Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 21 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 101 ff.>) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschieb...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 31 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 34 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 101 ff.>) oder ein Kind nach dem eigenem Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 43 ff.>) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Abs. 1 BewG bewertungsrechtlich grundsätzlich unberücksichti...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Schulden und Lasten

Rz. 119 Vermögen kann belastet sein, ein Grundstück z.B. durch eine Grundschuld oder Hypothek, die ein Darlehen besichert. Die Darlehensforderung ist dann eine berücksichtigungsfähige Schuld nach § 28 Abs. 3 BAföG, wenn sie nicht zuvor schon bei der Eingangsbewertung abgezogen wurde. Rz. 120 Sofern die auszubildende Person Eigentümer einer Immobilie ist, die mit einem Nießbra...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. § 517 BGB

Rz. 8 § 517 BGB nimmt spezielle Tatbestände, die man unter eine Schenkung subsumieren könnte, vom Schenkungstatbestand aus.[16] Er verdeutlicht damit den gesetzlichen Schenkungsbegriff, indem er bestimmte Tatbestände ausschließt und nicht als Bereicherung begreift. Im Wege der Negativdefinition werden aus dem Anwendungsbereich des § 516 BGB als "Nicht-Schenkung" herausgelöst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 244 Fallbeispiel 69: Ausschlagen oder nicht? Die Geschwister S und T sollten nach dem Tod des Vaters jeweils eines der beiden vorhandenen Grundstücke erben. Im Laufe der Jahre hatte der Vater aber schon ein Grundstück auf den kinderlosen Sohn S übertragen und auch kein Testament errichtet. Nach seinem Tod erben beide Kinder die allein verbleibende Immobilie. S bezieht mi...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 6. Einkommensteuer

Rz. 177 Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung eine vermietete oder verpachtete Immobilie, kann der Beschenkte (obwohl er selber die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht getragen hat) die Absetzung für Abnutzung im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.[141]mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 8. Vorausvermächtnis

Rz. 71 Wird ein Miterbe mit einem Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB bedacht, hat er – ebenso wie ein nicht zu den Miterben gehörender Vermächtnisnehmer – (lediglich) einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Erbengemeinschaft. Die ihm durch das Vorausvermächtnis zugewandten Vermögensgegenstände des Erblassers erwirbt er daher nicht unmittelbar vom Erblasser, sondern v...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 88 Regelmäßig behält sich der Veräußerer im Rahmen einer erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich motivierten lebzeitigen Übertragung einer i.S.d. § 13d ErbStG zum Stichtag privilegierten Immobilie den Nießbrauch vor (siehe § 1 Rdn 6 ff.>). Zum einen sollen die Mieterträge aus Gründen der Versorgung weiterhin bei der übergebenden Generation verbleiben, zum anderen stellt der ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Instandhaltung/Instandsetzung

Rz. 13 Als Bedarf für die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 2 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden Kalendermonat sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemesse...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatbestandsprüfung

Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeu...mehr

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FF 09/2021, Widerrechtlichk... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Mutter, die mit dem Vater zwar verheiratet ist, von ihm aber seit etwa August/September 2019 getrennt lebt, wendet sich gegen den am 18.2.2021 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem festgestellt wurde, dass das Zurückhalten von M. in Russland sowie das Verbringen von S. nach Russland widerrechtlich im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Sachliche Steuerbefreiungen

Rz. 166 Die mittelbare Grundstücksschenkung spielt weiterhin in Bezug auf die Steuerbefreiung der lebzeitigen Zuwendung des (Mit-)Eigentums des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) eine Rolle. Wird dem Ehegatten Geld zum Kauf eines Familienheims zugewendet, greift – sofern die Voraussetzungen der mittelbaren Grundstücksschenkung...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / III. Vererbung des Familienheims an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 19 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Beschränkung des Schuldenabzugs bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Auflage

Rz. 131 Bei gemischten Schenkungen sowie Schenkungen unter einer Auflage ermittelt sich der Wert der Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs-, Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden (siehe §...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 21 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)

Rz. 6 Wenn einem Hilfebedürftigen Wohnraum zugewendet wird oder durch Erbfall zu Eigentum zufällt, ist für den Nutzen einer solchen Zuwendung entscheidend, ob der Begünstigte dieses Eigentum behalten darf (Schonvermögensprüfung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II) und bejahendenfalls, ob er sich die Nutzung und Unterhaltung einer solchen Immobilie auf Dauer überhaupt leisten ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) Entgeltliche Übertragung

Rz. 62 Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer wegen der Entgeltlichkeit Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös.[61] Es kann mithin auch bei Nachlassgegenständen des Privatvermögens zu einem einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, etwa einer Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, kommen (siehe § 12 Rdn 2 ff.>). Hinweis Die A...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (c) Bewirtschaftungskosten

Rz. 58 Im Hinblick auf § 185 Abs. 1 S. 2 BewG sind vom Rohertrag die Bewirtschaftungskosten i.S.d. § 187 BewG abzuziehen. Dabei handelt es sich um die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt, soweit sie im Rahmen des Mietverhältniss...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Kosten der Vermögensnachfolgeplanung und -gestaltung und Einkommensteuer

Rz. 172 Die Kosten der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge sind grundsätzlich privat veranlasst und damit einkommensteuerlich nicht relevant. Das betrifft z.B. die Kosten für die Erstellung eines Testaments.[131] Ein Abzug im Rahmen von Werbungskosten (§ 9 EStG), Betriebsausgaben (§ 4 EStG) oder Sonderausgaben (§ 10 EStG) kommt nicht in Betracht. Befindet sich im N...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 7. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 68 Zahlungen des Erben an Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gelten nicht als "Abfindung", sondern als Erfüllung privater Verbindlichkeiten durch Geldleistungen. Entsprechend stellt deren Erfüllung kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher nicht zu Anschaffungskosten.[66] Zinsen, die im Rahmen der Finanzierung zur Begleichung dieser Verbindl...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Anspruchsübergang wegen erbrachter Leistungen

Rz. 192 Die Leistungen müssen "erbracht" worden sein. Ob die darlehensweise Gewährung von Leistungen an den Leistungsberechtigten ausreicht, ist streitig.[328] Z.T. wird bejaht, dass Darlehen und Anspruchsübergang nebeneinander möglich sind. Nach diesseitiger Ansicht sind Darlehen und Anspruchsübergang unterschiedliche Mittel des "Sozialhilferegresses". Ist der Leistungsbezi...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 3. Behaltensfrist

Rz. 12 Anders als bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG fällt bei einer ehebedingten Zuwendung unter Lebenden die Steuerbefreiung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn (unentschuldigt) gegen eine Behaltensfrist verstoßen wird. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO liegt vor (die St...mehr

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ZErb 09/2021, Zurückbehaltu... / Leitsatz

1. Durch notariellen Pflichtteilsverzicht kann die Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB einer Zuwendung eines Ehegatten an den gemeinsamen Abkömmling auch für den Nachlass des anderen Ehegatten angeordnet werden. 2. Ist dem Pflichtteilsberechtigten unter Pflichtteilsanrechnung eine Immobilie zugewendet worden und hat dieser auf Verlangen des Erben hierzu keine wertb...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Zuwendungsnießbrauch

Rz. 90 Im Rahmen des Erwerbs von Todes wegen kann der Erbe einer zu Wohnzwecken fremdvermieteten Immobilie i.S.d. § 13d ErbStG dazu verpflichtet sein, einem Dritten ein Nutzungsrecht, insbesondere einen Nießbrauch, hieran einzuräumen. Bei Letzterem handelt es sich um einen sog. Zuwendungsnießbrauch. Regelmäßig wird ein solcher dem längerlebenden Ehegatten vermächtnisweise ei...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / V. Selbstnutzung durch den Erblasser

Rz. 24 Der Erblasser muss wenigstens eine Wohnung auf dem bebauten Grundstück bis zu seinem Tode, aber ohne Mindestnutzungsdauer, zu eigenen Wohnzecken genutzt haben[18] oder zuletzt an einer Selbstnutzung aus objektiv zwingenden Gründen gehindert gewesen sein. Rz. 25 Nach Ansicht der Finanzverwaltung reicht in diesem Zusammenhang der Auszug aufgrund zwischenzeitlich eingetre...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 2 – Umwandlung in Schonvermögen/Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 578 Die Umwandlung eines verwertbaren Vermögens in Schonvermögen, z.B. durch Kauf einer angemessenen selbstbewohnten Immobilie, wird in der Literatur nicht als schädliche Verminderung des Vermögens bewertet, weil damit keine Vermögensminderung, sondern nur eine Vermögensumschichtung verbunden sei.[951] Formaljuristisch wird argumentiert, dass auch bei einer Ausschlagung ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Abzugsbeschränkung

Rz. 31 Es gilt der Grundsatz, dass Schulden und Lasten (z.B. Vorbehaltsnießbrauch oder Rentenzahlungsverpflichtungen), die ganz oder teilweise mit befreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht bzw. nur mit dem Betrag abzugsfähig sind, der dem steuerpflichtigen Teil entspricht, § 10 Abs. 6 ErbStG (siehe § 8 Rdn 117 ff.>). Ein in der Praxis häu...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verzicht auf das Schonvermögen

Rz. 635 Fraglich ist, ob der Wert des Nachlasses nicht lebzeitig während oder nach der Leistungszeit zulässigerweise vermindert werden kann, um so die Erbenhaftung zu umgehen.[1051] Fallbeispiel 49: Die Wette auf den Tod Die Eheleute M und F, die ein gemeinsames Kind haben, überlegen angesichts einer drohenden Heimpflegebedürftigkeit der F, ob es nicht günstiger wäre, wenn da...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VI. Selbstnutzung durch den Erwerber

Rz. 28 Der Erwerber muss die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall, zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen, insbesondere also die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und gla...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Einkommensteuerliche Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 94 Nutzt der Übergeber das Grundstück durch Vermietung und Verpachtung als (Vorbehalts-)Nießbraucher (weiter), ist er gem. §§ 566, 567 BGB oder §§ 1030, 1059 BGB selbst Vermieter und Verpächter. Damit verwirklicht der Nießbraucher den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn diese nicht betrieblich veranlasst ist und er die dazu ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / a) Vergleichswertverfahren

Rz. 110 Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens bleiben Besonderheiten, wie privatrechtliche und öffentlich-rechtliche wertbeeinflussende Belastungen, unberücksichtigt. Öffentlich-rechtliche Lasten ergeben sich u.a. aus dem Planungs-, Bauordnungs- und Abgabenrecht sowie aus dem Denkmal-, Landschafts- und Gewässerschutzrecht.[66] Privatrechtliche Rechte und Lasten sind...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 6. "Steuerklauseln"

Rz. 124 In unsicheren Fällen – z.B. bei Fragen der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen (siehe § 8 Rdn 17 ff.>), der Gewährung der Steuerbefreiung der lebzeitigen Übertragung des Familienheims an Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) oder auch, um einem steuerschädlichen Verstoß gegen eine Behaltensfrist bei der Übertragung von Betriebsverm...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 98 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[70] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Besondere Härte

Rz. 175 § 24 Abs. 5 SGB XII ermöglicht die Gewährung eines Darlehens auch dann, wenn die Verwertung für den Vermögensinhaber eine besondere Härte darstellen würde. Im Prüfungsablauf bedeutet das wiederum, dass die Härtefallprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II schon einmal durchlaufen wurde, denn § 24 Abs. 5 SGB XII setzt voraus, dass die Schonvermögensprüfung nach § 12 ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Miteigentumsanteil und Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 106 Auch die nicht erzwingbare Zustimmung der nichteinsatzverpflichteten Miteigentümer kann der Verwertung eines unangemessenen Hausgrundstücks entgegenstehen.[169] Entsprechendes gilt für andere Miteigentumsanteile.[170] Die theoretische Möglichkeit der Verwertung – z.B. in der Form der Teilungsversteigerung – ersetzt nicht die Feststellung der konkreten Verwertungsmögl...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 1. Allgemeines

Rz. 106 Bei der Bewertung von Grundvermögen kommt ein Gutachten immer dann in Betracht, wenn wertmindernde Umstände vorliegen, die im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist ein Gutachten nur für die gesamte Immobilie möglich, d.h., ein isolierter Nachweis von Bewertungsgrundlagen (z.B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr