat (vereidigte Anwältin) Aet Bergmann bnt attorney...mehr

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Rumänien / 2. Firma

Rz. 24 Die Firma einer S.R.L. muss gem. Art. 36 HRG folgende Bestandteile aufweisen: die Firmenbezeichnung (der Name oder die Firma eines oder mehrerer Gesellschafter kann hintangesetzt werden) sowie die Worte "societate cu răspundere limitată" (rumänisch für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung") oder "S.R.L." (Abkürzung für "GmbH"). Die Firma muss sich von bestehenden Fi...mehr

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England und Wales1 England ... / I. Überblick über das englische Gesellschaftsrecht und die einzelnen Rechtsformen einschließlich Sonder- und Mischformen und deren praktische Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsformen von Unternehmen lassen sich wie folgt gruppieren: Rz. 2 Die einfachste wirtschaftliche und rechtliche Einheit stellt der sole trader (Einzelkaufmann) dar, der ein Gewerbe entweder ganz allein oder mit Angestellten betreibt. Er muss für seine Geschäfte zwar mit seinem gesamten Privatvermögen einstehen und trägt das wirtschaftliche Risiko ganz allein, abe...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / b) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 105 Bei der Abtretung der Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH stellt sich die Frage, ob die von § 15 Abs. 3 GmbHG verlangte notarielle Beurkundung zur Beachtung der vom Geschäftsstatut verlangten Form überhaupt durch einen ausländischen Notar möglich ist. Nach einer Entscheidung des BGH vom 16.2.1981 kann ein vom deutschen Recht aufgestelltes Beurkundungserfordernis...mehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr

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Liechtenstein / II. Vorbemerkungen zur GmbH

Rz. 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung firmiert als "GmbH". Die Zahl der GmbHs schrumpfte bis ca. 2010; seit 2009 hat sich die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 89 auf nunmehr 638 (31.12.2019) vervielfacht; die praktische Bedeutung im Fürstentum Liechtenstein war sehr gering, ist aber deutlich gestiegen. Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / F. Resumée

Viele Bestimmungen der StVO, die die Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr beinhalten, wenden sich an den Fahrzeugführenden. Beispielhaft soll hier § 3 StVO genannt werden. Wenn das Fahrzeug nach § 1e StVG selbst in der Lage sein muss, sich an die Regeln zu halten, stellt sich die Frage, wer für den Verstoß verantwortlich ist, wenn das Fahrzeug nicht in der Lage sein soll...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / C. H.BECK, ISBN 978-3-406-72392-6, 279,00 EUR.

In der von Döbereiner verantworteten Bearbeitung des Nachlassinsolvenzverfahrens erhält der Leser auch in der 6. Auflage des Handbuchs eine weit über den Inhalt eines klassischen Insolvenzkommentars hinausgehende Informationsquelle für das Instrument zur Haftungsbeschränkung. Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Nachlassinsolvenzverfahren und den Beteiligten folgt die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / I. Qualität der Familiengerichte

In den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Rechtsprechung immer lauter geworden, die dazu vorgeschlagenen Instrumente sind vielfältig: Die Vermittlung des Familienrechts an den Universitäten ist nach Auffassung wohl aller Beteiligter Grundlage eines gelingenden Einstiegs in ein Familiendezernat – und deswegen ist die stie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 60 i. d. F. des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 12 des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) sind mit Wirkung zum 1.1.1997 in § 60 Abs. 2 die Wörter "wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule" durch die Wörter "wegen...mehr