Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Rechtsentwicklung und Sinn der Vorschrift

Tz. 249 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG ist durch das StSenkG eingeführt und in der Folgezeit mehrfach – insbes durch das UntStFG – geändert worden. Er ist erstmals auf Gewinne und Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 37a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.5 Behandlung der Kapitalertragsteuer beim Betrieb gewerblicher Art

Tz. 363 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG fingiert Eink aus Kap-Verm der Träger-Kö, für die die St durch St-Abzug erhoben wird und hierdurch abgegolten ist (s Tz 261ff). UE muss sich die Ausschüttungsfiktion konsequent auch auf die KapSt (und den SolZ hierzu, der im Folgenden nicht weiter erwähnt wird) erstrecken, dh bei der KapSt handelt es sich nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle St-Probleme der Kommunen als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.3 Entstehung

Tz. 361 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Da in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Identität der Rechtssubjekte besteht, kann zur Entstehung der KapSt nicht auf den Zufluss der Kap-Erträge abgestellt werden (zum Zeitpunkt des Zuflusses s Tz 303ff und s Tz 322ff). Demzufolge regelt § 44 Abs 6 S 2ff EStG als Spezialvorschrift den Entstehungszeitpunkt für die KapSt eigenstän...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden inmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

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Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertrag

Die verdeckte Gewinnausschüttung wird bei dem Gesellschafter als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfasst. Ob bei ihm ein Kapitalertrag vorliegt, ist nur nach dieser Vorschrift zu beurteilen. Es kommt daher nicht darauf an, ob bei der Körperschaft eine Einkommenszurechnung erfolgt ist.[1] Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. der Abgeltungsteuer nach § 32d ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.3 Korrekturen im Bereich des Umlaufvermögens

Rz. 222 Ebenso wie bei verdeckten Gewinnausschüttungen, die mit der Übertragung von Anlagevermögen zusammenhängen, kann die verdeckte Gewinnausschüttung im Bereich des Umlaufvermögens daraus resultieren, dass ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens von der Gesellschaft zu einem unangemessen niedrigen Preis an den Gesellschafter veräußert oder von der Gesellschaft zu einem una...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.5 Korrekturen im Bereich der sonstigen Leistungen

Rz. 230 Auch im Bereich der sonstigen Leistungen sind Korrekturen bei der Einkommensermittlung der Gesellschaft erforderlich, wenn Steuerbilanzgewinn, steuerpflichtige Einkünfte und Einkommen durch gesellschaftsrechtlich veranlasste Maßnahmen vermindert werden. Auch hier gibt es 2 Fallgruppen. Die verdeckte Gewinnausschüttung kann darin bestehen, dass die Gesellschaft ihrem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 257 Regelmäßig führt die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Gesellschafter zu Einkünften, die der KapESt unterliegen.[1] Bemessungsgrundlage der KapESt ist der volle Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Das bedeutet, dass die volle KapESt auch dann zu erheben ist, wenn feststeht, dass die Einnahme bei dem Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG nicht in das Einkomm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.2 Korrekturen im Bereich des Anlagevermögens

Rz. 218 Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung, die mit Vorgängen im Bereich des Anlagevermögens zusammenhängt, sind 2 Fallgruppen denkbar. Die Gesellschaft kann ihr Vermögen dadurch mindern, dass sie dem Gesellschafter Anlagevermögen unter Wert verkauft (verhinderte Vermögensmehrung), oder indem sie von ihm Anlagegegenstände zu einem zu hohen Preis kauft (Vermögensminderun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dreiecksverhältnis

Literatur: Schmidt, Anm. FR 1987, 231; Lang, FR 1984, 629; Risse, DStR 1984, 711; Winter, GmbHR 2004, 1268; Haussmann, StuW 2014, 305; Schwarz, StuW 2015, 191; Haussmann, StuW 2015, 195; Kollruss, StuW 2015, 286. Fließt die verdeckte Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person (Dreiecksverhältnis), handelt es sich wirtschaftlich um eine Vorteilsgewährung von der Gesellscha...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Leistungen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft für eine Leistung des Gesellschafters eine unangemessen hohe Gegenleistung erbringt (Vermögensminderung) oder wenn sie für eine Leistung an den Gesellschafter eine unangemessen niedrige Gegenleistung erhält (verhinderte Vermögensmehrung). Die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ist bei der Ge...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Einkommen

Die verdeckte Gewinnausschüttung muss über die Verminderung des Unterschiedsbetrags nach § 4 Abs. 1 EStG zu einer Minderung des Einkommens geführt haben. Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die das Einkommen nicht beeinflussen, können keine verdeckten Gewinnausschüttungen sein. Beispiele sind etwa die Abtretung eines Anspruchs auf InvZul an den Gesellsc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sacheinlage

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn bei einer Sacheinlage die eingebrachten Wirtschaftsgüter überbewertet werden und der einbringende Gesellschafter dadurch eine zu hohe Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten erhält. Bei der Kapitalgesellschaft liegt eine Vermögensminderung vor, wenn die eingebrachten G...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umlaufvermögen

Veräußert die Gesellschaft ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens zu einem unangemessen niedrigen Preis an den Gesellschafter, liegt hierin eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung. Diese ist als verdeckte Gewinnausschüttung bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen. Bei dem Gesellschafter ist der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung als Einnahme aus K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalertragsteuer

Literatur: Nickol, BB 1986, 1688; Herzig/Förster, Wpg 1986, 289; Lang, Ubg 2009, 468, 481 Bildet die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner einen Kapitalertrag, unterliegt sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 7a, 7b oder 7c EStG.[1] KapESt fällt auch dann an, wenn es auf der Ebene der Körperschaft nicht zu einer Hinzurechnung zum Einkommen gekommen ist, wei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückabwicklung

Literatur: Hundertmark/Herms, BB 1973, 1051; Müller-Dott, DStR 1977, 439; Wellenhofer, FR 1978, 257; Schmidt, JbFSt 1979/80, 316f; Döllerer, DStR 1980, 395; Brezing, FR 1984, 390; Brezing, DB 1984, 2059; Classen, BB 1984, 327; Knolle, DB 1985, 1265; Gassner, DStZ 1985, 204; Jonas, FR 1985, 285; Döllerer, BB 1986, 97; Buyer, BB 1989, 1697; Meilicke, BB 1990, 1231; Buyer, BB 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitpunkt, maßgeblicher

Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist derjenige Zeitpunkt, zu dem die Körperschaft die maßgebende Entscheidung trifft und die rechtliche Bindung (Vertragsschluss) eingeht. Das gilt auch, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung erst später eintritt.[1] Daher ist der maßgebende Zeitpunkt für die B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) KapESt-Entlastung für nach der Auflösung einer Tochtergesellschaft erfolgte Ausschüttungen

Zu Gunsten einer ausländischen Muttergesellschaft kommt für Gewinnausschüttungen ihrer sich in gesellschaftsrechtlicher Abwicklung befindenden inländischen Tochtergesellschaft die Entlastungswirkung gem. § 43b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zur Anwendung, wenn die Gewinne aus der Zeit vor der Auflösung stammen und es sich nicht um abschließend gezahlte Abwicklungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 3 Sonstige Auswirkung von Ausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft

Bei allen Ausschüttungen (offen und verdeckt) kann im Falle eines vorhandenen steuerlichen Einlagekontos[1] auch eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto in Betracht kommen. Dies ist der Fall, wenn die Auschüttung(en) den ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Die Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto löst keinen Kapitalertrag beim Gesellschafter aus.[2] Es mind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4 Besteuerung beim Gesellschafter

Auf der Ebene der Gesellschafter werden grundsätzlich alle Arten von Gewinnausschüttungen steuerlich gleich behandelt. Die Gewinnausschüttungen sind bei natürlichen Personen Kapitalertrag.[1] Soweit Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.1 Übersicht über das System

Rz. 99 Das ab 2001 in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem einschließlich der Besteuerung der Dividendeneinkünfte beim Anteilsinhaber geht zurück auf die Empfehlungen einer Sachverständigenkommission, der sog. Brühler Empfehlungen.[1] Rz. 100 Das aufgrund des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.1999[2] in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem ist ein klassisches ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 2.2 Datenabruf bei Kreditinstituten unmittelbar durch den Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 4 Um prüfen zu können, ob auf den mitgeteilten Konten abgeltend versteuerte Kapitalerträge angefallen sind, sind die Träger der Rentenversicherung nach Abs. 2 berechtigt, in einem zweiten Schritt ein Auskunftsersuchen an das jeweilige Kreditinstitut zu richten und dieses aufzufordern, den Rentenversicherungsträgern eventuell angefallene Kapitalerträge in dem maßgeblichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verhinderung und der Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Grundrente. Sie orientiert sich an vergleichbaren Regelungen unter anderem in § 41 BAföG und § 52 SGB II. Sie ermächtigt die Träger der Rentenversicherung, Angaben der Grundrentenberechtigten zu ihrem Einkommen und zum Einkommen ihrer Ehegatten aus Kapitalerträgen in dem f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 1. Grundlagen

Wem sind die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen? Ertragsteuerlich steht die bis heute umstrittene Frage im Vordergrund, wem bei einem Nießbrauch die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen sind.[4]: Dem Grundsatz nach sind Kapitaleinkünfte – losgelöst von ihrem Zahlungsweg – dem Anteilseigner zuzurechnen (§ 20 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG, § 39 Abs. 1 AO), ausnahmsw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr