Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 297 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, unterstellt § 28 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht vom 15.6.1978 (IPRG) die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Personalstatut des Erblassers. Personalstatut ist gem. § 9 Abs. 1 IPRG das Heimatrecht einer Person.[324] Rück- und Weiterverweisungen werden gem. § 5 IPR...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Problemstellung

Rz. 61 Macht ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Zuwendungen, so sollte er nicht versäumen sicherzustellen, dass diese bei der "späteren erbrechtlichen Endabrechnung", insbesondere aber bei der Bemessung des Pflichtteils, berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht hierfür zwei grundsätzlich verschiedene "Berechnungsverfahren" vor, welche die "Brücke" zwischen lebzeitiger Zuwendun...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / V. Der Pflichtteilsrestanspruch im Rahmen der Ausgleichung nach §§ 2050, 2316 Abs. 2 BGB

Rz. 81 Nach § 2316 Abs. 2 BGB kann ein pflichtteilsberechtigter Erbe von den Miterben einen Mehrbetrag als (Zusatz-)Pflichtteil verlangen, wenn der Pflichtteil nach § 2316 Abs. 1 BGB den Wert des ihm hinterlassenen Erbteils übersteigt. Der sog. Ausgleichungsrestpflichtteil nach § 2316 Abs. 2 BGB kann dann gegenüber den anderen Miterben geltend gemacht werden, wenn der Wert d...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 481 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 3. Die Nachteile des Erbverzichts

Rz. 64 Wer durch einen Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, ist jedoch rechnerisch bei der Bestimmung der Pflichtteilsquoten nicht mitzuzählen. Der Gesetzgeber hat dies damit gerechtfertigt, dass ein solcher Erbverzicht i.d.R. gegen eine Abfindung erklärt wird und deren Wert daher später im Nachlass fehle.[121] Aus Gründen der Rechtssicherheit und V...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 9. Durchsetzung der family provision

Rz. 175 Die family provision ist höchstpersönliches Recht. Sie ist nicht vererbbar. Nach der Rechtsprechung erlischt der Anspruch, wenn der Berechtigte vor Erlass einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung verstirbt.[206] Rz. 176 Die Frist für die Erhebung der Klage auf family provision beträgt sechs Monate nach Erteilung des grant für den personal representative. Grund für...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 246 Beispiel Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [218] be...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 120 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[120] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Einfluss des Güter- oder Vermögensstands

Rz. 144 Der Güterstand von Ehegatten oder der Vermögensstand von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beeinflusst – wie auch sonst im Pflichtteilsrecht – die Berechnung der Pflichtteilsergänzung. Rz. 145 Lebte der Erblasser in Zugewinngemeinschaft, so ist vor allem § 1371 BGB zu beachten.[416] Die Zugewinngemeinschaft verändert dabei nicht nur die Erb- und Pflichtteilsquoten...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Beendigung der Ehe durch Scheidung

Rz. 145 Ist die Ehe geschieden, kommt kein Ehegattenpflichtteil mehr in Betracht. Dies gilt wegen der wirksamen Beendigung der Ehe selbst dann, wenn das Erbstatut eine Scheidung nicht kennt (wie z.B. das Recht der Philippinen und des Vatikans, nun nicht mehr aber in Malta und Irland). Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat[88] ergangener Scheidungsspruch ist gem. Art. 14 Abs....mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Gefahren aus der Aufhebung von Pflichtteilsverzichten

Rz. 35 Gefahren können sich bei der vorweggenommenen Erbfolge für den Übernehmer daraus ergeben, dass der Übergeber ohne dessen Mitwirkung und "hinter seinem Rücken" durch bloße (allerdings formbedürftige) Vereinbarung mit dem Verzichtenden den Pflichtteilsverzicht nach § 2351 BGB wieder aufheben kann. Fehlt es an einer ausdrücklichen vertraglichen Störfallvorsorge, so dürft...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / b) Objektive Tatbestandselemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 68 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 der Brüssel IIa-VO für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[51] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegri...mehr

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§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / II. Aus Sicht westdeutscher Gerichte

Rz. 18 Da auch das Gebiet der DDR nach dem staatsrechtlichen Verständnis der Bundesrepublik Deutschland ein Teil von Deutschland war, war aus westdeutscher Sicht die DDR Inland, ihre "Staatsbürger" waren Deutsche und das dort geltende Recht kein ausländisches Recht. Die sich ergebende Rechtskollision war mithin nicht mit dem internationalen, sondern mit dem interlokalen Koll...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (3) Folgen der Ausschlagung

Rz. 27 Die Ausschlagung ist in vielen Fällen zur "Verteidigung" des eigenen Pflichtteils unerlässlich, insb. wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe mit einem hohen Vermächtnis belastet ist. Es muss immer wieder betont werden, dass § 2318 Abs. 3 BGB ihn gegen die Inanspruchnahme aus Vermächtnissen nicht schützt. Beispiel Witwer W hinterlässt nur einen Abkömmling, den Sohn S, un...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 6. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 188 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attribution intégrale [...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Kreis der Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 § 2333 Abs. 2 BGB erklärt die für Abkömmlinge bestehenden Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 Abs. 1 BGB auch hinsichtlich des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils für entsprechend abwendbar. Mit der einhergehenden Beseitigung der Sondervorschriften des § 2334 BGB (a.F.) zur Entziehung des Pflichtteils gegenüber einem Elternteil und des § 2335 BGB (a.F.) zur Entzi...mehr

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§ 19 Länderübersicht / III. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 137 Die gesetzliche Erbfolge wird von den Rechten des überlebenden Ehegatten dominiert. Das gilt auch für den gleichgeschlechtlichen Ehegatten. Diese werden in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden. Auf güterrechtlichem Wege erfolgt im Todesfall kein Ausgleich. Dem Ehegatten rechtlich gleichgestellt ist der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partners...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / (a) Überblick, Fallgruppen

Rz. 13 Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung nach § 2306 BGB bereitet die erbrechtliche Sondernachfolge in Anteile an Personengesellschaften.[32] Mit Reimann kann man dabei vier Grundfälle unterscheiden:[33] 1. Fall: Allgemeine Nachfolgeklausel Der Erblasser ist Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft. Gemäß § 177 HGB sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Bete...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 5. Statut der Pflichtteilsrechte

Rz. 564 Im Kollisionsrecht der US-Staaten schlägt sich nieder, dass die Funktionen des aus dem Erbrecht entfernten Pflichtteils nun von verschiedensten anderen Rechtsinstituten mit jeweils eigener Ausgestaltung und Zielsetzung wahrgenommen werden. So wird der Anspruch des Ehegatten und unterhaltsbedürftiger Familienangehöriger auf Unterhalt während einer bestimmten Zeit unmi...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 59 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch auf den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[62] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 140 Beispiel Die Eheleute haben 1964 einen Gütertrennungsvertrag abgeschlossen. Da der Ehemann aus seiner ersten wie aus seiner jetzigen Ehe Kinder besitzt, fragt er, ob die Vereinbarung einer Zugewinngemeinschaft zur Reduzierung des Pflichtteils geeignet ist und ob dabei auch eine rückwirkende Vereinbarung Vorteile bringt. Er ist 14 Jahre älter als seine Ehefrau und sch...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Finnland

Rz. 36 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle ist auch in Finnland das Erbstatut nach den Vorschriften der EUErbVO zu bestimmen. Die gem. Art. 75 Abs. 3 EUErbVO zu beachtende Nordische Nachlasskonvention ist allein hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aspekte vorrangig anzuwenden und hat damit auf die Rechtsanwendung keine Auswirkungen. Das Haager Testamentsformüb...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Nachlassabkommen mit der Türkei

Rz. 20 Leicht werden die Bestimmungen zum Erbstatut übersehen, die in einige bilaterale Abkommen eingestreut sind. Praktisch am wichtigsten ist das zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte Nachlassabkommen, das die Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.5.1929 bildet.[12] Dieses Abkommen gilt laut Bekanntmachung vom 26.2...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 2. Die Wirkung von Pflichtteilsklauseln

Rz. 42 Pflichtteilsklauseln arbeiten mit dem Prinzip von "Drohung und Verlockung"[48] oder mit Abschreckungs- und zuteilender Wirkung. Rz. 43 Die "Abschreckungswirkung" soll dadurch erreicht werden, dass der "illoyale" Abkömmling, der bereits nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil verlangt, beim Tod des zweiten Elternteils "enterbt" wird, oder dass der geltend...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (4) Verschulden

Rz. 61 Da nach der Gesetzesbegründung auf die Sicht des Erblassers abzustellen und an seine Wertvorstellungen anzuknüpfen ist, wird es für ihn allenfalls einen geringen Unterschied machen, ob der Pflichtteilsberechtigte die Tat im Zustand der Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit begangen hat. Auch bei Gesetzesübertretungen von Personen, die nicht schuldhaft im strafrechtli...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 59 Daneben kann der Pflichtteilsverzicht auch nicht gewollte, nachteilige steuerliche Folgen haben, etwa in einkommensteuerlicher Hinsicht wegen der Gefahren des Verlusts der Abzugsfähigkeit von Versorgungsrechten im Rahmen des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.[153] Rz. 60 In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass insbesondere b...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / b) Grundsätzliche Probleme und Schwierigkeiten der erbrechtlichen Ausgleichung und pflichtteilsrechtlichen Anrechnung

Rz. 69 Der mit der Ausgleichungspflicht (§§ 2050 ff. BGB) verfolgte Zweck einer weitgehenden erbrechtlichen Gleichstellung zwischen den Abkömmlingen, die bereits lebzeitig, und denen, die erst von Todes wegen etwas von ihren Eltern erhalten, wird in vielen Fällen nicht erreicht. Zu optimistisch daher Mohr,[163] der unreflektiert davon ausgeht, das gesetzliche Ausgleichungssy...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 34 Alternativ kann der Gesellschaftsvertrag[82] auch ein sog. Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vorsehen.[83] In diesem Fall wird die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[84] Gleichzeitig entsteht aber zugunsten der in der Eintrittsklausel...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Die Ausschlagungsentscheidung

Rz. 246 Für den überlebenden Ehegatten kann sich durchaus die Frage stellen, ob er in der Zugewinngemeinschaftsehe die Ausschlagung erklärt und den kleinen Pflichtteil und den rechnerischen Zugewinnausgleich verlangt (sog. "taktische Ausschlagung" mit güterrechtlicher Lösung) oder den um das Zusatzviertel des § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Ehegattenerbteil behält. Die Entscheidu...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 4. Rechtsanwendung aus deutscher Sicht

Rz. 131 Seit Inkrafttreten der EUErbVO kommt es aus deutscher Sicht bei der objektiven Anknüpfung auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht mehr an. Der deutsche Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland wird ausschließlich nach deutschem Erbrecht beerbt. Für seine im Vereinigten Königreich belegenen Immobilien gilt zwar aus Sicht der dortigen Gerichte das ...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Nachträgliche Umwandlung in ein entgeltliches Rechtsgeschäft

Rz. 156 Ob die nachträgliche Umwandlung eines zunächst als unentgeltlich vereinbarten Rechtsgeschäfts in ein entgeltliches pflichtteilsrechtlich anerkannt wird, wurde in neuerer Zeit eingehend diskutiert, insbesondere wenn es um die nachträgliche Honorierung für früher bereits erbrachte Pflegeleistungen geht. Nach der h.M. wird eine nachträgliche Begründung der Entgeltlichke...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Vor dem 17.8. 2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 457 Der spanische Codigo Civil folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Gem. Art. 9.8 des spanischen Código Civil (CC) unterliegt die Erbfolge dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes, und zwar ausdrücklich "unabhängig davon, welches auch immer die Natur seiner Güter oder das Land ist, in dem sie sich befinden". Grund für diese deutliche Klarstellung ist...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Ausgleichungspflichtige Eigengeschenke

Rz. 238 Ausgleichungspflichtige Schenkungen, die bereits bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils eines Abkömmlings berücksichtigt sind (§ 2316 BGB), sollen keiner Pflichtteilsergänzung unterliegen.[619] Deren Behandlung ist im Gesetz nicht geregelt. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass diese bei § 2327 BGB nie zu berücksichtigen wären.[620] Hier s...mehr

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Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes

Leitsatz Der Übertragung des BEA-Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 8 EStG auf den anderen Elternteil kann nach § 32 Abs. 6 Satz 9 Alternative 2 EStG der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, regelmäßig erfolgreich widersprechen, wenn er das Kind nach einem – üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten – weitgehend gleichmäßigen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 8 BKKG a. F.[1] Sie deckt sich bis auf Abs. 1 S. 2[2] mit § 4 BKGG n. F. Wie § 64 EStG bezweckt die Vorschrift die Vermeidung von ungerechtfertigten Doppelleistungen (Kumulierungsverbot).[3] Für die Kind bedingten Entlastungen soll nur einmal ein Ausgleich gewährt werden. § 65 EStG regelt die Anspruchskonkurrenz zwischen Kindergeld und verglei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Familienlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). § 65 Abs. 1 S. 3 EStG wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997[1] redaktionell an das SGB III (Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.1 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse (S. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Nach § 217 Abs. 3 SGB VII, § 538 RVO wurden Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Kinderzuschüsse wurden aus den gesetzlichen Rentenversicherungen nach § 270 SGB IV gewährt. Bei der Neubewilligung von Renten werden solche Zulagen und Zuschüsse nicht mehr gewährt.[1] Bei Altrenten werden sie nur noch gezahlt, wenn bereits vor dem 1.1.1984 bei de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.3 Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (S. 1 Nr. 3)

Rz. 10 Der Ausschluss nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG betrifft dem Kindergeld vergleichbare Zahlungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (s. aber Rz. 13ff.). Auch hier müssen die Leistungen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld vergleichbar sein. Die Höhe ist nicht entscheidend.[1] Betroffen davon sind insbes. die Beschäftigten der UNO, der EU und der NATO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.3 Vorrang von EU- und Abkommensrecht

Rz. 3 Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht (Abkommensstaaten), gelten die Ausschlussregelungen des Abs. 1 jedoch nicht. Doppelansprüche werden durch die über- und zwischenstaatlichen Prioritätsregelungen ausgeschlossen (Rz. 9). Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in der Schweiz kann danach ein Anspruch auf einen U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 5 Teilkindergeld (Abs. 2)

Rz. 13 Das Teilkindergeld wird in Höhe der Differenz zwischen den Kinderzulagen und -zuschüssen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und dem Kindergeld nach § 66 EStG gezahlt, wenn der, dem Berechtigten zustehende Gesamtunterschiedsbetrag mindestens 5 EUR monatlich beträgt. Ein Anspruch auf Teilkindergeld entsteht, wenn der Betrag der Kinderzulage oder des Kinderzuschusses niedriger ist al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.2 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Ausl., d. h. nach ausl. Recht gewährte Leistungen, die dem Kindergeld oder Kinderzulagen und -zuschüssen i. S. v. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person zusteht, nicht unbedingt dem Antragsteller. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2 Kindergeldähnliche Leistungen (Abs. 1 S. 1)

2.1 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse (S. 1 Nr. 1) Rz. 5 Nach § 217 Abs. 3 SGB VII, § 538 RVO wurden Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Kinderzuschüsse wurden aus den gesetzlichen Rentenversicherungen nach § 270 SGB IV gewährt. Bei der Neubewilligung von Renten werden solche Zulagen und Zuschüsse nicht mehr gewährt.[1] Bei Altrenten werden sie nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Familienlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). § 65 Abs. 1 S. 3 EStG wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997[1] redaktionell an das SGB III (Arbeitsförderung...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.5 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 33 Seit dem 1.1.1992 blieb die Mitgliedschaft auch erhalten, wenn Erziehungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Seit dem 1.1.2001 ist der Begriff des Erziehungsurlaubs durch den der Elternzeit ersetzt worden. Auch hier ist erforderlich, dass es sich um die Elternzeit nach gesetzlichen Vorschriften handelt. Die Gewährung von Urlaub zum Zweck der Erziehung (oder mit dieser ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Familienlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). § 65 Abs. 1 S. 3 EStG wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997[1] redaktionell an das SGB III (Arbeitsförderung, Geltung ab 1998) an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 3 Gleichstellung mit dem Kindergeld (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 Die Leistungen nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 stehen dem Kindergeld gleich, soweit es für die Anwendung des EStG auf den Anspruch auf Kindergeld ankommt. § 65 Abs. 1 S. 2 EStG gewährleistet damit auch in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 z. B. folgende Steuerermäßigungen, die neben dem Kindergeld zustehen. Auf den Anspruch auf Kindergeld stellen z. B. ab: § 10 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 4 Kinderzulage der EG-Bediensteten (Abs. 1 S. 3)

Rz. 12 Der Kindergeldanspruch eines Elternteils wird nach § 65 Abs. 1 S. 3 EStG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Elternteil[1] als Bediensteter der EU einen Anspruch auf Kinderzulagen nach § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG hat, solange der berechtigte, im Inland lebende Elternteil, in einem Versicherungspflichtverhältnis gem. §§ 24ff. SGB III steht oder nur aufgrund v...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.4 Erziehungs- oder Elterngeldbezug (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 29 Die Regelung über die Erhaltung der Pflichtmitgliedschaft im Zusammenhang mit Erziehungsgeld ist mehrfach geändert worden. Die Vorschrift i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) sah zunächst die Erhaltung der Mitgliedschaft vor, soweit Erziehungsgeld bezogen wird. Diese Regelung wurde mit Wirkung ab 1.1.1992 durch Art. 3 des 2. Ges...mehr