Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik, Begriffsbildung

„2. ... Wirtschaftstätigkeit ... Rz. 245 [Autor/Stand] Wirtschaftstätigkeit ist Grundvoraussetzung für sachliche Entlastungsberechtigung. Nach der Regelungssystematik (vgl. Rz. 238) ist die Grundvoraussetzung für eine sachliche Entlastungsberechtigung, dass die Körperschaft überhaupt dem Grunde nach eine Wirtschaftstätigkeit ausübt. Erst anschließend stellt sich zusätzlich di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Rechtsfolge

4.5.3.1 Allgemeines Tz. 195 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 2 EStG iVm § 8a Abs 2 und 3 KStG (ggf Anwendung der Zinsschranken-Grundregel) treten uE bei der übergeordneten Kö ein. Denn ansonsten gäbe es für die entspr Anwendung des § 8a Abs 3 KStG kaum einen Anwendungsbereich (s Tz 196). Für die Prüfung der 10 %-Relation ist auf die Zinsaufwendungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.5 Gewährung einer Steuerbefreiung

Tz. 339 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Gewährung einer StBefreiung iSd § 5 KStG führt weder zum Ausschluss noch zur Beschränkung des dt Besteuerungsrechts iSd § 12 Abs 1 KStG (s Tz 61 und s Tz 310).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.4 Ausscheiden aus der betrieblichen Sphäre

Tz. 338 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Eine unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG kann wegen § 8 Abs 2 KStG keine außerbetriebliche Sphäre besitzen (grds s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 1997, 190). Daher können bei diesen Kö auch keine WG aus der betrieblichen in die außerbetriebliche Sphäre ausscheiden. Sofern andere Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 332 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Ein Ausschluss des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG setzt voraus, dass ein (ggf auch eingeschr) dt Besteuerungsrecht an dem betrieblichen WG bestanden hat und dieses in vollem Umfang entfällt (Wegfall des Besteuerungsrechts). In den übrigen Fällen kann es sich, sofern ein der Höhe oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.3 Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 350 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für den Wechsel von der unbeschr zur beschr StPflicht gelten die Ausführungen zu s Tz 349 entspr. Dh der Wechsel führt zu einem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts, soweit die WG der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse einer BetrSt im Ausl zuzurechnen sind. Hinsichtlich der im Inl belegenen BetrSt tritt keine Beschränkung des dt Beste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 200 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 KStG nennt für konzernzugehörige Kö (dazu s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Anwendung der Escapeklausel, dass die von irgendeiner konzernzugehörigen Gesellschaft an nicht konzernzugehörige wes beteiligte AE (oder an diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an Dritte, die auf die genannten AE bzw auf die nahe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.3 Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode aufgrund DBA-Aktivitätsklausel oder § 20 Abs 2 AStG

Tz. 337 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Wechsel von der Anrechnungs- zur Freistellungsmethode aufgrund einer DBA-Aktivitätsklausel sowie der Wechsel von einer passiven zur aktiven Tätigkeit nach § 20 Abs 2 AStG führen ebenfalls zum Ausschluss des dt Besteuerungsrechts (s Frotscher in F/D, § 12 KStG Rn 34). Anders als in den Fällen der Überführung von WG in eine ausl DBA-Freis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.2 Abschluss eines DBA

Tz. 335 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 1 KStG ist uE auch die sog passive Entstrickung erfasst (s Tz 304). Der Abschluss eines DBA (bzw dessen erstmalige Anwendung) führt zum Ausschluss des dt Besteuerungsrechts, soweit als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellung der Eink vereinbart ist. Zur bisherigen Rspr des BFH insoweit s Tz 205. Tz. 336 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 191 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 und 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a Abs 2 und 3 KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an AE der Kö zahlt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG

Tz. 198 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % des Nettozinsa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.4 Überführung von Wirtschaftgütern ins ausländische Stammhaus

Tz. 351 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Überführung eines WG aus der inl BetrSt in das ausl Stammhaus führt infolge der Rspr des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie (s Tz 226ff) uE zur Beschränkung des dt Besteuerungsrechts, da die bis zur Überführung entstandenen stillen Reserven weiterhin der beschr StPflicht unterliegen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] StMBG vom 21.12.1993. [2] § 50 d Abs. 3 EStG war ursprünglich § 50 d Abs. 1 a EStG. Der Buchstabe "a" verdeutlich dabei, dass die Regelung erst nachträglich in § 50 d EStG aufgenommen worden ist. Historisch erklärt sie sich allein aus dem Umstand, dass nach der sog. "Monaco"-Entscheidung des BFH [3] die allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift des § 42 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2 Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 349 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Infolge der Subjektbezogenheit des § 12 Abs 1 KStG (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse; hierzu s auch Tz 317) kommt es stlich immer dann zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts, wenn die unbeschr oder beschr KStPflicht endet. Zu einer Beendigung der unbeschr StPflicht kommt es bei Verlegung des Sitzes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Überwiegen der steuerbegünstigten Nutzung

Rz. 61 [Autor/Stand] Dient ein Steuergegenstand sowohl steuerbegünstigten Zwecken als auch anderen Zwecken, ohne dass eine räumliche Abgrenzung für die verschiedenen Zwecke möglich ist, so ist der Steuergegenstand gem. § 8 Abs. 2 GrStG nur befreit, wenn die steuerbegünstigten Zwecke überwiegen. Ein Überwiegen i.S.d. § 8 Abs. 2 GrStG bedeutet einen Anteil von größer als 50 %....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 340 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Neben dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts sieht § 12 Abs 1 KStG auch bei Beschränkung des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG einen Entstrickungstatbestand vor. Auffallend an diesem Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG ist, dass es anders als in § 6 Abs 3 S 1 u Abs 5 S 1 EStG sowie der Rsp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) 50d Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. ("Verbot der Merkmalsübertragung")

Rz. 356 [Autor/Stand] § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG. Die Vorgängerfassungen des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. JStG 2007/BeitrRLUmsG enthielten (als Nichtanwendungsgesetz gegen die sog. Hilversum-II- Entscheidung[2] des BFH) das sog. „Verbot der Merkmalsübertragung”, wonach für die Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG ausschließlich die Verhältnisse der ausländischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.1 Allgemeines

Tz. 195 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 2 EStG iVm § 8a Abs 2 und 3 KStG (ggf Anwendung der Zinsschranken-Grundregel) treten uE bei der übergeordneten Kö ein. Denn ansonsten gäbe es für die entspr Anwendung des § 8a Abs 3 KStG kaum einen Anwendungsbereich (s Tz 196). Für die Prüfung der 10 %-Relation ist auf die Zinsaufwendungen und damit die Verh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.6 Einfluss von Rückfallklauseln

Tz. 355 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es ist uE derzeit nicht klar, welchen Einfluss bilaterale (s zB Art 12 Abs 1 DBA-Südafrika oder Änderungsprotokoll v 01.06.2006 zum DBA-USA 1989 zu Art 23 Abs 4 Buchst b) oder unilaterale Rückfallklauseln (s § 50 d Abs 8 und 9 EStG) auf die Prüfung einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts haben. Tz. 356 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Anwen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Sonderfall: (Konzern-)Finanzierungsgesellschaften

Rz. 472 [Autor/Stand] Begriff. Als Finanzierungsgesellschaften sollen hier solche verstanden werden, die innerhalb eines Konzerns zur kosteneffizienten Finanzierung des Konzernverbunds gebündelt und zentral die Finanzierungsfunktion für die (operativen) Einheiten des Konzerns übernehmen. Dazu können z.B. die zentralisierte (externe) Fremdkapitalaufnahme und Fremdkapital-Weit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Überlassung des Grundstücks aufgrund Unentbehrlichkeit als Hilfsmittel

a) Hilfsmittel zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks Rz. 91 [Autor/Stand] Für die Annahme der Unmittelbarkeit i.S.d. § 7 Satz 1 GrStG genügt es auch, dass auf dem Grundstück nur eine Hilfstätigkeit zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks ausgeübt wird, sofern dieses hierfür unentbehrlich ist.[2] Rz. 92– 110 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Kantinen- bzw. Kasinor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Tatbestand

Tz. 192 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Voraussetzung der Regelung des § 4h Abs 2 S 2 EStG ist, dass die nachgeordnete Pers-Ges eine MU-Schaft ist. Dh, die Vorschrift ist nicht auf vermögensverwaltende Pers-Ges anzuwenden (s Schmitz-Herscheidt, BB 2008, 699, 700; s Dörfler, in E/S, 3. Aufl, § 8a KStG, Rn 103 und s Mattern, in Sch/F, § 8a KStG, Rn 268). Für Letztere ergibt sich nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.5 Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des inländischen Stammhauses

Tz. 352 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Frage, ob die Überführung eines WG aus einem inl Stammhaus in eine ausl Freistellungs-BetrSt einen Ausschluss oder eine Beschränkung des dt Besteuerungsrechts darstellt, wird uneinheitlich beantwortet. Der BFH setzte bisher die Überführung in eine Freistellungs-BetrSt offenbar mit dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts gleich (zur fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Einfügung eines Regelbeispiels (§ 12 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 344 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgrund der Unsicherheiten bei der Beurteilung der Reichweite der Rspr des I. Senats zur "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie" (s Tz 229f) erfolgte zur Absicherung der SEStEG-Entstrickungsregelungen ua die Einfügung eines Regelbsp in § 12 Abs 1 S 2 KStG. § 12 Abs 2 S 2 KStG erläutert klarstellend den Hauptanwendungsfall des § 12 Abs 1 S 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Beweislast

Rz. 627 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Sie betrifft die Obliegenheit eines Beteiligten, zur Meidung eines Prozessverlustes durch eigene Tätigkeit den Beweis einer streitigen Tatsache zu führen. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes gibt es im Finanzverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren grundsätzlich keine subjektive Beweislast (Beweisführungslas...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Substanztest. Nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 3 ist eine Tätigkeit keine Wirtschaftstätigkeit, soweit sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Damit wird der bisher in der Altfassung des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG enthaltene sog. Substanztest in modifizierter...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 8 Beteiligungserträge (§ 7 S. 4 GewStG)

Rz. 121 § 7 S. 4 GewStG regelt Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung von §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG sowie § 8b KStG. Bei Mitunternehmerschaften sind §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG anwendbar, soweit natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind. Soweit an Mitunternehmerschaften keine natürlichen Personen – ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Praktische Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Regelung des § 50d Abs. 3 EStG kommt in der Besteuerungspraxis eine wichtige Bedeutung zu. Bei jeder Geltendmachung eines Anspruchs auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer nach § 50a EStG, die auf die Grundlage eines DBA, § 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder § 32 Abs. 5 KStG [2]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 74 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Persönlich anwendbar ist § 50d Abs. 3 EStG auf (inländische und ausländische) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Das sind alle Rechtsträger, die (abstrakt) Körperschaftsteuersubjekt sein können (ausf. dazu Rz. 99 ff.). Auf eine unbeschränkte oder beschränkte Körperschaftsteuerpflicht kommt es nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 505 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 S 1 KStG fällt die Verlegung des Sitzes iSd § 11 AO (s § 1 KStG Tz 23ff) oder des Orts der Geschäftsleitung iSd § 10 AO (s § 1 KStG Tz 22) einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, wenn sie aufgrund der Sitzverlegung in keinem EU-/EWR-Staat mehr unbeschr stpfl ist. Nicht unter den Anwendungsb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Merkmale einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Abgrenzung des Anwendungsbereichs von IFRIC 12 kommt eine besondere Bedeutung zu. Wie oben (vgl. Tz. 2) dargestellt enthält die Interpretation keine Definition des Begriffs der Dienstleistungskonzessionsvereinbarung. Dafür stellt IFRIC 12 aber generelle Eigenschaften dar, die eine Dienstleistungskonzessionsvereinbarung im Anwendungsbereich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grund...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.1 Beteiligungsfähige Arbeitgeber

An der VBL sind als Träger der Anstalt vor allem der Bund und die Bundesländer (mit Ausnahme des Saarlands und Hamburgs) beteiligt. Auch die neuen Bundesländer sind mit Wirkung zum 1.1.1997 der VBL beigetreten. Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Mitglieder eines Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV), der der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehört, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Leistung ode... / 1 Problematik

Wird ein Gegenstand für unternehmensfremde Zwecke aus dem Unternehmensvermögen entnommen, liegt nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG ein Vorgang vor, der als Lieferung gegen Entgelt angesehen wird.[1] Praxis-Tipp Steuerbare Entnahme nur bei vorigem Vorsteuerabzug Die Steuerbarkeit einer unentgeltlichen Lieferung setzt immer einen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Gegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der Gesetzgeber hat § 7 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [3] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisatorische und diszip... / 2.2.2 Anwendung in der öffentlichen Verwaltung

Diese Grundsätze gelten gem. § 16 ASiG auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (bzw. die leitende Fachkraft wenn für eine Dienststelle oder Behörde mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind) muss als Stabsstelle unmittelbar dem Leiter der Dienststelle oder Behörde unterstellt werden, für die sie bestellt ist. Dieser Leite...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Organisatorische und diszip... / 1 Vorbemerkung

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte sich bereits in seiner Entscheidung vom 3.4.2003 – 10 (1) Sa 1231/02 – mit der hierarchischen Stellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI) in einer öffentlichen Verwaltung befasst.[1] Nun liegt seit Ende 2009 – soweit erkennbar – erstmals auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu diesem Problemf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage / 3 Verbilligte Leistungen (Mindestbemessungsgrundlage)

Grundsätzlich ist es einem Unternehmer freigestellt, eine Leistung verbilligt, also auch unter seinen eigenen Kosten oder Ausgaben, am Markt anzubieten. Da das Umsatzsteuerrecht bei der Frage der Steuerbarkeit nur den Leistungstatbestand "entgeltliche Leistung" und den Leistungstatbestand "unentgeltliche Leistung" kennt, führt jeder Umsatz, für den der Unternehmer eine Gegen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 1

Rz. 12 Die Europäische Union (EU) als vergütungsberechtigte Einrichtung ist die wirtschaftliche und politische Partnerschaft von derzeit 27 europäischen Staaten. Sie wurde 1958 zunächst als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 6 Ländern gegründet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither sind weitere 22 Staaten hinzugekommen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeine Bedeutung von § 4

Rz. 1 Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung oder eine sonstige Steuerentlastungsregelung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das UStG abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Lageberichts

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts ergibt sich aus dem HGB und aus Spezialgesetzen. Sie hängt in erster Linie von der Rechtsform und der Größe des UN ab. So sind nach § 264 Abs. 1 mittelgroße und große KapG sowie ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG i. S. v. § 264a Abs. 1 verpflichtet, ihren JA um einen Lagebericht zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 2 Selbstlose Förderung

Rz. 2 Unter Förderung ist das Hinwirken auf ein bestimmtes Ziel zu verstehen, bei dem etwas "vorangebracht, vervollkommnet oder verbessert wird".[1] Entsprechend dem Wortlaut ("darauf gerichtet") bedarf es keines Erfolgseintritts, keiner Vollendung, sondern lediglich einer Tätigkeit mit einer entsprechenden Zielrichtung. Bei der Beurteilung der Zielrichtung und der Ernsthaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr