Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Familienrecht / aa) Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Rz. 28 Für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge reicht es aus, dass die Parteien unabhängig von ggf. aktuellen trennungsbedingten Spannungen grundsätzlich willens und in der Lage sind, einvernehmliche Lösungen zu finden, und in Erziehungsfragen keine unauflösbaren Meinungsverschiedenheiten bestehen.[40] Hinweis Im Streitfall ist erheblich mehr erforderlich, als ...mehr

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§ 13 Erbrecht / VI. Haftungsverteilung bei mehreren Beschenkten

Rz. 277 Wenn ein Erblasser mehreren Personen Schenkungen hat zukommen lassen, haftet nach § 2329 Abs. 3 BGB der frühere Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist. Hat also der Erblasser mehreren gleichzeitig Geschenke zukommen lassen (Beispiel: der Vater schenkt seinen Kindern gleichzeitig jeweils 20.000 EUR), liegt auf der Ebene der Beschenkt...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anhängigkeit eines Kindesunterhaltsverfahrens

Rz. 290 Ist ein Verfahren über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes – Unterhalts-Hauptsacheantrag oder vereinfachtes Verfahren – anhängig, so kann gemäß § 232 Abs. 3 Nr. 1 FamFG der Antrag wegen des Ehegattenunterhalts bei dem gleichen Gericht gestellt werden. Beachten! Da für den Kindesunterhalt gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt des K...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Abmahnschreiben des Vermieters

Rz. 58 Muster 31.8: Abmahnschreiben des Vermieters Muster 31.8: Abmahnschreiben des Vermieters Sehr geehrte _____, wie ich erfahren habe, haben Sie sich als Mieter der von Ihnen angemieteten Wohnung _____ in letzter Zeit vertragswidrig verhalten. Das vertragswidrige Verhalten besteht in Folgendem: Sie üben in der von Ihnen zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung eine Tätigkeit als ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XI. Belastung der übertragenen Immobilie

Rz. 60 Wenn die zu schenkende Immobilie noch zum Zeitpunkt der Schenkung mit Grundschulden/Hypotheken, die der Absicherung eines Darlehens dienen, belastet ist, muss diesbezüglich einerseits zwischen den Parteien des Schenkungsvertrages und andererseits mit dem Darlehensgeber bzw. Grundschuldinhaber eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Beschenkte übernimmt nicht...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Speziell: Die Ansprüche der Insassen

Rz. 295 Beispiel Auf einer Fahrt mit seiner Ehefrau (E) gerät der Mann (M) infolge überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall wird E erheblich verletzt. Der Unfall ereignete sich ohne Drittbeteiligung oder Verantwortung eines Dritten. Bei den Ansprüchen von Insassen ist insbesondere daran zu denken, dass diesen gegenüber eine Haftung des Halt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Muster: Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 682 Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterhalts bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / IV. Opfereigenschaft und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 5 Der Beschwerdeführer muss substantiiert behaupten können, Opfer einer Konventionsverletzung geworden zu sein. Die Opfereigenschaft ist dann zu bejahen, wenn der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (Art. 34 EMRK).[42] Weder eine actio popularis noch eine abstrakte Normenkontrolle ist zulässig.[43] Der Nachweis eines Schadens ist an dieser ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zustimmung/betriebliche Gründe

Rz. 165 Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insb. vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit in dem Betrieb...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / (2) Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 103 Die Kollisionsnormen können auch folgende Rechtsprüfungen voraussetzen: Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates,[221] in Deutschland nach dem StAG [222] bestimmt. Soweit der Erwerb oder der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 212 Neben dem laufenden Bedarf können zusätzliche, besondere Kosten entstehen. Dann kann der Gläubiger ggf. neben dem laufenden Unterhalt zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann gesteigerter Dauerbedarf)[336] anfallen. Selbst wenn der Schuldner nicht zur Einkommensausk...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Sozialplan

Rz. 764 Muster 4.85: Sozialplan Muster 4.85: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Einstweilige Anordnung im Unterhalts- oder Scheidungsverfahren

Rz. 198 Beachten! Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Außerdem ist auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG zulässig. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass ...mehr

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§ 15 Familienrecht / jj) Behandlung von (unbenannten) Zuwendungen von Verwandten an beide Ehegatten und Zurechnung zum Anfangsvermögen als privilegierter Erwerb

Rz. 96 Machen Verwandte eines Ehegatten Zuwendungen an beide Ehegatten, indem sie z.B. ein unbebautes Grundstück zum Zwecke der Bebauung auf beide Ehegatten übertragen oder Beiträge zum Bau oder zur Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie leisten, ging die Rechtsprechung bisher davon aus, dass die Zuwendungen nur im Verhältnis zu dem leiblichen Verwandten zu einer von dem B...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Brückenteilzeit

Rz. 172 Nach § 9a Abs. 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate bestanden hat, verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer ha...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 477 Die Eheleute F und M leben getrennt. F hat absprachegemäß kein Einkommen. M verdient monatlich netto 2.600 EUR; er muss auf einen von den Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Kredit eine Monatsrate von 150 EUR leisten. M bekommt ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttoeinkommens. M und F haben zwei schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F lebe...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen der F

Rz. 480 F hat kein Einkommen. Sie ist, wie vereinbart, wegen der Kinder noch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, so dass ihr auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden kann.mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 497 Die Eheleute F und M haben sich getrennt, der Scheidungsantrag ist zugestellt. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Einkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.600 EUR netto monatlich.mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 311 Die Eheleute F und M leben getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. Beide Eheleute sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 2.400 EUR.mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 400 Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.51: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie gelte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 290 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragraphen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 291 Durch die gesetzliche Neu...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 15 Familienrecht / ee) Begrenzung von Unterhaltshöhe und/oder Unterhaltsdauer

Rz. 431 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[755] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 295 Die Eheleute F und M leben seit drei Monaten getrennt. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / 13. Verzicht

Rz. 282 Ein Verzicht oder Teilverzicht auf Trennungsunterhaltsansprüche ist nur in Grenzen möglich. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass im Rahmen von Unterhaltsvergleichen darauf zu achten ist, dass es nicht zum unzulässigen (Teil-)Verzicht kommt.[459] Beachten! Das Verbot, auf Unterhaltsansprüche für di...mehr

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

Rz. 50 Die Mandantin wurde in Afghanistan wegen des Betriebs einer Schule für Mädchen von den Taliban verfolgt; sie befindet sich im Asylverfahren und fragt nach den Auswirkungen ihres Asylverfahrens für die rechtliche Situation ihres Ehemannes und ihrer Kinder.mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Einkommen aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 473 Ist der Gläubiger erwerbstätig, obwohl er hierzu – etwa wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Krankheit oder wegen Alters[822] – nicht verpflichtet ist,[823] so wird sein Einkommen, da es aus unzumutbarer Tätigkeit erzielt wird, in der Regel nur zu einem Teil berücksichtigt. In welchem Umfang dies geschieht, lässt sich nicht schematisch festlegen, sondern richtet...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von 9 und 5 Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Hinterbliebenengeld

Rz. 349 Mit dem neuen § 844 Abs. 3 BGB sowie dem gleichlautenden § 10 Abs. 3 StVG ist nun erstmals im deutschen Schadensersatzrecht ein "Hinterbliebenengeld" eingeführt worden, wonach der Ersatzpflichtige verpflichtet wird, dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das zugefügte seelische Leid...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall

Rz. 293 Gem. § 3 Abs. 2a StVO trifft den Kraftfahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, soweit deren besondere Stellung, insbesondere ggf. eine Hilfsbedürftigkeit, erkennbar war. Die Verantwortlichkeitsgrenze von Kindern ist nunmehr von sieben auf zehn Jahre angehoben worden. Inlineskater sind grds. den Regeln fü...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 331 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 310) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _____ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _____ Kinder, die bereits wirtschaftlich se...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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§ 15 Familienrecht / (1) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 136 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[237] Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfah...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2020 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück err...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Vertragspartner (persönliche Identität)

Rz. 28 Die notwendige Identität fehlt grundsätzlich dann, wenn nicht der Auftraggeber des Maklers, sondern ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit einem anderen als dem nachgewiesenen Vertragspartner kontrahiert. Der Auftraggeber bleibt ausnahmsweise gleichwohl provisionspflichtig, wenn der tatsächlich abgeschlossene Vertrag zwar inh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 135 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 90 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Notwendige anwaltliche Vertretung

Rz. 631 Gem. § 114 Abs. 1 FamFG findet sich für die Vertretung der Beteiligten vor dem Familiengericht und OLG die Vorschrift, dass die Eheleute in allen Ehe- und Folgesachen und die Beteiligten in selbstständigen Familienstreitsachen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies bedeutet, dass sich auch im selbstständigen Unterhaltsverfahren vor Einleitung eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

Rz. 676 (...) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (...) EUR (da...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG

Rz. 514 Dies sind alle Umstände, die für die Unterhaltsbemessung maßgeblich sein können. Beispiele: Gesetzesänderung, beim Kindesunterhalt Änderung der DT, Wechsel eines Kindes in eine höhere Altersstufe der DT, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (tatsächliches oder fiktives Einkommen und/oder Vermögen), jetzt anzusetzendes fiktives Einkommen, Versorg...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 110 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [245]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Einsatzzeitpunkt

Rz. 443 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB. Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 371 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr