Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1 Verarbeitung von Daten

Die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung bestimmt sich nach Art. 6 DSGVO.[1] In der Jugendhilfe ist danach eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Das gilt für alle Verarbeitungsvorgänge, also insbesondere für Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten.[2] 1.1 Erheben von Daten Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / Zusammenfassung

Begriff Sozialdaten sind personenbezogene Daten des Betroffenen, die vom Jugendhilfeträger zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB VIII oder zur Erfüllung der Aufgaben eines anderen Sozialleistungsträgers zu dessen Aufgabenerfüllung verarbeitet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Für die Jugendhilfe gelten die gesetzlichen Grundlagen in der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.5 Einwilligung

Die Einwilligung muss zu ihrer Wirksamkeit[1] freiwillig, informiert, zweckbestimmt und für konkreten Fall bestimmt sein. Die allgemeinen und speziellen jugendhilferechtlichen Datenschutzbestimmungen gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen. Als Stelle ist hierbei das jeweilige Sachgebiet innerhalb des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.3 Inhalt

Die Erziehungsberatung hilft individuelle und familienbezogene Probleme zu klären, die zugrunde liegenden Faktoren z. B. Arbeitslosigkeit oder Sucht zu bewältigen, bei der Lösung von Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.2 Schadenersatz

Unabhängig von einem Verschulden des Jugendamts kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz auch gegen die Behörde haben.[1] Außerdem kann bei Verschulden ein Anspruch aus Amtspflichtverletzung bestehen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.2 Ort

Die Erziehungsberatung kann von jeder anerkannten Beratungsstelle und jedem -dienst erbracht werden. Sie unterliegt keiner Form, daher ist sie z. B. auch via Chat oder E-Mail möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge bei Bestehen eines Anspruchs ist im Anschluss ein Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss). Entschließungsermessen besteht nicht in Bezug auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.4 Kosten

Für den Ratsuchenden, der Erziehungsberatung in Anspruch nimmt, fallen keine Kosten an.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 2.1 Strafe/Geldbuße

Gegen das Jugendamt kann keine Geldbuße verhängt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.2 Beratung junger Volljähriger

Jungen Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) wird ein Beratungs- und Unterstützungsanspruch bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche gewährt.[1] Die Beratung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.3 Übermitteln/Nutzen von Daten

Daten dürfen an Dritte übermittelt oder genutzt werden, wenn die Übermittlung oder Nutzung dem selben Zweck dient wie die Datenerhebung (Zweckbindungsgrundsatz).[1] Außerdem dürfen sie übermittelt werden, wenn es erforderlich ist, damit das Jugendamt eine seiner Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen kann ("eigennützige Übermittlung"), aber auch, damit ein anderer Sozialleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.1 Erheben von Daten

Nach der DSGVO gilt eine sog. "Informierte Datenerhebung".[1] Danach muss die Datenerhebung erstens zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein und zweitens den Betroffenen mit einer Datenschutzerklärung über die Kontaktdaten des Verantwortlichen im Jugendamt und die des Datenschutzbeauftragten der Behörde sowie über den Zweck der Datenverarbeitung informieren. Wenn die Datenerhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.6 Auskunft

Die DSGVO bezieht die freien Träger in den Anwendungsbereich ein.[1] Der öffentliche Träger muss sicherstellen, dass der Datenschutz bei ihnen in gleicher Weise wie beim öffentlichen Träger gewährleistet ist ("Datenschutzrechtliche Garantenpflicht").[2] Dies kann durch Vereinbarungen oder Auflagen geschehen. Die Übermittlung von Heimberichten und Verwendungsnachweisen an den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenschutz (Kinder- und Ju... / 1.4 Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

Im Fall einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls[1] muss das Jugendamt bestimmte Fachkräfte einschalten und die Gefahr gemeinsam mit ihnen beurteilen. Dazu ist es notwendig, dass alle Beteiligten die relevanten Daten kennen. Will das Jugendamt die Daten der Betroffenen übermitteln, muss es die allgemeinen Normen des Datenschutzes im SGB VIII und SGB X beachten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die er im Einzelfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsgemeinschaft soll von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebildet werden. Arbeitsgemeinschaften setzten sich aus den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Trägern geförderter Maßnahmen zusammen. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen in der Jugendhilfe aufeinander abgestimmt werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 1 Einrichtung und Organisation

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften hinwirken. Dabei lässt der Gesetzgeber offen, wie die Arbeitsgemeinschaften konkret ausgestaltet werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dadurch einen weiten Gestaltungsspielraum und können die Arbeitsgemeinschaften im Hinblick auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Besonder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 2 Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaften haben die Aufgaben, Informationen auszutauschen Maßnahmen zu koordinieren, zu beobachten und auszuwerten trägerübergreifende Projekte anzuregen und zu entwickeln und den fachlichen Meinungsaustausch in dem Arbeitsbereich zu unterstützen, um geplante Maßnahmen der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, gegenseitig zu ergänzen und in den Lebens- und Wohnbere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitsgemeinschaft (§ 78 S... / 3 Abgrenzung zum Jugendhilfeausschuss

In der Praxis ist es notwendig, das Verhältnis der Arbeitsgemeinschaften zum Jugendhilfeausschuss[1] deutlich abzugrenzen. Arbeitsgemeinschaften können Empfehlungen abgeben. Sie können aber keine Beschlüsse fassen, da sie kein kommunaler Ausschuss sind. Der Jugendhilfeausschuss ist ein Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.1 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren vorliegt. Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsakts ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Akteneinsichtsrecht ermöglicht den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens die Einsicht in die Akten, die das Verfahren betreffen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Den Rechtsanspruch auf Akteneinsicht regelt § 25 SGB X. Ein spezielles Akteneinsichtsrecht in der Adoption für die Vermittlungsakten bestimmt § 9c AdVermiG. Ein spezielles Informationsrecht in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 6 Datenschutz

Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Verarbeitung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die §§ 62 ff. SGB VIII.[1] Sozialdaten dürfen nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist.[2] Wenn Zweifel an der Identität bestehen, kann das Jugendamt erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 49 Abs. 8 und 9 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.4 Freiwilliges soziales, ökologisches Jahr, freiwillige Dienste (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 73 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d) EStG wurde m. W. v. 1.6.2008 dem JugendfreiwilligendiensteG (JFDG) angepasst (Rz. 9a). Außerdem wurden seit 2008 weitere Freiwilligendienste aufgenommen. Kinder, die das 18. und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden berücksichtigt, wenn sie einen Dienst nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG leisten: Freiwilliges sozial...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Längerer Umgang... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das Verfahren betrifft die Regelung des Umgangs der Kinder H. und H. G. mit ihrem Vater. Wegen der Feststellungen wird auf den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Baden-Baden (6 F 82/20) vom 5.4.2022 Bezug genommen. [2] Das Familiengericht hat zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das ohne Explorat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder-/Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 3 Hilfeformen

Die Hilfe wird ambulant, teilstationär oder stationär gewährt.[1] Ambulant sind alle Beratungs- und therapeutischen Leistungen. Teilstationär wird die Hilfe gewährt in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagespflegepersonen, die bei entsprechender Qualifizierung Sonderpflegestellen genannt werden. Vollstationär ist die Hilfe, wenn sie in einer Einrichtung über Tag und Nacht od...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2 Seelische Behinderung

Der Begriff der seelischen Behinderung ist zweigliedrig. Es ist einmal ein Abweichen der seelischen Gesundheit vom für das Lebensalter typischen Zustand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert. Zum anderen ist eine dadurch verursachte und ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 7 Kostenbeteiligung

Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn Leistungen voll- oder teilstationär erbracht werden.[1] Für ambulante Hilfen können Eltern und Kind nicht herangezogen werden. Die Hilfe kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Einkommenssituation verweigert werden.[2]mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 1 Anspruchsberechtigte

Auf die Eingliederungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Ermessen ist nicht gegeben. Liegt eine seelische Behinderung vor, muss das Jugendamt die Leistung gewähren. Das Kind oder der Jugendliche ist selbst anspruchsberechtigt im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bei der der Personensorgeberechtigte den Rechtsanspruch hat. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, werden die Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.1 Abweichung vom alterstypischen Zustand

Das Abweichen von der seelischen Gesundheit ist auf der Grundlage der ICD-10-GM festzustellen. Für diese Feststellung ist die fallzuständige Fachkraft verantwortlich. Sie hat dabei die Stellungnahme der in § 35a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII aufgeführten Fachleute einzuholen, also eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder eines Kinder- und J...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2 Art und Weise der Beteiligung

Die Verpflichtung der Beteiligung aus § 8 SGB VIII bezieht sich auf "Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe". Eine Beteiligung muss also nicht nur vor Erlass eines Verwaltungsakts erfolgen, sondern immer bevor der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sich zu einem Handeln oder Nichthandeln entschließt. Die Entscheidung betrifft das Kind/den Jugendlichen immer, wenn seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.3 Beteiligung im Rahmen der Jugendhilfeplanung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, bei der Jugendhilfeplanung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten zu ermitteln.[1] Konkret bedeutet das, dass die jungen Menschen bei der Jugendhilfeplanung zu Wort kommen, also beteiligt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / Zusammenfassung

Begriff Kinder und Jugendliche müssen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Dies muss in einer Art und Weise geschehen, die ihrem Entwicklungsstand gerecht wird. Auch die Erziehungsberechtigten sind an bestimmten Entscheidungen zu beteiligen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialrecht: Auf internationaler Ebene ist A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / 2 Ausnahmen der Betriebserlaubnispflicht

"Einrichtungen", die besonderen Zwecken außerhalb des Bereichs des SGB VIII dienen und bei denen Betreuung und Unterkunft im weiteren Sinne nur untergeordnete Bedeutung haben, werden abgegrenzt vom Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII i. V. m. § 45a SGB VIII (z. B. Krankenhäuser und Sporteinrichtungen). Die folgenden Einrichtungen bedürfen keiner Betriebserlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Betriebserlaubnis / Zusammenfassung

Begriff Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, benötigt eine Betriebserlaubnis, sofern es sich um eine Einrichtung i. S. d. § 45 a SGB VIII handelt. Die Erlaubnis dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und wird erteilt, wenn in der Einrichtung das Kindeswohl gewährle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.1 Beteiligung der Kinder/Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.[1] Wie die Beteiligung konkret ausgestaltet wird, hängt in erster Linie vom jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen ab. Wie weit das Verständnis und die Ausdrucksmöglichkeiten des Kindes/Jugendlichen reichen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr