Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Internationale Aspekte des ... / 2 Besonderheiten/Problemfelder der Option bei ausländischen Mitunternehmern

Aufgrund der Internationalisierung der Wirtschaft und auch der zunehmenden Flexibilisierung bei der Wohnsitznahme treten in vielen Fällen deutscher Familienpersonengesellschaften bedingt durch Wegzug, Erbfall etc. Fälle der Ansässigkeit von Mitunternehmen im Ausland auf. Aber auch eine vorübergehende Wohnsitznahme im Ausland (z. B. Studium eines Kindes (Mitunternehmer) im Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung

Rz. 50 Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Verbilligte Vermietung an n... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Die verbilligte Vermietung von Wohnraum findet klassischerweise zwischen nahen Angehörigen statt, indem z.B. Eltern ihrem Kind eine ihnen gehörende Wohnung zu einem unter der ortsüblichen Marktmiete liegenden Mietzins überlassen. Damit will man nicht nur eine verminderte finanzielle Belastung des Nutzenden, sondern auch eigene Steuerspareffek...mehr

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Verbilligte Vermietung an n... / 3. Fremdvergleich

Generell gilt, dass bei Vermietung an nahe Angehörige das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhalten muss. Unabhängig von der gesetzlich sanktionierten Vermietung zu einem verbilligten Mietzins muss die (aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich abgeschlossene) mietvertragliche Vereinbarung dem entsprechen, was auch fremde Dritte so vereinbaren würden. Allerding...mehr

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Controlling-Risikomanagemen... / 1.2 Das Risk Assessment, das Nachhaltigkeit integriert

In den Risk Assessments werden die im Unternehmen vorhandenen Risiken identifiziert, mit mathematischen Modellen quantifiziert und einem Review unterzogen. Die Herausforderung bei der Integration von Nachhaltigkeit in Risk Assessments liegt in der Quantifizierung, da zum einen meist nur ungenügende Datenhistorien, zum anderen keine Erfahrungen mit Szenarien vorliegen. Dieses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Freibetrag für Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39a Abs 1 S 1 Nr 6 S 1 EStG können zudem die Kinderfreibeträge und die Freibeträge für den Betreuung-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs 6 EStG (s § 32 Rn 752ff (Pust)) für Kinder iSd § 32 Abs 1 bis 4 EStG (s § 32 Rn 190ff ( Pust) s § 32 Rn 311ff (Pust)) als Freibetrag bereits im LSt-Abzugsverfahren angewandt werden. Eine Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG)

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG kann in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 2 EStG sowie in den Kj 2020 und 2021 in Höhe des Erhöhungsbetrags nach § 24b Abs 2 S 3 EStG ein Freibetrag beantragt werden, wobei für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 3 EStG auch ohne Antrag des ArbN ein Freibetrag ermittelt werden kann. Rn. 16 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 8 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 24b Abs 1 EStG können alleinstehende StPfl einen (Grund-)Entlastungsbetrag iHv 1 908 EUR im Kj (159 EUR im Monat) und ggf einen Erhöhungsbetrag für ein zweites Kind bzw weitere Kinder iHv jeweils 240 EUR im Kj (12 EUR pro Monat) von der Summe der Einkünfte abziehen (s § 24b Rn 36ff (Pust), s BMF BStBl I 2017, 1432). Der (Grund-)Entla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ag Belastungen sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG berücksichtigungsfähig, sofern es sich um ag Belastungen iSd §§ 33, 33a oder § 33b Abs 6 EStG handelt. Es handelt sich bei den genannten ag Belastungen um die allgemeinen ag Belastungen, die um die zumutbare Belastung des ArbN zu kürzen sind ( § 33 EStG, s Erläut zu § 33 (Nacke)) die nur bis zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drucks 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 u 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Dauer des Verwitwetensplittings

Rn. 43 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im VZ des Todes des Ehegatten findet § 32a Abs 6 Nr 1 EStG keine Anwendung, da iRd für dieses Kj durchzuführenden Ehegattenbesteuerung bei Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26b EStG das Splittingverfahren nach § 32a Abs 5 EStG anzuwenden ist. Bei Einzelveranlagung nach §§ 26, 26a EStG (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) im Todesjahr ist die An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuständigkeit der FA für bestimmte LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 S 2 EStG sieht vor, dass soweit – abweichend von § 39e Abs 1 EStG – LSt-Abzugsmerkmale nicht vom BZSt automatisiert gebildet werden oder abweichend zu bilden sind, die Zuständigkeit der FA für die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach §§ 38b u 39a EStG und die Bestimmung der Geltungsdauer eröffnet ist. Anwendungsfälle für die Norm si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antragsgrenze (§ 39a Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 2 S 4 EStG ist der Antrag auf Bildung eines Freibetrages aus der Summe wegen erhöhter WK (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 9 EStG, s Rn 11), erhöhter SA (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG iVm § 10 Abs 1 Nr 4, 5, 7, 9 u Abs 1a EStG, §§ 10b u 33 EStG, s Rn 12), ag Belastungen (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 33 EStG, s Rn 13), ag Belastungen...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die auch Versicherungsschutz gegen bestimmte schwere Krankheiten gewährt (sog. Dread-Disease-Versicherung) und die der Kläger seit Januar 2010 bei der Beklagten unterhält Darin sind die Kinder des Versicherungsnehmers bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. In Anlage 1 zu den AV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschnitts des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen (§ 78 ...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil geltend. Die am 5.3.2017 verstorbene Helga Margot T. (im Folgenden: Erblasserin) war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hatte sie 1981 als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hinterließ ein eigenhändiges Testament ohne Datum, welches am 10.4.2017 durch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2. Zu berücksichtigende Sozialdaten

Rn 27 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 kann im Kündigungsschutzprozess die Sozialauswahl nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten nachgeprüft werden. Bei der Gewichtung dieser drei Sozialdaten besteht aber keine Rangfolge zu Gunsten eines dieser Kriterien, da der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat einen Wertungssp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Änderungen von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen (§ 39 Abs 6 S 1 u 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch § 39 Abs 6 S 1 EStG wird dem ArbN die Möglichkeit eingeräumt, für ihn sich aus Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerklasse oder für die Zahl der Kinderfreibeträge ergebende günstige Änderungen der LSt-Abzugsmerkmale selbst beim FA zu beantragen. In den meisten Fällen (zB Eheschließung oder Geburt eines (weiteren) K...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Das Bedingungswerk

Die klassische Forderungsausfallversicherung wurde zunächst regelmäßig nur im gewerblichen Verkehr zur Absicherung von einredefreien Forderungsausfällen vereinbart. Seit mehr als 10 Jahren hat die Forderungsausfallversicherung zunehmend Einzug gefunden in das Privatversicherungsrecht. Dies vermutlich zunächst als Marketingmaßnahme, damit einem Kunden der Neuabschluss eines P...mehr

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zfs 08/2021, Teilkompensation des Fahrverbots bei Berufskraftfahrern

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen … (Entbindungsantrag). Ferner übersende ich das Sachverständigengutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen … vom … , dessen Verlesung ich in der Hauptverhandlung beantragen werde. Insbesondere ist bei der streitgegenständlichen Messung zu rügen, dass …" Bezüglich des verhängten Fahrverbots erlaube ich mir, höflich ...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 3. Abschließende Stellungnahme des Erben zu allen Punkten des Auskunftsverlangens

Der Erbe hat eine ihm höchstpersönlich zuschreibbare[56] abschließende Auskunft über den Nachlass zu erteilen.[57] Im Nachlassverzeichnis muss folglich zu jedem einzelnen Punkt der verlangten Auskunft ausdrücklich Stellung bezogen werden und sei es nur durch eine einfache Verneinung.[58] Wird in der Auskunft zu einzelnen Punkten geschwiegen, ist die Auskunft formell unvollstän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Veranlagung bei Eintragung eines Freibetrags iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 o 6 EStG oder bei Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 Abs 2 EStG (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wenn bei ArbN Freibeträge nach § 39a Abs 1 Nr 1–3 u 5 EStG (WK, SA, ag Belastungen, negative Einkünfte aus VuV ua) ermittelt worden sind, soll die Richtigkeit der Angaben im Wege der Veranlagung geprüft und sichergestellt werden. Ab VZ 1997 findet darüber hinaus noch eine Veranlagung in den Fällen statt, in denen ArbN aus Nicht-EU-Staaten tr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürupverträge):mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Annahme des Schuldenbereinigungsplans (Abs. 1 Satz 1)

Rn 3 Der Schuldner hat mit seinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. § 305 dem Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ein Vertragsangebot über eine vergleichsweise Bereinigung seiner Schulden gegenüber allen Gläubigern enthält. Nur wenn alle Gläubiger mit dem Angebot einverstanden sind, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Besonderheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern (§ 39a Abs 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Eheleuten und Lebenspartnern (vgl § 2 Abs 8 EStG), die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben, ist gemäß § 39a Abs 3 S 1 Hs 1 EStG jeweils die Summe der nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 2–4 u 5 EStG in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge gemeinsam zu ermitteln. Der abzuziehende SA-Pauschbetrag von 36 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Politische und verfassungsrechtliche Anforderungen

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 32a EStG bestimmt den auf die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE iSd § 2 Abs 5 EStG) anzuwendenden ESt-Tarif, dh den Steuersatz, nach dem die tarifliche ESt zu berechnen ist. Soweit nicht Sonderregelungen Anwendung finden (§§ 31, 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c u 34d, 34e, 34 f, 34g, 35 EStG), ist die nach der Tarifvorschrift berechnete ESt die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis einschließlich VZ 1998 war der Verlustabzug nach Berücksichtigung von SA, ag Belastungen und evtl Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude nach §§ 10f und 10g idF v 16.04.1997 vorzunehmen. Für Verlustabzugsbeträge aus VZ 1998 und früher galt dies weiterhin, s § 52 Abs 25 S 1 EStG aF. Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / I. Kinder

Die Anlage Kind ist für jedes Kind gesondert auszufüllen. Sie wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben und im Übrigen wie folgt geändert: Zeile 6: Die Beschreibung zur Höhe des Kindergeldes wurde an die Rechtslage 2020 angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der in 2020 gezahlte Kinderbonus in i.H.v. jeweils 300 EUR eingetragen werden muss. Der Kinderbonus wurde durch d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Kinderfreibetrag für VZ 2017 verfassungsgemäß

Gegen die Höhe des Kinderfreibetrages für den VZ 2017 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch ist es nach Auffassung des FG Sachsen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Splittingverfahren für (verwitwete) Alleinerziehende mit Kindern keine Anwendung findet. Sächs. FG v. 9.11.2020 – 1 K 1869/18, EFG 2021, 463, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 47/20mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Checkliste: Unterhalt für ein minderjähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / 4. Checkliste: Unterhalt für ein volljähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / aa) Minderjähriges Kind wird während des Verfahrens volljährig

Rz. 236 Hatte der betreuende Elternteil den Unterhaltsantrag in Prozessstandschaft (§ 1629 Abs. 3 BGB) für das noch minderjährige Kind gestellt und wird das Kind während des Verfahrens volljährig, so tritt das Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel in das Verfahren ein. Eine Zustimmung des in Anspruch genommenen Elternteils ist hierfür nicht erforderlich.[390]mehr

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§ 15 Familienrecht / III. Unterhalt für ein volljähriges Kind

Rz. 220 Insoweit wird ebenfalls üblicherweise die DT angewandt, die auch Unterhaltsbeträge für volljährige Kinder gesondert ausweist. 1. Grundsätze zur Ausbildung des volljährigen Kindes Rz. 221 Für jedes Kind besteht die Obliegenheit, sich ausbilden zu lassen.[351] Kommt es einer Ausbildungsobliegenheit in dem Zeitraum der Minderjährigkeit nicht nach, sind die Eltern verpflic...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

Rz. 554 Eine Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer notariellen Vereinbarung etwa folgenden Inhalt haben: Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind § _____ Kindesunterhalt 1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind _____, geb. am _...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Vollmacht betr. ein Kind

Rz. 41 Eine Alternative zur einvernehmlichen Übertragung alleiniger elterlicher Sorge stellt die Erteilung einer Vollmacht dar.[71] Im vorliegenden Beispielsfall könnte diese wie folgt gefasst werden: Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Muster 15.8: Vollmacht betr. ein Kind Hierdurch bevollmächtige ich, _____, meine Ehefrau, Frau _____, geb. am _____, wohnhaft _____, unser Ki...mehr

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§ 15 Familienrecht / II. Unterhalt für ein minderjähriges Kind

1. Typischer Sachverhalt Rz. 158 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. F ist halbtags erwerbstätig mit einem Monatsnettoeinkommen von 800 EUR, M ist ganztags erwerbstätig und verdient 1.600 EUR netto monatlich. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. Das Kindergeld in Höhe von je 219 EUR[257] wird an F ausgezahlt. 2. Rechtlic...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder durch den Gläubiger

Rz. 355 Hat der Gläubiger eigenes Einkommen neben der Betreuung von Kindern, muss geprüft werden, inwieweit es sich um Einkommen aus einer unzumutbaren Tätigkeit handelt. Ob eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann, hängt zum einen von den "Belangen des Kindes" ab, also in erster Linie von der Betreuungsbedürftigkeit und damit vom Alter des Kindes oder der Kinder. Dabei sin...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 557 Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. z...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus (Unterhalt der dritten Altersgruppe zuzüglich Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersgruppe). Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2021, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 860 EUR zugebilligt.[368] Rz. 226 Unterhaltsrelevan...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Vertretung des Kindes

Rz. 194 Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern getrennt und sind sie nicht – oder nicht mehr – miteinander verheiratet, so werden Unterhaltsansprüche des Kindes gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB von dem Elternteil in Vertretung des Kindes geltend gemacht, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Maßgeblich ist, welcher Elternteil das Kind rein tatsächlich überwiegend betreut...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 644 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 168 Besitzt das minderjährige Kind Vermögen, so ist es nicht zum Verbrauch dieses Vermögens verpflichtet;[266] es muss sich nur den Vermögensertrag auf den Barunterhalt anrechnen lassen (§ 1602 Abs. 2 BGB), im Regelfall jedoch lediglich zu ½.[267] Rz. 169 Eigenes Einkommen des Kindes deckt seinen Bedarf; es wird jedoch beim minderjährigen Kind nur zur Hälfte vom Barunterh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB

Rz. 291 Durch die gesetzliche Neuregelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im Jahr 2002 wurde die haftungsrechtliche Situation von Kindern im motorisierten Verkehr nachhaltig verbessert. Die Neuregelung unterscheidet nicht, ob das Kind Opfer oder "Täter" eines Unfalls ist. Nach der gesetzlichen Neuregelung sind Kinder unter zehn Jahren ...mehr