Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nach § 1632 Abs. 4 BGB nur dann beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens auf Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 328/15). Eine Herausgabeanordnung ist keine bloße Vollstreckungsmaßna...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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FF 1/2017, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?" (Fortsetzung)

Christiane A. Lang Im Sommer 2013 hatte ich das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BGBl I 2013, 2176 f.) zum Anlass genommen, die Frage das erste Mal zu stellen. Gut dreieinhalb Jahre und das Forum Abstammungsrecht unserer Arbeitsgemeinschaft später lässt mich die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des b...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

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FF 12/2016, DJT: Forderung nach Reformen im Familienrecht

Vom 13. bis 16.9.2016 fand der 71. Deutsche Juristentag in Essen statt. Die erstmals seit acht Jahren wieder gebildete familienrechtliche Abteilung unter Vorsitz von Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn, befasste sich mit den Fragen der rechtlichen, biologischen und sozialen Elternschaft und den Herausforderungen des Rechts durch moderne Familienformen. Nachfolgend werd...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Gegenüber dem Umgangsausschluss ist die Anordnung von Ordnungsmitteln dann kein milderes Mittel, wenn diese ungeeignet oder gar kindeswohlgefährdend wären. b) Ein Umgangsausschluss kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch unbefristet erfolgen (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch das 12-jährige Kind seit acht Jahren, Belastung des Kindes durch Vielzahl von ...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Die Rechtsbeschwerdeführer sind die Eltern des betroffenen Kindes, ihres 2008 geborenen Sohnes David, und seiner 2004 geborenen Schwester. [2] Den Eltern wurde wegen bei ihnen bestehender intellektueller Minderbegabungen und daraus resultierender kognitiver und sozialer Defizite seit 2007 Hilfe zur ...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. 2. Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als milde...mehr

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FF 12/2016, Entziehung des ... / 2 Anmerkung

Neu und von grundsätzlicher Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zum Umgangsbestimmungsrecht, deren Kernaussage im zweiten Leitsatz der Entscheidung enthalten ist.[1] Sowohl dieser Leitsatz als auch die Entscheidungsgründe gehen über den entschiedenen Sachverhalt hinaus, da sie sich nicht auf die Bestimmung des Umgangs beider Eltern mit ihrem Kind, das nach Entziehung des...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 6. Bestellung und Entlassung des Umgangspflegers sowie dessen Vergütung

Die Bestellung des Umgangspflegers folgt nach den allgemeinen Vorschriften der Pflegschaft (§§ 1909 ff. BGB). Danach erhält der Umgangspfleger vom Rechtspfleger eine Bestallungsurkunde, §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1791 Abs. 1 BGB. Für die wirksame Bestellung des Umgangspflegers ist dessen persönliche Anwesenheit bei dem Bestellungsakt erforderlich.[45] Die Übersendung eines Beschlu...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / II. Umgangsbegleitung, § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Von der Umgangspflegschaft ist die Umgangsbegleitung zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute sind verschieden.[69] Während die Umgangspflegschaft den Regeln des § 1684 Abs. 3 S. 3 und 4 BGB folgt, beruht die Umgangsbegleitung auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkun...mehr

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FF 11/2016, FF 11/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / 1. Die gesetzliche Vermutung

§ 1626a Abs. 2 S. 2 BGB regelt, dass das Familiengericht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam überträgt, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt eindeutig, und so ist es in der Rechtsprechung auch nicht umstritten, dass das Familiengericht lediglich eine negative Kindeswohlprüfung vorzunehmen hat. Es folgt aus dieser Regelung ...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / a) Kooperationsfähigkeit

Die fehlende Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft können nur dann der Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge entgegenstehen, wenn anhand konkreter und nach Inhalt und Ablauf dargestellter Anlässe und Entscheidungen festgestellt werden kann, dass Bemühungen um eine gemeinsame Elternentscheidung stattgefunden haben und erfolglos geblieben sind und in Zukunft mi...mehr

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zerb 10/2016, Anforderungen... / Aus den Gründen

(...) Die erstinstanzliche Entscheidung ist aufzuheben und das Verfahren zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückzuverweisen. Das Verfahren leidet an einem wesentlichen Mangel; es sind noch umfangreiche und aufwändige Ermittlungen erforderlich. Eine Entscheidung in der Sache durch den Senat erscheint daher nicht sachdienlich (§ 69 Abs. 1 S. 3 Fa...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Ankündigung der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden: HKÜ). [2] 1. a) Die Antragstelleri...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / e) Bindung an das Kind

Die Ausübung des Umgangsrechtes und die Entscheidung über die elterliche Sorge sind zwar voneinander zu trennen, ob und in welchem Umfang Umgangskontakte stattfinden, kann aber nicht vollständig außer Acht gelassen werden. Insbesondere ist die Frage, ob und in welchem Umfang der Kindesvater Umgangskontakte mit dem Kind wahrnimmt, ein Indiz dafür, in welchem Umfang eine Bindu...mehr

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FF 10/2016, FF 10/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen einer Trennung des Kindes von den Eltern wegen erzieherischer Defizite der Eltern. b) Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mild...mehr

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FF 10/2016, Herbsttagung undMitgliederversammlung 2016

24. bis 26. November 2016 in Nürnberg Programm Donnerstag, 24. November 2016mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Der einstimmige Kammerbeschluss bestätigt die restriktive Haltung des BVerfG bei der Überprüfung und vorläufigen Außervollzugsetzung von Rückführungsanordnungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) vom 25.10.1980.[1] Das im Verhältnis Deutschlands zu fast 90 Staaten, darunter Bosnien-Herzegowina als Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien, geltende Übereinko...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 1 Gründe:

[1] A. Der Antragsteller begehrt die gemeinsame elterliche Sorge mit der Antragsgegnerin für die am 3.9.2009 geborene gemeinsame Tochter L. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) lebten bis 2012 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Aus dieser ist neben der betroffenen Tochter ein im Jahr 2000 geborener Sohn hervorgegangen. ...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / 2 Anmerkung

Das Kindschaftsrecht wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, was die Zahl der Entscheidungen angeht, eher durch das Bundesverfassungsgericht als durch den 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als zuständigem Fachsenat für Familiensachen geprägt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass der BGH in dem jetzt entschiedenen Fall nach längerer Zeit wieder Gelegenheit zu grundl...mehr

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FF 9/2016, Zur gemeinsamen ... / Leitsatz

1. Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände. Dafür gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze. 2. Erst wenn sich...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam (BGH, Beschl. v. 29.6. 2016 – XII ZB 300/15). a) ...mehr

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FF 9/2016, Betreuungsgeld –... / 2. Familienpolitische Forderungen der Bayerischen Verfassung

Nach Art. 125 Abs. 1 S. 2 BV haben Kinder Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten. Art. 126 Abs. 1 BV ergänzt dies dahingehend, dass die Eltern das natürliche Recht und die oberste Pflicht haben, ihre Kinder zur leiblichen, geistigen und seelischen Tüchtigkeit zu erziehen. Die Eltern sind darin durch Staat und Gemeinden...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / aa) 1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Zu prüfen ist hier inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur gemeinsamen Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen. Hinweis: Ausführlich zu den praktisch relevanten Fallgruppen Schilling NJ...mehr

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ZAP 8/2015, Elterliche Sorge: Entziehung wg. Gefährdung des Kindeswohls

(OLG Hamm, Beschl. v. 9.3.2015 – 8 UF 156/14) • Die Entziehung der elterlichen Sorge setzt voraus, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird und der Sorgeberechtigte nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die Gefahr abzuwenden, d.h. die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung ...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 1. Gemeinsame elterliche Sorge, § 1626a BGB

Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht: Wenn diese erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), wenn sie einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Negative Kindeswohlprüfung

Nach § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz beruht auf der Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternte...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ob ein Wechselmodell dem Kindeswohl ent- oder widerspricht, kann immer nur im konkreten Einzelfall festgestellt werden. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich, wie das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1736) herausstellt. Zwar liegen die Vorteile eines Wechselmodells auf der Hand, da es die Aufrechterhaltung enger Eltern-Kind-Beziehungen ermöglicht. Das Kind kann den Al...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 2. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG (vgl. auch Keuter FamRZ 2012, 825) will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Die Norm regelt ergänzend zu § 1626a Abs. 2 BGB die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens: das vereinfachte Verfahren nach ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 2. Voraussetzungen

Voraussetzung ist auch hier alleine das Kindeswohl, nicht etwa die Akzeptanz des betreuenden Elternteils (KG FamRZ 2009, 1229). Ein Umgangsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1818; FamRZ 2014, 1717 = FuR 2014, 726). Die das Umgangsrecht begehrende Person muss den diesbezüglichen Nachw...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Entziehung

Gemäß § 1666 BGB setzt der Entzug der elterlichen Sorge voraus, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Es muss sich hierbei um eine gegenwärtige Gefahr handeln, die die Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt (vgl. BVerfG 2015, 112). Das OLG Köln (Fam...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Umgangsrecht des nur leiblichen Vaters

Nach § 1686a Abs. 1 BGB hat, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, der leibliche Vater, der ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient (zur Abstammungsklärung s.u. 3.a). Das OLG Bremen (FamRZ 2015, 266 = NJW 2015, 259) legt dar, dass ein ernstliches Interesse nur dann angenommen we...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / c) Gerichtliche Entscheidung bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB)

Gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die gesetzliche Regelung des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / III. Ausgestaltung der Umgangskontakte

Für die konkrete Ausgestaltung von Umgangskontakten gibt es keine festen Regeln, es ist immer eine kindeswohlgerechte Einzelfallregelung (OLG Köln FamRZ 2013, 49) zu treffen. Den Eltern steht es frei, den persönlichen Umgang im Einklang mit dem Kindeswohl durch Vereinbarung selbst zu regeln (KG MDR 2015, 1241; OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1818). Können sich die Eltern über die...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Umgangsrecht der Großeltern

Gegenüber Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtendes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB), dürfen die Eltern nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1092) den Umgang nur dann nicht verbieten, wenn positiv festgestellt werden kann, dass er dem Kindeswohl dient. Bei einem schweren Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern und e...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Einschränkung für den nicht rechtlichen Vaters

Der biologische, nicht rechtliche Vater hat gem. § 1686a BGB ein Umgangsrecht, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1624 = FamRB 2015, 291 m. Hinw. Clausius) räumt bei der Abwägung zwischen widerstreitenden Interessen, dem Familienfrieden und den Ängsten der rechtlichen Eltern Vorrang ein vor...mehr

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ZAP 16/2016, Sorgerecht: Kein paritätisches Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils

(OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.2016 – 10 UF 197/15) • Bei einer nachhaltig zerrütteten Elternbeziehung und daraus resultierenden erheblichen Belastung für das Kind entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes am besten, die gemeinsame elterliche Sorge vollständig aufzulösen. Maßgeblich für die Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die Frage, wie sich das Verhalten...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / VIII. Ausschluss des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam beg...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Übertragung der Alleinsorge (§ 1671 BGB)

Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (vgl. BGH FamRZ 2004, 354). Unter Anerkennung dieses Grundsatzes hat das OLG Rostock (FamRZ 2015, 339) in einem Einzelfall, in dem zwar z...mehr

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ZAP 7/2015, Kindschaftsrecht: Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.10.2014 – 6 UF 93/14) • Im Rahmen des derzeit geltenden Kindschaftsrechts kann ein Wechselmodell durch das Gericht jedenfalls nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Unabhängig davon, dass in einer solchen Konstellation im Allgemeinen das Kindeswohl der Erzwingung des Wechselmodells entgegenstehen dürfte, fehlt für dessen A...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / d) Umgangsrecht des nicht rechtlichen Vaters

Gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB hat, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Daneben räumt ihm § 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die persönlichen Verhältnisse des Kindes ein, sowe...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / bb) 2. Stufe: Welchem Elternteil ist die Alleinsorge zu übertragen?

In der zweiten Stufe ist zu entscheiden, ob das alleinige Sorgerecht dem antragsstellenden Elternteil im Interesse des Kindeswohls zu übertragen ist (ausführlich Schilling NJW 2007, 3233, 3239 mit umfangreichen Nachweisen über die nicht immer einheitliche Rechtsprechung). Dies gilt auch bei Zustimmung des anderen Elternteils zur Sorgeübertragung, da hier das Kindeswohl natür...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / XI. Abänderung gerichtlicher Umgangsregelungen

Auch hier gilt § 1696 BGB, so dass eine Änderung nur "aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen" möglich ist. Sofern Eltern in nicht weit zurückliegender Zeit eine einvernehmliche Regelung zum Umgangsrecht getroffen haben, sprächen i.d.R. unter Kindeswohlgesichtspunkten triftige Gründe für eine Beibehaltung der vereinbarten Besuchskontakte, wie z.B. Kontinuitätsgesic...mehr