Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 80 Der eben bestimmte Kindesunterhalt (der Zahlbetrag, nicht der Tabellenbetrag) ist nunmehr vom Einkommen des M abzuziehen. BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 78/08 Bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ist nur der nach bedarfsdeckender Anrechnung des Kindergelds verbleibende Unterhaltsanspruch, also der Zahlbetrag, vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Deckung des angemessenen Bedarfs kompensiert ehebedingte Nachteile

Rz. 84 D.h.: F soll nur noch so viel Unterhalt erhalten, dass der Unterhalt zusammen mit Eigeneinkommen nur noch den angemessenen Bedarf – nicht mehr den eheangemessenen Bedarf – deckt. Angemessener Bedarf: das, was die F heute hätte, wenn sie nicht geheiratet (und Kinder betreut) hätte. F soll also mit dem Unterhalt (nur noch) so gestellt werden, wie sie ohne Eheschließung s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / c) Nacheheliche Solidarität

Rz. 19 Im Fallbeispiel beträgt der angemessene Bedarf 1.500 EUR. F hat aus einer angemessenen Vollzeittätigkeit sogar 1.600 EUR. Ihr angemessener Bedarf ist also bereits durch ihr Eigeneinkommen gedeckt. Der ganze errechnete Unterhalt von 720 EUR ist somit einer Herabsetzung und damit einer Herabsetzung bis auf Null theoretisch zugänglich. Kinder, deren Belange durch Beibehal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / VII. Hinweise

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / a) Bemessung des Kindesunterhalts nur nach dem Einkommen des M

Rz. 41 Der Kindesunterhalt des K kann hier allein nach dem Einkommen von M bestimmt werden. neKM erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung des noch minderjährigen Kindes. Der Kindesunterhalt, der hier zu Berechnungszwecken als Geldbetrag auszuweisen ist, bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.700 EUR. Es kommt deshalb gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1 / I. Die Dreiteilungsmethode

Rz. 1 Die Dreiteilungsmethode wurde vom BVerfG für die Bedarfsermittlung abgelehnt (vgl. Fall 33, § 9 Rdn 1 ff.) Sie hat aber nach wie vor Bedeutung. Denn die Rückkehr zur Bedarfsbestimmung im Zweipersonenverhältnis ändert nichts daran, dass spätestens bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners die Bedürfnisse aller drei Beteiligter wieder zum Ausgleich ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / c) Keine Bestimmung des Bedarfs von F1 nach der Dreiteilungsmethode

Rz. 58 Die Dreiteilungsmethode kommt bei der Bedarfsbestimmung nicht zur Anwendung (vgl. Fall 41, siehe § 12 Rdn 1). Der Bedarf von F1 ist also unabhängig vom Unterhaltsanspruch der F2 und unabhängig vom Unterhaltsanspruch des Kindes aus zweiter Ehe nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 41, siehe § 12 Rdn 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 96 Unterhaltspflichten dürfen nicht dazu führen, dass der Unterhaltsverpflichtete selbst auf Leistungen Dritter angewiesen wäre. Deshalb muss dem Unterhaltsverpflichteten stets ein gewisser Mindestanteil (Selbstbehalt) von seinem Einkommen verbleiben. Rz. 97 Der Ehegattenmindestselbstbehalt des M gegenüber der Ehefrau von 1.280 EUR wäre nicht gewahrt. Ihm verblieben nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übersichten zum Unterhaltsr... / a) Bedarf der F2: wiederum Halbteilungsgrundsatz

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übersichten zum Unterhaltsr... / b) Eintritt eines relativen Mangelfalls

Rz. 14 Schwierigkeiten bereiten die Fälle, in denen, wie meist, ein Unterhaltsanspruch der F2 – oder von Kindern aus einer neuen Beziehung – mangels (ausreichender) Einkommenserhöhung auf Seiten des M dazu führt, dass sein eheangemessener Selbstbehalt im Verhältnis zu F1 nicht mehr gewahrt ist. Dies dürften in der Praxis die meisten Fälle sein. § 1581 eröffnet dann die Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Kein Unterhalt aus Unterhalt

Rz. 21 Ginge man auch bei dieser Fallkonstellation vom Grundsatz aus, dass "kein Unterhalt aus Unterhalt"[4] geschuldet ist – hier Kindesunterhalt aus Ehegattenunterhalt –, so wären bei F lediglich 1.100 EUR vorhanden. Wird bei F dann der angemessene Selbstbehalt von 1.400 EUR (Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern) angesetzt, so wäre im Beispiel, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der neKM

Rz. 49 Da hier bereits der Unterhaltsanspruch der F1 zu einem Mangelfall geführt hat (vgl. oben), kann somit bei beiden Frauen – M und neKM – auf den Mindestbedarf abgestellt werden. Die Ermittlung des Bedarfs der einkommenslosen neKM (vgl. hierzu Fall 50, siehe Rdn 1) ist nicht notwendig. Denn der Bedarf der neKM entsprechend deren Lebensstellung (Einkünfte, die sie ohne di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / c) Keine Bestimmung des Bedarfs von F1 nach der Dreiteilungsmethode

Rz. 35 Die Dreiteilungsmethode kommt bei der Bedarfsbestimmung nicht zur Anwendung (vgl. Fall 41, siehe § 12 Rdn 1). Der Bedarf von F1 ist also unabhängig vom Unterhaltsanspruch der F2 und unabhängig vom Unterhaltsanspruch des Kindes aus zweiter Ehe nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 41, siehe § 12 Rdn 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F2

Rz. 68 Bei der Ermittlung des Bedarfs der F2 – anders als bei F1, der ersten Ehefrau – ist nunmehr zu beachten, dass die Lebensverhältnisse der Ehe zwischen M und F2 bereits durch die Unterhaltspflicht des M gegenüber F1 und natürlich durch den Kindesunterhalt für beide Kinder geprägt wurden. Nach Abzug des Kindesunterhalts für K1 und K2 verblieben 1.627 EUR (2.200 – 286,50 –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Familienunterhalt / 4. Konkurrenz mit Elternunterhalt

Rz. 24 Dem Umstand, dass M auch seiner Ehefrau F unterhaltspflichtig ist, wird dadurch Rechnung getragen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / a) Bemessung des Kindesunterhalts nur nach dem Einkommen des M

Rz. 27 Der Unterhalt des K könnte hier allein nach dem Einkommen von M bestimmt werden. F erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung des noch minderjährigen Kindes. Der Kindesunterhalt, der hier zu Berechnungszwecken als Geldbetrag auszuweisen ist, bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.500 EUR. Es kommt deshalb grundsätz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / d) Halbteilungsgrundsatz

Rz. 49 Der Bedarf von F1 ist also unabhängig vom Unterhaltsanspruch der F2 und unabhängig vom Unterhaltsanspruch des Kindes aus zweiter Ehe nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 19). Vom Einkommen des M ist lediglich der Erwerbstätigenbonus abzuziehen. Bereinigtes Nettoeinkommen des M: 2.000 EUR Erwerbstätigenbonus M: 2.000 EUR × 10 % = 200 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kein Nachrang der F2

Rz. 15 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Speziell psychische Erkrankungen

Rz. 87 BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 20 = BeckRS 2013, 11682 Die Erkrankung des Unterhaltsberechtigten wird daher in aller Regel nicht ehebedingt sein. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen kann und muss kein Zusammenhang festgestellt bzw. überprüft werden – selbst dann nicht, wenn sie durch die Ehekrise einen ungünstigeren Verlauf genommen haben oder gar a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 1. Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Begrenzung: Grundsatz der Eigenverantwortung

Rz. 7 Grundsatz der Eigenverantwortung Begründung des Gesetzentwurfes A II: "Die Ausweitung der Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche zeitlich oder der Höhe nach zu begrenzen, soll die Chancen für einen Neuanfang nach einer gescheiterten Ehe erhöhen und die Zweitfamilien entlasten." Begründung des Gesetzentwurfs B, zu Artikel 1, zu Nummer 3, zu Satz 2: "Besondere Bedeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen – Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) – abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / 12. Zum Fall

Rz. 43 F hat keinen ehebedingten Nachteil. Sie kann mit ihrem Eigeneinkommen von 1.600 EUR ihren angemessenen Bedarf von 1.500 EUR selbst decken. Kinder, deren Belange zu wahren wären, sind nicht vorhanden. Ob die Fortdauer einer Unterhaltspflicht in Höhe von 720 EUR unbillig ist, beurteilt sich nach der gebotenen nachehelichen Solidarität: Der Unterhalt ist bisher nicht tituli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übersichten zum Unterhaltsr... / I. Allgemeine Prüfungsreihenfolge

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Familienunterhalt / II. Anspruchsgrundlage

Rz. 5 § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. § 1360a Umfang der U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 97 Es kommt hier Altersunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1571 Unterhalt wegen Alters Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunktmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / b) Obergrenze

Rz. 55 Die Kindsmutter darf aber nie besser gestellt werden als sie im Falle einer Ehe mit dem Kindsvater stünde. BGH, Urt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/09 War der betreuende Elternteil bis zur Geburt des Kindes erwerbstätig, bemisst sich seine Lebensstellung nach seinem bis dahin nachhaltig erzielten Einkommen. Der Unterhaltsbedarf ist deswegen an diesem Einkommensniveau auszur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Unterhaltspflicht gege... / b) Unterhalt nach § 1615l als sonstige Verpflichtung?

Rz. 47 Die neue Unterhaltsberechtigte muss vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 XII ZR 151/09). Die neKM ist nicht nachrangig. F1 und neKM, die beide wegen Kinderbetreuung unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 4. Heirat der Kindsmutter und Tod des Kindsvaters

Rz. 21 Wenn die Kindsmutter heiratet, erlischt der Anspruch. BGH, Urt. v. 16.3.2016 – XII ZR 148/14 Rn 16 f. Nach der Rechtsprechung des Senats erlischt der Unterhaltsanspruch gemäß § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB analog § 1586 BGB mit der Verheiratung des unterhaltsberechtigten Elternteils. … (Senatsurteil BGHZ 161, 124 = FamRZ 2005, 347, 349 f.). An dieser Rechtsprechung ist auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Kein Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit

Rz. 18 Die nichteheliche Kindsmutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit. BGH, Urt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB soll die Lebensstellung der Kindsmutter nur im Hinblick auf die notwendige Kindesbetreuung sichern. Einen Krankheitsunterhalt oder einen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit kennt § 1615l BGB n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Allgemeines

Rz. 66 Die Vorschrift übernimmt § 811c Abs. 2 ZPO a. F. Sie verhindert ausnahmsweise einen Pfändungsschutz von Tieren nach Abs. 1 Nr. 8 lit b, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, nicht zu Erwerbszwecken hält oder für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt und einen hohen Wert besitzt. Hierunter fallen z.B. Reitpfer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / a) Angemessene Vollzeittätigkeit

Rz. 15 Wenn der betreuende Elternteil eine vollschichtige angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder ausüben kann, hat der Betreuungsunterhalt keine Bedeutung. Ein Unterhaltsanspruch kann sich dann nur in Form eines Aufstockungsunterhalts ergeben (§ 1573 Abs. 2 BGB). BGH, Urt. v. 11.7.2012 – XII ZR 72/10 Tz. 21 Allerdings setzt der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 157...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 60 Wegen Vorwegabzug des Kindesunterhalts sind 368,50 EUR (der Zahlbetrag, nicht der Tabellenbetrag) vom Einkommen des M abzuziehen. BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 78/08 Bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ist nur der nach bedarfsdeckender Anrechnung des Kindergelds verbleibende Unterhaltsanspruch, also der Zahlbetrag, vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 52 Zu berücksichtigen ist jedoch auch eine etwaige Unterhaltspflicht gegenüber F2. Bei F2 kommt im Fallbeispiel ein Trennungsunterhaltsanspruch in Betracht. Rz. 53 Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M ­haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 29 Zunächst stellt sich die Frage ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Kindesunterhalt (vgl. Fälle 1 bis 8) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Anders ist die Situation...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Familienunterhalt / III. Bedarf und Bedürftigkeit

Rz. 10 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Halbteilung kommt aber grds. nicht zur Anwendung. Jedenfalls nicht bei einem so existenziellen Bedarf wie im Fallbeispiel (Pflegeheimaufenthalt). Der Bedarf bestimmt sich hier nach den erforderlichen Pflegeheimkosten. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 aa) Der Anspruch auf Familienunterhalt nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / (1) Ehedauer isoliert ("allein 20 Jahre reichen nicht")

Rz. 22 BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 309/11 Rn 26 = BeckRS 2013, 11682 Im Ausgangspunkt zutreffend ist allerdings die Ansicht des Beschwerdegerichts, dass es unter den obwaltenden Umständen die lange Ehedauer von rund zwanzig Jahren nicht allein rechtfertigt, aus Billigkeitsgründen von einer Begrenzung des Unterhalts abzusehen. Die bloße Ehedauer ist kaum geeignet, nache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 72 Der Elementarunterhalt enthält keine Altersvorsorge. Ein ehebedingter Nachteil, der nicht durch den Versorgungsausgleich eliminiert wird, kann darin bestehen, dass F nach Zustellung des Scheidungsantrags – und damit außerhalb der Zeit, die vom Versorgungsausgleich erfasst ist – weniger verdient und damit geringere Rentenanwartschaften aufbaut. BGH, Beschl. v. 25.9.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 76 Es kommen hier Teilansprüche wegen Krankheits- und Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Bei Zahlung von 1.125 EUR Ehegattenunterhalt verbleiben M 1.875 EUR (3.000 – 1.125 EUR). Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber nunmehr zu berücksichtigen, dass M auch der F2 zum Unterhalt verpflichtet ist. Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.4 Rahmenvereinbarung (Abs. 2 Satz 8 bis 13)

Rz. 30 In Abs. 2 Satz 8 bis 12, die durch das HPG (vgl. Rz. 2c) angefügt worden sind, hat der Gesetzgeber den Partnern der Rahmenvereinbarung vor dem Hintergrund erkannter Praxisprobleme nähere Vorgaben für die zu aktualisierenden bzw. neu zu schließenden Vereinbarungen zur ambulanten Hospizarbeit gemacht. Zum einen sind die Vertragsparteien verpflichtet worden, zu überprüfe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.5 Besondere Belange der Versorgung in Kinderhospizen und in Erwachsenenhospizen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 16 Der mit dem GKV-WSG (Rz. 2a) eingeführte Abs. 1 Satz 5 forderte zunächst nur die besondere Berücksichtigung der Belange schwerstkranker und sterbender Kinder bei der Versorgung. Die Neuregelung sollte den Ausbau der Kinderhospizarbeit unterstützen und insbesondere die Abhängigkeit von Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit für stationäre Kinderhospize verringern. Zu die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 6 Nach Maßgabe des § 2 der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 (vgl. Rz. 15) sind anspruchsberechtigt für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz Versicherte, die an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft und bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder von der Patientin bzw. dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Voraussetzung der ab 1.1.2002 eingeführten Förderung der ambulanten Hospizleistung ist zunächst, dass der Versicherte keiner stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedarf. Kriterium hierfür ist das Merkmal der (medizinischen) Notwendigkeit stationärer Versorgung, das auch sonst Voraussetzung für die Inanspruchnahme stationärer Leistungen ist. Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.3 Qualitätsanforderungen (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 25 Gefördert werden nur ambulante Hospizdienste, die vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten sowie in qualitativer Hinsicht von Personen mit einer nachgewiesenen Aus- und Fortbildung sowie praktische Erfahrung verantwortlich geleitet werden (Abs. 2 Satz 3). Für eine derart verantwortliche Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39a ist erst auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss, BT-Drs. 13/7264) durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) rückwirkend zum 1.1.1997 in das SGB V aufgenommen worden. Rz. 2 Art. 2 des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes v. 14.12.2001 (BGBl. I S. 3728) änderte die Überschrift der Norm in "Stationäre und ambulante Hospizleistungen". Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung gemäß § 39a Abs. 2 Satz 8 v. 3.9.2002 i. d. F. v. 14.3.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Ein von einem Verwandten zweiten Grades adoptiertes Kind kann mehrere gesetzliche Erbteile erhalten

Leitsatz Wird ein Adoptivkind von Verwandten zweiten Grades (hier: Tante) adoptiert und versterben sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern, lässt § 1756 Abs. 1 Satz 1 BGB das Eintrittsrecht des Adoptivkindes in den Stamm der vorverstorbenen leiblichen Eltern fortbestehen, so dass das Adoptivkind neben dem Erbteil der leiblichen Eltern zugleich auch den Erbteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2022, Änderung des pfändungsfreien Betrages: Unterhaltsberechtigtes Kind und Wohnen im eigenen Haus

Leitsatz 1. Ein Kind ist bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens nur zu 50 % zu berücksichtigen, wenn der Schuldner einen Kinderfreibetrag von 0,5 hat und der andere Elternteil Naturalunterhalt zahlt. 2. Der Pfändungsfreibetrag ist um einen Mietanteil zu kürzen, wenn der Schuldner in einem eigenen unbelasteten Haus wohnt und daher keine Wohnraummiete und keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2022, Ein von einem... / 1 Gründe

I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am XX.XX.2016 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Stadt2 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der Vater der Erblasserin war 1943, die Mutter 1979 vorverstorben. Aus der Ehe der Eltern der Erblasserin sind neben der Erblasserin ein 1974 verstorbener Bruder, Vater der Beteiligten zu 2) bis 5), eine 2009 v...mehr