Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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AGS 07/2013, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führten einen Unterhaltsrechtsstreit, der in dem einzigen Verhandlungstermin der Sache durch Versäumnisbeschluss ein Ende fand, da der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten war. Dem Versäumnisbeschluss lag folgender Verhandlungsgang zugrunde: "Der Antragsteller-Vertreter stellte den Antrag aus seiner Antragsschrift." Der Antragsgegner erklärte, ihm sei klar, da...mehr

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AGS 07/2013, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist kraft Zulassung nach §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 33 Abs. 6 RVG zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg; die angefochtene Entscheidung des LG Magdeburg beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts i.S.v. §§ 546, 547 ZPO analog. Insbesondere weist die Festsetzung der Gebühren zugunsten des Antragstelle...mehr

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FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / b) Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständigen Unterhalts

Wirtschaftlich betrachtet verlangt der Ausgleichsberechtigte rückständigen Barunterhalt, so dass auch sein Anspruch für den zurückliegenden Zeitraum nur unter den Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB besteht. Diese Voraussetzungen müssen allerdings nicht hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs selbst gegeben sein, dessen Notwendigkeit – wie im Beispielsfall – sich in der Regel...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 4. Sachdienliche Antragsänderung

Erfolgt ein Wechsel vom Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nach Obhutswechsel des minderjährigen Kindes, ist dies mit einem Wechsel des Antragstellers verbunden, wenn der Kindesunterhalt vom vormals Betreuenden nicht in Verfahrensstandschaft und damit im eigenen Namen geltend gemacht wurde.[62] Im Hinblick auf die Auswechslung d...mehr

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FF 6/2013, Schadensersatzpf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.2.2013 befasst sich mit der Frage einer möglichen Schadensersatzpflicht einer Kindesmutter für den von ihrem Ehemann für ein scheineheliches Kind während und nach der Ehe geleisteten Unterhalt. Inhalt der Entscheidung Der während des Verfahrens verstorbene Erblasser war von 1961 bis 1968 mit der Antragsgegnerin verheiratet. Die Ehe w...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / VI. Vermeidung der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Ausgleichsverpflichteten

Kann ein Elternteil wegen eines Obhutswechsels des Kindes dessen Unterhaltsansprüche im Verfahren nicht weiter durchsetzen und möchte deshalb seine sich aus dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch ergebenden Rechte verfolgen, ist streitig, ob dieser Elternteil und das Kind, dessen Unterhaltsansprüche weiterhin bestehen, Gesamtgläubiger sind.[73] Verneint man dies, kann di...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 2. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Hier vermag der familienrechtliche Ausgleichsanspruch zu helfen, dessen Geltendmachung jedoch weiteren Sachvortrag voraussetzt, an dem es in der Praxis häufig fehlt. Soll die Antragsänderung im laufenden Verfahren als sachdienlich anerkannt und nicht als unschlüssig angesehen werden, genügt vor allem der lapidare Hinweis, die maßgeblichen Beträge, die vorher als Kindesunterh...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / VII. Fazit und Billigkeit

Die Darstellung zeigt: Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch hat es in sich! Die Umstellung des vormals auf Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Antrags erfordert in mehrfacher Hinsicht neuen Sachvortrag. Wird der Anspruch unabhängig von einem Kindesunterhaltsverfahren verfolgt, muss vor allem auch der Anspruch auf Kindesunterhalt, insbesondere dessen Höhe und die Vor...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / II. Funktion des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Nach §§ 1601, 1606 Abs. 3 S. 1 BGB schulden beide Eltern als gleich nahe Verwandte ihrem Kind anteilig Unterhalt. Bei minderjährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben und die sich in der Obhut[5] eines Elternteils befinden, sieht § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB eine Gleichwertigkeit des Unterhalts, der durch die Pflege und Erziehung des Kindes vom betreuenden Elternteil geleistet ...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch im Fall der Volljährigkeit

Bei einem volljährigen Kind, dem beide Eltern nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB als Teilschuldner Barunterhalt entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen schulden, kann ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch entstehen, wenn ein Elternteil einen höheren als den von ihm rechnerisch geschuldeten Haftungsanteil gezahlt hat, was von ihm generell darzulegen und zu bew...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Höhe des Verfahrenswertes für ein Unterhaltsabänderungsverfahren sowie des Wertes des darin geschlossenen Vergleichs. Der Antragsteller hatte sich in einem gerichtlich protokollierten Vergleich gegenüber der Antragsgegnerin, seiner volljährigen Tochter, verpflichtet, Ausbildungsunterhalt i.H.v. 105 % des Mindestunterhalts abzüglich ...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / I. Einleitung

Es ist sicher Zufall, dass die Verfasserin dieses Beitrags in der letzten Zeit mehrfach als Berichterstatterin für Verfahren zuständig war, die einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zum Gegenstand hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser in der Praxis nicht immer einfach handhabbar ist, weshalb seine Voraussetzungen nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden so...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / 1. Vertretungsbefugnis

Nach § 1629 Abs. 1 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die Vertretung des Kindes.[12] Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern vertreten nach § 1629 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. ihr Kind grundsätzlich gemeinschaftlich. Dieser Grundsatz erfährt bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil eine Ausnahme. Nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB vertritt der Eltern...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / d) Verauslagung in der Absicht, Ersatz zu verlangen

Der Ausgleichsanspruch setzt schließlich voraus, dass der Ausgleichsberechtigte den Unterhalt in der Absicht verauslagt hat, vom eigentlichen Barunterhaltspflichtigen Ersatz zu verlangen. Diese Absicht wird mit Blick auf § 1360b BGB verlangt, wonach im Rahmen des Familienunterhalts im Zweifel nicht die Absicht anzunehmen ist, für einen zu viel erbrachten Unterhalt Ersatz zu ...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / I. Haftungsgefahren beim Kindesunterhalt

1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BG...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt: Aufwendungen für zusätzliche Altersvorsorge und Zusatzkrankenversicherung, Steuerersparnis

BGB § 1603 Leitsatz Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. BGH, Urt. v. 30.1.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg, AG Frankfurt/Ode...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 11.1.2006 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Sie lebt bei ihrer Mutter. [3] Der Beklagte ist erwerbstätig; er bewohnt seit dem 17.5.2010 mit seiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. [4] Die Klägerin hat den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit ab November 2009 in An...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / Leitsatz

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann. BGH, Urt. v. 30.1.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg, AG Frankfurt/Oder)mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [7] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [8] Auf Seiten der Klägerin bestehe jedenfalls ein Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestunterhalts von monatlich 281 EUR bis Dezember 2009 und von monatlich 317 EUR ab Januar 2010. Nach bedarfsdeckender Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verbleib...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 4. Regress des Scheinvaters gegen den wirklichen Vater

Selbst wenn alle Beteiligten wissen, wer der wirkliche Kindesvater ist, bleibt der Scheinvater rechtlich gesehen zunächst einmal Unterhaltsschuldner. Gemäß § 1600d Abs. 4 BGB können Ansprüche gegen den wahren Vater erst geltend gemacht werden, wenn dessen Vaterschaft festgestellt ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Unterhaltsansprüche des Kindes aber auch hinsichtlich der...mehr

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FF 5/2013, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Marianne Breithaupt1. Auflage 2012, 439 Seiten, 89 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft Bereits der Buchtitel macht mit aller Entschiedenheit deutlich, dass es der Autorin nicht darum geht, die Düsseldorfer Tabelle zu ihrem Jubiläum als wichtigen Bestandteil des Unterhaltsrechts zu würdigen und ihr – wie das bei solchen Anlässen üblich ist – für ihre weitere Zukunft die besten Wüns...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Das volljährige Kind zwischen Schulausbildung und Berufsausbildung/Studium

Ein volljähriges Kind hat generell nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet, sei es nun in einer schulischen Ausbildung, in einer beruflichen oder in einem Studium. Zwischen verschiedenen Abschnitten sind Wartezeiten/Pausen oft unumgänglich. Für das Kind wird sich u.U. die Frage stellen, ob es in diesen Pausen arbeiten muss, um sich selbst...mehr

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AGS 5/2013, Antragsrücknahm... / 1 Sachverhalt

Durch Schriftsatz vom 23.2.2012 hatte der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner zur Zahlung von Kindesunterhalt für den Zeitraum ab Juli 2012 zu verpflichten. Dieser Antrag ist dem Antragsgegner am 6.3.2012 zugestellt worden. Durch einen am 6.3.2012 per Fax eingegangenen Schriftsatz hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen. Dieser Schriftsatz ist dem Antragsgegne...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Aufenthaltswechsel des minderjährigen Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren

Das minderjährige Kind, das gegen den anderen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend macht, wird hierbei in der Regel vertreten durch den Elternteil, bei dem es lebt. Die Situation ändert sich schlagartig, wenn der Aufenthalt des Kindes im laufenden Unterhaltsverfahren wechselt: Der Antrag auf Unterhalt fällt in sich zusammen, weil der Anspruch rückwirkend entfällt; der vorhe...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Das erwerbsgeminderte volljährige Kind

Dauerhaft erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht z.B. aus ihrem Vermögen bestreiten können, § 42 Abs. 2 SGB XII. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern ist demgegenüber nachrangig, dies hat der BGH[1] ausdrücklich festgestellt. D.h. im R...mehr

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FF 5/2013, Einer zahlt und eine betreut? Kindesunterhaltsrecht im Wandel

Scheiwe/Wersig (Hrsg.), Schriften zum Familien- und Erbrecht, Bd. 3, 1. Aufl. 2010, 291 S., 59 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-5392-8 Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht Ott/Schürmann/Werding (Hrsg.), 1. Aufl. 2012, 298 S., 69 EUR, Nomos Verlag, ISBN 978-3-8329-7425-1 Bei den beiden hier vorzustellenden Werken handelt es sich um zwei (Sammel-) Bände, die s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten eines ausländischen Rechtsanwaltes als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder o...mehr

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FF 04/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann (BGH, Urt. v. 30.1.2013 – XII ZR 158/10).mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Kindesunterhalt

Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder sind vom Einkommen abzusetzen, wobei jedoch die Angemessenheitsbetrachtung dazu führen kann, dass der Kindesunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.[28]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Umrechnung alter Titel über Kindesunterhalt

Die Umrechnung dynamisierter Titel über den Kindesunterhalt zum 1.1.2008 nach § 36 Nr. 3 S. 4 lit. a EGZPO in einen Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB hat für jedes Kind gesondert zu erfolgen. Sie ergibt, bezogen auf den 1.1.2008, nur einen einheitlichen Prozentsatz, der sodann auch anzuwenden ist, wenn das Kind in eine höhere Altersstufe wechselt.[80]mehr

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FF 04/2013, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Parteien haben … 2004 die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder … hervorgegangen sind, die seit der Trennung der Parteien bei der Klägerin leben und von ihr betreut werden. Die Klägerin geht einer Erwerbstätigkeit nicht nach, bezog allerdings für ihr drittes Kind bis 13.12.2009 monatlich 300 EUR Elterngeld. [2] Der Beklagte ist Berufssoldat … im Dienstgrade ei...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Der umfangreichen Ausführungen hatte es zur Begründung aber gar nicht bedurft. Die Rechtsfolge ergibt sich nämlich unmittelbar aus dem Gesetz. Wie viele Gerichte stellt das OLG Hamburg in Unterhaltssachen nur auf die Vorschrift des § 51 FamGKG ab. Diese Vorschrift regelt aber gar nicht, wie eine Unterhaltsforderung zu bewerten ist,...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Grundsätze für die Erwerbsobliegenheit

Zur Erwerbsobliegenheit führt der BGH[31] aus: Für einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt über die Altersgrenze von drei Jahren des Kindes hinaus ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte. Ist dies zu bejahen, kann sich der betreuende Elternteil auf die Notwendigke...mehr

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Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Beamten

Leitsatz Ein im Inland wohnhafter als Beamter nichtselbständig tätiger deutscher Staatsangehöriger hat für sein bei der arbeitslosen Kindesmutter in Österreich lebendes Kind Anspruch auf Kindergeld, da ungeachtet des grundsätzlich bestehenden österreichischen Kindergeldanspruchs der Kindesmutter die nach Art. 68 EGV Nr. 883/2004 bestehende Anspruchskonkurrenz dahingehend zu ...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Ist ein Kind seit seiner Geburt privat krankenversichert, gehören die Kosten hierfür zum angemessenen Unterhalt. Das Kind kann nur dann auf den Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen werden, wenn durch eine private Zusatzversicherung keine Nachteile bezüglich des Umfangs der Versicherungsleistungen entstehen (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2012 – 3 UF...mehr

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AGS 3/2013, Beschwer im Ver... / 2 Aus den Gründen

Die vom Antragsteller eingelegte Beschwerde ist zwar gem. § 58 FamFG statthaft, da sie sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des AG richtet (vgl. KG, Beschl. v. 12.7.2010 – 16 UF 79/10, FamRZ 2011, 494; OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.2.2011 – 7 WF 161/11, FamRZ 2011, 1243 f.). Sie ist auch gem. §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt ...mehr

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AGS 3/2013, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Kindesunterhalt beantragt. Das FamG hat sodann Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Der Antrag nebst Ladung ist dem Antragsgegner am 26.11.2011 zugestellt worden. Dieser hat daraufhin am 28.11.2011 seinen Verfahrensbevollmächtigten mandatiert. Durch einen am 30.11.2011 bei Gericht eing...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 1. Die Rechtsprechung zum Betreuungsangebot

Im Fall des OLG Hamm[93] hatte die Mutter als Flugbegleiterin in "Monatsteilzeit" gearbeitet, also einen Monat vollschichtig, einen Monat überhaupt nicht. Das Angebot des barunterhaltspflichtigen Vaters, die Kinderbetreuung während der beruflichen Ortsabwesenheit der Mutter zu übernehmen, hat das Gericht nicht als dem Kindeswohl entsprechende Betreuungsalternative gelten las...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH, Urt. v. 28.11.2012 – XII ZR 19/10). Der volljährige unterhaltsberechtigte Stu...mehr

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AGS 2/2013, Einreichung des... / 1 Sachverhalt

Mit einem beim FamG eingegangenen Antrag beanspruchte die volljährige Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Verfahren gegen den Antragsgegner zur Regelung ihrer Ansprüche auf Kindesunterhalt. Das FamG bewilligte der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für das Unterhaltsverfahren. Mit Beschl. v. 10.2.2012 hat das FamG im schriftlichen Verfahren den Ant...mehr

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AGS 2/2013, Abänderung eine... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen die Festsetzung von Ratenzahlungen im Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO. Mit Beschl. des FamG wurde dem Antragsteller in einem Verfahren betreffend Kindesunterhalt ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die gesetzliche Vertreterin des Antragstellers war zu diesem Zeitpunkt bedürftig i.S.d. § 114 S. 1 ZPO. Das Verfahren wurde m...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit seinem Antrag die Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In dem Beschluss ist aufgeführt, dass der Antragsgegnerin aus einer vollstreckbaren Vereinbarung des FamG folgende Ansprüche zustehen, und zwar ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 3.008,46 EUR, ein monatlicher Trennungsunte...mehr

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zfs 02/2013, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Mit Schriftsatz v. 23.2.2012 hatte der ASt. beim AG Bielefeld – FamG – beantragt, den AG zur Zahlung von Kindesunterhalt für den Zeitraum ab Juli 2012 zu verpflichten. Dieser Antrag ist dem AG persönlich am 6.3.2012 zugestellt worden. Mit seinem weiteren – ebenfalls am 6.3.2012 per Telefax bei Gericht eingegangenen – Schriftsatz hat der ASt. seinen Antrag wieder zurückgenomm...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Im Verbund zum Scheidungsv...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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FF 02/2013, Tabellen zur Fe... / 1. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochens...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Die Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche sind nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO. Denn weder der Terminsbestimmung vom 6.9.2011 noch der Verlegungsanordnung vom 26.9.2011 war zu entnehmen, dass der Termin nicht die letzte münd...mehr