Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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§ 6 Vollstreckungsrecht / j) Der Rechtsanwalt

Rz. 85 Unabhängig davon, ob der Anwalt den berechtigten oder verpflichteten Elternteil vertritt, sollte er sich in jeder Verfahrenssituation vor Augen führen, dass er zwar die Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin zu vertreten hat, er aber gleichermaßen Organ der Rechtspflege ist und ihm damit eine Mitverantwortlichkeit für das Kindeswohl zukommt, das oberster Ma...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Personenkreis

Rz. 114 Das Umgangsrecht ist auf Bezugspersonen begrenzt, die in der Regel dem Kind besonders nahe stehen.[420] Hierdurch soll eine übermäßige Ausweitung von Umgangsstreitigkeiten, aber auch eine Überforderung des Kindes mit den Begehrlichkeiten zahlreicher Umgangsberechtigter und ein damit einhergehender "Umgangstourismus" verhindert werden. Zudem wäre die übermäßige Auswei...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 257 Muss nach der vorangegangenen Prüfung die gemeinsame elterliche Sorge aufgehoben werden, so haben sich die Gerichte allerdings nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit einer Teilentscheidung – als milderes Mittel – bezüglich derjenigen Angelegenheiten der elterlichen Sorge zu begnügen, für die ein Mindestmaß an Übereinstimmung nicht festgestellt werden ka...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / b) Widerspruch des Kindes

Rz. 314 Nach der Absicht des Gesetzgebers soll dem Kindeswohl zusätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, der Übertragung der Alleinsorge widersprechen kann. Im Fall des § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB muss ein erklärter Widerspruch nicht zwingend zu einer anderen Regelung als der von den Eltern übereinstimmend Gewollten füh...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

Rz. 37 Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung der bestehenden Sorgerechtsentscheidung des _________________________ – ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 70 Durch die nach § 9 Abs. 1 S. 1 LPartG dem Lebenspartner eingeräumte Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens wird ihm ein Entscheidungsrecht zuerkannt, das dem einer Pflegeperson im Sinn des § 1688 Abs. 1 S. 1 BGB entspricht. Der Lebenspartner tritt in diesen Angelegenheiten daher auch als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf, was aus Sinn...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 109 Der Umgang ist so genau und so unmissverständlich wie möglich zu regeln. Rz. 110 Ein Großteil der Zwangsvollstreckungsverfahren beruht auf unklaren, lückenhaften oder widersprüchlichen Unterhaltsvereinbarungen. Jedes Vollstreckungsverfahren stellt eine weitere Belastung für das Kind dar. Rz. 111 Es ist zu berücksichtigen, dass eine vertragliche Regelung, vor allem wenn...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 235 § 1671 Abs. 1 BGB entspricht in seiner nunmehrigen Fassung inhaltlich der Regelung in § 1671 Abs. 2 BGB a.F. Das Gericht hat dem Antrag eines Elternteils danach zu folgen, wenn Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist – dann gilt § 1671 Abs. 4 BGB ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Erforderlichkeit von Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 157 Ob eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts dem Grunde nach in Betracht kommt, orientiert sich am Kindeswohl (§ 1697a BGB).[591] Es müssen belastbare Gründe vorliegen, die befürchten lassen, dass sich das Kind ohne Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts ungünstig entwickeln wird.[592] Hierunter erfasst werden können etwa gravierende seelische...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts

Rz. 40 Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.38: Erwiderung zum Abänderungsantrag (§ 1696 BGB) auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. ________________...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Grundsätze der Erziehung (§ 1626 Abs. 2 BGB)

Rz. 82 Für die Erziehung des Kindes enthält das Gesetz in § 1626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB zwei Grundsätze: § 1626 Abs. 2 BGB hebt die Verpflichtung der Eltern hervor, das Kind zu selbstständigem Handeln zu erziehen. Dabei ist es Besta...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 4. Außervollzugsetzung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Beschwerdegericht

Rz. 59 Nach § 55 FamFG kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung (auch, wenn eine erstinstanzliche einstweilige Anordnung in Rede steht) auf Antrag oder von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen und insbesondere die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses aussetzen. Hierzu wird insbesondere dann Anlass bestehen, wenn in der erstinstanzlichen Entscheidung ei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. ESÜ

Rz. 76 Das ESÜ[202] sieht in Art. 7 die grundsätzliche Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen[203] eines anderen Vertragsstaates vor. Über die Entführungsfälle hinaus hat es Bedeutung für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Personensorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht[204] und das Umgangsrecht. Derartige Entscheidungen eines Vertragsstaates sin...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 43 Zu dem Formular Anerkennung nach dem ESÜ siehe Rdn 49.[1] Muster 13.41: Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung Muster 13.41: Feststellungsbeschluss außerhalb des ESÜ und der Brüssel IIa-Verordnung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Sorgerechtss...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gemäß § 1685 BGB

Rz. 19 Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts Muster 13.18: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache Der _________________________ – Antragsteller– Verfahrensbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Antr...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / VI. Die Änderungen des HKÜ durch die Brüssel IIa-VO

Rz. 150 Die Brüssel IIa-VO modifiziert – menschenrechtskonform[484] – das HKÜ-Verfahren im Verhältnis der Verordnungsmitgliedstaaten[485] zueinander (siehe Wortlaut von Art. 10, 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO) bedeutsam.[486] Zwar bleibt ausweislich Art. 11 Abs. 1 Brüssel IIa-VO die Rechtsgrundlage für die Rückführung des Kindes Art. 12 Abs. 1 HKÜ. Die Verordnung ergänzt und verst...mehr

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§ 13 Formularteil / II. Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 42 Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe Muster 13.40: Erwiderung zum Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ In der Familiensache _________________________ . _________________________mehr

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§ 13 Formularteil / 6. Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB

Rz. 23 Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB Muster 13.22: Abweisungsantrag zum Antrag gemäß § 1685 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Leistungsberechtigte

Rz. 58 § 27 SGB VIII sieht eine Hilfe zur Erziehung [190] vor, wobei die Anzahl der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich steigend ist. Im Jahr 2013 wurde für rund 520.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe begonnen. Dies bedeutete gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 0,6 Prozent.[191] Begründet wird dur...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 14 Nach allgemeinen Grundsätzen ("Titel, Klausel, Zustellung"), die auch bei der Vollstreckung kindschaftsrechtlicher Entscheidungen Geltung beanspruchen, ist für die Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels dessen Zustellung an den Schuldner erforderlich, § 87 Abs. 2 FamFG. Eine Ausnahme gilt bei der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, dort kann nach § 53 A...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Gerichtlich gebilligte Vergleiche

Rz. 9 Vollstreckungsgrundlage sind ferner gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs. 2 FamG (siehe dazu § 2 Rdn 237). Bereits nach bisheriger Rechtslage konnten die Eltern im gerichtlichen Verfahren Vereinbarungen protokollieren lassen, die aber als solche nicht vollstreckungsfähig waren,[22] sondern zusätzlich der gerichtlichen Billigung...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / b) Eingreifen der Heimatbehörden zum Schutz des Kindes, Art. 4 MSA

Rz. 53 Nach Art. 4 MSA können Behörden des Staates, dem der Minderjährige angehört, dort aber nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Minderjährigen treffen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Wohl des Kindes solche Maßnahmen erfordert.[129] Bei der Anwendung des Art. 4 Abs. 1 MSA ist Zurückhaltung geboten. Deutsche...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund

Rz. 25 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es gemäß § 49 Abs. 1 FamFG eines Anordnungsanspruchs. Sie muss also nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt sein. Außerdem muss ein Anordnungsgrund vorliegen. Dies setzt ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Tätigwerden voraus, das ein Abwarten bis zur Entscheidungsreife in...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Voraussetzungen der Hilfe zur Erziehung

Rz. 62 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehungsleistung durch die Personensorgeberechtigten nicht gewährleistet wird und gerade[211] die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Mängel im schulischen oder sozialen Umfeld werden von § 27 SGB VIII nicht erfasst.[212] Obwohl der Begriff...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Vernachlässigung des Kindes

Rz. 200 Diese Variante der Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die Eltern oder auch nur ein Elternteil in – nach der Neufassung des § 1666 Abs. 1 BGB nicht mehr notwendiger Weise schuldhaft – untätig bleiben, sie also die Maßnahmen unterlassen, die unter Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und ökonomischen Situation der Familie eine ungestörte und beständige Erziehun...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Recht der einstweiligen Anordnung wurde durch das FamFG grundlegend verändert. Die ausdrücklich in § 49 FamFG geregelte einstweilige Anordnung ersetzt sowohl die zuvor im FGG nicht existente und lediglich auf Richterrecht beruhende vorläufige Anordnung [1] als auch die bis zum 31.8.2009 in den §§ 620 ff., 621g ZPO geregelte einstweilige Anordnung. Rz. 2 Der Eilrechts...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (2) Beratungs- und Unterstützungsansprüche sonstiger Personen

Rz. 29 Neben Kindern und Jugendlichen sieht § 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII auch für sonstige Personen eine Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Umgangskontakten vor. Diese richten sich an den umgangsberechtigten Elternteil, an umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 BGB und § 1686a BGB (vgl. hierzu § 2 Rdn 113 ff.) sowie an Personen, die durch das geltend gemachte...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Allgemeines

Rz. 178 § 1666 BGB ist die einfachrechtliche Ausgestaltung des dem Staat nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG dem Kind gegenüber obliegenden Wächteramts.[597] Zugleich konkretisiert diese Norm die durch Art. 8 EMRK geforderte staatliche Achtung des Familienlebens.[598] Der Staat darf allerdings in das nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Elternrecht auf Pflege und Erziehung der K...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / bb) Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten

Rz. 208 Geht von Dritten eine Gefährdung für das Kindeswohl aus, so können auch unmittelbar gegenüber diesen Schutzmaßnahmen veranlasst werden (§ 1666 Abs. 4 BGB). In Betracht kommen Fälle, in denen der Dritte das Kind zu es gefährdenden Verhaltensweisen veranlasst, etwa zu Drogen- oder erheblichem Alkoholkonsum, Prostitution, kriminellen Handlungen. Auch Sexualkontakte des ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Ermittlung des Kindeswillens

Rz. 105 Lehnt das Kind den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil ab, so ist das Gericht verpflichtet, die Gründe für diese Ablehnung zu ermitteln und sie im Rahmen der Entscheidung angemessen zu werten.[390] Die Interessen des Kindes, des umgangsberechtigten und des betreuenden Elternteils, die Ursachen der Umgangsablehnung sowie die Folgen einer Missachtung des Kindesw...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsausübung durch Vollmacht; Ermächtigung

Rz. 20 Angesichts der Verrechtlichung aller Lebensbereiche besteht ein hohes praktisches Bedürfnis für die Rechtsinstitute der Vollmacht und der Ermächtigung als Mittel zur Ausübung sorgerechtlicher Befugnisse. Dabei wird eine Vollmacht von einem Sorgerechtsinhaber an eine Person erteilt, die nicht sorgeberechtigt ist, während die Ermächtigung von einem sorgeberechtigten Elt...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 8 Gegen die im ersten Rechtszug[22] ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in den Verfahren nach dem FamFG findet einheitlich die Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG statt (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 68). Das FamFG hat damit die vormalige systematische Zuordnung der ZPO übernommen, wonach Hauptsacheentscheidungen in Familiensachen mit der (befrist...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Antragsinhalt

Rz. 355 Ein Antrag auf Übertragung der Sorge muss nicht den förmlichen Anforderungen des § 253 ZPO genügen.[1281] Es reicht aus, dass erkennbar ist, wer als Antragsteller auftritt und welches Ziel er verfolgt. Nach § 23 Abs. 1 FamFG soll allerdings ein verfahrenseinleitender Antrag begründet werden, wobei die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel ebenso anzugeb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / b) Widerstand des Kindes (PAS)

Rz. 181 Der Widerstand eines älteren Kindes kann den Ausschluss oder die Einschränkung des Umgangs – auch mit einem in einer Pflegefamilie untergebrachten Kind (siehe dazu § 4 Rdn 38 f.)[690] – rechtfertigen (zum Kindeswillen siehe Rdn 102 sowie § 1 Rdn 304),[691] soweit andernfalls der Kontakt gegen den Willen des Kindes zwangsweise durchgesetzt werden müsste.[692] Allerdin...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Mitwirkung des Jugendamts als Umgangsbegleiter

Rz. 70 Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt Muster 13.65: Antrag auf einstweilige Anordnung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt An das Verwaltungsgericht _________________________ _________________________ Az _________________________ In der Angelegenheit der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbev...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie von erheblicher Bedeutung

Rz. 66 Nach § 9 Abs. 1 LPartG hat der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten Elternteils in Abstimmung mit diesem die Möglichkeit, in Angelegenheiten des täglichen Lebens des im jeweiligen Haushalt lebenden Kindes mit zu entscheiden.[249] Konkret bedeutet dies, dass die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (siehe dazu eingehend Rdn 116) alle...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / (3) Erziehungseignung

Rz. 273 Ein schlechterdings erziehungsungeeigneter Elternteil kann die elterliche Sorge nicht er­halten.[1042] Etwaige Defizite in der Erziehungseignung können jedoch durch sonstige, dem ­Kindeswohl dienliche Kriterien, wie etwa starke persönliche Bindungen, kompensiert werden. Es ­entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf bestm...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdeentscheidung

Rz. 45 Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss. Grundsätzlich hat es in der Sache selbst zu entscheiden (§ 69 Abs. 1 S. 1 FamFG). Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht ist nur statthaft, wenn (§ 69 Abs. 1 S. 2 und 3 FamFG)mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Einleitung eines Hilfeplanverfahrens

Rz. 127 Um den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Sorge- oder Erziehungsberechtigten ermitteln zu können – so er denn letztlich in Einklang mit dem Kindeswohl zu bringen ist – bedarf es einer entsprechenden Einbindung seinerseits in die weiteren Maßnahmen während der Inobhutnahme. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine unverzügliche Information des Personen- oder Erzi...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Jede Beschränkung oder sogar der gänzliche Ausschluss des Umgangsrechts stellt einen sehr intensiven Eingriff in das gemäß Art. 6 Abs. 2 GG garantierte Elternrecht des umgangsberechtigten Elternteils dar. Zugleich werden verfassungsrechtlich geschützte Positionen des Kindes sowie des betreuenden Elternteils berührt. Die wechselseitigen Interessen der jeweiligen Grund...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 1. Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung

Rz. 51 § 91 Abs. 1 FamFG entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 758a Abs. 1 ZPO und unterscheidet sich nur insoweit, als keine Regelung der örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit enthalten ist, wobei dies jedoch mit Blick auf § 88 Abs. 1 FamFG entbehrlich ist. Die Notwendigkeit zur Einholung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses besteht im Falle mangelnder Einwilligung...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 130 Im Rahmen der Inobhutnahme muss das Jugendamt grundsätzlich versuchen, auf das Kind oder den Jugendlichen mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken.[444] Allein unter den in § 42 Abs. 5 SGB VIII genannten engen Voraussetzungen kommen ausnahmsweise freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht,[445] da jeweils nicht der Aspekt der Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, s...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / III. Regelungsinhalt

Rz. 64 Aus dem Gesetzestext selbst ist nicht zu entnehmen, in welcher Zeit, an welchem Ort und mit welcher Dauer und Häufigkeit Umgangskontakte durchzuführen sind, wobei das Ziel des Umgangsrechts jeder Schematisierung entgegensteht.[231] Aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt vielmehr, dass in jedem Einzelfall alle Umstände, die das Eltern-Kind-Verhältnis berühren, in die Erwägungen ei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Besondere Eilbedürftigkeit

Rz. 135 Verfahren nach dem HKÜ sind besonders eilbedürftig. Sie sind auf größtmögliche Beschleunigung ausgerichtet.[402] Das ergibt sich zum einen aus Art. 11 HKÜ, wonach die Gerichte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages eine Entscheidung treffen sollen, zum anderen aus der Natur des Rückführungsverfahrens. Hinzu kommt, dass die nach dem HKÜ zu treffende Sach...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr