Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 180 Bei der gesetzlichen Erbfolge steht der Ehegatte an erster Stelle. Ihm rechtlich gleichgestellt ist der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership.[213] Sie erhalten nach dem Succession (Scotland) Act 1964 folgende Positionen (prior rights):[214]mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 51 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[56]mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 6. Wege der Korrektur

Rz. 245 Greift Art. 35 EUErbVO ein, so ist nach überkommener Ansicht in Deutschland vor dem Ausweichen auf das deutsche Recht die Lösung zunächst durch Anpassung des ausländischen Rechts zu suchen, soweit dies sinnvoll möglich ist. Standardlösungen gibt es nicht. Stets sei der "geringste Eingriff" vorzuziehen.[214] Dabei muss man freilich ehrlicherweise anerkennen, dass die ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / IV. Die Abstammung im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 151 Das auf die Abstammung anwendbare Recht wird auch dann gem. Art. 19 Abs. 1 EGBGB angeknüpft, wenn ausländisches Recht Erbstatut ist (selbstständige Anknüpfung der Vorfrage).[97] Es gilt das am jeweils aktuellen Aufenthalt des Kindes geltende Recht. Das Abstammungsstatut kann also bei Übersiedlung des Kindes in einen anderen Staat wechseln, es ist wandelbar. Um eine F...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Grundsätzliches

Rz. 137 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist nur auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet; er begründet daher keine Anfechtbarkeit der Schenkung[406] und vermittelt auch keine wertmäßige Beteiligung am Nachlass, zu dem der verschenkte Gegenstand gar nicht gehört.[407] Als Pflichtteilsergänzung kann der Pflichtteilsberechtigte vielmehr den Betrag verlangen, um den s...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 445 Das Erbrecht ist gegenwärtig noch im Zivilgesetzbuch von 1964 geregelt. Dieses stammt noch aus der kommunistischen Epoche und ist im Erbrecht von großer Einfachheit und beschränkten Gestaltungsmöglichkeiten gekennzeichnet Rz. 446 Die Kinder des Erblassers erben zusammen mit dem Ehegatten zu gleichen Teilen nach Köpfen. Bei Vorversterben eines Abkömmlings tritt Erbfolg...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsähnliche Rechte des Ehegatten

Rz. 290 Der Ehegatte hat keine Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinn. Da das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten" insgesamt dispositiv ist, bildet auch dieses keine Sicherheit für den überlebenden Ehegatten. Er bleibt auf diese Weise grundsätzlich auf die Rechte aus dem Güterrecht angewiesen, die erheblich sein können, da in den Niederlanden die Allg...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / aa) Zuschüsse zu den Einkünften im Übermaß

Rz. 26 Nach § 2050 Abs. 2 BGB sind Zuschüsse, die zu dem Zweck gegeben worden sind, als Einkünfte verwendet zu werden, insoweit zur Ausgleichung zu bringen, als sie im Übermaß erfolgten. Das ist dann der Fall, wenn sie bei Gewährung das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß überstiegen. Nicht ausgleichungspflichtig sind damit insbesondere Leistungen in ...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 435 Gem. Art. 39 Abs. 1 serbErbG sind die Abkömmlinge und der Ehegatte, in der zweiten Erbordnung die Eltern und die Adoptiveltern stets pflichtteilsberechtigt. Geschwister, Großeltern und weitere Vorfahren sowie mit einer "schwachen Adoption" angenommene Kinder sind es nur, wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig sind und ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten k...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 18. Mexiko

Rz. 260 Die Vereinigten Staaten von Mexiko bestehen aus 31 Staaten und einem Bundesdistrikt ohne einheitliches Zivilrecht und ohne einheitliches internationales bzw. interlokales Kollisionsrecht. Art. 121 Abs. 2 der mexikanischen Bundesverfassung wird in den meisten Einzelstaaten dahingehend ausgelegt, dass bewegliche und unbewegliche Güter erbrechtlich dem jeweiligen Belege...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Navarra

Rz. 507 In Navarra bestehen keine materiellen Pflichtteile. Eine Enterbung der "Noterben" erfordert jedoch, dass diese im Testament ausdrücklich genannt und ihnen bestimmte symbolische Vorteile[499] zugewandt werden. Kinder aus vorangegangenen Ehen dürfen nicht grundlos weniger erhalten als die aus einer späteren Ehe und haben Anspruch auf das, was der Erblasser von seinem a...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 4. New York

Rz. 602 Das Erbrecht ist im New York Estates, Powers and Trusts Law (E.P.T.L.) geregelt. Gem. § 3–5.1 (h) E.P.T.L. kann eine Person, die ihr domicile nicht in New York hat, für eine testamentarische Verfügung über dort belegenes bewegliches Vermögen die Geltung New Yorker Rechts testamentarisch wählen. Unklar ist allerdings, ob sie auf diese Weise über die Wirksamkeit und Wi...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 12. Israel

Rz. 196 Art. 137 des israelischen Erbgesetzes vom 10.11.1965 (ErbG) knüpft das Erbstatut an den letzten Wohnsitz des Erblassers an. Als Wohnsitz gilt nach Art. 135 ErbG der Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet. Damit kommt es faktisch regelmäßig zum Gleichklang mit der EUErbVO. Allerdings kennt das israelische Recht nicht die Möglichkeit einer erbrechtlichen Recht...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / b) Ausgleichsanordnung

Rz. 55 Eine Zuwendung ist nach § 2050 Abs. 3 BGB nur dann zur Ausgleichung zu bringen, wenn der Erblasser die Verpflichtung zur Ausgleichung angeordnet hat. Diese Ausgleichungsanordnung muss dem Abkömmling bzw. dem Zuwendungsempfänger spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung zugehen und der Empfänger muss bei Annahme der Zuwendung auch erkannt haben, dass es sich um eine ausgle...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Brasilien

Rz. 16 Das Erbstatut wird an den letzten Wohnsitz des Erblassers angeknüpft, Art. 10 des Einführungsgesetzes zum Código Civil (C.C.) von 2002. Für in Brasilien belegenes (unbewegliches und bewegliches) Vermögen gilt jedoch brasilianisches Erbrecht, sofern die brasilianischen Kinder des Erblassers hiernach besser als nach dem ausländischen Wohnsitzrecht dastehen. Daher nimmt a...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Die "entfernten" Pflichtteilsberechtigten

Rz. 23 Als "entfernte" Pflichtteilsberechtigte kommen die Enkel und Urenkel sowie die Eltern des Erblassers in Betracht. Diese sind grundsätzlich jedoch nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie im Falle einer gesetzlichen Erbfolge Erben werden würden. Für die Eltern des Erblassers bedeutet dies, dass keine Abkömmlinge vorhanden sein dürften, die die Eltern von der gesetzlic...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 477 Der Pflichtteilsberechtigte kann eine unmittelbare Beteiligung an dem Nachlass in Höhe seiner Pflichtteilsrechtsquote, gemessen am Netto-Nachlass, beanspruchen. Damit ist allerdings keine Stellung als Erbe verbunden. Die Beteiligung am Netto-Nachlass bedeutet z.B., dass der Pflichtteilsberechtigte für die Nachlassverbindlichkeiten nicht haftet. Ob der Pflichtteil ech...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 257 Das internationale Erbrecht von Luxemburg entsprach vor dem 17.8.2015 dem damaligen französischen IPR. Es gilt also für Immobilien das jeweilige Belegenheitsrecht, für beweglichen Nachlass das Wohnsitzrecht des Erblassers.[293] Die Pflichtteile der Angehörigen werden dabei streng getrennt für jede durch die Spaltung in beweglichen und unbeweglichen Nachlass entstande...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / b) Der "erweiterte Erblasserbegriff"

Rz. 75 Als Erblasser ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht.[95] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[96] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden ("Vollerbe") und ihre Kinder als Erben des Überlebenden ("Schlusserben") eingesetzt haben,[97] tats...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / a) Die einfache Anrechnungsklausel

Rz. 48 Durch die einfache Anrechnungsklausel wird bestimmt, dass der Abkömmling, der beim Ableben des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteilsanspruch verlangt hat, sich den erlangten Wert im Schlusserbfall auf seinen Erbteil oder das sonst ihm letztwillig Zugewandte anrechnen lassen muss.[54] Dabei handelt es sich um ein Vermächtnis des längerlebenden Ehegatten zugun...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 5. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 488 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 834 CC den ihm bei gesetzlicher Erbfolge zustehenden Nießbrauch auch als Pflichtteil. Das gilt in gleicher Weise wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten.[487] Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (siehe Rdn 469) und Pflichtteilsrecht stimmen insoweit überein. Sind Kinder oder Abköm...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / c) Doppelt gestuftes Herausgabevermächtnis

Rz. 30 Gerade beim Geschiedenen-Testament sollte man mit der Umsetzung des Erblasserwillens nicht zu kurz greifen. Wenn die Kinder des Erblassers untereinander zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden, kann es trotz der Anordnung des Herausgabevermächtnisses doch noch zu dem nicht gewollten Abwandern des Nachlasses an den geschiedenen Ehegatten kommen. Dies ist dann der Fall,...mehr

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§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / 1. Die Einführung des DDR-ZGB

Rz. 4 Am 1.1.1976 trat das ZGB der DDR in Kraft, welches in den §§ 362 bis 427 eine gegenüber dem BGB stark vereinfachte Regelung des Erbrechts enthielt.[4] Uneheliche Kinder waren nun ehelichen vollständig gleichgestellt. Die Stellung des Ehegatten wurde im Vergleich zum FGB weiter verstärkt, indem er als Erbe erster Ordnung (§ 365 Abs. 1 S. 1 ZGB) nun auch unterhaltsbedürf...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[409] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass er dann beweisen muss, dass k...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 5. "Flexible Erbteile" bei Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 8 Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Erb- und Pflichtteilsquote ist zu berücksichtigen, dass es bei Ehegatten und Lebenspartnern "flexible" Erbteile gibt. So zum einen bei der Gütertrennungsehe, bei welcher der überlebende Ehegatte nach § 1931 Abs. 4 BGB neben ein oder zwei Kindern je zu gleichen Teilen erbt.[5] Bei der Zugewinngemeinschaftsehe bestimmt sich der Erbt...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Exempt property

Rz. 581 In nahezu allen Einzelstaaten ist die Familienwohnung zum Schutz des überlebenden Ehegatten durch spezielle homestead-laws vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt. So erhält der überlebende Ehegatte an der Familienwohnung (family home) oder auch einem Bauernhof einen Nießbrauch (life interest). In einigen Staaten wird das homestead durch behördliche Registrie...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Der Erbteil des überlebenden Lebenspartners

Rz. 31 Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie der eines Ehegatten. Sein Erbteil wird dabei in zwei Schritten ermittelt:[50]mehr

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§ 19 Länderübersicht / 34. Südafrika

Rz. 508 Das südafrikanische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen Kollisionsrecht (siehe Rdn 120). Das Haager Testamentsformübereinkommen ist seit dem 4.12.1970 in Kraft. Das Recht der Testamente und das Nachlassverfahrensrecht sind ebenfalls dem englischen System entlehnt. Rz. 509 Pflichtteilsrechte sind dem modernen staatlichen Recht unbekannt. Bedürf...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Berechnung, wenn nur Abkömmlinge vorhanden sind

Rz. 104 Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist in diesem Fall nach §§ 2050, 2316 BGB zunächst der Ausgleichungsnachlass zu bilden und daraus der Ausgleichungspflichtteil zu berechnen. Danach ist in einem zweiten Schritt die (ausgleichungs- und) anrechnungspflichtige Zuwendung mit dem hälftigen Betrag von dem zuvor nach den §§ 2050, 2316 BGB berechneten Ausgleichung...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 515 Das Erbrecht ist ab dem 1.1.2014 durch das neue Zivilgesetzbuch geregelt. Inhaltlich kommt hier die historische Verbundenheit mit dem österreichischen Recht umfangreich wieder zum Vorschein. Rz. 516 Die Kinder des Erblassers erben zusammen mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner zu gleichen Teilen nach Köpfen. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein. In zwei...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (1) Der Fall der einfachen Enterbung

Rz. 47 Der dargestellte Meinungsstreit (siehe Rdn 46) ist im Normalfall der Enterbung eines Kindes und seiner Abkömmlinge ohne praktische Bedeutung. Ein Pflichtteilsanspruch der Enkel scheitert dann nach der Mindermeinung bereits daran, dass sie wegen des Repräsentationsprinzips des § 1924 Abs. 2 BGB überhaupt nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben und demnach auch nicht zum...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Meinungsstand

Rz. 46 Umstritten ist, ob der entferntere Pflichtteilsberechtigte konkret pflichtteilsberechtigt ist, wenn der näher Berechtigte nur enterbt wird. Die überwiegende Auffassung bejaht dies.[66] Die Gegenansicht verneint dies und begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber zwar für die Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), die Erbunwürdigkeit (§ 2344 Abs. 2 BGB) und den un...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 2. Methodische Erfassung

Rz. 258 Der Tatbestand der Umgehung ist umstritten. Man mag jedoch folgende Bestandteile isolieren:mehr

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§ 19 Länderübersicht / 19. Neuseeland

Rz. 262 Das neuseeländische internationale Erbrecht entspricht weitgehend dem englischen Kollisionsrecht (siehe Rdn 119 ff.). Allerdings wird im neuseeländischen IPR die erbrechtliche Nachlassspaltung wie in Australien auch auf die family provision erstreckt. Eine Beschränkung der family protection auf Erbfälle nach einem Erblasser mit letztem domicile im Inland kennt das ne...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Pflichtteil der Aszendenten bei Abfindung an Deszendenten – der Pflegeheimfall

Rz. 52 Kommt es durch einen entgeltlichen Erbverzicht zu einer Pflichtteilsberechtigung der Eltern des Erblassers, erscheint es fraglich, ob hier eine Anrechnung möglich ist, denn die hier erfolgte Zuwendung an einen verzichtenden Deszendenten ist keine Begünstigung des Aszendenten. Der Normzweck "keine Doppelbegünstigung des gleichen Stammes" erfasst bei genauer Betrachtung...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / II. Die an der Ausgleichung Beteiligten

Rz. 6 Nach §§ 2050 ff. BGB sind grundsätzlich nur die Abkömmlinge des Erblassers an der Ausgleichung beteiligt. Andere Personen nehmen an der Ausgleichung nicht teil. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung ist daher der Erbteil anderer Erben, z.B. der des Ehegatten, vor Durchführung der Ausgleichung herauszurechnen. Dies gilt auch im Rahmen der Pflichtteilsberechnung nach § 231...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 8. Resümee

Rz. 174 Die Regeln über die family provision gewähren dem Richter ein sehr weites Ermessen. In kaum vorhersehbarer Weise kann der Richter unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls weitgehende Korrekturen an der testamentarischen und der gesetzlichen Erbfolge vornehmen. Selbst die Faustregel, dass Kinder den zum Abschluss ihrer Berufsausbildung und Ehegatten ...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / I. Nachlassplanung

Rz. 21 Nachlassplanung im ureigensten Sinne ist es, wenn der Erblasser hinsichtlich seines Nachlasses bereits Vorsorge dafür tragen will, dass nach dem Tod seines Erben dessen Pflichtteilsberechtigte hieraus keine Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Es handelt sich um eine Pflichtteilsreduzierung auf der zweiten Stufe oder in der zweiten Generation nach dem Erblasse...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 3. Eltern

Rz. 26 Eltern besitzen nach § 2303 Abs. 2 S. 1 BGB ein Pflichtteilsrecht, das aber durch § 2309 BGB eingeschränkt ist (siehe Rdn 35 ff.). Zu den pflichtteilsberechtigten Eltern zählen seit der Einführung der Volladoption durch das AdoptG grundsätzlich auch die Adoptiveltern (§§ 1754, 1767 Abs. 2 BGB), während das Erbrecht der leiblichen Eltern bei der Minderjährigenadoption ...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 352 Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, unterliegen gem. Art. 62 des portugiesischen Código Civil (CC) dem Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes (Nachlasseinheit). Personalstatut ist nach Art. 31 CC das Recht des Staates, dem eine Person angehört (Heimatrecht). Eine erbrechtliche Rechtswahl kennt das portugiesische Recht nicht. Der in Por...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 32. Slowenien

Rz. 452 Für die ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle bestimmt sich das Erbrecht nach Regeln der EUErbVO. Für die vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle ergibt sich aus slowenischer Sicht aus Art. 32 des slowenischen IPRG von 1999, dass das Heimatrecht des Erblassers Erbstatut ist. Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt seit dem 25.6.1991 und geht gem. Art. 75 EUErbV...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Der maßgebliche Zeitpunkt des Erwerbs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG

Rz. 155 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG entsteht die Steuer in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch. Auf den Zufluss oder die Erfüllung der Gegenleistung kommt es demnach nicht an.[207] Dies gilt selbst dann, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Gegenleistung, also die Abfindung, erst zu einem wese...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 328 Der Pflichtteil ist Geldforderung. Er kann aber frühestens ein Jahr nach Eintritt des Erbfalls geltend gemacht werden, § 765 Abs. 1 ABGB. Eine Abfindung in Nachlassgegenständen erfordert das Einvernehmen von Erben und Pflichtteilsberechtigtem. Neu eingeführt durch die Erbrechtsreform 2015 ist die Möglichkeit der Pflichtteilsstundung. Diese kann auf testamentarische A...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 7. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 194 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint tenancy unter im Güterstand der Errungenschaft lebenden Ehegatten nac...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / IX. Internationales Unterhaltsrecht und internationales Pflichtteilsrecht

Rz. 204 Auch zwischen Pflichtteils- und Unterhaltsstatut ergeben sich Berührungspunkte, da das Pflichtteilsrecht häufig Versorgungsfunktionen erfüllt. So erhält z.B. der im französischen Recht neben Abkömmlingen pflichtteilslose Ehegatte im Fall seiner Bedürftigkeit einen Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass (Art. 767 c.c.). Die Gewährung der family provision in England, Ne...mehr

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§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / II. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 2307 BGB

Rz. 16 § 2307 BGB erfasst nur Vermächtnisse, nicht aber Auflagen, zumal bei diesen eine Ausschlagung ohnehin nicht in Betracht kommt.[27] Aber auch bei Vermächtnissen ist zu unterscheiden, in welchem Verhältnis diese zum Pflichtteil stehen.[28] Möglich sind:mehr