Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Bei der Bestimmung des anrechnungsfreien Einkommens bei Bezug von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II sind Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgesetzten Betrag gemäß § 11b Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II steht deshalb einer Nebentätigkeit nicht entgegen (AG Flensburg,...mehr

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FF 01/2013, "Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1.1.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 EUR auf 1.000 EUR erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 EUR. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Beratungshilfeberechtigten einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" gewährt. Die Beteiligten zu 1) wurden im Wege der Beratungshilfe für den Beratungshilfeberechtigten tätig und reichten im Anschluss acht Anträge auf Vergütung durch die Staatskasse ein. Dabei handelt e...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kostenverte... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das AG entschieden, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, nachdem der Antrag auf Festsetzung im vereinfachten Verfahren zurückgenommen wurde. Allerdings richtet sich die Kostenentscheidung im vereinfachten Verfahren nicht nach §§ 83 Abs. 2, 81 Abs. 1 FamFG, sondern nach § 243 Fam...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Ein Berechtigungsschein betreffend anwaltliche Beratungshilfe für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" beschränkt den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nicht auf eine Angelegenheit, sondern kann Gebührenansprüche für verschiedene Angelegenheiten (hier: Beratungshilfe für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, ...mehr

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zfs 12/2012, Berücksichtigu... / Sachverhalt

Das AG B – FamG – hatte dem AG in dem Verfahren betreffend Kindesunterhalt Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt. Von dem für die Führung des Verfahrens einzusetzenden Einkommen hat das FamG Fahrtkosten für den Weg zur 110 km entfernten Arbeitsstätte i.H.v. 916 EUR monatlich abgesetzt. Diesen Betrag hat das FamG auf der Grundlage von arbeit...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / 2 Aus den Gründen

Die angefochtene Entscheidung des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546 ZPO), nämlich auf der (zusammenfassenden) Behandlung der zur Kostenfestsetzung im Beratungshilfeverfahren angemeldeten Gebühren des Rechtsanwalts als insgesamt vier Angelegenheiten. Entgegen der Ansicht des LG haben die Beteiligten zu 1) gem. § 44 S. 1 RVG i.V.m. Nrn. 2503,...mehr

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FF Nr.12/2012, / Kindesunterhalt

In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn der weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes. Das Kind kann vielmehr nach dem Ende der Schulzeit im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nicht für eine P...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Rechtslage in der Schweiz

Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt das schweizerische Recht nicht. Das gilt selbst dann, wenn aus der Lebensgemeinschaft betreuungsbedürftige Kinder hervorgegangen sind. Denn die wirtschaftliche Unterstützung des nicht verheirateten, betreuenden Elternteils wird bislang weniger als zivilrechtliche denn als sozialstaatliche Aufgabe angesehen.[...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / C. Weitere Hinweise

Bei Unterhaltsverpflichteten mit geringem Einkommen ist in der Praxis immer zu überlegen, ob nicht der Selbstbehalt im konkreten Fall herabgesetzt werden kann aufgrund des Zusammenlebens mit einem Ehegatten oder einem neuen Partner (Synergieeffekt).[46] Aus Sicht des Unterhaltspflichtigen stellt sich die Frage, ob seine verschärfte Haftung entfällt – und ihm damit ein höherer...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / II. Erzielbares Einkommen nach den persönlich-individuellen Verhältnissen (reale Beschäftigungschance)

Die – eigentlich entscheidende – Vorarbeit ist aber auf der persönlich-individuellen Seite zu leisten: N...mehr

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Abzug von Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Leitsatz Versorgungsleistungen, die das Kind aufgrund einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den nicht für dieses Kind kin­dergeldberechtigten Vermögensübergeber leistet, sind bei der Bemessungsgrundlage für den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG S...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Einem volljährigen Kind, das vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten hat, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt, muss als Notgroschen das Schonvermögen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (150 EUR je vollendetes Lebensjahr) verbleiben, wenn nicht auf Seiten des Verpflichteten enge wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.12.2011 – 16 UF ...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Termi... / Leitsatz

Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV fällt nicht an, wenn im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt ohne mündliche Verhandlung entschieden wird und zuvor keine Mitwirkung an einer Besprechung, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war, stattgefunden hat. Allein die Tatsache, dass ein Anerkenntnisbe...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wovon hängt der Ausgang eines Rechtsstreits über hohe Unterhaltsbeträge unter Umständen ab?

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AGS Nr.11/2012, Keine Termi... / 1 Aus den Gründen

Das amtsgerichtliche Verfahren betrifft den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Kindesunterhalt. Gem. § 246 Abs. 2 FamFG ist eine mündliche Verhandlung im einstweiligen Anordnungsverfahren zur Regelung des Unterhalts nicht vorgeschrieben, sondern in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt. Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV fällt deshalb n...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / I. Die Entwicklung des Familiengerichts

Die Idee war nicht neu. Schon der damalige Reichsjustizminister Schiffer hatte 1928, also während der Weimarer Zeit, ein besonderes Gericht für Scheidungsverfahren und scheidungsbezogene Verfahren vorgeschlagen. In der ehemaligen DDR war der Gedanke früh aufgegriffen und umgesetzt worden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland brauchte etwas länger: Erst mit dem Inkrafttreten des...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / V. Ausblick

Mit der jetzigen Regelung dürfte, daran können kaum Zweifel bestehen, das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht sein. Zu Recht wird zunehmend gefordert, auch die Zuständigkeit für den Vermögensausgleich bei Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften von den Zivilprozessgerichten auf die Familiengerichte zu verlagern.[33] Die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was kann für ein minderjähriges oder von einem volljährigen Kind an Unterhalt oberhalb der Werte der Düsseldorfer Tabelle verlangt werden?

Maßstab für den Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt ist die Lebensstellung des bedürftigen Kindes. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder haben jedoch regelmäßig keine eigene Lebensstellung, solange sie nicht über ei...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Ist der Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet und führt er mit dem Gegner oder einem Dritten (hier Jugendamt im Verfahren auf Kindesunterhalt) eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens, löst dies eine Terminsgebühr aus, die von der Staatskasse zu übernehmen ist. AG Siegburg, Beschl. v. 22.6.2012 – 316 F 148/11mehr

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AGS 10/2012, Terminsgebühr ... / Leitsatz

Ist der Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet und führt er mit dem Gegner oder einem Dritten (hier Jugendamt im Verfahren auf Kindesunterhalt) eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens, löst dies eine Terminsgebühr aus, die von der Staatskasse zu übernehmen ist. OLG Köln, Beschl. v. 5.6.2012 – 27 WF 21/12mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Einem aus einer anonymen künstlichen Befruchtung hervorgegangenen Kind kann, sofern nicht die Voraussetzungen des § 1600 Abs. 5 BGB gegeben sind, keine Unterhaltsleistung nach § 1 Abs. 1 UVG zustehen. Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes verlangen, dass der öffentlichen Hand jedenfalls die potenzielle Möglichkeit eröffnet ist, ihre Aufwendungen für die Gewährung de...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 8.12.2009. Die 1977 geborene Klägerin und der 1975 geborene Beklagte schlossen am 3.9.2004 die Ehe. Die gemeinsamen Töchter A. und M. sind am 10.6.2001 bzw. am 10.11.2004 geboren. Sie leben seit der Trennung der Parteien im Frühjahr 2008 bei der Klägerin. Diese geht...mehr

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FF 9/2012, Arbeitsgemeinschaft Familienrechtim DAV: Herbsttagung undMitgliederversammlung 2012

Thema: Kleine Kinder – große Sorge(n) 22. bis 24. November 2012 in Bremen Programm Donnerstag, 22. November 2012mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 1 Tatbestand:

Die Klägerin ist eine im Bezirk der Beklagten zugelassene Rechtsanwältin. Am 18.3.2010 erteilte die Beklagte der Klägerin einen belehrenden Hinweis, in dem es unter anderem heißt: “Sie vertreten Herrn Dr. A. C. in dessen Scheidungsverfahren sowie in der Folgesache Zugewinnausgleich gegen die Ehefrau Ihres Mandanten, Frau B. C. … Mit Datum vom 26.6.2009 haben Sie zudem auch fü...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 2 Die Berücksichtigung einer Abfindung bei der Unterhaltsberechnung

Abfindungen können in arbeitsrechtlicher Hinsicht verschiedene Zwecke verfolgen. Sie können im Rahmen eines Sozialplans als zukunftsbezogene Entschädigung für Lohneinbußen gezahlt werden, als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage dienen oder auch als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit einhergehenden sozialen Besitzstandes gedac...mehr

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FF 9/2012, Kleine Kinder – große Sorge(n)?

Zitat Kinder müssen für die Dummheit der Erwachsenen zahlen, bis sie alt genug sind, selbst welche zu machen. Den Inhalt dieses Zitats von Jean Anouilh erleben wir Familienanwälte praktisch jeden Tag. Kein Bereich des Familienrechts wird so emotional ausgetragen, wie die Kindschaftssachen. Zwar wird allseits betont, es sollten keinesfalls die Kinder sein, die unter der Trennun...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 3. Andere neue Verbindlichkeiten als Unterhalt gegenüber dem neuen Ehegatten

Gegen die Ansicht, dass die Vorschrift des § 1578b BGB erst anzuwenden ist, nachdem der "Unterhalt nach §§ 1578, 1581 BGB" bestimmt ist, bestehen nicht nur in den Fällen Bedenken, in denen der BGH wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem neuen Ehegatten die Drittelmethode verwendet, sondern auch dann, wenn die Leistungsfähigkeit aus anderen, nach der Scheidung entstan...mehr

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Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Bei einer Ehescheidung sind die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich) unabhängig von der Schuldfrage als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen. Alle weiteren mit der Scheidung zusammenhängenden Kosten - z. B. die Kosten für Scheidungsfolges...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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AGS 7/2012, Kostenhaftung d... / 1 Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren hatten die Antragsteller, die minderjährigen Kinder des Antragsgegners, diesen auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen und hierfür um Verfahrenskostenhilfe nachgesucht. Diese wurde ihnen durch das AG ratenfrei bewilligt. Nachdem der Antragsgegner den laufenden Kindesunterhalt sodann in unterschiedlicher Höhe anerkannt hatte, hat das AG ihn darüber ...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Leitsatz

1. Eine Vermögensverwertung kann nicht gefordert werden, wenn sie für den Unterhaltspflichtigen mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Nachteil verbunden wäre. Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden. Beim Elternunterhalt sind die Interessen des Unterhaltspflichtigen danach stärker z...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

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FF 7/2012, Elternunterhalt:... / Aus den Gründen

I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt gegen den Antragsgegner geltend. Er hat der am … 1926 geborenen Mutter des Antragsgegners, Frau V. B., vom Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe in Höhe von 17.014,68 EUR gewährt. Die verwitwete Mutter des Antragsgegners lebt im Städtischen Altenpflegeheim in F. Ihre Einkünfte, bestehend aus Re...mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

BGH, Urt. v. 18.4.2012 – XII ZR 66/10 Für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.4.2012 – XII ZR 65/10) Die Umrechnung dynamis...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / 1. Zu § 1626a BGB

In § 1626a Abs. 1 BGB bedarf es der Unterteilung in die drei Teilgruppen nicht. Stattdessen ist es ausreichend zu formulieren, dass den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, sobald die Vaterschaft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiergegen vereinzelt erörterte Bedenken, dass dies die Mutter davon abhalten könnte, die Vaterschaft des Kindesvaters festste...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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Haftung des Unterhaltsschuldner für rückständigen Kindesunterhalt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgrund unerlaubter Handlung

Leitsatz Die Beteiligten waren seit Juli 2007 getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 2000 und 2002 geborene Kinder hervorgegangen, die seit der Trennung ihrer Eltern bei der Antragstellerin lebten, die als Prozessstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB die Kindesunterhaltsansprüche in eigenem Namen geltend machte. Durch Urteil des OLG Celle vo...mehr