Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Rn. 417 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die unter HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 395, dargelegten Grundsätze gelten für die AR-Bezüge entsprechend. Wird für die Tätigkeit in den Ausschüssen des AR (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Prüfungsausschuss) eine Vergütung gewährt, gehört sie zu den angabepflichtigen Bezügen. Einzubeziehen sind auch Bezüge von Mitgliedern des AR, die durch Geric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 3 Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme: Leitfaden für Verwalter

Der nachfolgende Leitfaden führt die Verwaltung durch die Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) steuerfrei.[1] Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.2 Inhalt der Prüfung

Rz. 7 Der Inhalt der Prüfung ergibt sich sowohl aus Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. Enumerativ sind Gründe in Abs. 2 genannt, ohne abschließend zu sein ("insbesondere"). Nach Abs. 2 der Vorschrift i. d. F. v. 6.5.2019, welcher dem Abs. 2a des § 106 bzw. des § 106a a. F. nachgebildet ist, besteht Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei begründetem Verdac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 2 Verwaltervertrag prüfen

Im Verwaltervertrag kann keine Veräußerungszustimmung geregelt werden. Grundsätzlich sind Bestimmungen im Verwaltervertrag unwirksam, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. Ist nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung einer Sondereigentumseinheit erforderlich, kann sich der Verwalter dieser Verpfl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beschränkungen in Bezug auf GOÄ/GOZ

Rz. 378 Im Rahmen der Konkretisierung der Leistung des Versicherers finden sich in Tarifen häufig Ausschlüsse für die Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt sind. Dies ist nach §§ 305 ff. BGB nicht zu beanstanden. Ebenso wenig ist eine Klausel zu beanstanden, nach deren Inhalt nur Gebühren erstattungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Tarif mit Tarifbedingungen (§ 4 Abs. 1 MB/KK)

Rz. 375 Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich nach § 4 Abs. 1 MB/KK aus dem Tarif des Versicherers mit den entsprechenden Tarifbedingungen. In Tarifen und Tarifbedingungen beschreiben die Krankenversicherer wesentliche Teile ihrer Produkte. Sie unterliegen infolge der ständigen Änderung des Bedarfs in der medizinischen Versorgung sowie des Fortschritts in der...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Neuwertversicherung von Gebäuden

Rz. 186 Gemäß § 5 Nr. 1 a AFB 87/A § 7 Nr. 1 a bb AFB 2010 umschreibt der Neuwert von Gebäuden (auch Neubauwert genannt) die Summe aller Baukosten einschließlich aller Baunebenkosten, die zur Herstellung eines neuen Gebäudes erforderlich sind. Zu den Baunebenkosten gehören Architektenleistungen für Planung und Bauüberwachung, Ingenieur-Honorare für Statik sowie Gebühren für ...mehr

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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P / 4 Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2491]

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AGS 11/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Vergütung des nach § 62d AufenthG beigeordneten Rechtsanwalts, NJW-Spezial 2024, 603 Mit Wirkung vom 27.2.2024 ist durch das "Gesetz zur Verbesserung der Rückführung" in das "Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)" der neue § 62d eingefügt worden. Nach dieser Vorschrift hat...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Reichweite des "ursächlichen Zusammenhangs" in Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 191 Fraglich ist, wie weit der "ursächliche Zusammenhang" in § 3 Abs. 1 d ARB auszudehnen ist. Wie bereits oben (siehe Rdn 178) angesprochen, wäre selbst bei erforderlicher adäquater Kausalität noch ein sehr weit gehender Ausschluss anzunehmen. So würde z.B. der Bauausschluss eingreifen, wenn sich der Versicherungsnehmer von einem Schrottplatz Material für seine baugeneh...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 1.1 Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Die Frage, ob der Beschäftigte in das Unternehmen, den Betrieb oder die Verwaltung eines anderen eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Tätigkeit unter Abwägung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung gegenüber dem Auftraggeber im Einzelnen zu würdigen.[1] Wenn ein Projektdie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 3 Entstehung des Gebührenanspruchs und Fälligkeit des Honorars

Der Honoraranspruch eines Steuerberaters entsteht schon dann, wenn er in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Bereits mit der ersten Tätigkeit, welche die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestands erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient, nicht erst mit Vorlage der Arbeitsergebnisse.[1] Wichtig Entstehung ist nicht glei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden der Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.14 Vergütung aufgrund des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

Ziel des StaRUG-Verfahrens ist es, dass Unternehmer ihren Betrieb unter bestimmten Vorausetzungen sanieren können, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Ein Steuerberater kann gem. §§ 73 und 74 StaRUG bzw. § 77 StaRUG vom Restrukturierungsgericht zum Restrukturierungsbeauftragten bestellt werden.[1] Der Restrukturierungsbeauftragte hat gem. § 80 StaRUG Anspruch au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 10.3 Verwaltungskosten

Hinsichtlich des Verwalterhonorars, der Honorare bzw. Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat und ggf. auch dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der sonstigen administrativen Kosten, wie insbesondere den Saalmieten für Eigentümerversammlungen und den Kosten des Geldverkehrs, dürfte es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, diese nach Objekten bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.1 Adressenschreiber

Erfolgt die Tätigkeit aufgrund von Einzelaufträgen von Fall zu Fall für unterschiedliche Auftraggeber, ist der Adressenschreiber selbstständig tätig. Das vereinbarte und erhaltene Honorar zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.62 Telefonist

Telefonisten, die in Callcentern zu Terminvereinbarungen, Neukunden-Akquise, Umfragen oder Kundensupport eingesetzt werden, üben regelmäßig eine nichtselbstständige Tätigkeit aus, auch wenn die Beschäftigung auf der Grundlage eines "freien Mitarbeitervertrags" erfolgt.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn als Vergütung ein Stundenlohn vereinbart worden ist. Telefoninterviewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 63 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Gesamthonorar des Abschlussprüfers (Nr. 17)

Rz. 113 Die Pflicht zur Angabe des aufzuschlüsselnden Gesamthonorars des Abschlussprüfers ist zunächst von allen Unt zu beachten.[1] Erleichterungen sieht § 288 HGB für kleine und mittlere KapG vor, wobei kleine KapG (wie auch KleinstKapG) mangels Pflichtprüfung ganz befreit sind, mittelgroße KapG haben die Information nur auf schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein WP/vBP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhängigkeitsgefährdung durch das wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Handeln gegen Entgelt

Rz. 38 Entgelt ist nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Hierzu zählen alle vermögenswerten Leistungen (Geld, Schecks, Erlass von Schulden etc.), nicht aber immaterielle Vorteile oder sonstige Begünstigungen. Egal ist dabei, ob der Täter das Entgelt vor oder nach Begehung der Tat erhält. Es reicht bereits...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Vergütung des gerichtlich bestellten Abschlussprüfers (Abs. 5)

Rz. 77 § 318 Abs. 5 HGB regelt die Ansprüche des nach § 318 Abs. 3 oder Abs. 4 HGB vom Gericht bestellten Abschlussprüfer (AP). Er ersetzt auf Antrag die allgemeinen vertraglichen Regelungen in §§ 612, 632 BGB. Nach Bestellung durch das Gericht und Annahme durch den AP kommt zwischen der zu prüfenden Ges. und dem AP ein Prüfungsvertrag zustande, der den üblichen Regelungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vBP als AP ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des AP. In der Vorschrift sind Sachverhalte aufgeführt, aus denen s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen

Rz. 153 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen stellen z. B. Werkverträge für Dienstleistungen (z. B. Reparaturen, Beratungsleistungen) dar. Zur Ermittlung eines drohenden Verlusts aus einem derartigen Geschäft ist auf den wirtschaftlichen Wert der Leistung abzustellen. Eine Drohverlustrückstellung ist nur dann zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Abschlussprüfung (Satz 1)

Rz. 9 Der durch das AReG neu geschaffene § 317 Abs. 3a HGB trug dem Umstand Rechnung, dass ab dem 17.6.2016 für Abschlussprüfungen bei Unt, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB, aber keine Kreditinstitute oder VersicherungsUnt sind, die unmittelbar geltende EU-Verordnung für spezifische Anforderungen bei Unt von öffentlichem Interesse[1] anzuwenden war. Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.4 Geleistete Anzahlungen (Abs. 2 A. I. 4.)

Rz. 35 Als geleistete Anzahlungen auf immaterielle VG werden erfolgte Zahlungen des Unt ausgewiesen, die aus abgeschlossenen Verträgen resultieren. Dabei darf der VG noch nicht wirtschaftliches Eigentum des bilanzierenden Unternehmens sein und es muss ein Verrechnungsanspruch mit dem Kaufpreis bestehen (schwebendes Geschäft), wie z. B. Vorauszahlungen von Honoraren für Bucha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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