Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Portugal / V. Tarif der Stempelsteuer

Rz. 232 Der Steuersatz für die unentgeltliche Übertragung von Eigentum an jedweden Gütern durch Erbschaft beläuft sich auf 10 %.[38] Hinzu kommt bei der Übertragung von Eigentum an unbeweglichem Vermögen (Immobilien) eine Steuer von 0,8 %.[39]mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Insbesondere: Geltung des Belegenheitsrechts für im Ausland belegenes Vermögen

Rz. 198 Häufigste Ursache für Probleme ist weiterhin der Fall, dass der inländische Erblasser im Ausland Immobilien hat und der Belegenheitsstaat diese der lex rei sitae unterwirft. Dies trifft insbesondere für die folgenden Staaten zu:[145]mehr

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Luxemburg / 1. Erbstatut nach dem luxemburgischen Internationalen Privatrecht

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (IPR) Luxemburgs ist nur marginal kodifiziert, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht, vergleichbar dem deutschen EGBGB, gibt es nicht. Rz. 2 Neben der Grundregel des Art. 3 Abs. 2 Cciv wurden durch den luxemburgischen Gesetzgeber nach und nach Einzelregelungen vor allem im Internationalen Familienrecht in das luxemburgische Bürger...mehr

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Italien / II. Abwicklung von in Italien belegenem Nachlass

Rz. 271 Die vom Erben vorzunehmenden Verfahrensschritte hängen davon ab, ob ein Testament vorhanden ist und ob Immobilien zum Nachlass gehören oder nicht. 1. Vorliegen eines Testaments Rz. 272 Nach dem Tod des Erblassers muss jede Person, die ein eigenhändiges Testament findet oder besitzt, es einem Notar ihrer Wahl zur Veröffentlichung vorlegen (Art. 620 Abs. 1 c.c.). Beim no...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Gegenständlich gespaltene Rückverweisung

Rz. 69 In vielen Rechtsordnungen wird das Erbstatut nicht einheitlich angeknüpft, also z.B. an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Erblassers (Nachlasseinheit), sondern für Immobilien oder gar sämtliche Nachlassgegenstände dem jeweiligen Belegenheitsrecht unterstellt (siehe Rdn 198). Verteilt sich der Nachlass über mehrere Staaten, gelten für die Erbfolge der einzelnen Tei...mehr

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Dänemark / 4. Erwerb von Besitz und Eigentum

Rz. 156 Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst verfügen diese nach der Übergabe des Nachlasses an sie gemeinsam über die Nachlasswerte (siehe Rdn 146). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermögenswerte verteilen. Entscheidend ist, wann die Erben gemeinsam einem einzelnen Erben die Legitimation erteilen, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen. Bei Akti...mehr

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Ukraine / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Im Verhältnis zur Ukraine ist bei der Bestimmung des auf die Erbfolge anwendbaren Rechts gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen UdSSR geschlossene Konsularvertrag vom 25.4.1958[1] vorrangig zu beachten.[2] Deutschland hat mit der Ukraine insoweit die Weiteranwendung vereinbart.[3] Damit gilt gem. Art. 28 Abs. 3 des Kon...mehr

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Griechenland / 3. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 123 Der Erbschaftswert soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst als Nettowert berechnet werden. Zu diesem Zweck werden die (insb. durch öffentliche Urkunde, Gerichtsurteil, Handelsbücher) nachgewiesenen Erblasserschulden vom Erbschaftswert abgezogen (Art. 21 grErbStG). Ebenso werden die Schulden abgezogen, die durch den Erbfall entstehen, insb. die Bestattungskost...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Griechenland / 1. Grundsatz

Rz. 119 Als Wert der erworbenen Gegenstände gilt deren Kaufwert zur Zeit des Vermögensanfalls (Art. 9 Abs. 1 grErbStG). Spezielle Regelungen gelten je nach erworbenem Objekt (Immobilien, Forderungen, Aktien, bewegliche Sachen, Nießbrauch usw.).mehr

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Italien / V. Erbschaftsteuererklärung, Festsetzung, Erhebung

Rz. 319 Die Erben und die Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, auf einem amtlichen Vordruck innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall beim aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers zuständigen Finanzamt eine von mindestens einem Erben oder Vermächtnisnehmer zu unterzeichnende Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Bis zum 13.12.2014 galt eine Ausnahme, wenn sich im Nachlass k...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Sonderregelungen für eine vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl

Rz. 36 Das IPR zahlreicher Mitgliedstaaten enthielt vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO Rechtswahlmöglichkeiten, die über die Rechtswahlmöglichkeiten der EuErbVO hinausgingen (Beispiele: Polen, wo bei gesetzlicher Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit das Wohnsitzrecht und das am gewöhnlichen Aufenthalt geltende Recht gewählt werden konnten; Wahl des deutschen Rechts ...mehr

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Schweiz / bb) Ausnahmen: Zuständigkeit am Lageort/Heimatzuständigkeit

Rz. 11 Vom Grundsatz der Schweizer Wohnsitzzuständigkeit gilt es folgende Ausnahmen zu beachten: Rz. 12 Der Schweizer Wohnsitzgerichtsstand greift nicht für im Ausland gelegene Immobilien, falls der ausländische Staat, in welchem die Immobilie liegt, für auf seinem Territorium gelegene Grundstücke die ausschließliche Zuständigkeit beansprucht (Art. 86 Abs. 2 IPRG, unverändert...mehr

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Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

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Frankreich / cc) Deutsches Vermächtnis an französischem Grundbesitz

Rz. 28 Aus französischer Perspektive stellt sich außerdem eine interessante Folgefrage, wenn man für die Frage des Eigentumsübergangs vom Vorrang des Erbstatuts ausgehen will. Besitzt etwa ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland eine Immobilie in Frankreich und hat er in seinem Testament diesbezüglich ein Vermächtnis zugunsten seiner Lebens...mehr

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Deutschland / d) Bewertung von Vermächtnissen

Rz. 248 Vermächtnisse werden mit dem Steuerwert des jeweils vermachten Gegenstandes bewertet. Wird ein Geldvermächtnis ausgesetzt, muss der Vermächtnisnehmer den Nennwert versteuern; wird ein Grundstück als Vermächtnis ausgesetzt, ist dieses nach allgemeinen Vorschriften zu bewerten.[201] Rz. 249 Korrespondierend kann der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2...mehr

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Slowakei / 2. Einbeziehung lebzeitiger Verfügungen des Erblassers

Rz. 103 Der Erblasser als Schenker kann zu Lebzeiten über sein Vermögen nach Belieben verfügen und den Beschenkten uneingeschränkt beschenken. Es ist zu betonen, dass eine Schenkung nur unter Lebenden stattfinden kann. Das BGB sieht in § 628 Abs. 3 ausdrücklich vor, dass ein Schenkungsvertrag, der erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden soll, ungültig ist. Rz. 104 Gemä...mehr

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Niederlande / II. Testamentsvollstreckung

Rz. 140 Im Testament wird oft ein Testamentsvollstrecker (Executeur) ernannt. Der Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Rolle. In den Niederlanden gibt es verschiedene Arten von Testamentsvollstreckern, die bei der Nachlassverwaltung eine Rolle spielen können. Ein Erblasser kann in einem Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 4:142 Abs. 1 BW). D...mehr

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Frankreich / I. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 224 Am 12.10.2006 wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen[145] geschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2007 dem deutschen Umsetzungsgesetz zugestimmt, von französischer Seite erfolgte die Zustimmung mit Zustimmungsgesetz vom 26.2.2009. Das Abkommen ist am Tag nach dem am 2.4.2009 erfolgten Austausch der Ratifikatio...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Portugal / V. Anerkennung deutscher Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse

Rz. 187 Deutsche Erbscheine werden in Portugal seit der EuGH-Entscheidung (Rechtssache "Oberle", Rdn 173) nicht mehr anerkannt. Kommt es zu einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug, muss zwingend ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt und vorgelegt werden. Rz. 188 Testamentsvollstreckerzeugnisse bedürfen zur Anerkennung in Portugal der Apostille nach dem Haager Übere...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / C. Die Gesetzesumgehung im internationalen Erbrecht

Rz. 28 Beispiel: Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [61] bes...mehr

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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Griechenland / XV. Sanktionen

Rz. 140 Für das gesetzeswidrige Verhalten bezüglich der Erklärung und der Bezahlung der Erbschaftsteuer sind verwaltungsrechtliche (Bußgeld), aber auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen. Die Bezahlung der Erbschaftsteuer wird aber auch durch wichtige mittelbare Sanktionen erzwungen (Art. 105 ff. grErbStG). So dürfen z.B. Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften wie a...mehr

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Großbritannien: England und... / Literaturtipps

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Schweden / 3. Testamentserrichtung

Rz. 30 Hinsichtlich der Form eines Testaments sowie des Widerrufs eines Testaments eines Erblassers ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die sich mit den innernordischen Erbrechtsverhältnissen befassen, keine Besonderheiten. Rz. 31 Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, ein Testament zu errichten oder ein solches zu widerrufen. Rz. 32 Keine Besonderheiten gibt es ebenfalls in...mehr

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Frankreich / dd) Erbstückvermächtnis

Rz. 107 Gemäß Art. 1010 Abs. 2 C.C. ist jedes Vermächtnis, das weder Erb- noch Erbteilvermächtnis ist, ein Erbstückvermächtnis. Es handelt sich beim legs particulier um die Zuwendung eines oder mehrerer Einzelgegenstände. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Gegenstand wertmäßig einen Bruchteil oder sogar den gesamten Nachlass ausmacht. Der vermachte Gegenstand muss gem...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / III. Rechtswahl betreffend sonstiges Vermögen

Rz. 11 Besitzt der Erblasser die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates als des Staates, auf dessen Gebiet er seinen ständigen Wohnsitz hat, oder besitzt er mehrere Staatsangehörigkeiten, so kann er das Personalstatut des ständigen Wohnsitzes durch eine testamentarische Rechtswahlausübung abbedingen, Art. 1133 ZGB RB, Art. 22 Abs. 1 EuErbVO. Der Erblasser kann also die Re...mehr

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Frankreich / bb) Französisches legs particulier an deutschem Grundbesitz

Rz. 27 Bei Geltung französischen Erbrechts stellt sich die Frage, wie ein Grundstücksvermächtnis an Immobilien in Deutschland im Grundbuch vollzogen werden soll. Vollzieht sich der Eigentumsübergang entgegen der deutschen lex rei sitae (Vorrang des Erbrechts) oder ist für in Deutschland belegenen Grundbesitz eine Vermächtniserfüllung, insbesondere eine Auflassung erforderlic...mehr

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Italien / 3. Durchführung der Teilung

Rz. 262 Die gerichtliche Teilung wird vom Grundsatz der Teilung in Natur beherrscht, so dass, soweit möglich, alle Nachlassgegenstände in Natur und nicht nach ihrem Wert zu teilen sind. Nachlassgegenstände sind nur dann durch Verkauf zu verwerten, wenn sich Miterben, denen gemeinsam mehr als die Hälfte des Nachlasses zusteht, über die Notwendigkeit des Verkaufs zur Begleichu...mehr

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Türkei / III. Steuersätze und Freibeträge

Rz. 118 Bei der Erbschaftsbesteuerung gilt unabhängig vom verwandtschaftlichen und persönlichen Verhältnis zum Erblasser und unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Erwerber ein einheitlicher Tarif mit Steuersätzen zwischen 1 % und 10 % (Art. 16 VVK). Bis 1998 waren die Erben in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältn...mehr

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Italien / d) Herausgabeklage gegen die Empfänger der Zuwendung

Rz. 156 Das Herabsetzungsurteil verpflichtet zur Rückübertragung der pflichtteilswidrig verschenkten Vermögenswerte durch Erben und Vermächtnisnehmer an die Nachlassmasse, soweit deren Wert die quota disponibile übersteigt; Belastungen von Grundbesitz und von in öffentlichen Registern eingetragenen Mobilien (Schiffe, Luft- und Kraftfahrzeuge) sind den Pflichtteilsberechtigte...mehr

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Italien / 6. Il legato in luogo di legittima – Il legato in conto di legittima

Rz. 161 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. legato in conto di legittima aus, kann dieser, ohne das Vermächtnis auszuschlagen, eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen und wie ein von vornherein nicht bedachter Pflichtteilsberechtigter Herabsetzungsklage erheben. Rz. 162 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. le...mehr

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Island / D. Erbschaftsteuer

Rz. 32 Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Island hinsichtlich der Erbschaftsteuer besteht nicht. War der Erblasser in Island ansässig, besteht unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Erhoben wird Erbschaftsteuer auf den Erwerb jedes einzelnen Erben. Steuerbefreit sind Ehepartner, nichteheliche Lebenspartner und karitative Organisationen. Der Erwerb wird gr...mehr

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Estland / a) Der Erbe, Nach- und Vorerben, Ersatzerben

Rz. 17 Im Testament werden der Erbe oder die Erben durch einseitige Verfügung bestimmt.[13] Betrifft das Testament nur einen Teil des Nachlasses, gilt für den Rest die gesetzliche Erbfolge. Werden mehrere Erben eingesetzt, deren Anteile nicht bestimmt sind, erben sie zu gleichen Teilen. Werden als Erben allgemein "die Verwandten" eingesetzt, ohne ihre Personen oder Anteile n...mehr

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Großbritannien: Schottland / V. Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts

Rz. 42 Um die zwingende Nachlassabwicklung insbesondere in Fällen, bei denen nur ein Teil des Nachlasses in Großbritannien belegen ist, ganz zu vermeiden, kann es sich empfehlen, die Vermögensanlagen zu Lebzeiten so zu treffen, dass diese nicht in den vom executor verwalteten Nachlass fallen. Dafür kommen wie im englischen Recht die Begründung eines inter vivos trust, die Sc...mehr

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Frankreich / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Gemäß Art. 1025 C.C. kann der Erblasser eine oder mehrere natürliche Personen als Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat nach Annahme des Amtes nach Art. 1029 C.C. grundsätzlich nur die Aufgabe, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des Testaments zu ermöglichen, ein Inventar zu errichten und bewegliche Gegenstände zu verkaufen,...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 141 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

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Belgien / 1. Steuerpflichtige Schenkungen

Rz. 236 Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der Region Brüssel-Hauptstadt.[165...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeine Merkmale

Rz. 138 Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[156] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für einzelne Vermögensteile p...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.2.1 Freibeträge

Karenzzeit Für die Berücksichtigung des Vermögens, das nicht ohnehin freigestellt ist, gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine neue Karenzzeit beginnt nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Grundsätzlich hat jede Person in der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf eine Karenzzeit. Während der Karenzzeit gelten für übersteigendes Ver...mehr

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Rumänien / II. Erbfälle, die ab dem 1.10.2011 und vor dem 17.8.2015 eingetreten sind

Rz. 2 Für die Erbfälle, die vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO und nach dem Inkrafttreten des CCN eingetreten sind, bestimmt sich das anwendbare Recht nach den Kollisionsnormen im letzten Buch des CCN: "Internationales Privatrecht". Diese Regelungen haben bereits in mehrfacher Hinsicht mit dem System von 1992 gebrochen und die damals noch im Entwurfsstadium befindlic...mehr

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Großbritannien: England und... / 6. Auslandsbezug

Rz. 152 Bei Fällen mit Auslandsbezug stellt der IHTA allein auf die Person des Schenkers bzw. Erblassers ab:mehr

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Russische Föderation / III. Erbstatut nach einem Deutschen mit letztem Wohnsitz in Russland

Rz. 6 Da das russische Erbrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern primär an den letzten Wohnsitz (sofern nicht das Belegenheitsstatut bezüglich Immobilien greift) anknüpft, ist nach russischem Recht für einen Ausländer, z.B. einen Deutschen, das Erbrecht des Landes anwendbar, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte, also russisches Erbrecht. Rz. 7 Nach Art. 21 Abs. 1 ...mehr

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Belgien / 1. Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Rz. 160 War der Erblasser nicht Einwohner des Königreichs, müssen die Personen, die kraft Erbfolge in Belgien belegene Immobilien erhalten (die gesetzlichen Erben und Vermächtnisnehmer), eine Übertragungserklärung abgeben. Rz. 161 War der Erblasser Einwohner des Königreichs, sind die Erben und Universalvermächtnisnehmer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Die Annahme des N...mehr

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Zypern (Nord) / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 7 Die Testierfähigkeit tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss. Daneben gilt das Washingtoner Abkommen über ein einheitliches Recht der Form eines Internationalen Testaments vom 26.10.1973.[3] Rz. 8 Im T...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

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Rumänien / III. Teilung des Nachlasses

Rz. 59 Bei einer Mehrzahl von Erben tritt eine Erbengemeinschaft ein. Diese bildet keine gesamthänderische Gemeinschaft, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft, für die die Vorschriften des Sachenrechts entsprechend gelten (Art. 1143 Abs. 2 CCN). Jeder Miterbe kann jederzeit die Teilung der Erbengemeinschaft verlangen, und zwar selbst dann, wenn aufgrund einer Vereinbarung oder...mehr

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Tschechien / 3. Testierfähigkeit und Testamentsform

Rz. 15 Gemäß § 77 Abs. 1 IPRG richtet sich die Testierfähigkeit nach der Rechtsordnung, deren Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung oder des Widerrufs des Testaments besaß, oder nach der Rechtsordnung des Staates, in dem er zu dem vorgenannten Zeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Diese Regelung wurde seit dem 17.8.2015 von der EuErbVO erset...mehr