Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.5 Anrechnung der Zulage auf den Strukturausgleich

Zugleich wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA § 12 Abs. 4 um 2 Sätze erweitert, und zwar mit Wirkung ab 1.3.2018. Danach ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD auf den Strukturausgleich angerechnet wird (§ 12 Abs. 4 Satz 2). Entsprechen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.6 Höhere Eingruppierungen

In der Entgeltordnung sind vielfach – im Vergleich zum früheren Recht – höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Höhergruppierungen bei nicht berufsspezifischen Tatbeständen wurden bereits in den obigen Darlegungen erörtert. Höhergruppierungen ergeben sich danach bei Berücksichtigung von Aufstiegen nach dem BAT in den Entgeltgruppen 2 bis 9a; neue Entgeltgruppen 4 und 7 bei A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 21.2 Vergütungsgruppen-, Entgeltgruppenzulagen

In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen in der Vergütungsordnung hatten die Tarifvertragsparteien als tarifliches Merkmal ein Fußnotenzeichen eingefügt. Hierbei konnten von der Zielrichtung 2 Arten von Vergütungsgruppenzulagen unterschieden werden: Bewährungszulagen In der jeweiligen Fußnote ist eine Zulage vereinbart, die nach Ablauf eines Zeitraums in der Tätigkeit der j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Auslegung und Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "einfachst"

Die Eingruppierung in die EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Aufzählung d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.4.4 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (VKA): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.1 Allgemeines

Nach der neu aufgenommenen Definition in der Vorbemerkung des Teils A Abschn. II Ziffer 5, welche die veraltete Definition in Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT ersetzt, sind staatlich geprüfte Techniker diejenigen Beschäftigten, die nach dem Berufsordnungsrecht berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen. Staatlich geprüfte Technike...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.6 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 19.5 Abschn. XXIII: Schulhausmeister

Für die Schulhausmeister wurden die Tätigkeitsmerkmale grundlegend neu strukturiert und neue Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Nunmehr wird anstelle des in dem Teil "Schulhausmeister" der Anlage 1a zum BAT verwendeten Kriteriums der Größe und Anzahl der Unterrichtsräume auf das Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung, die Schulart, Unterstellungsverhältnisse, die technischen A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Entgeltgruppen 9b bis 12

Entgeltgruppe 9b Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4.1 Allgemeines

Der Geltungsbereich dieses Abschnitts wird in der Vorbemerkung mit der Definition eines Meisters festgelegt. Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes ausgehend von einer einschlägigen mindestens 3-jährigen Ausbildung bestanden haben. Dies gilt auch für Beschäftigte mit bestandener Meisterprüfung und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3.1 Allgemeines

Den neuen Tätigkeitsmerkmalen für Ingenieure liegen die früher in Teil II der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für "technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" zugrunde. Auf welche Beschäftigtengruppe die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure Anwendung finden, ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Im BAT/BAT-O war in § 11 auch ein derartiger Vergleich enthalten. Vergleich (§ 11 BAT/BAT-O)mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Entgeltgruppen 3 und 4

Entgeltgruppe 3 Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert. Entgeltgruppe 4mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.4 Die §§ 12, 13 TVöD (VKA) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2017 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2016 schon und am 1.1.2017 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sind an ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Kommt die bewertende Stelle zum Ergebnis, dass der Beschäftigte zu hoch eingruppiert ist, stellt sich die Frage der Möglichkeit der Korrektur des Bewertungsirrtums durch einseitige Herabgruppierungserklärung. Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkei...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5 Zuordnung bzw. Höhergruppierung bei individuellen Zwischen- bzw. Endstufen

Es stellt sich die Frage, wie bei einer von Amts wegen durchzuführenden Zuordnung (oben Punkt. 10.3) bzw. einer Höhergruppierung (oben Punkt 10.4) bei Vorliegen einer individuellen Zwischen- oder Endstufe zu verfahren ist. Hierbei ist zu differenzieren wie folgt: 10.5.1 Beschäftigte, die am 30.6.2015 ein Vergleichsentgelt erhalten Bei Beschäftigten, die zum 30.6.2015 noch ein ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.3 Durchführung der Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD

Die Höhergruppierung richtet sich nach den Regelungen des § 17 Abs. 4 TVöD. Die Beschäftigten sind daher nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch das Tabellenentgelt der Stufe 2. Soweit der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Tabellenentgelt die Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 Sa...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.2 Höhergruppierung auf Antrag – § 28d TVÜ-VKA

Der Tarifabschluss führt für einige Beschäftigten zur Verbesserung der Eingruppierung. Die Tarifvertragsparteien haben zur Vermeidung von Härtefällen zwei Eingruppierungsfallgestaltungen mit einem Antragsrecht versehen. Damit können die betroffenen Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe beantragen. Dies betrifft folgende Fälle:...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4 Höhergruppierung auf Antrag gem. § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA

10.4.1 Übersicht Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.4 Höhergruppierung

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 29.4.2016 zum TVöD-AT ist die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden. Dies gilt auch für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Allerdings wurden hier die Garantiebeträge beibehalten. Dies wurde nochmals ausdrücklich klargestellt durch den Änderungstarifvertrag Nr. 24 vom 17.7.2017 zum Ta...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.4 Bevorstehende Höhergruppierung/Besitzstandszulage im November 2009

Nur im Monat November 2009 ggf. nach bisherigem Recht zustehende Stufenaufstiege werden fiktiv in das Vergleichsentgelt eingerechnet. Im November 2009 bei aus dem BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ggf. anstehende Höhergruppierungen nach § 8 Abs. 2 bzw. Abs. 3 TVÜ-VKA oder ggf. anstehende Ansprüche auf Besitzstandszulagen nach ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei Tabellenwechsel

Es gibt Fallgestaltungen, dass ein Beschäftigter, welcher bisher Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst wahrgenommen hatte, zukünftig Tätigkeiten im allgemeinen Verwaltungsdienst oder im Pflegedienst wahrnehmen soll oder umgekehrt. Für alle diese Konstellationen eines Tabellenwechsels enthält der Tarifvertrag keine Regelung Nunmehr hat die VKA hierzu Stellung genommen fü...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.2 Beschäftigte, die am 30.6.2015 Entgelt nach einer individuellen Endstufe erhalten

Erfolgt die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe (Punkt 10.3) oder die Höhergruppierung (Punkt 10.4) aus einer individuellen Endstufe, erhalten diese Beschäftigten in der höheren Entgeltgruppe das Entgelt ihrer bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich eines Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns. Dieser entspricht dem Zuordnungs- bzw. Höhergruppierungsgewinns, den ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.4 Antragserfordernis

Für die Höhergruppierung ist nach § 28b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA ein Antrag bis zum 30.6.2016 erforderlich (Ausschlussfrist). Hinweis Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Bei rechtzeitigem Antrag innerhalb der Ausschlussfrist wirkt der Antrag nach § 28b Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA auf den 1.7.2015 zurück. Die Beschäftigten werden daher aus der...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht

Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst si...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.2 Übersicht über die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung erfolgte durch 3 Änderungstarifverträge: Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVöD-BT-B, Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-VKA. Die Tarifeinigung unterscheidet zwischen der von Amts wegen erfolgenden Zuordnung bestimmter Eingruppierungsmerkmale zu einer höheren Entgeltgruppe mit Wirkung zum 1.7.2015 (siehe nachfolgend Pun...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.2.1 Auffinden der Entgeltgruppe

Der Anhang zu der Anlage C TVöD enthält die vollständige Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale in § 2 Abschn. B des Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24.4.1991 mit den aufgrund der aktuellen Rechtslage notwendigen redaktionellen Anpassungen sowie 3 inhaltlichen Veränderungen. Neu sind folgende Regelungen: Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entspre...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.7 Erneutes Wahlrecht zum 1.7.2015

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015 zum TVÜ-VKA ist für die Beschäftigten, die 2009 von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht haben, in § 28b Abs. 5 TVÜ-VKA erneut ein Wahlrecht eingeräumt worden, mit Wirkung zum 1.7.2015 in den Anhang zu der Anlage C zum TVöD zu wechseln. Es handelt sich dabei um folgende Beschäftigtengruppen: Beschäftigte, die durch ausdrü...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 10.5.1 Beschäftigte, die am 30.6.2015 ein Vergleichsentgelt erhalten

Bei Beschäftigten, die zum 30.6.2015 noch ein Vergleichsentgelt nach § 28a Abs. 3 TVÜ-VKA erhalten (siehe hierzu unten unter Punkt 22.4), bleibt das Vergleichsentgelt zum 1.7.2015 unverändert. Sind diese Beschäftigten zum 1.7.2015 nach § 28b Abs. 1 TVÜ-VKA einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet (siehe Punkt 10.3) oder haben sich die Tabellenentgelte ihrer Entgeltgruppe zum 1....mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.3 Persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Entsprechend der Zuordnung der S-Entgeltgruppen der Anlage C zum TVöD nach Nr. 3 Abs. 3 der Anlage D.12 hat die persönliche Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen S 2 bis S 8b eingruppiert sind, 4,5 % des individuellen Tabellenentgelts betragen. Für die Beschäftigten in de...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.8 Leistungsorientierte Bezahlung

Da das Leistungsentgelt nach § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V bzw. TVöD-B derzeit 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers beträgt, führt die Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. die Zuordnung zu oder Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 z...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.4.2 Nach dem 30.9.2005 neu eingestellte Beschäftigte

Bei nach dem 30.9.2005 eingestellten Beschäftigten wird ebenfalls ein Vergleichsentgelt gebildet. Das Vergleichsentgelt bildet hier – mit Ausnahme der Leiterinnen von Kindertagesstätten bis 39 Plätze, die nach § 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-VKA eine Besitzstandszulage in Höhe der bisherigen Vergütungsgruppenzulage erhalten – ausschließlich das den Beschäftigten am 31.10.2009 zustehe...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.1 Überleitung in die Entgeltgruppe S 8

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vc BAT und nach Ablauf eines 4-jährigen Bewährungszeitraums in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.1 Überleitung auf Antrag – § 28c TVÜ-VKA

Bei Inkrafttreten des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zum 1. November 2009 konnten am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 8 (mit Ausnahme bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5) oder S 9 eingruppiert gewesen wären, nach § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA wählen, ob sie nach dem Anhang zu der Anlage C zum T...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 12.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, nachfolgend "SuE") der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a sowie in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie in der S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten gemäß § 15 Abs. 2a TVöD-V bzw. § 15 Abs. 2.4 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Vom 1.7.2015 an sind folgende Tätigkeitsmerkmale in einer höheren Entgeltgruppe als bisher vereinbart: Entgeltgruppe S 11a (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesst...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 20.10 Strukturausgleiche

Strukturausgleiche nach § 12 TVÜ-VKA, die Beschäftigten, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD eingruppiert sind, noch zustehen, verringern sich bei Höhergruppierungen gem. § 28b Abs. 2 TVÜ-VKA (siehe oben unter Punkt 10.4) um den sich daraus ergebenden Höhergruppierungsgewinn (§ 28b Abs. 6 TVÜ-VKA). Die Anrechnung des Höhergruppierungsgewinns auf den Strukturausgleich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4 Umgruppierung des Arbeitnehmers

Umgruppierung i. S. v. §§ 95 Abs. 1, 99 Abs. 1 BetrVG ist die Neueinreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung. Sie besteht in der Feststellung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, sondern den Tätig...mehr

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Stufenlaufzeit nach "korrigierender Höhergruppierung"

BAG, Urteil vom 8.12.2022, 6 AZR 459/21 Leitsatz (amtlich) Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT. Sachverhalt Die Klägerin ist seit dem 1. Januar 2017 bei der beklagten Stadt im Gemeindevollzugsdienst und in der Sekretariatsvertretung beschäftigt. Der TVöD-V findet auf das Arbeitsverh...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.3 Entgeltbestandteile, die entsprechend der Tariferhöhung angepasst werden

Dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie erhöhen sich bei einer Tariferhöhung grundsätzlich um denselben Prozentsatz, um den sich das Tabellenentgelt erhöht: Garantiebeträge bei Höhergruppierung (im Sozial- und Erziehungsdienst) Besitzstandszulage "Kinderbezogene Entgeltbestandteile" Die sogenannte Pflegezulage nach § 15 Ab...mehr