Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2024 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 2.3 Einzelne Arbeitgeber

Tarifverträge können nach § 2 Abs. 1 TVG auf Arbeitgeberseite sowohl von Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbänden) wie auch von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden.[1] Definition Arbeitgeber ist, wer einen anderen aufgrund eines abhängigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Die Abhängigkeit des Arbeitnehmers ergibt sich dabei aus seiner Eingliederung in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.1 Antragsberechtigte

Mieter/Pächter Das Förderprogramm können natürliche und juristische Personen nutzen. Im Einzelnen: Privatpersonen Wohnungseigentümergesellschaften Contractoren Freiberufler Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen der privaten Wirtschaft Kommunale Unternehmen Wohnungsbaugenossenschaften. Auch Mieter der Pächter des Grundstücks, Grund...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / REITs

Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften. Sie müssen bis zu 90 % ihrer Erträge ausschütten und sind auf Ebene der Gesellschaft steuerbefreit. Mit dem REITG wurden REITs auch in Deutschland eingeführt.[1] Die Dividenden sind bei Kapitalanlegern in voller Höhe steuerpflichtig. Die Veräußerung der REIT-Aktien führt zu Einkünften aus Kapi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt

2 Programme Bei der Antragsberechtigung wird zwischen zwei Programme unterschieden: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (Produktnummer 358): BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Produktnummer 359)mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gab es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffent...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitszeitkonto

Sozialversicherungsrechtlich wird unterschieden zwischen sog. Wertguthabenvereinbarungen und sonstigen Arbeitszeitvereinbarungen, die regelmäßig keine steuerlichen Folgen haben. Die Finanzverwaltung hat einen ­Anwendungserlass zur steuerlichen Behandlung von Wertguthaben herausgegeben.[1] Der dabei verwendete Begriff des Zeitwertkontos entspricht dem Begriff der Wertguthaben...mehr

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Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Kindergeld / 3.3 Die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld

Hinweis Grundsätzlich müssen nur die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) die Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs im Einzelnen kennen. Die nachstehenden Ausführungen richten sich jedoch auch an Betriebe in privater Rechtsform – als Hilfestellung bei der Festsetzung der kinderbezogenen Besitzstan...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Stipendien

Wenn sie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Sicherstellung des Nachwuchses gezahlt werden, sind sie unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.[1] Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem Stipendium zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit nicht verpflichtet sein. Die Steuerbefreiung gilt auch fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Auswirkung einer Kapitalherabsetzung sowie der Auflösung der Körperschaft auf den Sonderausweis und auf das steuerliche Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 1 KStG)

6.2.1 Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 1 KStG wird im Fall der Herabsetzung des Nennkap und bei Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zum Schluss des vorangegangenen Wj gemindert. Ein übersteigender Betrag ist dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben, soweit die Einlage in das Nennkap geleistet ist. Die Rechtsfolgen des § 28 Abs 2 S 1 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Juristische Person oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner sperrfristverhafter Anteile (§ 22 Abs 4 UmwStG)

5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts 5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Herabsetzung des Nennkapitals; Auflösung der Körperschaft (§ 28 Abs 2 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 58 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 2 KStG spricht zwei unterschiedliche Tatbestände an, nämlich die Herabsetzung des Nennkap einer Kö und die Auflösung einer Kö. Gem § 29 Abs 1 KStG gilt in Umw-Fällen iSd § 1 UmwG das Nennkap der übertragenden Kap-Ges und bei einer Abwärtsverschmelzung bzw -spaltung zusätzlich das Nennkap der übernehmenden Kap-Ges als in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Körperschaft als Organträger

Tz. 25 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT ebenfalls eine Kö, ist bei ihm § 8b KStG anzuwenden, dh das ihm zuzurechnende (idR zu hohe) Organeinkommen ist um die nach § 8b Abs 1 bzw 2 KStG stfreien inl oder ausl Dividendenerträge bzw Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu kürzen. Auf der Ebene des OT ist auch darüber zu entscheiden, ob für das dem OT zugerechne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.2 Fiktive Verschmelzung auf eine Körperschaft

Tz. 150 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Anwendung des § 11 UmwStG bei der optierenden Gesellschaft als Überträgerin bedeutet: Erstellung einer stlichen Übertragungs-Bil auf den stlichen Übertragungsstichtag. Regelansatz des übergegangenen Vermögens mit dem gW (s § 11 Abs 1 UmwStG). Auf Antrag ist ein Bw- oder Zwischenwertansatz möglich, soweit die die entspr Voraussetzungen vorl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Umwandlung der optierenden Gesellschaft in eine Körperschaft (§ 1a Abs 4 S 7 KStG)

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wird die optierende Gesellschaft während des Optionszeitraums in eine Kö iSd UmwStG umgewandelt (zB durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel), ist nicht erst von einer Umw einer Kö auf eine Pers-Ges nach § 9 iVm §§ 3ff UmwStG und anschließend von einer Umw einer Pers-Ges in eine Kö nach § 20 UmwStG auszugehen, sondern es ist, unabhäng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerbereite Körperschaften

5.2.1 Regelungsinhalt Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Rechtsfähige Körperschaften

5.3.1.1 Grundsatz Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Rechtspersönlichkeit – und damit die Rechtsfähigkeit – einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Reg bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KStPflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Körperschaften als Organträger

2.2.4.1 Allgemeines Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Abzug von Zuwendungen an Körperschaften, die die Kultur fördern

Tz. 127 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Sonderstellung nimmt die Förderung der Kultur ein, die sowohl den Zwecken zugeordnet werden kann, bei deren Förderung Spenden und Mitgliedsbeiträge abzb sind (s § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 AO), als auch den Zwecken, bei deren Förderung nur Spenden abgezogen werden können (s § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG). 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Rechtsfähige Körperschaften

5.2.1.1 Grundsatz Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei rechtsfähigen Kö (mit eigener Rechtspersönlichkeit) beginnt die StPflicht spätestens mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit (s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 468 und v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991 sowie v 24.01.2017, BStBl II 2017, 1071; s R 1.1 Abs. 4 KStR). Das ist bei Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Körperschaften mit Auslandsbezug

2.1.2.1 Früheres Recht: Doppelte Inlandsanbindung Tz. 96 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG aF war nur eine Kap-Ges, die sowohl ihre Geschäftsleitung als auch ihren statutarischen Sitz im Inl hat (sog doppelte Inl-Anbindung ), eine taugliche OG. Damit regelte § 14 Abs 1 S 1 KStG für die OG strengere Ansässigkeitsvoraussetzungen als für den OT, bei dem nach § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG)

3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Abgeltung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Diese Regelung umfasst die in § 2 KStG aufgeführten beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Entspr § 2 KStG wird im Folgenden unterschieden zwischen KSt-Subjekten, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben (s § 2 Nr 1 KStG) und sonstigen KSt-Subjekten, die nicht unbeschr stpfl sind, mit ihren st-abzugspflichtigen inl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besonderheiten bei Übertragungen unter Berührung von Körperschaften (§ 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG) – Missbrauchsverhinderung

Schrifttum: van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 – IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.6 Spendenabzug bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbegünstigter Körperschaften

Tz. 248 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Spenden, die st-befreite Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 5, 7, 9, 16, 19, 22 oder 23 KStG aus dem Einkommen ihres wG leisten, sind – wie bei anderen in vollem Umfang stpfl Kö – iRd Einkommensermittlung abzb. Spenden, die eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö aus dem stpfl Einkommen ihrer wG anderen begünstigten Empfängern zuwendet, sind auch dann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Im Inland nicht steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen aus dem EU-/EWR-Ausland als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG)

Tz. 141 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter die Vorschrift des § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c KStG fallen Zuwendungen an solche Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen, die in den genannten Staaten belegen sind und im Inl weder der unbeschr noch der beschr StPflicht unterliegen. Bei diesen Kö ist – ungeachtet einer ggf im Ansässigkeitsstaat zuerkannten Gemeinnützigkeit – zu pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 116 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ebenso wie bei rechtsfähigen Kö endet die unbeschr KStPflicht bei Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und Vermögensmassen, wenn die geschäftliche (werbende) Tätigkeit endgültig eingestellt und das Vermögen verteilt ist. Das gilt entspr auch für BgA. Die unbeschr KStPflicht endet darüber hinaus, wenn das entspr St-Su...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 111 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts beginnt die KStPflicht mit dem Errichtungsakt. Das kann zB der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Verabschiedung einer Satzung, die nach außen erkennbare Beteiligung am wirtsch Verkehr, bei Stiftungen der Vol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.34 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Abgeltung bei steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 32 Abs 1 Nr 1 KStG)

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 32 Abs 1 Nr 1 KStG betrifft nur die nach § 5 Abs 1 KStG grds st-befreiten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Von Bedeutung ist dies nur für unbeschr oder nach § 2 Nr 2 KStG beschr stpfl (s § 2 KStG Tz 210) Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen (s § 5 Abs 2 Nr 2 KStG; zu ausl KSt-Subjekten s Tz 16a; ebenso Anissimov in Lademan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Warum werden Körperschaften besteuert?

Tz. 2 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Betrachtet man die KSt als ESt verselbständigter Pers-Gemeinschaften, stellt sich die Frage, ob es zwingend ist, diese eigenständigen Gebilde zu besteuern, oder ob nicht ein Durchgriff – mit der Folge der Besteuerung der Eink bei den Beteiligten selbst – zweckmäßiger wäre. Das BVerfG hat hierzu (s Urt des BVerfG v 24.01.1962, BVerfGE 13/331) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Veräußerung (Fiktion) bei Körperschaften wegen Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts an den Anteilen (§ 12 Abs 1 KStG)

Tz. 28b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei einer einbringenden Kö stellt sich die Frage, ob die fiktive Veräußerung hinsichtlich der im BV der Kö befindlichen sperrfristverhafteten Anteile iSd § 12 Abs 1 S 1 KStG eine schädliche Verfügung gem § 22 Abs 1 S 1 UmwStG darstellt. Diese Frage kann nicht bloß unter Hinw auf die fehlenden Tatbestandsmerkmale einer tats Veräußerung (s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Sonderausweis bei ausländischen Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auch in einem ausl EU-/EWR-Staat unbeschr stpfl Kö können bei Vorliegen der in § 27 Abs 8 KStG genannten Voraussetzungen eine Einlagenrückgewähr erbringen, wobei für die Ermittlung der stfreien Einlagenrückgewähr § 27 Abs 1–6 und die §§ 28, 29 KStG entspr anzuwenden sind (dazu ausführlich s § 27 KStG Tz 262ff). Bei diesen EU-/EWR-ausl Kö ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Beherrschender Einfluss gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Rz. 522 [Autor/Stand] Beherrschender Einfluss – Definition. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird das Nahestehen einer Person gegenüber dem Stpfl. dadurch begründet, dass sie auf den Stpfl. unmittelbar oder mittelbar einen b...mehr