Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 4. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung der Eltern

Bestehendes gemeinsames Sorgerecht kann nach § 1671 BGB auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht aufgehoben werden. Nach Trennung und Scheidung der verheirateten Eltern besteht folglich kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge über die gemeinschaftlichen Kinder fort, wenn und soweit beide Eltern dies wollen und deshalb keinen Antrag auf Übertragung der Alleinsor...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / a) Schema für Sorgerechtsregelungen gem. § 1671 BGB

Das Gesetz sieht in § 1671 BGB folgende Möglichkeiten der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil vor:mehr

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ZAP 7/2015, Sorgerecht: Mögliche Übertragung auf einen Elternteil

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 8.9.2014 – 6 UF 70/14) • Sind die Eltern nicht in der Lage, die Belange ihres Kindes gemeinsam zu regeln und ist deshalb mit einer Belastung des Kindes als Folge des Konflikts zu rechnen, ist die Alleinsorge eines Elternteils einer gemeinsamen Sorge beider Elternteile vorzuziehen. Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründ...mehr

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ZAP 13/2017, Schutzimpfung: Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern

(BGH, Beschl. v. 3.5.2017 – XII ZB 157/16) • Nach § 1628 S. 1 BGB kann das Familiengericht, wenn sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übe...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / cc) Auslandsreisen

Die Entscheidung über eine Auslandsreise eines Kindes ist nach Einschätzung des KG (FamRZ 2016, 2111 m. Anm. Schwonberg = MDR 2016, 1569) in folgenden Fällen eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung: Wenn die konkrete Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seine Zurückhaltung im außereuropäischem Ausland besteht, bei Reisen in politische Krisengebiete und Gebiete für die ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts/Fremdunterbringung

Das BVerfG (FamRZ 2016, 22 m. Anm. Hammer) betont erneut, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern voraussetzt, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dass an die Annahme der Gefährdung hohe Anforderungen zu stellen sind. Bestehen Zweifel, ob eine Fremdunterbringung noch erfo...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Wechselmodell

Nach Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2016, 909 und 912 m. Anm. Hammer) ist eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für ein Kind im Sinne des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall insbesondere unter Beachtung des Kindeswillen und des Kontinuitätsgrundsatzes die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuun...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / aa) Schutzimpfung

Die sorgerechtliche Einordnung der Vornahme von Schutzimpfungen ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Jena (FamRZ 2016, 1175 m. Anm. Osthold = FamRB 2016, 266) folgt der Auffassung des KG (FamRZ 2006, 142), dass die Entscheidung über die Impfung oder Nichtimpfung eines Kindes wegen der damit potenziell verbundenen Folgerisiken eine Angelegenheit von erheblicher Bedeu...mehr

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ZAP 24/2015, Umgangsausschluss: Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens

(OLG Schleswig, Beschl. v. 22.9.2015 – 10 UF 105/15) • Vor der Anordnung eines vollständigen Umgangsausschlusses sind mildere Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von begleiteten Umgangskontakten zu prüfen. Eine gemeinsame Anhörung von vier Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren erscheint nicht geeignet, um zuverlässig bei jedem Kind einen beachtlichen ablehnenden Kindeswille...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 4. Umgangspflegschaft

Unter den Voraussetzungen des § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB kann auch für einen bestimmten Zeitraum ein Umgangspfleger bestellt werden. Die Anordnung einer Umgangspflegschaft setzt eine erhebliche Verletzung der Loyalitätsverpflichtung voraus (OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1794; Heilmann FamRZ 2014, 1753). Die Umgangspflegschaft sichert also den Umgang bei Widerstand des betreuenden El...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / b) Kontakte zu dritten Personen

Reibungspunkt in der Praxis ist vielfach die Frage des Kontaktes des Kindes mit Dritten (Großeltern, sonstige Verwandte, Lebenspartner eines Elternteils) während des Umgangs. Grundsätzlich darf auch der Umgangsberechtigte bestimmen, mit wem das Kind bei der Ausübung des Umgangs (noch) Umgang haben darf (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 639). Diese Befugnis kann jedoch durch das F...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Regelung des Umgangs

Es ist allgemein anerkannt, dass das Familiengericht den Umgang so regeln muss, wie es das Kindeswohl gebietet. Hieraus folgert das KG (FamRZ 2016, 1780 = MDR 2016, 1212 = FamRB 2016, 390), dass stets eine positive Umgangsregelung zu treffen ist, in der der Umgang entweder ausdrücklich gewährt oder für einen genau bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird (anders OLG Karlsruhe...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / dd) Übersiedlung ins Ausland

Zieht ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland, so führt dies naturgemäß dazu, dass das Umgangsrecht nur noch unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann (dazu BGH FamRZ 2011, 796 m. Anm. Völker = FuR 2011, 401 = FPR 2011, 460; BGH FamRZ 2010, 1061; BGH FuR 2011, 401; VerfGH Berlin FamRZ 2013, 1232; vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 323; OLG Koblen...mehr

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ZAP 18/2016, Sorgerecht: Urlaubsreise in die Türkei erfordert Zustimmung des Mitsorgeberechtigten

(OLG Frankfurt, Urt. v. 21.7.2016 – 5 UF 206/16) • Eine Urlaubsreise in die Türkei ist unter den derzeitigen Umständen keine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die trotz des bestehenden Mitsorgerechts die Kindesmutter – als die Obhut ausübender Elternteil gem. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB – alleine entscheiden kann, sondern es bedarf der Zustimmung des mitsorgeberechtigten K...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 6. Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen, § 1696 Abs. 1 BGB

Entscheidungen über das Sorgerecht können nach § 1696 BGB auch wieder abgeändert werden. Möglich ist dies aber nur "aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen". Damit liegen hier die Voraussetzungen höher als im Fall des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB der lediglich verlangt, dass die Entscheidung dem "Wohl des Kindes am ehesten entspricht". Damit müssen für eine Entschei...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Negative Kindeswohlprüfung

Nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB steht nicht verheirateten Eltern eines Kindes die gemeinschaftliche elterliche Sorge zu, soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Die Übertragung erfolgt auf Antrag, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 S. 1 BGB). Letzteres wird grundsätzlich vermutet, wenn der andere Elternteil keine Gründ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Abstammungsklärung

Der Anspruch auf Auskunft sowie Umgang gem. § 1686a Abs. 1 BGB setzt zweierlei voraus, zum einen die leibliche Vaterschaft des Antragstellers, zum andern, dass dieser ein ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und dies dem Kindeswohl dient. Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die persönlichen Verhältnisse haben und die Auskunftsertei...mehr

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ZAP 23/2016, Umgangsrecht des biologischen Vaters: Informations- und Anhörungspflicht

(BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15) • Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat, gem. § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Allein der Umstand, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes m...mehr

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ZAP 1/2016, Sorgerecht: Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.9.2015 – 13 UF 96/15) • Gemäß § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB ist die gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern anzuordnen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Einer positiven Feststellung der Kindeswohldienlichkeit und dafür erforderlicher Tatsachen bedarf es nicht. Wenn keine gegenteiligen Argumente festgestellt werden können, ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / b) Konkrete Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils

Zwar ist das Abholen und Zurückbringen des Kindes grundsätzlich Aufgabe des umgangsberechtigten Elternteils. Allerdings darf die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall nicht dazu führen, dass der Umgang für den berechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird. Daher kann der sorgeberechtigte Elternteil sogar verpflichtet sein, sich am Aufwand des Umgangsr...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Positive Resonanz zur Beschuldigtenrechtereform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren regelt (s. dazu BT-Drucks 18/9534), ist bei den Sachverständigen im Grundsatz auf Zustimmung gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag beschränkte sich ihre Kritik auf Einzelheiten. Das vorgeschlagene "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 3. Übernachtungen und Ferienaufenthalte

Auch Übernachtungen und Ferienaufenthalte gehören zu normalen Umgangskontrakten – und zwar auch bei kleineren Kindern. Insbesondere dann, wenn der Umgangsberechtigte wegen größerer örtlicher Entfernungen einen hohen Aufwand treiben muss, um den Kontakt zu seinem Kind zu pflegen, besteht ein sachlicher Grund, Umgang mit Übernachtungen und während längerer Ferienzeiten zu förd...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / I. Einleitung

Streitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gehören zu den speziellen Herausforderungen für den familienrechtlich tätigen Anwalt. Hinweis: Mit der männlichen Formulierung ist immer auch die Anwältin gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin"...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Entzug

Das OLG Köln (FamRZ 2015, 1904) betont, dass es nicht den Eltern obliegt, ihre Erziehungsfähigkeit positiv zu beweisen und sich zu "bewähren"; vielmehr umgekehrt das Gericht den Entzug der elterlichen Sorge als massivsten Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht nur dann anordnen darf, wenn und soweit ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit h...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Entschließung des EU-Parlaments zu Sorgerechtsverfahren und Adoptionen

Wenn die EU-Staaten bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen meist die Kinder den Preis dieser fehlenden Kooperation. Diesen Umstand hat nun das Europäische Parlament zum Anlass genommen, eine Entschließung zum Schutz des Kindeswohls zu verabschieden. Darin fordern die Abgeordneten, Gesetzeslüc...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Ausgestaltung des Umgangs

Die Ausgestaltung des Umgangs nach Art, Ort oder Zeit richtet sich in erster Linie nach dem Willen der Eltern. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung so wird nach einer Entscheidung des KG (FamRZ 2016, 389 = FuR 2016, 176) der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, vom Umgangsberechtigten bestimmt. Allein diesem obliegt dann auch die Entscheidung darüber, in welcher...mehr

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ZAP 9/2015, Namensänderung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.1.2015 – 5 UF 202/14) • Nach § 1628 BGB kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen, wenn sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können. ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Unbillige Härte als Zuweisungsgrund

Nach h.M. ist § 1361b BGB für die Zuweisung der Wohnung von Eheleuten, die getrennt leben oder dies beabsichtigen, gegenüber § 2 GewSchG die speziellere Norm. Die Überlassung zur alleinigen Nutzung durch einen Ehegatten setzt nach dieser Vorschrift voraus, dass dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Als T...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 2. Örtliche Vorgaben

Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung darüber, wie und in welcher Weise er den Umgangskontakt ausgestaltet (KG MDR 2015, 1241; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2 Rn 89, 93 m.w.N.). In der Regel wird es sich dabei zwar um die Wohnung des Umgangsberechtigten ...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 2 Maßnahmen gegen Kinderehen

Die Bundesregierung will entschiedener gegen Kinderehen in Deutschland vorgehen. Künftig soll eine Eheschließung nur noch möglich sein, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem schafft sie klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett Anfang April beschlosse...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist zutreffend. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe darf grundsätzlich auch dann nicht versagt und als mutwillig betrachtet werden, wenn der Antragsteller durch sein eigenes Verhalten die Ursache dafür gesetzt hat, dass ein Umgangsverfahren überhaupt eingeleitet werden musste. Eine Einschränkung des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Umgangsrecht...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie entsprechend §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 2 ZPO). Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichts...mehr

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FF 7+8/2016, Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach südafrikanischem Recht

BGH, Beschl. v. 20.4.2016 – XII ZB 15/15 (AG Schöneberg, Beschl. v. 8.11.2013 – 71 III 250/13;KG Berlin, Beschl. v. 2.12.2014 – 1 W 562/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im südafrikanischen Recht, nach der bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Ehefrau der Mutter mit der Geburt kraft Gesetzes zweiter ...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Internationales

Die Versagung der Anerkennung einer Entscheidung hinsichtlich der elterlichen Verantwortung nach Art. 23 lit. a VO (EG) Nr. 2201/2003 in einem anderen Mitgliedstaat ist unter Berücksichtigung des Kindeswohls nur bei einer offensichtlichen Verletzung des ordre public dieses Mitgliedstaats möglich. Die Inanspruchnahme einer nicht bestehenden internationalen Zuständigkeit genüg...mehr

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FF 5/2016, Münchener AnwaltsHandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)4. Auflage 2014, 1833 Seiten, 159 EUR, C.H.Beck Verlag Bereits nach 4 Jahren seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Handbuches legt Schnitzler die 4. aktualisierte und ergänzte Auflage seines Werks vor. Die Neuauflage wurde erforderlich, weil gemäß dem Vorwort des Herausgebers umfangreiche Gesetzesänderungen sowohl im Verfahrensrecht als auch im materie...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Sorge- und Umgangsrecht

Das Elternrecht ist verletzt, wenn der Antrag auf Rückübertragung der elterlichen Sorge zurückgewiesen wird ohne ausreichende Darlegung, weshalb das Kindeswohl im Falle der Rückkehr der Kinder in den mütterlichen Haushalt gefährdet wäre (red. LS, BVerfG, Beschl. v. 20.1.2016 – 1 BvR 2742/15, FamRZ 2016, 439). a) Über die gemeinsame elterliche Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 BGB ka...mehr

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FF 5/2016, Die Behandlung d... / a) Abweichen vom Gutachtenauftrag

(1) Die eigenmächtige Ausweitung des Gutachtenauftrags kann die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigen.[55] In Verfahren, welche die Person des Kindes betreffen, begründet der Umstand, dass der Sachverständige, ohne hierzu durch das Gericht gemäß § 163 Abs. 2 FamFG (Herstellung des Einvernehmens) beauftragt worden zu sein, die Begutachtung auf der Grundlage eines lösun...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines 2003 geborenen Sohnes und einer 2008 geborenen Tochter. Die Beschwerdeführerin und der Kindesvater waren nicht miteinander verheiratet. Sie lebten mit den Kindern in einem gemeinsamen H...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Nachhaltige Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Häufig ergeben sich Umgangseinschränkungen in der familiengerichtlichen Praxis aufgrund einer ablehnenden Haltung des Kindes.[31] Hierbei handelt es sich um eine Fallkonstellation, die menschlich, kinderpsychologisch und juristisch nur schwer zu bewältigen ist. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls (§ 1697a BGB) ist der Kindeswille.[32] Der Wille des Kindes ...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Der begleitete Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3, 4 BGB ist die mit Abstand am häufigsten angeordnete Umgangseinschränkung. Seine erhebliche praktische Bedeutung ergibt sich vor allem daraus, dass ein Ausschluss von Umgangskontakten grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Kindeswohlgefährdung nicht durch mildere Mittel, insbesondere eben den begleiteten Umgang, abgewendet...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 4. Das Verteilungsverfahren unbegleiteter Kinder und Jugendlicher nach § 42b SGB VIII

Mit der Übergabe des Minderjährigen an das Zuweisungsjugendamt endet die Notkompetenz des Aufnahmejugendamtes. Denn zu diesem Zeitpunkt endet die vorläufige Inobhutnahme durch das Aufnahmejugendamt, § 42a Abs. 6 SGB VIII. Nunmehr tritt eine Notkompetenz des Zuweisungsjugendamtes durch die Inobhutnahme des Minderjährigen nach § 42 Abs. 2 S. 4 SGB VIII ein. Diese dauert fort b...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / I. Allgemeine Grundsätze

Das Gesetz kennt für die Einschränkung des Umgangsrechts zwei Eingriffsschwellen: Kurzfristige Maßnahmen kann das Familiengericht anordnen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Eine Einschränkung bzw. ein Ausschluss für längere Zeit setzen hingegen eine Gefährdung des Kindeswohls voraus (§ 1684 Abs. 4 S. 2 BGB). Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 1 B...mehr

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FF 4/2016, Ablehnung der Au... / 2 Anmerkung

Zum wiederholten Mal beschäftigt sich das BVerfG mit der Entziehung der elterlichen Sorge und der Fremdunterbringung von Kindern[1] hier in einem Verfahren nach § 1696 Abs. 2 BGB. Es geht um den Antrag der früher allein sorgeberechtigten Mutter auf Aufhebung der etwa ein ¾ Jahr zuvor vom Familiengericht angeordneten Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB, die zur Entziehung der e...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / IV. Verfahrensfragen

Der grundrechtliche Schutz des Umgangsrechts hat auch Auswirkungen auf den Umfang der gerichtlichen Ermittlungen (§ 26 FamFG).[100] Zu den Voraussetzungen für eine Einschränkung bzw. einen Ausschluss des Umgangsrechts muss das Familiengericht konkrete Feststellungen bei einer zuverlässigen Entscheidungsgrundlage treffen.[101] Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist die persönlich...mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / II. Ausreichende und nicht ausreichende Gründe für eine Umgangseinschränkung bzw. einen Umgangsausschluss

Zur Rechtfertigung einer Umgangseinschränkung bedarf es konkreter Gründe, die das Wohl des Kindes berühren (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB) oder gefährden (§ 1684 Abs. 4 S. 2 BGB). Bei der Frage, welche Gründe eine Einschränkung bzw. einen Ausschluss des Umgangsrechts rechtfertigen, bedarf es immer der Betrachtung des konkreten Einzelfalls.[11] Allerdings haben sich Fallgruppen herau...mehr

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FF 4/2016, Kernaussagen des... / 2. Die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII

Nach § 42a Abs. 1 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Diese vorläufige Inobhutnahme ist der eigentlichen endgültigen Inobhutnahme vorgeschaltet.[15] In der Phase der vorläufigen Inobhutnahme sol...mehr

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FF 4/2016, Die familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung mit Freiheitsentziehung bei Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB

Harald Vogel2014, 300 Seiten, 74 EUR, Gieseking Verlag Harald Vogel hat in seiner langjährigen richterlichen Tätigkeit zahlreiche Veröffentlichungen hervorgebracht und wichtige Denkanstöße zu familienrechtlichen Fragen gegeben. In seiner nun vorgelegten – rund 300 Seiten umfassenden – Dissertation, die im Gieseking Verlag erschienen ist, widmet er sich einem sehr speziellen, ...mehr