Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.1 Zuwendungen an inländische Kirchen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a ErbStG)

Rz. 82 Zuwendungen an inländische Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts oder inländische jüdische Kultusgemeinden sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a ErbStG ohne weitere Einschränkung steuerfrei. Als inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten die Evangelische Kirche in Deutschland, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, die Eva...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.19 Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG)

Rz. 90 § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG befreit als Auffangvorschrift zu § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu einem dieser bestimmten Zwecke gesichert ist.[1] Die Vorschrift begünstigt nicht einen bestimmten Empfängerkreis, sondern die Verfolgung eines bestimmten steuer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.17 Zuwendungen an Gebietskörperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG)

Rz. 80 § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG enthält für Zuwendungen an den Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder einen inländischen Gemeindeverband (z. B. Bezirk) unabhängig vom Zweck bzw. der Art und Höhe der Zuwendung eine persönliche Steuerbefreiung. Erfasst sind Zuwendungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen, also insbesondere auch Erwerbe des Fiskus als gese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.21 Leistungen an Personen in Ansehung der Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG)

Rz. 95 § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG wurde durch das Gesetz vom 16.7.2021[1] mit Wirkung vom 23.7.2021 eingeführt. Die Vorschrift stellt Entschädigungsleistungen an Missbrauchsopfer von Religionsgemeinschaften etc. steuerfrei. Die Neuregelung ist hinsichtlich der leistenden Einrichtungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 19 S. 1 ErbStG ausdrücklich weit gefasst. Es sollen sämtliche Leist...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.3 Gutschrift auf Zeitwertkonto

Die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto führt bei einem Geschäftsführer einer Körperschaft zum Zufluss von Arbeitslohn.[1] Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zugunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabe...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / I. Körperschaft- und Gewerbesteuer

Sie ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG von der Körperschaftsteuer und gem. § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gem. § 14 AO unterhält.[34] In diesem Fall ist die gGmbH aus Wettbewerbsgründen partiell steuerpflichtig, wenn es sich nicht um einen Zweckbetrieb i.S.d. §§ 65 ff. AO handelt.[35] Die darauf entfallen...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / VI. Steuerliche Folgen eines Wegfalls der Gemeinnützigkeit

Sowohl die formelle als auch die materielle Satzungsmäßigkeit müssen für die Befreiung von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer während des gesamten Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraums, bei den übrigen Steuern im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, gewährleistet sein, §§ 59, 60 Abs. 2, 63 Abs. 2 AO.[59] Ein Verstoß gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen hat ...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Verfügungsberechtigte Behörde

Rz. 494 Regresszuständig sind solche Behörden, denen Entscheidungskompetenz für die zivilrechtliche Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zukommt, und zwar unter Beachtung behördlicher Zuständigkeitsverteilung.[481] Rz. 495 Hat der Leistungsträger die Durchführung seiner Leistungsaufgaben einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen, ist allein die Kenntnis ...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Schädlichkeit eines wirtschaftlichen Geschäfts- oder’Zweckbetriebs?

Fraglich ist, ob das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO) oder eines Zweckbetriebs (§ 65 AO) ganz oder teilweise einen Entfall der Steuerbefreiung zur Folge hat.[44] Die Finanzverwaltung ist der dahingehenden Auffassung der Rechtsprechung nicht gefolgt[45] und hat eine mildere Regelung getroffen.[46] Danach wird die Steuerbefreiung nicht dadurch ausg...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. § 61 Abs. 3 AO bzw. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO

Alternativ kommt eine Nachversteuerung aufgrund von Verstößen gegen den Grundsatz der Vermögensbindung in Betracht. Nach § 61 Abs. 3 S. 1 AO gilt die Vermögensbindung als von Anfang an nicht ausreichend, wenn die Bestimmungen über die Vermögensbindung nachträglich in einer Weise geändert werden, dass sie den Anforderungen der AO nicht mehr entsprechen oder die tatsächliche Ge...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der’gGmbH

Darüber hinaus muss auch die tatsächliche Geschäftsführung der gGmbH gem. § 63 Abs. 1 AO ausschließlich und unmittelbar auf die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[23] Sie muss sämtliche Vorgaben der §§ 51 ff. AO einhalten, was regelmäßig dur...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 3. Sonderfall: Zuwendungen von Gesellschaftern an die gGmbH

Besonderheiten gelten für Zuwendungen von Gesellschaftern an die gGmbH. Diese stellen regelmäßig keine schenkungsteuerbaren freigiebigen Zuwendungen an die Körperschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar,[51] sodass es eines Rückgriffs auf § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG nicht bedarf. So geht der BFH[52] in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Zuwendung des Gesellsc...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 1. § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG entfällt die Befreiung von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützige Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung entfallen und das Vermögen der Körperschaft nicht begünstigten Zwecken zugeführt wird. Rechtsgrundlage für die Nachversteu...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / VII. Erwerb von Anteilen an einer gGmbH

Eine genauere Betrachtung erfordert zudem der Erwerb von Anteilen an einer gGmbH. Ist der Anteilserwerber eine natürliche Person bzw. eine nichtgemeinnützige Körperschaft, ist mangels einschlägiger Steuerbefreiung die Bereicherung des Erwerbers zu ermitteln, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Anteile an Kapitalgesellschaften sind – sofern sie nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen – mit de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 29 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter gelten auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Diese Einrichtungen sind gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Mit "Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts" ist der Status der Körperschaften des öffent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Institutionen

Rz. 335 Auch Interessenverbände und ähnliche Körperschaften können weiterführende Informationen bieten, so z.B.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sozialversicherung (SVT)

Rz. 199 Die deutsche Sozialversicherung (§ 4 SGB I) ist ein gesetzliches als Solidargemeinschaft ausgeprägtes Versicherungssystem. Es bietet als Teil der sozialen Sicherung finanziellen Schutz vor Lebensrisiken und deren Folgen (wie Alter, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall). Die (weitgehend verpflichtend) zu versichernd...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 1. Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist zunächst, dass es sich um eine freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 ErbStG handelt. Es darf insbesondere kein Gegenleistungsverhältnis wie beispielsweise beim Sponsoring bestehen.[41] Die Steuerbefreiung gilt nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nur für Zuwendungen an inländische Körperschaften des privaten Rechts. Eine Beschränkung ...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Rentenversicherung

Rz. 922 Die jeweiligen RVT (früher DRV Bund, LVA, …) sind rechtlich selbstständige Körperschaften – und nicht Teil der DRV Bund als Zentralbehörde. Findet ein Wechsel von einem RVT zu einem anderen statt, handelt es sich um einen Fall der Rechtsnachfolge. Rz. 923 Der jeweiligen Nachfolger hat eigene Schritte zur Sicherung der Forderung gegen Verjährung zu unternehmen (Rdn 480...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 6 Frist für den Erlass bestimmter Prüfungsanordnungen und Auswirkungen auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 5)

Rz. 53 § 197 Abs. 5 ist durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2025 in das Gesetz eingefügt worden und ist nach Art. 97 Abs. 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit zum selben Zeitpunkt und mit dem selben zeitlichen Anwendungsbereich eingefügten § 1...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 350 Soweit Einbringender eine Körperschaft ist, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Aufhebung des § 10 UmwStG (Abs. 6)

Rz. 63 § 10 UmwStG [1] regelte seit Inkrafttreten des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[2] auf der Ebene der übertragenden Körperschaft lediglich die Abwicklung noch bestehender Bestände an EK 02 im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person. Da das Vermögen der übertragenden Körperschaft im Fall der Verschmel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.8 Gemeinnützigkeitsrecht

Rz. 152d Wird über das Vermögen einer nach ihrer Satzung als gemeinnützig anerkannten Körperschaft (§§ 51ff. AO) ein Insolvenzverfahren eröffnet, endet mit dieser Eröffnung die Körperschaftsteuerbefreiung.[1] Der Grund liegt darin, dass mit der Eröffnung eines solchen Verfahrens der Zweck der Körperschaft sich ändert. Während zuvor nach der Satzung die Allgemeinheit oder zum...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.3 Einbringung "durch" eine hybride EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 374 Ist eine ausländische einbringende Gesellschaft als steuerlich transparent anzusehen, dann ist nach § 20 Abs. 8 UmwStG die ausländische Steuer, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats erhoben worden wäre, wenn die einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebstätte zuzurechnenden eingebrachten Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert veräußert worden wären, auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.1 EU/EWR-Ausgangsrechtsträger (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a UmwStG)

Rz. 28 Ausgangsrechtsträger kann nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a aa) i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG (s. zu § 1 Abs. 2 UmwStG Rz. 20) eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staats, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet, gegründete Gesellschaft i. S. d. Art. 54 AEUV oder des Art. 34 des Abkommens über den EWR sein. Dazu gehö...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21 Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs des 2. bis 5. Teils des UmwStG durch Aufhebung des § 1 Abs. 2 UmwStG (Abs. 18)

Rz. 106 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021 (sog. KöMoG)[1] wurde § 1 Abs. 2 UmwStG aufgehoben und § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG ohne inhaltliche Änderung angepasst. Damit wurde die Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereichs nur des 2. bis 5 Teils ("Umwandlungsteil") des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften aufgehoben, sodass nach der Ne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 174 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder eine Körperschaft ist, ist der Ausgangsrechtsträger unstreitig zugleich auch Einbringender. Mithin werden dem Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 175 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, werden die neuen Anteile ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 19 Ausweitung der Verlustausgleichsbeschränkung durch Einfügung des § 2 Abs. 5 UmwStG und Folgeanpassungen in § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 16)

Rz. 102 § 2 Abs. 5 UmwStG (s. § 2 Rz. 182ff.) wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] eingefügt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.7 KSt in der Insolvenz

Rz. 96 Für die KSt gelten die Vorschriften des EStG für die Ermittlung des Einkommens, die Veranlagung und die Entrichtung der Steuer nach § 8 KStG entsprechend. Die obigen Ausführungen zur ESt gelten deshalb für die KSt analog.[1] Die KSt ist je nach dem Zeitpunkt ihres Begründetseins Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit. Zur Aufrechnung mit dem Körperschaftsteuergu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 15 Keine Anwendungsregelung für die Neufassung des § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG

Rz. 94 In seiner ursprünglichen Fassung stellte § 24 Abs. 5 S. 1 UmwStG zur Festlegung seines Anwendungsbereichs darauf ab, dass "der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person" ist. Streitig war hierbei, ob Kapitalgesellschaften, die zwar grundsätzlich zu den durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Personen gehören, aber im Fall einer Anteilsveräußerung gem. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.9 Ausschluss der Verlustnutzung für negative Einkünfte und noch nicht realisierte stille Lasten des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5)

Rz. 412f Durch den Verweis auf § 2 Abs. 5 werden negative Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum und auf der Ebene des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum entstandene, aber noch nicht realisierte Wertverluste von dem Ausgleich und der Verrechnung mit positiven Einkünften der übernehmenden Gesellschaft ausgeschlossen. Diese Verschärfung kann auch nicht durch di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 11 Keine zeitliche Anwendungsregelung für die Neufassung des § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG

Rz. 80 In seiner ursprünglichen Fassung stellte der § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG zur Festlegung seines Anwendungsbereichs darauf ab, dass "der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person" ist. Streitig war hierbei, ob Kapitalgesellschaften, die zwar grundsätzlich zu den durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Personen gehören, aber im Fall einer Anteilsveräußerung ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 8b KStG stellt auf der Ebene der Körperschaft Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften sowie Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an diesen Körperschaften steuerfrei. Damit wird eine Mehrfachbesteuerung vermieden, wenn Ausschüttungen und Vermögensmehrungen über mehrere Beteiligungsebenen durchgeleitet werden. Erst wenn der Ge...mehr

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Beteiligung an anderen Körperschaften

Zusammenfassung Überblick Die Vorschrift des § 8b KStG stellt auf der Ebene der Körperschaft Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften sowie Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an diesen Körperschaften steuerfrei. Damit wird eine Mehrfachbesteuerung vermieden, wenn Ausschüttungen und Vermögensmehrungen über mehrere Beteiligungsebenen durchgeleitet werden. E...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.1 Kürzung gem. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG

Befindet sich die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in einem gewerblichen Betriebsvermögen, so sind die Dividendenerträge Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn aus Gewerbebetrieb. § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG sollen in diesen Fällen eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermeiden (Besteuerung des ausgeschütteten Gewinns bei der Kapitalgesellschaft und Besteuerung de...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr