Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Rückforderung nach § 528 BGB

Rz. 711 Grundsätzlich richtet sich die Rückabwicklung einer schenkweisen Übergabe nach den §§ 346 ff. BGB bzw. nach Bereicherungsrecht und erscheint daher praktisch fast ausgeschlossen, wenn das Vertragsobjekt durch vom Übernehmer zwischenzeitlich bestellte Grundpfandrechte in erheblichem Umfang belastet ist oder der Übernehmer erhebliche Aufwendungen getätigt hat, die ihm d...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Übertragungsverpflichtung aufgrund privatschriftlichen Testaments

Rz. 37 Bei einem Grundstücksvermächtnis aufgrund privatschriftlichen Testaments wird eine Übertragungsverpflichtung für eine Immobilie begründet, ohne dass das Kausalgeschäft notariell beurkundet wurde. Rz. 38 Im Falle des Grundstücksvermächtnisses bedarf es neben der Einigung nach § 925 BGB der Eintragung in das Grundbuch aufgrund Bewilligung des/der Erben und Antrags des Ve...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 320 Die Frage nach der richtigen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen für den Fall des Vorhandenseins behinderter Kinder wird in zunehmendem Maße aktuell.[333] Die fortwährend sich leerenden öffentlichen Kassen, gerade im Bereich der Sozialhilfe, wie auch andererseits die nicht unbeträchtlichen Vermögensmassen, die derzeit zur Vererbung in die nächste Generation an...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Das "Supervermächtnis"

Rz. 143 Nach h.M. können die Drittbestimmungsmöglichkeiten der §§ 2151, 2153 und 2156 BGB auch kombiniert werden (sog. "Supervermächtnis"[185]).[186] Eine solche Gestaltung bietet sich vor allen Dingen an, um im Falle eines Berliner Testaments bei einem Überschreiten der Erbschaftsteuerfreibeträge eine Beteiligung der Abkömmlinge am elterlichen Vermögen und damit das Ausnutz...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 383 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[284] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen si...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Staatliches Erbrecht – Rückforderungsanspruch

Rz. 244 Sofern der Nachlass eines nichtehelichen Vaters bzw. der väterlichen Verwandten an den Fiskus kraft dessen subsidiären Erbrechts ging (§ 1936 BGB), ist für alle Fälle die Zeitgrenze des 1.7.1949 aufgehoben. In einem solchen Fall steht dem nichtehelichen Kind ein Wertersatzanspruch in Höhe der ihm ursprünglich nicht zustehenden Ansprüche zu. Diese Ansprüche verjähren ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / G. Übersicht: Arten von Auskunftsansprüchen

Rz. 207 Aus den verschiedenen Rechtsgebieten sind folgende Arten von Auskunftsansprüchen von praktischer Bedeutung: erbrechtlich, pfandrechtlich, nießbrauchrechtlich, familienrechtlich mit erbrechtlicher Auswirkung, schuldrechtlich, verfahrensrechtlich.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 145 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die Vertretung nicht Geborener und nicht Gezeugter

Rz. 209 Wer nimmt die Rechte des nasciturus wahr? Das Gesetz sieht vor, dass die Eltern – wie bei einem geborenen Kind – für die Vertretung zuständig sind, § 1912 Abs. 2 BGB. Können die Eltern aus irgendeinem Grunde nicht handeln, so kann an ihrer Stelle ein Pfleger bestellt werden. Ist die begünstigte Person noch nicht einmal gezeugt, so kann ihr nach § 1913 BGB ein Pfleger (...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Häufung der Ämter

Rz. 333 Im Übrigen ist darauf zu achten, dass es im Rahmen eines Behindertentestamentes nicht zu einer Häufung der Ämter kommt.[354] So sollte der Betreuer bspw. nicht gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein.[355] Dabei müssen die gegensätzlichen Interessen auch nicht etwa in der Person des Betreuers selbst vorliegen; sie können sich auch aus einem Gegensatz zu den Interess...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 150 Dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst ist zu empfehlen, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[178] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen sieht das Gesetz in § 1640 BGB ohnehin eine Inventarerrich...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / I. Erbrechtliche Ausschließungsgründe

Rz. 179 Das Erbrecht[171] kann ausgeschlossen sein, wenn der Erbe ausgeschlagen hat oder er für erbunwürdig erklärt wurde. Seltener wird ein Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entzogen haben. Hingegen nehmen die Fälle des Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts aus gutem Grund in der Praxis zu, weil der Erblasser sich seine absolute Testierfreiheit "etwas k...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 8. BGH: Die unentgeltliche Einräumung eines dinglichen Nießbrauchs an einem Grundstück ist Schenkung

Rz. 44 BGH, Urt. v. 27.9.1995:[64] Zitat "1. Ist ein ersteheliches Kind aufgrund Erbvertrages seiner Eltern alleiniger Vertragserbe des Erblassers geworden und hat dieser zu Lebzeiten sein Hausgrundstück zugunsten seiner zweiten Ehefrau mit einem lebenslangen, unentgeltlichen Nießbrauch belastet, so ist die Nießbrauchsbestellung als eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten zu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Inhalt der erbrechtlichen Rechtsstellung

Rz. 603 Die Frage, ob jemand zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, ob er Ehegatte, eheliches, nichteheliches oder adoptiertes Kind ist, ist grundsätzlich eine unabhängig vom Erbstatut selbstständig zu klärende Vorfrage. Das Erbstatut regelt die Einordnung der Rechtsstellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer und bei einer Personenmehrheit alle mit der Erbengemeinschaft zusamm...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / III. Amtsverfahren des Nachlassgerichts

Rz. 15 Das Nachlassgericht führt folgende Tätigkeiten von Amts wegen aus:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 279 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils[304] – gemäß § 1638 BGB ausschließen. Eine Begründung braucht für die Entziehung des Vermögenssorgerechts in der Verfügung von Todes wegen nicht angegeben zu werden. Hat ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 6. Vorläufiger Rechtsschutz im Erbenfeststellungsprozess

Rz. 57 Ist bereits ein Erbschein erteilt und findet der Erbenfeststellungsprozess statt, weil nachträglich ein neuer Erbprätendent aufgetaucht ist, besteht die Gefahr, dass die Ausfertigung des Erbscheins bis zur endgültigen Entscheidung missbraucht wird. Der Kläger kann in diesen Fällen ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Beklagten nach §§ 935 ff. ZPO anstrengen...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / III. Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 5 Jeder Miterbe kann gem. § 2042 Abs. 1 BGB jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 BGB (Aufschub, Ausschluss) etwas anderes ergibt. Der BGH[3] führt dazu aus: Zitat "Nach § 2042 Abs. 1 BGB kann allerdings – von Ausnahmefällen abgesehen – jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Der einzel...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 592 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rechtscharakter

Rz. 290 Die Verwaltungsentziehung ist eine Anordnung eigener Art und keine Beschwerung im Sinne des § 2306 BGB. Deshalb kann der Sorgerechtsinhaber dem minderjährigen Kind auch nicht mittels Ausschlagung das Pflichtteilsrecht eröffnen, um sich nach § 2306 Abs. 1 BGB der Verwaltungsanordnung zu entziehen. Die Entscheidung, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, obliegt ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Antragsberechtigte

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Bedeutung der Abstammung

Rz. 211 Unter Abstammung im rechtlichen Sinne wird die rechtliche Zuordnung von Eltern und Kind verstanden, die die Verwandtschaft begründet, § 1589 BGB. Bedeutung hat diese rechtliche Beziehung vor allem für das Unterhaltsrecht und das Erbrecht. D.h. für das Erbrecht kommt es nicht auf die natürliche Abstammung an, sondern auf die rechtliche, die nicht immer mit der natürli...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Wiederverheiratung eines Elternteils

Rz. 237 Besteht zwischen dem das Kindesvermögen verwaltenden überlebenden Elternteil einerseits und einem minderjährigen Kind andererseits eine Vermögensgemeinschaft, so kann bei bevorstehender Wiederverheiratung des Elternteils trotz eines angeordneten oder vereinbarten Auseinandersetzungsausschlusses die Erbteilung verlangt werden. Die Wiederverheiratung stellt einen wicht...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 110 Nach § 37 Abs. 2 FamFG darf das Nachlassgericht eine ablehnende Entscheidung im Erbscheinsverfahren nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen die betroffenen Beteiligten angehört worden sind. Es ist zwischen der Anhörung nach § 34 FamFG und der Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 26 FamFG zu unterscheiden. Rz. 111 Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Die Erbeinsetzung

Rz. 61 Bei der Bestimmung des Erben durch Verfügung von Todes wegen ist der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlegen. Gemäß § 2065 Abs. 1 BGB kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung auch nicht in de...mehr

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§ 32 Mediation / II. Fall 2: "Das ungerechte Testament"

Rz. 9 In die Mediation kamen zwei Geschwister, Frau M., 45 Jahre alt und Herr M., 47 Jahre alt. Frau M. hatte die gemeinsame Mutter bis zu deren Tod gepflegt, nachdem der Vater bereits Jahre zuvor gestorben war. Sie hatte für die Pflege ihrer Mutter von dieser Geldgeschenke erhalten, von denen sie ihrem Bruder berichtet hatte. Das Testament der Mutter bestimmte ihre Tochter zu...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / j) Anfechtung durch Dritte bei gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag

Rz. 377 Ein Anfechtungsrecht Dritter kann beim Erbvertrag erst mit dem Tode des Erblassers entstehen, da zuvor allein Letzterer anfechtungsberechtigt ist.[387] Der im Einzelnen anfechtungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2080 BGB. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die Anfechtung von Erbeinsetzungen und Auflagen gegenüber dem Nachlassgericht, die Anfechtung ei...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Häufigste Sachverhalte der Rückabwicklung eines Erbfalles

Rz. 150 Aus den verschiedensten Gründen kann sich der Nachlass oder können sich einzelne Nachlassgegenstände im Besitz eines nur vermeintlichen Erben befinden. Als solche Gründe kommen in der Praxis am häufigsten vor:mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Form der Rechtswahl

Rz. 70 Nach alter Rechtslage war es einem Deutschen Staatsbürger ganz grundsätzlich nicht möglich eine Rechtswahl zu treffen. Eine entsprechende Regelung war in Art. 25 ff. EGBGB a.F. schlichtweg nicht enthalten. Dennoch kamen Rechtswahlen recht häufig in Testamenten vor. Zum einen über den bereits benannten Art. 25 Abs. 2 EGBGB, jedoch noch viel häufiger zugunsten deutschen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / B. Zur Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 4 Mit zwei Beschlüssen vom 19.4.2005[1] hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts für das Pflichtteilsrecht von Kindern des Erblassers bejaht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergänzt die in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Erbrechtsgarantie die Eigentumsgarantie und bild...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Vormundbenennungsrecht

Rz. 291 Eltern können für den Fall, dass ihre minderjährigen Kinder nach ihrem Tod eines Vormunds bedürfen, im Testament diejenige Person benennen, die Vormund werden soll, §§ 1776, 1777 Abs. 3 BGB. Der Benannte darf nur unter den in § 1778 BGB bezeichneten Voraussetzungen übergangen werden. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass die benannte Person, im Gegensatz zur gerichtli...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zweiseitiger oder mehrseitiger Erbvertrag

Rz. 487 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiede...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / B. Die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 15 Fall als Einstieg Zwischen der Mutter und zwei Kindern – einer Tochter T und einem Sohn S – besteht nach dem Tod des Vaters eine Erbengemeinschaft. Die Mutter wurde zur Hälfte Miterbin, die Kinder zu je einem Viertel. Zum Nachlass gehört ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 200.000 EUR. Über die Auseinandersetzung konnten sich die Erben wegen streitiger Ausgleichs...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / III. Vertretung minderjähriger Miterben im Grundbuchberichtigungsverfahren

Rz. 78 Nicht selten sind minderjährige Kinder zusammen mit ihrem alleinvertretungsberechtigten Elternteil Mitglied einer Erbengemeinschaft nach dem vorverstorbenen Elternteil. Die Grundbuchberichtigung bereitet insofern keine Schwierigkeiten, als jeder Miterbe für sich, also auch der überlebende Elternteil allein, die Grundbuchberichtigung beantragen kann, weil das Antragsre...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / dd) Gestaltungsfragen

Rz. 13 In der Regel ist es unproblematisch, wenn Ehegatten im Rahmen der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testamentes beraten werden. Sind sich die Ehegatten allerdings uneins, welches der Kinder beispielsweise zum Erben berufen werden soll, darf der Rechtsanwalt nicht weiter beraten. Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich die Ehegatten wegen Änderung einer früheren ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsätzliches

Rz. 167 Der Erblasser bestimmt in seiner letztwilligen Verfügung die Aufgaben des Testamentsvollstreckers, § 2208 BGB. Im Regelfall der Abwicklungsvollstreckung muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass so lange verwalten, bis die von ihm vorzunehmende Auseinandersetzung des Nachlasses vollzogen ist (siehe auch § 19 "Der Testamentsvollstrecker als Mandant"). Rz. 168 Bei de...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / I. Allgemeines

Rz. 20 Gerade im erbrechtlichen Mandat treten, ebenso wie bei familienrechtlichen Beratungen, häufig Probleme im Rahmen einander widerstreitender Interessen auf. Im Einzelnen kann dies bei der Beratung einer Erbengemeinschaft oder im Vorfeld der Erstellung eines Ehegattentestaments der Fall sein. Besonders im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kommt es nich...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (5) Aufhebung einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung

Rz. 219 Die Abänderungsmöglichkeit einer Vaterschaftsfeststellungsentscheidung ist in § 185 FamFG geregelt. Damit soll ermöglicht werden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse noch nach Abschluss des Erst-Prozesses verwerten zu können.[196] Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Die qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 368 Sieht die Nachfolgeklausel vor, dass nur einzelne Miterben oder ein bestimmter Erbe in die Gesellschaft eintreten sollen (sog. qualifizierte Nachfolgeklausel), dann geht nach Ansicht des BGH[412] der ganze Gesellschaftsanteil unmittelbar auf den/die bevorzugten (Mit-)Erben über. Dies führt dazu, dass auch bei Vorhandensein von Miterben der Gesellschaftsanteil nur auf...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Hemmung der Verjährung

Rz. 67 Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 203–211 BGB wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung der Verjährung (§ 209 BGB) endet bei Erteilung der erforderlichen Auskunft, weil es allein in der Hand des Klägers liegt, die Betragsstufe zu beziffern und damit dem Verfahren Fortgang zu geben.[84] Rz. 68 Der praktisch wichtigste Fall der Verjährungshemmung ist die Ablaufhemm...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 629 Häufig wird der Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob es nicht sinnvoll ist, bereits zu Lebzeiten einzelne Vermögensgegenstände auf Kinder zu übertragen. Hierbei spielt nicht nur die Vorstellung, Steuern zu sparen eine Rolle, sondern oftmals auch der Wunsch des Übergebers, den Übernehmer im Verhältnis zu den anderen Erben bevorzugt zu behandeln und mögliche Pflichtte...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 432 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 581 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Teilungsanordnung (§ 2048 BGB)

Rz. 90 Eine Teilungsanordnung liegt dann vor, wenn der Erblasser einem Miterben zwar einen bestimmten Nachlassgegenstand zuordnen will, es aber dennoch bei der gesetzlichen oder testamentarischen Erbquote und deren Wert verbleiben soll.[141] Die Teilungsanordnung konkretisiert den Erbteil quasi nur, ermöglicht aber keine Zuwendung über den wertmäßigen Erbteil hinaus. Rz. 91 E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die konkrete Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 102 Abzugrenzen ist das Vorausvermächtnis insbesondere zur Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB. Diese konkretisiert nur den Erbteil, während das Vorausvermächtnis zusätzlich zum Erbteil erworben wird. Gemäß § 2176 BGB erhält der durch ein Vorausvermächtnis bedachte Miterbe sofort mit dem Erbfall einen schuldrechtlichen Erfüllungsanspruch gegen die Erben, während die Teilu...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Rz. 14 Das Interesse des Kindes an der Klärung der Vaterschaft hat meist auch vor den Rechten eines verstorbenen Putativvaters Vorrang. Bei der für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstamm...mehr