Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Übergang auf die Einbeziehung als Gemeinschaftsunternehmen gem. IFRS 11

Tz. 378 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 11 iVm. IFRS 10.25 (b) ist ein aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedenes Tochterunternehmen, das die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsunternehmens gem. IFRS 11 erfüllt, gem. IFRS 11 in den Konzernabschluss einzubeziehen. Teilveräußerungen der Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen durch die Konzernobergesellschaft s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Entscheidungsträger und delegierte Rechte

Tz. 155 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das dritte Element der Beherrschung, das erfüllt sein muss, damit ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, ist, dass der Investor über die Möglichkeit verfügen muss, mit seiner Verfügungsgewalt (1. Element) die Höhe der schwankenden Renditen (2. Element) zu beeinflussen (IFRS 10.7). Ein Investor, der zwar über Verfügungsg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Mutterunternehmen

Tz. 37 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht (zum Begriff Beherrschung vgl. Tz. 20 ff.). Die beherrschten Unternehmen werden als Tochterunternehmen (subsidiaries) bezeichnet (IFRS 10 Appendix A). Sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen werden als Unternehmen (entity) definiert (IFRS 10 App...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / K. Künftige Entwicklungen

Tz. 448 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenngleich nicht im engeren Anwendungsbereich von IFRS 10, 11 und 12 haben sich diverse Antworten im Zusammenhang mit dem PIR zu IFRS 10, 11 und 12 (vgl. Tz. 10e) auch mit der Fragestellung der Fortführungsbewertung des Goodwills unter IFRS 3 beschäftigt. Der IASB hat – ebenso wie der FASB – im Sommer 2022 entschieden, nicht zu einem Modell d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Tz. 189 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Unterschreiten bestimmter Größenkriterien vor (wie etwa § 293 HGB). Generell gelten zwar für alle Bereiche der Rechnungslegung die Ausnahmen wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018)). Die Konzeption der IFRS deutet ind...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Einbeziehungspflicht

Tz. 200 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält Regelungen zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises. Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, hat alle ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften, dh. alle beherrschten Unternehmen, zu konsolidieren (Weltabschlussprinzip). Diese Pflicht besteht unabhängig von Rechtsform und Sitz des Mutterunt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Endkonsolidierung ohne Veräußerung von Anteilen durch das Mutterunternehmen

Tz. 386 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen kann die Beherrschung über ein Tochterunternehmen auch durch Maßnahmen verlieren, die nicht mit einer Veräußerung der vom Mutterunternehmen gehaltenen Anteile verbunden sind (IFRS 10.BCZ180). Gründe hierfür können sein (vgl. auch Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, 21. Aufl., § 31, Rn. 180): Rückgang der Anteilsquote ohne...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Behandlung von Vorzugsaktien

Tz. 425 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B95 hat ein Mutterunternehmen seinen Anteil am Erfolg eines Tochterunternehmens nach Abzug der Dividendenzahlungen auf noch nicht bediente kumulative Vorzugsaktien zu berechnen, sofern die Vorzugsaktien des Tochterunternehmens von nicht beherrschenden Anteilseignern gehalten werden. Tz. 426 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Unter Vorzug...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Echte Aufrechnungsdifferenzen

Tz. 276 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Aufrechnungsdifferenzen werden als "echt" bezeichnet, wenn sich konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsvorschriften in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen und diese sich bei Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden iSd. IFRS 10.19 nicht vermeiden lassen. Echte Aufrechnungsdifferenzen sind ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Einheitlichkeit der Abschlussstichtage

Tz. 236 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 ist der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens der allein zulässige Konzernabschlussstichtag (IFRS 10.B92). Die Aufstellung des Konzernabschlusses auf einen alternativen Stichtag ist somit nicht zulässig. Tz. 237 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sollen vorzugsw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalkonsolidierung

Tz. 252 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B86 (b) verweist bzgl. der Einzelheiten der Kapitalkonsolidierung sowie der Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Goodwills auf die detaillierten Regelungen des IFRS 3. In der allgemein gehaltenen Regelung des IFRS 10.B86 (b) wird lediglich gefordert, Kapitalverflechtungen zwischen dem Mutterunternehmen und se...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Besonderheiten der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei Ergebnisübernahme

Tz. 293 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern innerhalb des Konzerns Ergebnisübernahmen stattfinden (zB zwischen dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen), ist eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich, da in diesen Fällen im Summenabschluss neben den Beteiligungsergebnissen auch bereits das Ergebnis der ergebnisabführe...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.9 Übergangsvorschriften von IAS 17 auf IFRS 16

Rz. 88 Für Leasinggeber waren die Änderungen eher überschaubar und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der notwendigen Daten für die geänderten Angabepflichten. Für Leasingnehmer hing der Umstellungsaufwand insbesondere daran, in welchem Umfang Operate-Leasingverträge gem. IAS 17 vorlagen. War dieser Umfang hoch, so resultierten auch höhere Umstellungsauf...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.2 Operate-Leasing

Rz. 86b Leasingzahlungen aus Operate-Leasing sollen bevorzugt linear über die Vertragslaufzeit als Leasingerträge verteilt werden. Nur wenn eine andere systematische Verteilungsart das Muster der Gebrauchsüberlassung zutreffender abbildet, darf davon abgewichen werden (IFRS 16.81). Initialkosten werden dem Buchwert des Leasingobjektes zugerechnet und müssen über die Laufzeit...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.4 Grundlagen der Bilanzierung

Rz. 8 Während es nach IFRS einen gesonderten Standard zur Miete (Leasing) mit IFRS 16 (bis zum Geschäftsjahr 2018 IAS 17) gibt, finden sich weder im HGB noch im EStG Regelungen zum Leasing. Die bilanzielle Behandlung des Leasings ist handelsrechtlich in der HFA-Stellungnahme St HFA des IDW Deutschland e. V. geregelt.[1] Steuerrechtlich hat das BMF in folgendenErlassen Stellu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7 Bilanzierung beim Leasinggeber

Rz. 86 Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber unverändert entweder als Operate- oder als Finanzierungsleasing abzubilden und zu behandeln. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung notwendig, für die die Kriterien und Indikatoren aus IAS 17.10 ff. unverändert in IFRS 16.63 ff. weitergeführt wurden. Maßgeblich für die Klassifizierung ist demnach weiterhin der Übergang von ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.2 Formale Voraussetzungen

Rz. 45 In der Praxis der Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 zeigte sich, dass eine zentrale Herausforderung der Anwendung des IFRS 16 darin liegt, überhaupt alle möglicherweise relevanten Verträge zusammenzutragen und organisatorisch, prozessual und IT-technisch auszuwerten.[1] Eine dafür notwendige Vertragsdatenbank fehlte dafür teilweise und musste häufig erst erstellt werd...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.3 Komponentenaufteilung und Zusammenfassung von Leasingverhältnissen

Rz. 70 Leasingnehmer und -geber müssen Verträge in einzelne Komponenten aufteilen. Gewährt ein Leasingvertrag zum Beispiel das Nutzungsrecht für 5 Omnibusse, einen Gabelstapler und einen LKW sowie jeweils zu den einzelnen Geräten zugehörige Wartungsverträge durch den Leasinggeber, würde jedes Fahrzeug eine Leasingkomponente darstellen. Die einzelnen Wartungsverträge sind hin...mehr

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Personengesellschaften in d... / 5 Zusammenfassung und Ausblick

Rz. 78 Obwohl in § 264c HGB Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von kapitalistischen Personenhandelsgesellschaften, die vor allem das Eigenkapital betreffen, kodifiziert wurden, bleibt dennoch eine Vielzahl offener Fragen. Dies gilt insbesondere für Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen von §§ 264a ff. HGB fallen. Voraussetzung für e...mehr

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Ergebnis je Aktie / 2 Ermittlung des Ergebnisses je Aktie nach IAS 33

Um einen Vergleich der Kennzahlen so objektiv wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass bei der Ermittlung der Kennzahlen einerseits ein identisches Verfahren angewendet wird und andererseits die in die Berechnung eingehenden Größen – Jahresüberschuss und Anzahl der ausstehenden Aktien – auf einheitlichen Grundlagen basieren. Problematisch bei der Ermittlung des Jahresü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / 2.2.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Sind bei einem Unternehmen potenzielle Aktien ausstehend, dann ist gegebenenfalls auch das verwässerte Ergebnis je Aktie (auch Diluted Earnings per Share genannt) im Jahresabschluss offenzulegen, IAS 33.66. Der Begriff potenzielle Aktien umfasst dabei Finanzinstrumente und sonstige Vereinbarungen, die deren Inhaber zum Bezug von Stammaktien berechtigen, IAS 33.5. Typische Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / 2.2.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (auch Basic oder Undiluted Earnings per Share genannt) stellt die Grundform der Kennzahl dar: Es werden nur die tatsächlich ausgegebenen Aktien, in Form eines zeitlich gewichteten Durchschnitts, berücksichtigt, IAS 33.10. Besondere Aufmerksamkeit ist unterjährig ausgegebenen oder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / 2.1 Ermittlung des Ergebnisses

Das Periodenergebnis, das zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, umfasst sämtliche GuV-Positionen der abgelaufenen Periode: Nach IAS 33.12 ist dies der Gewinn oder Verlust aus dem fortzuführenden Geschäft, das auf das Mutterunternehmen entfällt, und der dem Mutterunternehmen zuzurechnende Gewinn oder Verlust. Aus IAS 33.13 geht hervor, dass eine Bereinigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / 1 Kennzahl "Ergebnis je Aktie"

Das Ergebnis je Aktie (auch als Gewinn je Aktie oder Earnings per Share (EPS) bezeichnet) stellt eine international verbreitete Kennzahl dar, die sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP jeweils im Jahresabschluss veröffentlicht werden muss (IAS 33.2; Ausnahme: IFRS-SME). Im handelsrechtlichen Einzelabschluss besteht keine explizite Verpflichtung, diese Kennzahl anzugeben, in ...mehr

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Ergebnis je Aktie / 2.2 Anzahl der ausstehenden Aktien

Das nach IAS 33 ermittelte Ergebnis ist durch die durchschnittlich ausstehende Anzahl Stammaktien der Berichtsperiode zu dividieren. Vom Unternehmen gehaltene eigene Anteile dürfen dabei nicht berücksichtigt werden (vgl. IAS 33.IE2). Grundsätzlich kann zwischen dem unverwässerten und dem verwässerten Ergebnis je Aktie unterschieden werden. 2.2.1 Unverwässertes Ergebnis je Akt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / Zusammenfassung

Das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte macht einen Vergleich verschiedener Unternehmen anhand Kennzahlen immer wichtiger. Eine Kennzahl, die gerne zur Bewertung der Ertragskraft, des Werts des Eigenkapitals, und komparativen Erfolgsanalyse von Unternehmen herangezogen wird, ist das Ergebnis je Aktie und stellt so ein wichtiges Bindeglied zwischen der Rechnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß IAS 1.51(d) respektive ED/2019/7.18(d) ist die im Abschluss verwendete Berichtswährung anzugeben. IAS 1.51(e) bzw. ED/2019/7.18(e) verlangen darüber hinaus die Angabe, in welchem Maße die Abschlussinformationen gerundet wurden. Überdies erlaubt IAS 1.53 (ED/2019/7.B2) ausdrücklich die Darstellung in Tausend- bzw. Millioneneinheiten (z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 75 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im HGB im Kontext von Treuhandverhältnissen wichtige Frage der subjektiven Zurechenbarkeit respektive des wirtschaftlichen Eigentums lässt sich allg. dem Rahmenkonzept (RK) der IFRS entnehmen, das die grds. Ausrichtung der IFRS-RL definiert (vgl. Pellens et al. (2021), S. 90f.). Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses, nämlich Bilanz (vgl. IAS 1.54ff.; ED/2019/7.82ff.), Gesamtergebnisrechnung (vgl. IAS 1.81A ff.; ED/2019/7.60ff.), EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.106ff.; ED/2019/7.89ff.), KFR (vgl. IAS 1.111; ED/2019/7.95) und Anhang (vgl. IAS 1.112ff.; ED/2019/7.96ff., sowie alle übrigen IAS/IFRS), ergeben sich k...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick und Anwendungsbereich

Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung gestellten Informationen ein getreu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Operating-Leasing

Rn. 138 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bewertung des Leasinggegenstands erfolgt in Abhängigkeit von den Eigenschaften des dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt z. B. um einen Vermögenswert des Sach-AV, sind die Bewertungsvorschriften des IAS 16 zu beachten; bei immateriellen Vermögenswerten ist IAS 38 maßgebend (vgl. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr