Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Die Mutterschaft

Rz. 214 Das BGB kennt eine Definition der Mutterschaft: Zitat "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.", § 1591 BGB. Maßgebend ist der Vorgang der Geburt. Es kommt also nicht auf die genetische Abstammung, bspw. auf die Herkunft der befruchteten Eizelle an. Eine Anfechtung der Mutterschaft ist ausgeschlossen.[191] Die Befruchtungstechnologie bringt es allerdings mi...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Nichtehelichen-Erbrecht in den alten Bundesländern

Rz. 226 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles Erbrecht an ihrer Mutter. Insofern hat sich auch nichts geändert.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Vertretung

Rz. 448 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft[486] beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen. Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1909 BGB.[487] Ausnahmsweise kann ein Pfleger mehrere Kinder vertreten, wenn die gesetzlichen Auseinander...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Rückwirkung für die seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle

Rz. 232 Das Reformgesetz[221] geht davon aus, dass ab dem Tag nach der Verkündung des Urteils des EGMR vom 28.5.2009, also ab dem 29.5.2009, kein Vertrauensschutz für die alte Rechtslage mehr besteht. Deshalb wurde für alle Erbfälle, die seit dem 29.5.2009 eingetreten sind und in Zukunft noch eintreten werden, die Zeitgrenze 1.7.1949 des Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG aufgehoben...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Berücksichtigung von § 2306 Abs. 1 BGB

Rz. 330 Bei der Gestaltung eines Behindertentestamentes ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erbteil des behinderten Kindes höher als sein Pflichtteil ist. Ansonsten kann der durch § 2305 BGB entstehende Zusatzpflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.[350] Darüber hinaus sollten dem behinderten Kind im Rahmen der Testamentsvollstreckung keine Zuwendungen...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / i) Die erbrechtlichen Veränderungen durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz/Rechtslage vor dem 1.4.1998

Rz. 227 Bis 31.3.1998 galt unterschiedliches Recht in den alten Bundesländern einerseits und den neuen Bundesländern andererseits. Die beiden wesentlichsten Unterschiede bestanden darin, dassmehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Auskunftsanspruch gegen Kindesmutter

Rz. 12 Aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) leitet das BVerfG einen Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Benennung des (Putativ-)Vaters ab. Die Grundrechte des Kindes haben Vorrang vor dem einer Auskunftspflicht auf Seiten der Mutter entgegenstehenden allgemeinen Persönlichke...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschied...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 375 Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen:[404] "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen und unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 434 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[472] Aber: Dieser erweiterte Erblasserbegriff gilt nur bei der Erbteilung, nicht auch im P...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 233 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Hier sind Zweifel erlaubt, ob diese Regelung für alle Fälle den Anforderungen der EMRK entspricht. Der vom EGMR ents...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / d) Auskunftsanspruch gegen Reproduktionsmediziner

Rz. 16 Ein durch heterologe Insemination, also Einbringung der Samen eines fremden Spenders in die Gebärmutter der Frau, gezeugtes Kind kann gegen den Reproduktionsarzt einen auf § 242 BGB gestützten Anspruch auf Auskunft über die Person des Samenspenders haben.[27] Die hierfür vorausgesetzte Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, der als Vertrag mit Schutzwirkun...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung

Rz. 224 Zum Zwecke der Klärung der leiblichen Abstammung ist durch das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" vom 26.3.2008, in Kraft getreten am 1.4.2008, durch Einführung des § 1598a BGB sowohl dem Vater als auch der Mutter und dem Kind ein Anspruch auf Einwilligung in ein genetisches Abstammungsgutachten und Duldung der Entnahme einer gee...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 377 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen, wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der M...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VIII. Besonderheiten

Rz. 52 Unter dem Stichwort "Besonderheiten" sollten im Mandantengespräch besondere familiäre Umstände festgehalten werden, z.B. das Vorhandensein eines behinderten, verschuldeten [25] oder drogenabhängigen Kindes oder Lebenspartners. Aber auch persönliche Schwierigkeiten z.B. im Eltern-Kind-Verhältnis, sollten hier Berücksichtigung finden. Rz. 53 Auch wenn in der heutigen Zeit...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (2) Definition der Vaterschaft

Rz. 216 Vater eines Kindes ist der Mann, der entweder Das Gesetz folgt einer Vermutung, dass bei einer bestehenden Ehe eine große Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Ehemannes spricht. Das bedeutet aber auch: Ein Kin...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Die Prognose bezüglich der Sittenwidrigkeit

Rz. 336 Es bleibt die Frage, ob das Behindertentestament zukünftig bei jeder Vermögensgröße Bestand haben wird. Der BGH hatte über die Frage der Sittenwidrigkeit bislang nur für den Fall des Vorhandenseins von mittlerem Vermögen zu entscheiden. In einer Entscheidung vom 20.10.1993[364] hatte er dabei insofern noch auf die Vermögensgröße abgestellt, als er einen Vergleich dahi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (3) Erbrechtliche Wirkungen

Rz. 217 Die erbrechtlichen Wirkungen zwischen nichtehelichem Kind und Vater treten (mit Wirkung auf den Erbfall) erst nach Vaterschaftsanerkenntnis oder rechtskräftiger Vaterschaftsfeststellung ein (§§ 1594, 1600d Abs. 4 BGB).mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / D. Mandantenschreiben

Rz. 73 Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen. Rz. 74 Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Behindertentestament

Rz. 101 Wird bspw. in Beratungsgesprächen zu Behindertentestamenten der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heimes von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit des § 14 HeimG. Behindertentestamenten liegt häufig die Konstruktion zugrunde, dass das behinderte Kind zum Vorerben und der Träger des Heimes, ...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / c) Die Ermittlung und Erörterung des Erbfallszenariums als wesentlicher Teil der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 21 Unter dem Erbfallszenarium sind die mit Eintritt des Erbfalls entstehende neue Rechtslage und deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für die Beteiligten zu verstehen. Wenn bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung der Berater nicht auf die unterschiedlichen Angriffs- und Verteidigungsrechte der einzelnen Beteiligten nach dem Erbfall deutlich hingewiese...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Allgemeines

Rz. 202 Zumindest fünf Grundsätze beherrschen das Erbrecht des BGB: Neben das in den §§ 1931 ff. BGB geregelte Ehegattenerbrecht tritt die in den §§ 1924 ff. BGB normierte unbegrenzte Blutsverwandtenerbfolge. Das Erbrecht hat sich aus dem Familienrecht e...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / V. Nachlassverzeichnis

Rz. 30 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist häufig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in das der gesamte Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufgenommen werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann über die Zweckmäßigkeit der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft entschieden werden. Auch für die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüc...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Pflichtteilsansprüche

Rz. 241 Wenn ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge am Vater und/oder an den väterlichen Verwandten ausgeschlossen ist (in Testamenten war lange Zeit die Formulierung üblich: "Nichteheliche Kinder werden in der väterlichen Linie von jeglichem Erbrecht ausgeschlossen"), führt dies gem. §§ 2303 ff. BGB für die nunmeh...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 331 Probleme können auch entstehen, wenn für das Behindertentestament Vor- und Nachvermächtnis gewählt werden. Auch wenn dies, ebenfalls in Verbindung mit einer Dauertestamentsvollstreckung, zu Lebzeiten des Behinderten zunächst die gleiche Wirkung entfaltet wie eine Vor- und Nacherbschaft, entstehen doch beim Tod des Kindes mit Eintritt des Nachvermächtnisfalles erhebli...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft

Rz. 23 Selten wird ein einzelkaufmännisches Unternehmen über Jahre hinweg in Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Entweder übernimmt im Wege der Erbauseinandersetzung ein Miterbe das Geschäft, das Geschäft wird liquidiert oder die Erbengemeinschaft wird bezüglich des Geschäfts in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Vgl. hierzu §§ 18, 22, 25 HGB. Die Zustimmung zur Fortf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen nach dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Rz. 232 § 1629a BGB stellt die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern wieder her, nachdem das BVerfG die §§ 1629, 1643 Abs. 1 BGB teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte.[254] Rz. 233 Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch die Schaffung zweier Vermutungstatbestände gewahrt ...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / f) Berechnungsbeispiele (Ausgangszahlen gerundet)

Rz. 399 Berechnungsbeispiele (Ausgangszahlen gerundet) (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 100.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 32.500 EUR, indexierter Wert: 68.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 222 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines (behinderten) Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / bb) Vertretung bei unklarer Erbfolge

Rz. 9 Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil aufgrund der Ausschlagung eines Kindes zur Erbfolge gelangen würde und der Rechtsanwalt zunächst das Kind vertritt und ggf. zur Ausschlagung rät und nach Ausschlagung den dann zur Erbfolge gelangenden Elternteil vertreten würde. Hierunter fallen auch Streitigkeiten über den Bestand bzw. die Wirksamkeit einer letztwilligen Verf...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Gezeugte, aber noch nicht Geborene

Rz. 207 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auch schon vor der Geburt Rechte erworben werden:mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / e) Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Pflichtteilsprozess

Rz. 17 Solange nicht wirksam festgestellt wurde, dass der Erblasser nicht der Vater eines Kindes ist, muss das im Pflichtteilsstreit berufene Gericht das Kind als Abkömmling behandeln. Ohne Belang ist, ob ein Privatgutachten die Verwandtschaft im konkreten Fall ausschließt. Dies gilt selbst dann, wenn von dem rechtlichen Vater lebzeitig ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren z...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / III. Neuer testamentarischer Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 172 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Wegfall der Bindungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 537 Die Bindungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt auch dann, wenn der Erbvertrag durch Vorversterben des Bedachten gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Eheleute in einem Erbvertrag durch...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Erzeugers

Rz. 223 Bei kollusivem Zusammenwirken der Kindesmutter mit dem tatsächlichen Vater eines als ehelich geltenden Kindes besteht ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Nennung des Namens des Erzeugers als Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 S. 1 BGB zur Geltendmachung des Unterhaltsregresses – und damit auch zur Anfechtung der Vaterschaft.[209] Die erfo...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Zu vermeidende Gestaltungen

1. Berücksichtigung von § 2306 Abs. 1 BGB Rz. 330 Bei der Gestaltung eines Behindertentestamentes ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erbteil des behinderten Kindes höher als sein Pflichtteil ist. Ansonsten kann der durch § 2305 BGB entstehende Zusatzpflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.[350] Darüber hinaus sollten dem behinderten Kind im Rahmen der ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Anordnung der Vorerbschaft

Rz. 70 Die Anordnung der Vorerbschaft führt dazu, dass sich bei dem als Vorerbe bestimmten Erben zwei verschiedene Vermögensgruppen bilden. Zum einen das Eigenvermögen des Vorerben und zum anderen das ererbte Vorerbenvermögen als Sondervermögen.[118] Mit Eintritt des Nacherbfalls ist das Sondervermögen an den oder die Nacherben herauszugeben. Tritt der Nacherbfall mit dem To...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Änderungsvorbehalt bei der Einheitslösung

Rz. 442 Im Rahmen der Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung spielt die Frage eines Abänderungsrechts des überlebenden Ehegatten (Freistellungsklausel) eine große Rolle. In § 2270 Abs. 1 BGB ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie ihre letztwilligen Verfügungen wechselbezüglich und bindend treffen wollen. Die Ehegatten können sich demnach auch das Recht einräumen, ihre V...mehr

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§ 32 Mediation / III. Fall 3: "Patchwork-Familie"

Rz. 10 In die Mediation kamen zwei Töchter des Erblassers aus dessen erster Ehe, seine Witwe und deren beide Kinder aus ihrer ersten Ehe. Die Beziehung zwischen den vier Kindern und der Witwe war sehr harmonisch. Der Nachlass bestand aus einem Grundstück mit Haus, wertvollem Inventar und Barvermögen. Zwischen dem Erblasser und seiner zweiten Ehefrau gab es ein Testament, in de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Bei der Einheitslösung

Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen. Um dem hierdu...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / a) Ermittlung des erbfallrelevanten Sachverhalts

Rz. 18 Maßgebend ist der historische Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt seiner rechtlichen Bedeutung für den Erbfall, sei es dass er unverhofft schnell oder erst Jahrzehnte später eintreten wird. Von Bedeutung sind vor allemmehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (1) Keine Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Vaterschaft

Rz. 215 Seit 1.7.1998 wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelicher Vaterschaft und nichtehelicher Vaterschaft. In §§ 1592, 1593 BGB ist jetzt einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater eines Kindes angesehen wird. Die Regeln zur Vaterschaftsfeststellung sind zweigeteilt und unterscheiden danach, ob dieser im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter d...mehr