Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Ausländische Gesellschaft

... mit einer ausländischen Gesellschaft ... Rz. 27 [Autor/Stand] Für den Begriff der "ausländischen Gesellschaft" ist die Legaldefinition in § 7 Abs. 1 maßgebend, ohne dass es auf die Eigenschaft einer Zwischengesellschaft ankommen könnte.[2] Danach muss es sich um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des KStG handeln, die weder Geschäftsleitung no...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 bleibt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.8 Erfassung von Zwischeneinkünften (§ 15 Abs. 9 AStG)

Rz. 85 Absatz 9 zielt auf die Umgehung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer Stiftung ab. Die Vorschrift erweitert daher den Umfang der Einkünfte, die dem Zurechnungsadressat zugerechnet werden, um die Einkünfte, die bei der ausländischen Stiftung als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen sind. Rz. 86 Erläuterung: Die natürliche Person (a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführung zwischen zwei Betriebsvermögen eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 1561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) eines Einzel-WG aus einem BV in ein anderes BV desselben StPfl. Diese Überführung hat zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (s Rn 1565ff). Eine Änderung der Rechtslage hat sich durch die Gesetzesentwicklung seit 01.01.1999 (s ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.2 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 143 In § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG werden Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt. Dies sind insbesondere Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an einer GmbH, an Genossenschaften sowie an optierenden Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Norminhalt, Begriffliches, Bedeutung

Rn. 1510 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) von einzelnen WG von einem BV in ein anderes BV. Unter der Voraussetzung, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, kann die Überführung zu Buchwerten und damit steuerneutral erfolgen. In diesem Zusammenhang ist § 4 Abs 1 S 4 EStG entsprechend anzuwenden. Nach dieser ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Veräußerung der Anteile als Auslöser für den Einbringungsgewinn I

Tz. 98b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dass die Veräußerung der erhaltenen (sperrfristverhafteten) Anteile iSd § 22 Abs 1 UmwStG – unabhängig von der Pers des AE – zu einem rückwirkenden Einbringungsgewinn I führt, ergibt sich (nur) aus § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (und nicht aus der [Sonder-]Regelung des § 22 Abs 4 UmwStG; hA, s Tz 94a). Folglich entsteht ein Einbringungsgewinn I auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 1 KStG wird im Fall der Herabsetzung des Nennkap und bei Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zum Schluss des vorangegangenen Wj gemindert. Ein übersteigender Betrag ist dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben, soweit die Einlage in das Nennkap geleistet ist. Die Rechtsfolgen des § 28 Abs 2 S 1 KStG treten sowohl be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 "… soweit die Einlage in das Nennkapital geleistet ist"

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 1 Hs 2 KStG ist ein übersteigender Betrag dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben, "soweit die Einlage in das Nennkap geleistet ist". Dieser Satzteil soll das Entstehen "virtueller" Zugänge beim stlichen Einlagekonto in Fällen verhindern, in denen das Nennkap in dem Zeitpunkt der Kap-Herabsetzung noch nicht voll eingezahlt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Verringerung des Sonderausweises zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs

Tz. 71 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 2 S 1 KStG schreibt eine Minderung des "zum Schluss des (der Kap-Herabsetzung, Auflösung bzw Umw) vorangegangenen Wj" festgestellten Sonderausweises vor und regelt damit die Bezugsgröße. Der zum Schluss des Vorjahrs gesondert festgestellte Sonderausweis stellt die Obergrenze dar, bis zu der sich bei einer Nennkap-Herabsetzung der So...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)

Rz. 60 Der Einkünftebezieher muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. es muss entweder eine natürliche Person (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 oder 9 AO) oder ein Körperschaftsteuersubjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (i. V. m. § 10 oder 11 AO) vorliegen. Auf die Höhe der Beteiligung an einer die Betriebsstätte vermittelnden Personengesellschaft kommt es nicht an. Unerheblich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Die steuerliche Behandlung der Nennkapital-Rückzahlung (§ 28 Abs 2 S 2–4 KStG)

6.3.1 Allgemeines Tz. 76 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nennkap (dazu gehört auch das aus der Umw von Einlagen entstandene Nennkap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.3 Substanzielle Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2)

Rz. 283 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG stehen einer Inanspruchnahme der Rückkehrregel – anteilig – auch die sog. substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr entgegen. Eine solche substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr ist gegeben, wenn der Wert solcher Leistungen der Kapitalgesellschaft insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. § 6 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 2 UmwStG)

Tz. 99 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der durch eine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb der gW erworbenen Anteile (oder die Erfüllung von Veräußerungsersatztatbeständen) durch die stbefreite Kö innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist löst nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG einen nachträglichen und stpfl (s Tz 59) Einbringungsgewinn I aus (zur stlichen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Regelungsinhalt

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG ist, w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.2 EStG

Rz. 8 Die einkommensteuerliche Erfassung durch das EStG erfolgt subsidiär zu der des AStG, dies folgt aus § 15 Abs. 11 AStG, der den Vorrang der Zurechnungsbesteuerung anordnet. Unterbleibt diese, kommen einkommensteuerlich § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 sowie § 22 Nr. 1 und Nr. 3 EStG in Betracht: Grundsätzlich stellen Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung an einen Destinatär...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Der Bestand des Einlagekontos reicht zur Finanzierung der Nennkapitalrückzahlung nicht aus (§ 28 Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 90 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Fall, dass der positive Bestand des stlichen Einlagekontos für den Abzug nach § 28 Abs 2 S 3 KStG nicht ausreicht, regelt der durch das SEStEG eingefügte § 28 Abs 2 S 4 KStG, dass der übersteigende Teil der Nennkap-Rückzahlung ebenfalls als GA gilt, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Im Ergebnis muss der AE in die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.1 Anrechnungsmethode

Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmittelbar nach 34 c Abs. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Veräußerung der Anteile als Auslöser für den Einbringungsgewinn I

Tz. 94a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dass die Veräußerung der erhaltenen (sperrfristverhafteten) Anteile iSd § 22 Abs 1 UmwStG – unabhängig von der Pers des AE – zu einem rückwirkenden Einbringungsgewinn I führt, ergibt sich (nur) aus § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (und nicht aus der [Sonder-]Regelung des § 22 Abs 4 UmwStG; ebenso die hA, s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 54...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Rz. 30 [Autor/Stand] Bedeutung für die Kapitalertragsteuer. § 1 setzt eine Minderung von Einkünften voraus, die zu korrigieren die Rechtsfolge der Vorschrift ist. Außerdem müssen die geminderten Einkünfte solche aus Geschäftsbeziehungen zum Ausland sein. Einem Gesellschaftsverhältnis fehlt jedoch die Eignung, eine solche Geschäftsbeziehung zu sein.[2] Die vGA fließt im Übrig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I.d.F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginnt....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.5 Anwendungsbeispiele

Rz. 543 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, Kürzung der Dividende gemäß § 9 Nr. 7 GewStG Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 "... soweit der Sonderausweis zu mindern ist"

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Dieser Satzteil des § 28 Abs 2 S 2 KStG hängt mit § 28 Abs 2 S 1 KStG zusammen, wonach bei jeder Kap-Herabsetzung oder Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zu mindern ist (wegen Einzelheiten s Tz 64ff).mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft

Rz. 116 Betreffend Gesellschaften i. S. d. REIT-Gesetzes werden Einkünfte aus entsprechenden Gesellschaften als solche mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert, was zuvor bereits durch § 7 Abs. 8 AStG a. F. erfolgte.[1] Gem. § 13 Abs. 3 AStG gehören zu den Einkünften mit Kapitalanlagecharakter auch die Einkünfte aus einer Gesellschaft i. S. d. § 16 des REIT-Gesetzes [2] in der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Keine Steuerbescheinigung

Tz. 92 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl die in § 28 Abs 2 KStG geregelten auf der Ebene der Kö auftretenden "Sachverhalte" unmittelbare rechtliche Folgen für die Besteuerung der AE haben, sieht § 28 KStG die Erteilung einer St-Besch, aus der sich die Finanzierung der Auskehrung aus dem Sonderausweis ergibt, nicht vor. Eine St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG kommt nicht in Betrac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.1 Hintergrund

Rz. 256 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG entfällt die Wegzugssteuer nicht, soweit einer der 3 aufgelisteten Ausschlussgründe eingetreten ist. Zielsetzung der Ausschlusstatbestände ist einerseits die Vermeidung von Gestaltungen im Rahmen vorübergehender Wegzüge[1], andererseits die Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts in einem vor dem Wegzug bestehenden Umfang. Für die Pr...mehr

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zfs 09/2024, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Bekl. dem Kl. als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Mutter auf von ihm per E-Mail und Telefax eingereichte Anträge Behandlungskosten zu erstatten hat. Die Bekl. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihrer Satzung Fürsorgepflichten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und bei Maßnahmen zur Früherkennung von Kra...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.2 Erklärungspflichtiger

Rz. 739 Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung trifft gem. dem Wortlaut des § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der... Steuerpflichtigen") grundsätzlich jeden an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 oder § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Dies folgt aus der Streichung des Zusatzes "unbesc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.1 Überblick

Rz. 491 § 7 Abs. 5 AStG befasst sich mit dem Rangverhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Investmentsteuergesetz. Nach dem Trennungsprinzip erfolgt bei Gesellschaftern einer Körperschaft eine Besteuerung erst bei Ausschüttung. Für Investmentfonds bestehen diesbezüglich Ausnahmen, wonach auch thesaurierte Gewinne in Form von Vorabpauschalen bzw. ausschüttungsg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2 Unternehmensstiftungen (§ 15 Abs. 3 AStG)

Rz. 59 Absatz 3 erweitert den Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 AStG. Als Unternehmensstiftungen gelten ausländische Stiftungen, wenn entweder ein Unternehmensbezug bei einer natürlichen Person besteht oder eine Körperschaft eine ausländische Stiftung gründet und jeweils zusätzlich ein bestimmter Personenkreis bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt ist. Während die unbeschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.2 § 7 Abs. 4 S. 1 AStG

Rz. 461 Ergänzend zu § 7 Abs. 3 AStG gelten Personen als dem Stpfl. nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. Rz. 462 Unbeschadet § 7 Abs. 4 findet unbeschadet des § 7 Abs. 3 AStG (nahestehende Person) Anwendung. Hierdurch wird angezeigt, dass § 7 Abs. 4 den Abs. 3 AStG nicht verdrängt, sondern grundsätzlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.4 Steueranrechnung (§ 15 Abs. 5 AStG)

Rz. 67 Die Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte auf Ebene der ausländischen Familienstiftung sowie des inländischen Stifters bzw. Bezugs- sowie Anfallsberechtigten erfolgt durch Anrechnung der entsprechenden Steuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.[1] Aus dem Verweis auf den § 34c Abs. 1 und den § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG folgt ein eingeschränktes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Rn. 1720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung von einzelnen WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes ist nicht ausdrücklich in § 6 Abs 5 S 3 EStG geregelt. Sie erfüllt keinen der in den Nr 1–3 genannten Übertragungstatbestände. Eine entsprechende Regelung war im Bericht des BMF als Grundlage zum UntStFG enthalten, ist jedoch im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Rückzahlung des Nennkapitals

Tz. 79 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 2 S 2 KStG betrifft nur die ordentliche Kap-Herabsetzung mit Auskehrung an die AE sowie die Nennkap-Rückgewähr iRd Liquidation der Kö. Die vereinfachte Kap-Herabsetzung und die Umw einer Kö sind nicht mit einer Auskehrung an die AE verbunden. 6.3.2.1 "... soweit der Sonderausweis zu mindern ist" Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Diese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO) (1) In den Fällen der Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nur der Ge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 28.7 [Autor/Stand] Ebene des Gesellschafters (Muttergesellschaft). Bei dem im Inland ansässigen Gesellschafter (inländische Muttergesellschaft) sind die Anschaffungskosten der Beteiligung an der ausländischen Tochtergesellschaft um den Teilwert der verdeckten Einlage zu erhöhen. Die verdeckte Einlage führt infolgedessen zu einer Gewinnrealisierung auf Ebene der Mutterges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 "... gilt ... als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt"

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 2 Hs 1 KStG gilt die Nennkap-Rückzahlung, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als GA, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Das gilt für Auskehrungen anlässlich der Auflösung der Kö gleichermaßen wie für die Nennkap-Herabsetzung (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, Rn 13, 14). Der Zuflusszeitpun...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr