Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (4) Tod des Vaters vor der Vaterschaftsfeststellung

Rz. 218 War beim Tod des Vaters bereits eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft rechtshängig, so tritt Erledigung des Rechtsstreites gem. §§ 169, 131 FamFG [194] ein. Das Abstammungsverfahren ist ein FG-Verfahren gem. §§ 169 ff. FamFG. Eine Vaterschaftsfeststellungsklage und eine Klage auf Zahlung des (Unterhalts-)Regelbetrags können schon vor der Geburt des Kindes erhoben ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Berechnung bei Indexierung auf den Stichtag der Erbteilung

Rz. 431 Nach der BGH-Rechtsprechung müsste der Nachlass auf den Zeitpunkt des Erbfalls bewertet und der Vorempfang auf diesen Zeitpunkt indexiert werden. Obwohl die Miterben den Nachlass nicht per Erbfall aufteilen, sondern zum (heutigen) Tag der Erbteilung, und somit jeder Miterbe Nachlassgegenstände erhält, deren Geldwert sich nicht nach einem zurückliegenden Zeitpunkt bem...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Besonderheiten bei Minderjährigen, die als Miterben in eine Personengesellschaft eintreten

Rz. 543 Der volljährig Gewordene kann sich nach § 1629a BGB auf die Beschränkung seiner Haftung berufen. Es treten dann die Rechtsfolgen der §§ 1990, 1991 BGB ein (nach dem Modell der beschränkten Erbenhaftung in der Form der Dürftigkeitseinrede bzw. der Erschöpfungseinrede, im Einzelnen siehe § 20 Rdn 195 ff.). Rz. 544 Durch die Verweisung auf § 1990 BGB wird dem jetzt Vollj...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Der Anfechtungsverzicht

Rz. 425 Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die Frage der Beseitigung der Bindungswirkung durch Selbstanfechtung eines Ehegatten und um das Anfechtungsrecht Dritter. Die eigene wechselbezügliche Verfügung, die erst nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist, kann in analoger Anwendung der §§ 2281 ff., §§ 2078, 2079 BGB selbst angefocht...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 6. Zeitpunkt für die Bewertung der unentgeltlichen Leistung

Rz. 88 Für die Bewertung der Leistung, die dem Ergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen gemäß § 2325 Abs. 2 S. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[132] Rz. 89 Unter verbrauchbaren Sachen (§ 92 BGB) versteht man diejenigen Gegenstände, deren Existenz von einer Zeitdauer abhängt (z.B. ein wertvolles Rennpferd). Als verbrauchbare Sache wird aber au...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Stilles Testament (keine Kenntnis des Zuwendungsempfängers)

Rz. 94 Allerdings: Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 HeimG i.V.m. § 134 BGB unwirksam.[123] Rz. 95 In dem vom BGH am 26.11.2011 entschiedenen Fall hatte der Erblasser ein sog. Behindertentestament errichtet. Fall Der Sohn des v...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Anrechnung des Eigengeschenks, § 2327 BGB

Rz. 114 Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, sind nach § 2327 BGB zu berücksichtigen und auch ohne ausdrückliche Anrechnungsbestimmung in Abzug zu bringen.[177] Bei der Ermittlung des Ergänzungsnachlasses ist das Eigengeschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und von dem daraus ermittelten Ergänzungsanspruch in voller Höhe abzuziehen.[178] Z...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 1. Mehrere Personen

Rz. 34 Insbesondere bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate kommt es häufig vor, dass der beauftragte Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber (z.B. Eheleute, mehrere Testamentsvollstrecker, BGB-Gesellschaft[59] oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft[60]) tätig wird. § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag) treffen hierzu Abrechnungsr...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / B. Der erste Kontakt mit dem Mandanten

Rz. 4 In der Regel ruft der Mandant in der Kanzlei des Rechtsanwalts an und bittet um einen Besprechungstermin. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, den Mandanten nach Möglichkeit sogleich mit dem Anwalt zu verbinden, ummehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / gg) Dem Versteigerungsverfahren entgegenstehende Rechte

Rz. 303 & Teilung in Natur Nach dem ersten Auseinandersetzungsprinzip des § 752 BGB hat bei teilbaren Gegenständen die Teilung in Natur zu erfolgen (vgl. oben Rdn 244 ff.). Für ein in dieser Weise teilbares Grundstück – was selten sein dürfte – darf die Teilungsversteigerung nicht angeordnet werden, weil ihre Voraussetzungen nicht vorliegen.[333] Ihre Anordnung wäre unzulässi...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 50 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach §§ 2052, 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der wohl häufigste Fall von Ausgleichungspflichten ist derjenige, dass die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten an einen Schlusserben "im Wege der vorweg...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht

Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB.mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 15. Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 82 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig. Nach der Rechtsprechung des BGH[143] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB an...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die vermutete Ersatzerbenbestimmung

Rz. 79 Ist eine Ersatzerbenregelung nicht getroffen, so kommt es eventuell zur Anwendung der gesetzlichen Auslegungsvorschrift des § 2069 BGB. Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen S...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / D. Sittenwidrigkeit

Rz. 4 Hat der Anwalt die Aufgabe, die Frage des Erbrechts des nichtehelichen Partners zu prüfen, so ist auch eine etwaige Sittenwidrigkeit zu prüfen, wenn der Erblasser verheiratet ist und/oder eheliche leibliche Kinder hat. Im gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und der gemeinschaftlichen Kinder sieht die Rechtsprechung eine grundlegende rechtliche und sittliche Wertung. Rz...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Die Vaterschaft

(1) Keine Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Vaterschaft Rz. 215 Seit 1.7.1998 wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelicher Vaterschaft und nichtehelicher Vaterschaft. In §§ 1592, 1593 BGB ist jetzt einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mann als Vater eines Kindes angesehen wird. Die Regeln zur Vaterschaftsfeststellung sind zweigeteilt un...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VII. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Im Rahmen der Ausschlagung kann eine Pflichtverletzung beispielsweise darin liegen, dass der Rechtsanwalt den Mandanten nicht auf den bevorstehenden Ablauf von Ausschlagungs- oder Annahmefrist (§ 1944 BGB) hinweist. Oftmals wird in der Praxis auch nicht erkannt, dass – mit Ausnahme der Fälle der §§ 2306, 2307 BGB und § 1371 Abs. 3 BGB – die Ausschlagung der Erbschaft ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 144 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis, das auch eine steuergünstige Alternative zur nicht befreiten Vorerbschaft darstellt.[188] Häu...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Allgemeines

Rz. 11 Nicht die biologische Abstammung eines Kindes ist entscheidend für seine Qualifizierung als Abkömmling i.S.d. §§ 1924, 2303 BGB. Tatsächlich folgt das Erbrecht in dieser Frage dem Familienrecht in Gestalt der §§ 1589 ff. BGB.[20] Dies gilt auch für die zur Klärung der verwandtschaftlichen Beziehungen maßgeblichen Auskunftsansprüche.mehr

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§ 18 Beratung des durch ein... / B. Anforderungen an den Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 2 Nach § 328 BGB liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn durch Vertrag der eine Vertragspartner dem anderen verspricht, an einen begünstigten Dritten eine Leistung zu erbringen. Bei einem echten Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Begünstigte einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versprechenden.[3] Gemäß § 331 Abs. 1 BGB erwirbt der Begünstigte im Zweifel den Ansp...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Testament oder Übergabevertrag

Rz. 9 Tritt der Mandant mit einem bestimmten Anliegen, bspw. der Gestaltung eines Übergabevertrags, an den Anwalt heran, hat er häufig keine genauen Vorstellungen und Gründe für eine lebzeitige Vermögensübertragung. Die Antwort auf die Frage, warum eine lebzeitige Übergabe stattfinden soll, lautet oftmals sinngemäß "wir müssen da was machen". Rz. 10 Nicht selten sind Mandante...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Materielle Unrichtigkeit

Rz. 247 Materielle Unrichtigkeit liegt vor, wenn die materielle Rechtslage einerseits und das im Erbschein bezeugte Erbrecht andererseits nicht übereinstimmen. Beispiele hierfür sind der Erbschein des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls oder das Auffinden eines Testaments, das die Erbfolge anders regelt, als sie im Erbschein genannt ist. Rz. 248 Eine zur Einziehung verpfl...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die objektiven und subjektiven Kriterien

Rz. 13 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte später zum Tragen kommt. Der Berater muss also bereits im Vorfeld vorh...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Mietverhältnis

Rz. 50 Mit dem Tod eines Mieters treten nach § 563 BGB der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Mieters, die Kinder des Mieters oder andere Familienangehörige, die mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, in das Mietverhältnis ein, sofern sie nicht erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Der Vermieter kann das Mietver...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Ausschluss des Testaments- und Erbvertragsanfechtungsrechts wegen neuer Pflichtteilsberechtigung?

Rz. 240 Das Reformgesetz schließt für die vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kinder, denen nunmehr rückwirkend zum 29.5.2009 ein Pflichtteilsrecht zusteht, das Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB aus, Art. 12 § 10 Abs. 3 NEhelG n.F. Fraglich ist, ob damit auch das Selbstanfechtungsrecht des erbvertraglich gebundenen Erblassers gem. §§ 2281, 2079 BGB bzw. in analoger Anwe...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / IV. Betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 402 Der Vormund, der Pfleger und der Betreuer bedürfen zur Ausschlagung der betreuungs- bzw. familiengerichtlichen Genehmigung: §§ 1822 Nr. 2, 1908 i, 1915 BGB; Eltern bedürfen zur Ausschlagung für ihre minderjährigen Kinder der Genehmigung des Familiengerichts, §§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2 BGB. Sie ist gem. § 1831 BGB im Vorhinein zu erteilen. Die Annahme der Erbschaft ist...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 162 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als unrichtig herausstellt, weil ein unrichtiger Erbschein bspw. aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Beispiel Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XII. Surrogation im Recht des Nießbrauchers

Rz. 101 Der Nießbrauch spielt im Erbrecht eine große Rolle. Häufig ist der überlebende Elternteil Inhaber des Nießbrauchs an den Erbteilen der Kinder, oder dem Nießbraucher unterliegt die Nutznießung des gesamten Nachlasses. Nicht selten wird ein Nießbrauch an einem einzelnen Nachlassgegenstand, bspw. einem Gebäude, bestellt. Veräußertes Inventar, über das der Nießbraucher n...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 111 Nach § 2325 Abs. 1 BGB kann derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt, von den Erben als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dem Wortlaut zufolge ergibt dies, dass zum realen Nachlass (die zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandenen Gegens...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / e) Stiftungen und Fördervereine als Zuwendungsempfänger

Rz. 90 Vor dem Hintergrund der strengen Regelungen der Zuwendungsverbote haben die Heimträger, die vor allem bei der Unterbringung von behinderten Kindern auf finanzielle Unterstützung von Seiten der Eltern angewiesen sind, Fördervereine und Stiftungen ins Leben gerufen, denen die Zuwendung gewährt werden soll. Auch in solchen Fällen bestehen Zweifel an einer wirksamen Zuwend...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / g) Ablaufhemmung bei nicht voll geschäftsfähigen Personen

Rz. 30 Der praktisch wichtigste Fall ist der Anspruch minderjähriger Kinder gegen einen Elternteil. Hier endet nach § 210 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit des minderjährigen Vermächtnisnehmers bzw. nach Behebung des Vertretungsmangels. Das Besondere an § 210 Abs. 1 BGB ist, dass die Ablaufhemmung auch für die Fälle...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Bestimmung nach Gewohnheitsrecht

Rz. 24 Fehlt es an einer Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten durch den Betroffenen, greifen die allgemeinen – gewohnheitsrechtlichen – Regeln. Danach sollen die Angehörigen totenfürsorgeberechtigt sein.[15] Zur Bestimmung einer Reihenfolge unter den Angehörigen wird auf die Bestattungsgesetze der Länder zurückgegriffen, in denen die öffentlich-rechtliche Bestattungspfli...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Grundsatz

Rz. 96 Ist der Beschenkte der überlebende Ehegatte (Stiefmutterfälle!) und hat in der nunmehr aufgelösten Ehe Zugewinngemeinschaft bestanden, so liegt ein Fall des § 1371 Abs. 2 BGB vor, wonach der überlebende Ehegatte den rechnerischen Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil verlangen kann, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Ein solcher Fall liegt am häuf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Kindesvermögen

Rz. 108 Wenn Eltern mit Mitteln des Kindes, das sie gesetzlich vertreten (§ 1629 Abs. 1 BGB), bewegliche Sachen erwerben, so gehen diese in das Kindesvermögen über, § 1646 Abs. 1 BGB. Auch hier kommt es nicht auf die Willensrichtung der Eltern an. Für Kindesvermögen, das der elterlichen Verwaltung entzogen ist und damit der Verwaltung durch einen Pfleger vorbehalten bleibt, o...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / A. Einleitung

Rz. 1 Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversi...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / B. Die Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Durch die Wahl des richtigen Güterstandes kann somit die Erb- und Pflichtteilsquote aller am Erbfall Beteiligten beeinflusst werden. Der Anwalt, der einen Mandanten bezüglich eines Testamentes berät, hat dies immer zu berücksichtigen. Besteht nämlich beispielsweise die Gefahr, dass sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Rechtskräftiges Erbenfeststellungsurteil in den seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfällen

Rz. 239 Ist in einem Erbenfeststellungsprozess ab dem 29.5.2009 und vor dem 15.3.2011[229] ein rechtskräftiges Urteil ergangen, das die neue Rechtslage unberücksichtigt lässt, so kann über das gesetzliche Erbrecht erneut entschieden werden, ohne dass die Rechtskraftwirkung des ergangenen Urteils eingewandt werden könnte, Art. 12 § 24 Abs. 3 NEhelG in der Fassung des Zweiten ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Einleitung

Rz. 407 Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments besteht die Besonderheit, dass Verfügungen von Todes wegen für zwei Sterbefälle getroffen werden. Es unterscheidet sich dabei vom Einzeltestament insoweit, als beide Ehegatten ihre Verfügungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde errichten. Ein rechtlicher Unterschied ist, dass die Auswirkungen der Wechselbezüglich...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / D. Bestattungspflicht

Rz. 27 Die Bestattungspflicht ist öffentlich-rechtlicher Natur und der Bestattungspflichtige wird nach öffentlich-rechtlichen Normen bestimmt und verpflichtet. Mit der Bestattungspflicht wird dem Grundsatz der Nachrangigkeit des öffentlichen Handelns entsprochen. Die Verwaltung soll eine Bestattung erst und nur vornehmen, wenn kein Privater verpflichtet ist. Die Person des Be...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / V. Formulierungsbeispiel: Grundbuchberichtigungsantrag auf Eintragung von Erben in Erbengemeinschaft

Rz. 48 Formulierungsbeispiel: Grundbuchberichtigungsantrag – Eintragung von Miterben An das Amtsgericht – Grundbuchamt – Köln Im Grundbuch von Köln, Blatt 100 sind die Eheleute Hannes und Marie Schmitz als Miteigentümer der dort im Bestandsverzeichnis unter Nr. 1–10 gebuchten Grundstücke, Flur 1, Flurstück 101–110 je zur Hälfte eingetragen. Der Miteigentümer Hannes Schmitz ist am...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 24 Auch bei der Frage, ob ein gemeinschaftliches oder ein Einzeltestament errichtet werden soll, ist nicht nur die Vermögensstruktur, sondern sind auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Die Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / IV. Beratung von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 31 Im Rahmen der Vertretung mehrerer quotengleicher Pflichtteilsberechtigter besteht in der Praxis grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt sind, weitestgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine une...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 85 Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, als es vermög...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 126 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gesetz...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Der Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 398 Der Sonderfall, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubiger-Miterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage in Anspruch nehmen.[289] Rz. 399 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubige...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / III. Das Vermächtniskürzungsrecht

Rz. 113 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen. Rz. 114 Dieses Kürzungsrecht setzt nach wohl h.M. aber voraus, dass der Erbe von dem Pflichtte...mehr