Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung

Leitsatz Der Begriff der erstmaligen Berufsausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Merkmal der Berufsausbildung. Eine "erstmalige Berufsausbildung" im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfordert jedoch keine zeitliche Mindestkomponente der absolvierten Ausbildungsmaßnahme. Ausbildungsm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.2 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag (Abs. 6 S. 1)

Rz. 117 Voraussetzung für den Abzug der Freibeträge ist zunächst, dass die gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums (ab 2002: neben dem sächlichen Existenzminimum durch den Kinderfreibetrag auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, sog. Sammelfreibetrag) durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird (§ 31 S. 4 EStG). Dies betrifft zum einen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kindergelds bzw. der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird das Kindergeld na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.4 Auslandskinder (Abs. 6 S. 4)

Rz. 122 Für nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl. Kinder (Auslandskinder) können Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag gem. § 31 Abs. 6 S. 4 EStG nur insoweit gewährt werden[1], als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Die Einführung der Tatbestandsvoraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Kindes durch das StS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Kinder über 21 bzw. 25 Jahre (Abs. 5)

Rz. 99 § 32 Abs. 5 EStG ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten hat (§ 52 Abs. 32 S. 2 EStG). Dem liegt die Aussetzung des Wehr- oder Zivildienstes zum 1.7.2011 zugrunde. Kinder werden während des Grundwehrdiensts, Zivildiensts usw. grds. nicht berücksichtigt, abgesehen von Ausnahmen wie einem berufsbegleitenden Studium...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Vorrangregelung bei Adoptiv- und Pflegekindern (Abs. 2)

Rz. 47 Die durch das JStG/JStErgG 1996 eingeführten Vorrangregelungen in § 32 Abs. 2 EStG sollen die Doppelberücksichtigung von Pflegekindern und Adoptivkindern vermeiden.[1] Rz. 48 Nach § 32 Abs. 2 S. 1 EStG ist ein Adoptivkind, bei dem das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter besteht, vorrangig als angenommenes Kind, d. h. bei den Adoptiveltern und nicht be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pfändbares Kindergeld iSd § 76 S 2 EStG

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kindergeld iSd § 76 S 2 Nr 1 und 2 EStG ist neben dem Kindergeld nach § 66 EStG auch das Teilkindergeld nach § 65 Abs 2 EStG, das Differenzkindergeld nach Art 68 VO (EG) Nr 883/2004 sowie das Kindergeld nach den Abkommen über soziale Sicherheit, Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 8 (06/2020).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zu

Rn. 137 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist in die Haushaltsgemeinschaft des StPfl mit einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein weiteres Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, einbezogen, ist dies nur dann unschädlich, wenn dem StPfl für dieses weitere Kind der Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Unter welchen Voraussetzungen das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Nr 6 EStG oder Kindergeld zusteht

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kinder iSd § 24b Abs 1 EStG sind die im ersten Grad mit dem StPfl verwandten Kinder (ausführlich dazu s § 32 Rn 190ff) sowie die Pflegekinder (ausführlich dazu s § 32 Rn 210ff), ferner gehören dazu die Stief- und die Enkelkinder. Maßgebend ist, dass dem StPfl für die Kinder ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Da es al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Zuständigkeit der nach dem 31.12.2018 errichteten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG; Ausnahmegenehmigung durch das BZSt auf Antrag möglich, wenn das Kindergeld durch eine Landesfamilienkasse iSd § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 6 bis 8 FVG (bis 28.02.2023: § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 8 bis 10 FVG) festgesetzt und ausgezahlt wird und kein Verzicht nach § 72 Abs 1 S 3 EStG vorliegt (§ 72 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 47 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 72 Abs 1 S 7 EStG sind abweichend von § 72 Abs 1 S 1 EStG diejenigen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nach dem 31.12.2018 errichtet wurden, nicht mehr als Familienkassen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes nach dem EStG zuständig. Da es durch Umstrukturierungen, insb im kommunalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Datenübermittlung der beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten auf Anfrage des zuständigen FA (§ 69 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 139b Abs 3 Nr 11 AO speichert das BZSt für jede natürliche Person, so auch für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die zuständige FinBeh. Auf Anfrage des zuständigen FA übermittelt das BZSt ab dem 01.01.2024 diesem die beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten, die in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / Leitsatz

Kindergeld ist bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe Einkommen des Kindes, soweit dies zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird. OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2023 – II-6 WF 179/23mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist Einkommen des Kindes

§ 76 Abs. 1 FamFG; § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII Leitsatz Kindergeld ist bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe Einkommen des Kindes, soweit dies zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird. OLG Hamm, Beschl. v. 21.11.2023 – II-6 WF 179/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller wurde vom AG Verfah...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller wurde vom AG Verfahrenskostenhilfe (VKH) mit einer monatlichen Ratenzahlung i.H.v. 175,00 EUR, beginnend mit September 2023, bewilligt. Das einzusetzende Einkommen des Antragstellers beträgt 351,00 EUR. Hierbei wurden Unterhaltszahlungen des Antragstellers an seinen Sohn D i.H.v. 200,00 EUR berücksichtigt, weitere Unterhaltspflichten dagegen nicht. Gegen den...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im Einklang mit dem BGH (a.a.O.) wird nach der überwiegenden Meinung in Rspr. und Lit. – wie oben unter II. 2. dargestellt – gem. § 82 Abs. 1 S. 6 SGB XII als Ausnahmevorschrift zu den einkommenssteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen des PKH- bzw. VKH-Rechts bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es bei diesem zur Deckung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzweigung in den Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung in Höhe eines Betrages besteht, der geringer ist als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld (§ 74 Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 30 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 74 Abs 1 S 3 2. Alt EStG liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über die Abzweigung auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte nur zu Barunterhaltszahlungen verpflichtet ist, die geringer sind als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Es sind dies insb die Fälle der mangelnden finanziellen Leistungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Alleinstehende StPfl, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs 1 S 1 EStG)

a) Alleinstehende StPfl Rn. 36 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur alleinstehenden StPfl zu. Welche StPfl als alleinstehend iSd § 24b Abs 1 EStG gelten, regelt § 24b Abs 3 EStG, ausführlich dazu s Rn 131ff. § 24b EStG findet nur auf unbeschränkt StPfl Anwendung, ausführlich dazu s Rn 106ff. Auffällig ist, dass der Gesetzgeber den Ent...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / II. Einzusetzendes Einkommen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des VKH-Bewilligungsverfahrens für den Antragsteller sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwill...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pfändung des Zahlkind-Kindergeldes (§ 76 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird Kindergeld zu Gunsten eines Zahlkindes gepfändet und sind für den Anspruch auf Kindergeld nur Zahlkinder zu berücksichtigen, bestimmt § 76 S 2 Nr 1 S 1 EStG den auf dieses Kind entfallenden Anteil des pfändbaren Kindergeldes mit dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Zahlkinder ergibt, BFH vo...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / III. Ermittlung und Berechnung der monatlichen Ratenhöhe, § 115 Abs. 2 ZPO

Nach Ermittlung des einzusetzenden Einkommens gem. § 115 Abs. 1 ZPO sind gem. § 115 Abs. 2 ZPO Monatsraten i.H.d. Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen. Die Monatsraten sind dabei auf volle Euro abzurunden. Beträgt das einzusetzende Einkommen mehr als 600,00 EUR monatlich, so beträgt die Monatsrate 300,00 EUR zzgl. des Teils des einzusetzenden Einkommens, der 600,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erteilung der Bestätigung erst bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 72 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das BZSt darf den durch eine Körperschaft, eine Anstalt oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder oder der Kommunen erklärten Verzicht auf Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld erst dann bestätigen, wenn die haushalterischen Voraussetzungen für die Übernahme der Festsetzung und der Auszahlung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats aus dem Personenkreis des § 72 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG ausscheidet oder in diesen eintritt. Für diese Fälle bestimmt S 1 der Vorschrift, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 09.07.2019; BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 06.08.2020, BStBl I 2020, 657 (Kinderbonus 2020); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2020)); BZSt vom 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Fam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes

Schrifttum: Hörster, Kabinett beschließt "JStG 2018" unter neuem Namen, NWB 2018, 2393; Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 2018, 3816. Verwaltungsanweisungen: H 72 EStH 2022; BZSt vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1429 (Familienleistungsausgleich; Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 25.07.2018, www.bzst.de (Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform); BZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des pfändbaren Kindergeldes

1. Pfändbares Kindergeld iSd § 76 S 2 EStG Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kindergeld iSd § 76 S 2 Nr 1 und 2 EStG ist neben dem Kindergeld nach § 66 EStG auch das Teilkindergeld nach § 65 Abs 2 EStG, das Differenzkindergeld nach Art 68 VO (EG) Nr 883/2004 sowie das Kindergeld nach den Abkommen über soziale Sicherheit, Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 8 (06/2020). 2. Pfändung des Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 EStG)

A. Angehörige des öffentlichen Dienstes (§ 72 Abs 1 S 1 EStG) 1. Allgemeines Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG); Folgen des Zuständigkeitswechsels

A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG) Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Zahlung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen (§ 72 Abs 7 EStG)

A. Allgemeines Rn. 110 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 72 Abs 7 EStG zur Ausweispflicht in der Abrechnung der Bezüge und des Arbeitsentgelts und in der LSt-Anmeldung sowie zur Aufbringung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen sind § 28 Abs 5 BerlinFG betreffend die Berlin-Zulage der ArbN nachgebildet, BT-Drs 13/1558, 161. B. Ausweispflicht Rn. 111 Stand: EL 173...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt (§ 76 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene (A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zahlung aus dem LSt-Aufkommen

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Besoldungsstelle zahlt das Kindergeld nach § 72 Abs 7 S 2 EStG aus der von ihr insgesamt einbehaltenen LSt; die an das FA abzuführenden LSt-Beträge vermindern sich also um das ausgezahlte Kindergeld (vgl O 2.12 S 1 DA-KG 2023), ohne dass dadurch für den jeweiligen Berechtigten eine Minderung der bei der Veranlagung zur ESt anrechenbaren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: H 76 EStH 2022; BZSt vom 09.07.2019; BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2020)); BZSt vom 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendl, Kindergeld – Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung, DStR 2015, 913; Avvento, Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung – Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren, HFR 2016, 914; Steinhauff, Verhältnis von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 09.07.2019; BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 06.08.2020, BStBl I 2020, 657 (Kinderbonus 2020); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2020)); BZSt vom 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr