Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Anspruchsgegner

Rz. 207 Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht.[280] Die Auskunftspflicht trifft in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB in erster Linie die Person, die als Inhaber des Sorgerechts ...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft

Rz. 33 Das Gericht kann auch anordnen, dass der Umgang in Begleitung einer neutralen Person stattzufinden hat.[48] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Antragstellung und Beteiligung

Rz. 357 Der Antrag auf Wohnungszuweisung soll nach § 203 Abs. 3 FamFG die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt des Ehegatten leben. Dementsprechend ist in diesem Fall gemäß § 205 FamFG das Jugendamt anzuhören. Das Jugendamt kann nach § 204 FamFG auf Antrag auch formell beteiligt werden, sofern Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Auch die Entscheidung ist dem Jugendamt...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VI. Abänderung einer einseitigen Verpflichtungserklärung – speziell einer Jugendamtsurkunde

Rz. 180 Die vor dem Jugendamt – während der Minderjährigkeit des Kindes – erstellte Urkunde gilt auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit weiter, wenn der Unterhalt darin nicht ausdrücklich nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes befristet worden ist. Dann kann sich auch beim volljährigen Kind die Frage nach der Abänderung dieses Titels stellen. Rz. 181 Die vor dem Jugendamt e...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 6. Verfahrensbeistand

Rz. 86 Das FamFG hat die Bedeutung des Verfahrensbeistandes gestärkt und in § 158 FamFG die Voraussetzungen für eine Bestellung umfassend geregelt.[132] Praxistipp:mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / I. Scheidungsantrag

Rz. 1 Nach Eingang des Verfahrenskostenvorschusses oder nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe wird i.d.R. mit der sog. scheidungseinleitenden Verfügung zunächst dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben, zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Daneben werden zahlreiche Hinweise erteilt, insbesondere zum Umfang des Anwaltszwangs.[1] Zudem werden vom Gericht Auflagen zum ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / b) Gesetzliche Vertretung

Rz. 140 Handelt es sich aber um einen Titel, den ein Elternteil als gesetzlicher Vertreter des Kindes erwirkt hat – wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert worden ist. Dann ist Titelinhaber das Kind, das nach Eintritt seiner Volljährigkeit selbst vollstrecken muss. Denn auch die gesetzliche Vertretung durch den betreuenden Elternteil endet mi...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Beschleunigungs- und Vorrangsgebot (§ 155 Abs. 2 FamFG)

Rz. 70 Es gilt das Beschleunigungs- und Vorrangsgebot des §°155 FamFG.[106] Aufgrund des Beschleunigungsgebots des § 155 Abs. 1 FamFG ist das Familiengericht gehalten, die aus seiner Sicht notwendigen Ermittlungen von Amts wegen zu führen, um so die Entscheidungsreife des Verfahrens herbeizuführen und – wenn die Eltern sich nicht einigen können – zeitnah in der Sache zu ents...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Verhältnis zwischen einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren

Rz. 172 Auch beim Sorgerechtsverfahren stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Verfahren der einstweiligen Anordnung und dem Hauptsacheverfahren (zur gleichgelagerten Fragestellung beim Umgangsverfahren siehe Rdn 116). § 49 Abs. 1 FamFG stellt für die einstweilige Anordnung eine besondere Zulässigkeitshürde auf, indem ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / cc) Vermittelnde Auffassungen

Rz. 105 Vorzuziehen ist eine vermittelnde Auffassung, nach der dem Hilfsbedürftigen zwar zunächst abverlangt wird, die für ihn kostenfreien Angebote und Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrzunehmen, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Nur soweit solche Bemühungen seitens des Jugendamtes bereits fehlgesch...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Fehlende Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 93 Auch ein sofortiges Anerkenntnis kann den Antragsgegner nur dann von Kosten entlasten, wenn er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben hat. Rz. 94 Praxistipp: Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine Veranlassung bestanden hat, liegt beim Antragsgegner.[102] Daher gehen Zweifel zu seinen Lasten.[103] Eine solche Veranlassung ist ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1.1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Rz. 148 Zu prüfen ist hier[201] Rz. 149 In Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sor...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Verfahrensrechtliche Vorgaben

Rz. 105 In dieser Situation ging man früher davon aus, dass ein (ergänzender) Zahlungsantrag gestellt werden muss: odermehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Gilt ein vorhandener Titel über die Volljährigkeit des Kindes hinaus?

Rz. 131 Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: Rz. 132 Vergleichender Blick auf den Ehegattenunterhalt:mehr

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§ 24 Rechtsmittel / II. Eingeschränkte Beweismöglichkeiten in der zweiten Instanz

Rz. 70 Eine weitere beachtliche Einschränkung enthält § 68 Abs. 3 FamFG:[99] Zitat … (3) Das Beschwerdeverfahren bestimmt sich im Übrigen nach den Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug. Das Beschwerdegericht kann von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorge...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / C. Regelungen zum Sorgerecht

Rz. 138 Sind – noch minderjährige – Kinder aus der Ehe hervorgegangen, so bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern. Jedoch kann jeder Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen (§ 1671 BGB). Rz. 139 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Für den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger

Rz. 385 Auch der Unterhaltsberechtigte als Gläubiger muss für eine Erhöhung der titulierten Unterhaltsverpflichtung ein Abänderungsverfahren einleiten. Bei der Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde im Sinne der §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 60 SGB VIII ist gemäß § 239 FamFG zu beachten, dass eine derartige Urkunde allerdings keine materielle Rechtskraft entfal...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / c) Kosten

Die Bestellung zum Verfahrensbeistand allein hat noch keine kostenrechtliche Auswirkung. Die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses genügt noch nicht für den Vergütungsanspruch aus der Staatskasse, § 158c Abs. 3 Satz 1 FamFG. Die Pauschale erhält der Verfahrensbeistand erst dann, wenn er in irgendeiner Weise im Kindesinteresse tätig geworden ist.[159] Er muss mit der Wahrn...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / m) Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, § 158 Abs. 4 FamFG

Die Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, die bislang in § 158 Abs. 7 FamFG a.F. enthalten war, ist nunmehr in § 158 Abs. 4 FamFG geregelt. Die Beendigung tritt mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens, § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG. Hieraus folgt, dass die Bestellung d...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / k) Die regelmäßig erforderliche Verfahrensbeistandsbestellung

Die Vorschrift des § 158 Abs. 3 Satz 1 FamFG regelt die Fälle, in denen die Bestellung in der Regel erforderlich sind. Es handelt sich hierbei um die vier gleichen Fallkonstellationen, die bislang schon in § 158 Abs. 2 FamFG a.F. geregelt waren. Auf die bisherige Rechtsprechung kann weiterhin Bezug genommen werden. Verfolgen Eltern gegensätzliche Interessen, die mit denen ihr...mehr

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FF 04/2022, Einigungsgebühr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde betrifft die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003 Abs. 2 VV RVG im Rahmen der VKH-Vergütung. Der Beschwerdegegner vertrat in einem Hauptsacheverfahren nach § 1666 BGB als beigeordneter Verfahrensbevollmächtigter die Mutter. Anlass des Verfahrens war, dass die Mutter zusammen mit ihrer sechsjährigen Tochter in einer Mutter-Kind-Einrich...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 2.2 Anspruch der Mutter auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 5 Muss die Kindesmutter im Rechtsverkehr die Führung des Nachweises über die alleinige Ausübung der elterlichen Sorge antreten, so gestaltet sich dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage im Vergleich zu der vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform (1.7.1998) geltenden Regelung mitunter wesentlich schwieriger, da ihr die Alleinsorge für ihr Kind wegen § 1626a Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.2 Jugendgerichtshilfe

Rz. 5 Nach § 2 Abs. 3 Nr. 8 i. V. m. § 52 obliegt der Jugendhilfe die Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG. In § 38 Abs. 1 JGG ist bestimmt, dass die Jugendgerichtshilfe von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird. Weder in § 52 noch im JGG ist eine gesetzliche Vorgabe enthalten, in welcher Organisationsform die Mitwirkung zu erf...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58a wurde im Rahmen des Art. 13 Nr. 11 Kindschaftsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) neu in das SGB VIII eingefügt und gilt seit dem 1.7.1998. Die Vorschrift entspricht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die Geeignetheit einer derartigen schriftlichen Auskunft als Nachweis über die Ausübung des allein...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 58a ist systematisch im Zusammenhang mit den Vorschriften zu den Beurkundungsaufgaben des Jugendamtes, also den §§ 59, 60 zu sehen. Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird bei dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Die Eintragungen im Sorgeregister enthalten Sorgerechtserklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB, fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene Sorgeerklärungen der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, dass sie die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 3 Literatur

Rz. 8 Bruns, Die Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamFR 2013 S. 217; DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.12.2016, ES 2.230 An – Formulierung von Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, JAmt 2017 S. 64; DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.10.2011, ES 2.230 Ho, JAmt 2012 S. 149; DIJuF-Rechtsgutachten v. 25.2.2008, ES 2.2...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.2 Unterrichtung über die Einleitung

Rz. 15 Voraussetzung für die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden nach dem JGG ist zunächst, dass sie von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt. Nach § 70 Abs. 1 JGG wird die Jugendgerichtshilfe von der Einleitung und dem Ausgang des Verfahrens unterrichtet. Da im Regelfall Strafanzeigen bei der Pol...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.3 Formen der Mitwirkung

Rz. 17 Nach der Unterrichtung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden hat das Jugendamt in jedem Fall nach Abs. 2 Satz 1 frühzeitig zu prüfen, ob aus Anlass der Straftat Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Über diese Prüfungspflicht hinaus richten sich Art und Umfang ihrer Mitwirkung im Übrigen nach den Umständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.3.5 Berichterstattung

Rz. 31 Die wichtigste Aufgabe des Vertreters der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung ist die Berichterstattung. Nach Nr. 1 der Richtlinien zu § 38 JGG wirken Staatsanwaltschaft und Gericht darauf hin, dass der Bericht unter Verzicht auf Ausführungen zur Schuldfrage ein Bild von der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der beschuldigten Person ergibt. Auch i...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.4.2 Auflagen/Erziehungsmaßregeln

Rz. 37 Ist gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden eine der in § 15 JGG abschließend aufgezählten Auflagen erkannt worden, wachen die Vertreter der Jugendgerichtshilfe – soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu berufen ist – darüber, dass der Verurteilte der Auflage nachkommt (§ 38 Abs. 2 Satz 5 JGG). Dies gilt in der Praxis insbesondere für die Auflage, Arbeitslei...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Während in dem bis zum 31.12.1990 geltenden Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) lediglich abstrakt in § 4 Nr. 4 als eine Aufgabe des Jugendamts die Jugendgerichtshilfe nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) genannt war, enthält das am 1.1.1991 in Kraft getretene SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz insoweit eine weitergehende gesetzliche Regelung. In dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.4 Art und Dauer der Mitwirkung

Rz. 10 In Abs. 1 Satz 1 ist die Mitwirkungspflicht der Jugendgerichtshilfe normiert, und zwar ausdrücklich nur nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG . Darüber hinaus ist im JGG die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe auch noch in weiteren Bestimmungen verankert, und zwar in § 43 Abs. 1 Satz 4 § 70 Satz 1 § 72a und § 93 Abs. 3 JGG . Diese Vorschriften gelten gemäß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Die vollstreckbaren Urkunden (Absatz 1 Nr. 5)

Rz. 18 Es muss sich um eine vollstreckbare Urkunde handeln, die von einem deutschen Gericht oder von einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden ist. Auch Konsularbeamte können Beurkundungen vornehmen (§ 10 Abs. 2 KonsularG). Urkundsakte eines deutschen Notars im Ausland sind als solche – unabhängig von § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Verweigert der Notar (oder der Urkundsbeamte des Jugendamts) die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung, steht dem Gläubiger nach § 54 BeurkG die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG zu. Der Notar, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist, kann der Beschwerde abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, legt er sie dem zuständigen Landgericht zur Entscheidung vor. Es entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 12 Weitere für die Praxis wichtige Vollstreckungstitel, die nach den Regeln der ZPO vollstreckt werden

Rz. 38 Aus anderen Gesetzen, die im gesamten Bundesgebiet gelten, sind folgende Schuldtitel hervorzuheben: Rz. 39 gerichtliche Beschlüsse und Vergleiche in Landwirtschaftssachen (§ 31 Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen), Rz. 40 Entscheidungen der Familiengerichte auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, §§ 95 f., 120 F...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Einwendungen (Absatz 3)

Rz. 7 Verweigert der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel, kann der Gläubiger Beschwerde nach § 54 BeurkG (Urkundsbeamte) einlegen oder nach § 731 ZPO vorgehen. Bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten (Abs. 1) ist mit befristeter Erinnerung zunächst das Gericht anzurufen (entspr. § 573 Abs. 1 ZPO). Eine Abhilfemöglichkeit des für die Klausel erteilen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtlicher und notarieller Urkunden (Absatz 1)

Rz. 2 Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung hat der Gläubiger, über dessen mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Anspruch die Urkunde errichtet ist, wenn er eine Ausfertigung nach § 51 Abs. 1 BeurkG verlangen kann, sonst wenn sie nach dem Willen desjenigen, der die Unterwerfungserklärung abgegeben und damit den Vollstreckungstitel in Urkundenform ges...mehr