Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung (2)

Leitsatz Die gerichtliche Überprüfung einer den Billigkeitserlass einer Kindergeldrückforderung betreffenden Behördenentscheidung hat u.a. zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllte. Dies erfordert jedenfalls nähere Feststellungen dazu, auf welchem Tatbestand die Kindergeldfestsetzung beruhte und worin die Mitwirkungspf...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.3.1 Soziale Hilfen

Rz. 16 Der Unfallversicherungsträger hat nach Eintritt eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit neben den medizinischen Rehabilitationsleistungen und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch Leistungen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen zu erbringen. Darunter versteht man u. a. die in den §§ 39 bis 41 SGB VII geregelten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der ...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 5 Mit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes entstand für den Bereich der Unfallversicherung Versicherungszwang für alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer. Der unfallversicherte und damit leistungsberechtigte Personenkreis wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert (vgl. Komm. zu § 2 SGB VII). Unfallversichert – und damit nach Eintritt des Versicherungsfalls...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich gemäß § 26 Abs. 1 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Nach § 26 Abs. 1 Satz 5 gehören zu diesen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung der Bestimmung des Kariesrisikos, di...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.5 Sterbegeld, Überführungskosten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 30 Stirbt der Unfallversicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt der Unfallversicherungsträger an die Witwe oder den Witwer, an die Kinder (einschl. Stiefkinder und Pflegekinder), die Enkel, die Geschwister, an den früheren Ehegatten oder an seine Verwandten der aufsteigenden Linie Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.6 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 11 Nach Abs. 5 regelt der Gemeinsame Bundesausschuss das Nähere zu sämtlichen individualprophylaktischen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Richtlinien nach § 92. Aktuell gelten die Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe-Richtlinien) i. d. F. v. 4.6.2003, veröffentlicht im BAnz. Nr. 226 (S. 24 966) v. 3.12.20...mehr

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Sommer, SGB V § 43a Nichtär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 43a wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB V v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) neu eingeführt. Der mit dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 geschaffene § 119 Abs. 2, der bis dahin unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf sozialpädiatrische Leistungen regelte, wurde aufg...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 23 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientiert. Eigentlich hätte der Gesetzgeber auch den Begriff "Rehabilitationsträger...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2 Teilhabeleistungen

Rz. 6 § 29 gibt als Einweisungsvorschrift einen Überblick über die Leistungen wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung. Bei den Teilhabeleistungen unterscheidet die Vorschrift zwischen 4 verschiedenen Leistungsgruppen, die alle eine spezielle Zielsetzung haben, und zwar zwischen medizinischen Rehabilitationsleistungen zur (Wieder-)Herstellung der biologischen Gesu...mehr

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Details zum Schulgeldabzug als Sonderausgaben

Kommentar Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Regelung für mehrere Kinder, Regelung für mehrere Teilbereiche, Regelung nur eines oder mehrerer Teilbereiche

Rz. 98 Nach § 44 Abs. 1 S. 1 und § 45 Abs. 2 FamGKG sind die Kindschaftssachen als ein gebührenrechtlicher Gegenstand zu bewerten, auch wenn mehrere Kinder betroffen sind. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Fiktion dar. Wird elterliche Sorge für drei Kinder beantragt, liegen eigentlich gebührenrechtlich drei Gegenstände vor, nämlich das elterliche Sorgeverhältnis für jew...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / IV. Die Einigung in Kindschaftssachen: elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Herausgabe des Kindes/Auskunft über persönliche Verhältnisse des Kindes

Rz. 100 Die früheren Streitigkeiten über die Möglichkeit, in diesen Verfahren überhaupt Einigungen zu schließen, die eine Einigungsgebühr auslösen, sind erledigt. Das FamFG stellt die Einigung der Eltern in den Mittelpunkt des Kindschaftsverfahrens (§§ 151 ff. FamFG). Das RVG wurde zur Klarstellung geändert, indem in Nrn. 1000 und 1003 VV RVG jeweils eingefügt wurde, dass di...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / c) Mehrere Kinder

Rz. 91 Sind mehrere Kinder betroffen, wird sowohl in § 45 als auch in § 44 FamGKG bestimmt, dass die Kindschaftssache auch in diesem Fall nur als ein gebührenrechtlicher Gegenstand zu bewerten ist. Alleine die Anzahl der Kinder führt nicht zu einer Heraufsetzung des Wertes des selbstständigen Verfahrens.[139] Allerdings kann ein höherer Arbeitsaufwand sowohl für das Gericht ...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / a) Kindschaftssachen, §§ 151 ff. FamFG, §§ 41, 45 FamGKG

Rz. 23 Bei Kindschaftssachen ist die voraussichtliche Dauer der Regelung zu berücksichtigen, d.h. insbesondere das Lebensalter der Kinder; es ist zu berücksichtigen, ob die Regelung ein Kind oder mehrere Kinder betrifft. Auch wenn der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet hat, dass die Regelung, die mehrere Kinder betrifft, als ein Gegenstand zu bewerten ist (§ 44 Abs. 2 S. 1,...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / II. Kinderfreibeträge: Abzüge wegen Unterhaltspflicht

Rz. 14 Die Wirtschaftskraft einer Familie mit Kindern ist geringer als die einer Familie ohne Kinder bei sonst gleichem Einkommen. Dem tragen die Kinderfreibeträge als "Umstände des Einzelfalls" Rechnung. Soweit sie geltend gemacht werden, betragen sie pro Kind und Monat meistens 250,00 EUR, mitunter 300,00 EUR.[13] Zutreffend weisen einige Gerichte darauf hin, dass das Kind...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / III. Vermögen

Rz. 16 Die Vermögensverhältnisse der Parteien sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es besteht Einigkeit, dass nur das Nettovermögen in Betracht kommt. Ein Haus ist zum Verkehrswert zu berücksichtigen, auch wenn es im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe als "Schonvermögen" nicht mitgerechnet wird. Es besteht weiter Einigkeit, dass nur solche Vermögensverhältnisse werterhöhend wirk...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 5. Vertragspartner der Gebührenvereinbarung

Rz. 28 Es muss angegeben werden, wer die Vertragspartner sind, d.h., ob es auf der Anwaltsseite der Anwalt oder die Sozietät ist. Auf der Mandantenseite ist nicht immer der Rechtsträger zugleich der Mandant (z.B. nicht das minderjährige Kind im Unterhaltsverfahren, sondern die den Auftrag erteilende Mutter). Es ist auch nicht immer der Mandant (z.B. die Mutter des Kindes) zu...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Mehrere Mandanten im Beratungsgespräch

Rz. 52 Im Familienrecht kommt der Mehrvertretungszuschlag (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG) nur ausnahmsweise vor, z.B. wenn Ehegatten gemeinsam Vermieter oder Mieter sind, also Gesamtgläubiger/Gesamtschuldner, oder aber, wenn beide zusammen wegen eines Trennungs- oder Scheidungsvertrages beraten werden wollen. Wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt geltend gemacht werden, ist das kei...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / V. Der Mehrvertretungszuschlag gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG

Rz. 43 In Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG sind die Nrn. 2300 und 2302 VV RVG genannt, nicht aber Nr. 2301 VV RVG. Das einfache Schreiben ist eine reduzierte Geschäftsgebühr und kein eigener Gebührentatbestand, daher ist Abs. 4 der Nr. 1008 VV RVG anzuwenden.[43] Rz. 44 Der Mehrvertretungszuschlag kommt im Familienrecht selten vor. Insbesondere ist die Geltendmachung des Ehegatten- und...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Regelwert und kurze Laufzeit

Rz. 97 Eine Herauf- oder Herabsetzung des Regelwerts wegen kurzer Laufzeit der Regelung kommt in Betracht, wenn das Kind entweder schon beinahe volljährig ist oder noch sehr klein ist.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / h) Der dynamische Kindesunterhalt, § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG

Rz. 43 § 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist nur eine Wertermittlungsanweisung.[58] Auch beim Kindesunterhalt kommt es nur auf den geltend gemachten Betrag an. Ist der Kindergeldanteil abgezogen, ist der Wert entsprechend geringer.[59] Bei der Umwandlung eines statisch titulierten Unterhalts auf einen dynamisierten ist der Verfahrenswert ebenfalls gem. § 51 Farm GKG zu ermitteln. Das O...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / ee) Umgangsrecht, verschiedene Verfahrensziele

Rz. 25 Das Kind lebt zuerst bei der Mutter, dann beim Vater. Der Anwalt vertritt die ganze Zeit die Mutter wegen Umgangsrecht. Hier findet eine Anrechnung nicht statt, weil die Gegenstände nicht identisch sind (zunächst wollte die Mutter das Umgangsrecht des Vaters abwehren oder anders geregelt haben; anschließend wollte sie ihr eigenes Umgangsrecht geregelt haben). (Wie Bei...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Gegenstandswert

Rz. 101 Im selbstständigen Verfahren gilt § 45 FamGKG. Wenn ein Kindschaftsverfahren im Verbund ist, ist der Wert – nur – der Betrag, um den der Ehescheidungswert erhöht wird (vgl. § 8 Rdn 90). Auch im Zusammenhang von Einigungen ist der Wert nicht zu ermäßigen, wenn "nur" das Aufenthaltsbestimmungsrecht vereinbart wird.[118] (Zum Wert der Einigung, wenn das Verfahren oder d...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / d) Rechenbeispiele

Rz. 92 Beispiel 1 Die Ehescheidung hat den Wert i.H.v. 3.000,00 EUR, es gibt zwei Kinder, für jedes wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht im Scheidungsverbund geregelt.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Kindschaftssachen

Rz. 175 Nicht selten sind mehrere auf die Kinder bezogene Anträge im FG-Verfahren gleichzeitig anhängig: Beide Eltern wollen jeder die Alleinsorge oder jeder das Aufenthaltsbestimmungsrecht; der eine will das Umgangsrecht geregelt haben, der andere möchte, dass es vollständig ausgeschlossen wird; der eine will die elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung und verlangt Herausgab...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) (kein) Gegenseitiges Nachgeben

Rz. 6 Das Merkmal "gegenseitiges Nachgeben" ist anders als bei Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB kein Tatbestandsmerkmal einer Einigung i.S.d. Nrn. 1000 ff. VV RVG. Die jetzigen Ausnahmefälle – nur Anerkenntnis, nur Verzicht – waren damals kein Vergleichsfall, weil nur einseitig nachgegeben wurde (zu der weitherzigen Auslegung des "Nachgebens" in der Rechtsprechung...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / i) Ein oder mehrere Gegenstände

Rz. 46 Getrenntlebensunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind nach der Nichtidentitätslehre des BGH[62] zwei gebührenrechtliche Gegenstände. Die Werte sind, wenn die Unterhaltsansprüche im gleichen Verfahren geltend gemacht werden, zusammenzurechnen und die Gebühr aus der Summe der Werte zu ermitteln. Klagt ein volljähriges Kind in einem Prozess gegen beide Eltern auf Unte...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Verfahrensbeistand, § 158 FamFG

Rz. 47 Die Vergütung für den berufsmäßigen Verfahrensbeistand erfolgt nach § 158 Abs. 7 S. 2 bis 5, § 168 Abs. 1 FamFG und nicht nach dem RVG.[44] Der Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG erhält seine Vergütung gem. § 158 Abs. 7 FamFG. Der Verfahrensbeistand macht seine Kosten gegen die Staatskasse geltend, die ihrerseits die Auslagen vom Kostenschuldner zurückfordern kann (vg...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / II. "Übrige Kindschaftssachen", § 46 FamGKG

Rz. 107 Entgegen der überschrift sind nicht alle Kindschaftssachen, die nicht unter §§ 44, 45 FamGKG fallen, hier erfasst. Es geht nur um vermögensrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verpflichtung der Eltern zur Einreichung eines Verzeichnisses über das von ihrem Kind unentgeltlich erworbene Vermögen[157] oder Ergänzungspflegschaft bezüglich einer Lebensversicherung[158]) in § ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / B. Ehesachen § 121 Nr. 1, 2, 3 FamFG i.V.m. § 43 FamGKG; Verfahren gem. §§ 1564 ff., 1313 ff. BGB; § 15 LPartG; §§ 269, 270 FamFG, § 5 Nr. 1, 2 FamGKG

Rz. 9 Der Gegenstandswert dieser Verfahren wird in § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 43, 5 Nr. 1 und 2 FamGKG geregelt. Der Bewertungszeitpunkt ist dem § 34 FamGKG zu entnehmen. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der ersten Antragstellung im jeweiligen Rechtszug, für das Einkommen also die drei Monate vor Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens. Rz. 10 3.000,00 EUR s...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / aa) Unterhalt

Rz. 170 Im Unterhalt ist die Identitätsformel nicht anzuwenden, weil sie nicht passt, wenn – wie hier – nur eine Teilidentität vorliegt.[251] Die beiderseits geltend gemachten Ansprüche sind wirtschaftlich nicht identisch. Der Widerantrag macht die Unterhaltsverpflichtung weitergehend als der Antrag zum Prozessgegenstand. Die Spanne des streitigen Unterhalts hat sich durch d...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Rechtsmittel Kindschaftssachen

Rz. 50 Identität soll anzunehmen sein, wenn in einer Umgangsregelung beide Parteien Beschwerde einlegen. Beim Umgang soll nur ein Gegenstand vorliegen, also keine Addition (wegen § 44 Abs. 2 S. 2 und § 45 Abs. 3 FamGKG), das soll auch dann gelten, wenn es sich um wechselseitige Anträge bzgl. des Umgangs mit mehreren Kindern handelt,[53] also auch nur dann ein Gegenstand. Rz....mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Vorkommen in der Praxis

Rz. 77 Teil einer Trennungs-/Scheidungsvereinbarung ist nicht selten die Freistellung des anderen Elternteils – i.d.R. der Mutter – vom Unterhalt für volljährige Kinder; eine Freistellung für minderjährige Kinder kommt gelegentlich vor, wenn der freistellende Ehegatte – i.d.R. der Vater – den Mehr- und/oder Sonderbedarf allein übernimmt, an dem die Mutter sonst mit beteiligt...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 3. Die Billigkeitsklausel, §§ 44 Abs. 3, 45 Abs. 3 FamGKG

Rz. 95 Die 3.000,00 EUR, die in § 44 Abs. 2 und in § 45 Abs. 1 FamGKG erwähnt werden, sind keine Festwerte. Es handelt sich um Regelwerte. Sie können beim Vorliegen "besonderer Umstände des Einzelfalls" nach oben oder unten geändert werden. Die (einfache) Unbilligkeit genügt für eine Abänderung. Der Anwalt wird gut daran tun, auf diese "besonderen Umstände" zu achten und hin...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Gebühren

Rz. 102 Die Gebühren weisen keine Besonderheit auf. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Einigungsgebühr "Streit oder Ungewissheit" voraussetzt. Sind sich die Eltern von vornherein einig, fällt jedenfalls keine Einigungsgebühr aus dem vollen Wert an. Zu prüfen ist aber die Einigungsgebühr z.B. nach dem Regelungsinteresse oder dem Beweissicherungsinteresse (zur Zwische...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Beispiele aus dem Familienrecht zum Mehrvertretungszuschlag

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Die Vereinbarung über das Umgangsrecht

Rz. 103 Die Werte im Umgangsrecht sind auch für die Einigung nicht geringer anzusetzen als die Werte für elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der Gesetzgeber ist von den gleichen Regelwerten ausgegangen. Rz. 104 Im Umgangsrecht kommen Zwischenvergleiche besonders häufig vor. Die bloße Erklärung, das Verfahren vorläufig nicht weiter betreiben zu wollen, weil Umgangsko...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / VI. Weitere Vereinbarungen

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Kostenschuldner für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG)

Rz. 90 Nach § 21 FamGKG ist Kostenschuldner im Antragsverfahren der Antragsteller. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1–4 FamGKG für:mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / V. Bedeutung der Sache

Rz. 19 Dieser Gesichtspunkt kommt in der Rechtsprechung selten vor. Gemeint ist, dass sich eine große Bedeutung streitwerterhöhend, eine geringe Bedeutung streitwertmindernd auswirken kann. Als Beispiel wird die besonders lange Ehedauer genannt, welche die Bedeutung des Scheidungsprozesses für die Parteien und damit den Gegenstandswert erhöhen soll; genannt wird auch die Pos...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / A. Einleitung

Rz. 1 Seit dem 1.7.1977 ist in jedem Scheidungsverfahren auch ohne Antrag über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu verhandeln und zu entscheiden (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Eine Reihe weiterer Familiensachen ist dann mit zu verhandeln und zu entscheiden, wenn eine der Parteien es beantragt (gem. § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG spätestens zwei Wochen vor der mündlichen ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 3. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 29 Die Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist nach wie vor außerordentlich umstritten. Die Rspr. ist völlig uneinheitlich.[25] Sicher sollte sein, dass nicht § 16 Nr. 4 RVG maßgebend ist.[26] Es sind die gleichen Maßstäbe wie im Reichenrecht anzulegen.[27] Es gibt keinen Grund, außergerichtliche Vertretungen in Beratungshilfe anders zu behandeln als...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 79 Ein Freistellungsversprechen ist nicht einklagbar, so dass § 23 Abs. 1 RVG nicht in Betracht kommt, der dann § 42 FamGKG führen würde. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG kommt in Betracht. Er verweist auf den ersten Blick an § 52 GNotKG ("Bewertungsvorschrift des GNotKG"). Dennoch ist er nicht heranzuziehen. Er spricht zwar von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber von Freistellun...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Geltungsbereich des § 48 Abs. 3 S. 2 RVG

Rz. 74 Der Katalog der betroffenen Gegenstände ist abschließend.[79] Nicht genannt sind insbesondere Versorgungsausgleich und Vermögenssorge sowie Kindesherausgabe. Der Versorgungsausgleich ist gem. § 149 FamFG ohnehin von der Verfahrenskostenhilfe umfasst und brauchte also nicht erwähnt werden; die Vermögenssorge ist selten von der Personensorge getrennt. Für die Herausgabe...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / d) Beseitigung von Streit oder Ungewissheit

Rz. 13 Der Streit oder die Ungewissheit muss "beseitigt" werden, d.h. die Vereinbarung muss einen Erledigungseffekt haben. Hat sie das nicht, liegt keine Einigung vor. Wird durch die Einigung der ganze Streitfall erledigt, ist – selbstverständlich – Streit oder Ungewissheit "beseitigt". Rz. 14 Eine Einigung kann auch darin bestehen, dass nur ein Teil des Streits oder der Ungew...mehr