Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Eine Körperschaft erhält Bezüge, die nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben (§ 37 Abs 3 S 1 KStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG soll verhindern, dass im Verhältnis zwischen TG und MG stliche Vorteile dadurch erzielt werden, dass die TG während der Übergangszeit nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs-zum Halbeinkünfteverfahren oGA an ihre MG leistet, die bei der TG nach § 37 Abs 2 KStG zu einer Minderung der KSt führen und die die MG na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Verschmelzungs- bzw spaltungsbedingter Vermögensübergang auf eine in einem Drittstaat ansässige nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen Drittstaat (§ 38 Abs 9 KStG)

5.7.1 Grundregel (§ 38 Abs 9 S 1 und 2 KStG) Tz. 76 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigung durch einen der in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG genannten Vorgänge (Verschmelzung, Auf- und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö; vergleichbare ausl Vorgänge; Vorgänge iSd Art 17 der VO [EG] Nr 1435/2003, Nr 2157/2001 und des Art 19 d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.5 Verschmelzungs- oder spaltungsbedingter Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S6 KStG ist in entspr Anwendung des § 34 Abs 14 S4 und 5 KStG die KSt-Erhöhung fällig zu stellen, soweit das Vermögen der Kö oder ihres Rechtsnachfolgers durch Verschmelzung bzw durch Auf- oder Abspaltung ganz oder tw auf eine andere Kö übergeht und diese einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Verschmelzung der verpflichteten Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw auf ein Einzelunternehmen

Tz. 81 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der KSt-Erhöhungsanspruch ist mit seinem abgezinsten Wert in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kö auszuweisen; auf ihrer Ebene verhindert § 38 Abs 10 iVm § 37 Abs 7 S 1 KStG die stliche Auswirkung der aus der Passivierung sich ergebenden Gewinnminderung. Die Passivierung des Anspruchs in der Übertragungs-Bil der Kö führt jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Der Kreis der "nachsteuerpflichtigen" Körperschaften

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 S 1 KStG idF des StSenkG bezeichnete den Kreis der "nachstpfl" Kö nur ungenau; eine Wortlautinterpretation führte zu sinnwidrigen Ergebnissen. Deshalb wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab dem In-Kraft-Treten des KStG nF (s § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG) neu gefasst. Nachstpfl sind danach nur unbeschr stpfl Kö bzw Pers-Vereinigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 "Nachsteuerpflicht" bei Vereinnahmung der Bezüge durch eine Personengesellschaft, an der Körperschaften beteiligt sind

Tz. 83 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 des § 8b KStG auch für die dort genannten Bezüge usw, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. MaW: Wenn eine Kö oder Pers-Vereinigung iSd § 37 Abs 3 S 1 KStG MU einer Pers-Ges ist, der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG zufließen, dann ist die Kö bzw Pers-Vereinigung mit dem ihr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

5.14.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 34 Abs 14 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) ange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Nur noch bis 2006: "Nachsteuer" in Form einer Körperschaftsteuer-Erhöhung bei der Weiterausschüttung von ungemildert belastetem Eigenkapital zwischen Körperschaften (§ 37 Abs 3 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG hält im Ergebnis an einer Regelung fest, die in § 23 Abs 2 KStG 1999 enthalten war. Für das Übergangsjahr findet sich in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine zusätzliche gleich gelagerte Regelung, mit der zur Vermeidung von "St-Löchern" der zeitliche Anwendungsbereich des § 23 Abs 2 KStG 1999 de facto in die Zeit des neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Keine "Nachsteuer" bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften (§ 37 Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 92 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das UntStFG eingefügten § 37 Abs 3 S 6 KStG gelten die S 1–4 des § 37 Abs 3 KStG nicht für stbefreite Kö und Pers-Vereinigungen iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wG anfallen, für den die St-Befreiung ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreit sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Körperschaften, die sich am 31.12.2006 bereits in Liquidation befinden

Tz. 74 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 6 S 2 und 4 KStG gilt für solche Kö und Pers-Vereinigungen nicht der zehnjährige Ablösungszeitraum, sondern der gesamte Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Nach § 38 Abs 7 S 5 KStG erfolgt in diesem Fall die 5,5%ige Abzinsung des Ablösungsbetrags von Amts wegen (der in § 38 Abs 7 S 5 KStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Körperschaften

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei vGA zwischen Kö hat sich durch die UntStReform die Brisanz der vGA deutlich entschärft (s Schiffers, GmbHR 2001, 885). Folgende vGA zwischen Kö können vorliegen:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Bezüge, die nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben

5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Steuerbefreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG

Tz. 66 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Aus dem Wortlaut des § 37 Abs 3 S 1 KStG ergibt sich nicht eindeutig, ob diese Vorschrift tatbestandsmäßig eine St-Befreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG voraussetzt oder ob es ausreicht, dass § 8b Abs 1 KStG neben einer weiteren, insbes neben einer subjektiven Befreiungsnorm (s § 5 KStG) zur Anwendung kommt. Mit Thurmayr (in H/H/R, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.8 Erhöhung des Körperschaftsteuer-Guthabens bei der Leistungsempfängerin

Tz. 76 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 1 KStG erhöht sich bei der Kö, die die nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Bezüge vereinnahmt, das KSt-Guthaben um den Betrag der Minderung der KSt bei der leistenden Kö. Der Sinn der Regelung ist der, dass die Leistungsempfängerin die von ihr zu entrichtende KSt-Erhöhung (Nach-St) im Fall der Weiterausschüttung der vereinnahmten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Erhalt der Bezüge

Tz. 67 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die Kö, die die Nach-St zu entrichten hat, muss die Bezüge "erhalten" haben. Obwohl das dem Gesetzeswortlaut so deutlich nicht zu entnehmen ist, bestimmt der Zeitpunkt des Erhalts der Bezüge den Zeitpunkt des Entstehens der Nach-St. Die Nach-St ist für den VZ iRd KSt-Festsetzung festzusetzen, in dem das Wj endet, in dem die Kö bzw Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG soll verhindern, dass im Verhältnis zwischen TG und MG stliche Vorteile dadurch erzielt werden, dass die TG während der Übergangszeit nach dem Systemwechsel vom Anrechnungs-zum Halbeinkünfteverfahren oGA an ihre MG leistet, die bei der TG nach § 37 Abs 2 KStG zu einer Minderung der KSt führen und die die MG nach § 8b Abs 1 (ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge

Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden. Die Begünstigung schließt die Tätigkeit für eine in der Schweiz ansässige ju...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten; denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 4 Begünstigte Tätigkeiten

Rz. 10 Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb i. S. d. § 67 AO begründen. Sonstige Hilfsbetriebe (z. B. Selbstversorgungseinrichtungen), die dem Krankenhaus dienen, fallen nicht in den Bereich des Begriffs Krankenhaus. Die Frage nach der steuerlichen Behandlung stellt sich jedoch nicht, wenn die Hilfsbetriebe unselbstst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2 Ausnahmeregelung für Hinausumwandlungen sowie bei Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 77 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 9 S 3 KStG kommt es nicht zur sofortigen Fälligstellung des gesamten KSt-Erhöhungsbetrags, wenn der übernehmende Rechtsträger in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschr stpfl ist oder die weggezogene Kö oder Pers-Vereinigung in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschr stpfl wird. UE dürfte für den EWR-Raum nichts anders a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

Rz. 33 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 § 3 Nr 26 EStG setzt außerdem voraus, dass die in > Rz 10 bezeichneten nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Wegen dieser Begriffe vgl §§ 52 – 54 AO (> Anh 10.1) und > Spenden Rz 25 ff. Begünstigt sind deshalb ua folgende nebenberufliche Tätigkeiten: Vortrags- oder Lehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 1 Grundlagen und Systematik

Rz. 1 Zweck der in § 67 AO angelegten Steuerbefreiung ist, die Sozialversicherungsträger bzw. selbstzahlende Patienten und deren Kostenträger von Kosten zu entlasten.[1] §§ 66ff. AO sind leges speciales zu § 65 AO; sie haben jedoch keinen abschließenden Regelungscharakter in dem Sinne, dass damit ein Rückgriff auf den allgemeinen Tatbestand des § 65 AO gesperrt wäre.[2] § 66...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1835a BGB (> Rz 60 ff) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundregel (§ 38 Abs 9 S 1 und 2 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigung durch einen der in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG genannten Vorgänge (Verschmelzung, Auf- und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö; vergleichbare ausl Vorgänge; Vorgänge iSd Art 17 der VO [EG] Nr 1435/2003, Nr 2157/2001 und des Art 19 der VO [EG] Nr 1435/2003) ganz oder tw auf ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Steuerbescheinigung, Haftung (§ 37 Abs 3 S 4 und 5 KStG)

5.7.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 § 37 Abs 3 KStG

Tz. 61 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 3 KStG wird eine der ausschüttenden TG zustehende KSt-Minderung bei der MG rückgängig gemacht, dh die die Dividende vereinnahmende MG muss die ihrer TG gewährte KSt-Minderung, soweit auf ihren Dividendenanteil entfallend, an das FA zurückzahlen (dazu im Einzelnen s Tz 64 ff). NachSt-pfl nach § 37 Abs 3 KStG sind nur Kö, deren Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Festsetzung der Nachsteuer

Tz. 84 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das Gesetz äußert sich nicht dazu, auf welcher verfahrensrechtlichen Stufe die Nach-St gem § 37 Abs 3 KStG festzusetzen ist. UE besteht hier ein grundlegender Unterschied zu den in § 23 Abs 2 KStG 1999 und in § 34 Abs 12 S 2ff KStG geregelten Nach-St, die beide auf einem Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens "gedeckelt"waren und die den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 34 Abs 14 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) angewendet werden (ebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Erstmalige Anwendung des § 37 Abs 3 KStG

Tz. 96 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 In § 37 Abs 3 KStG bzw in § 34 Abs 12 KStG fehlt uE eine Regelung für den Fall, dass für die ausschüttende Kö bereits das ab 2001 geltende Recht anzuwenden ist, für die empfangende Kö aber noch altes Recht. Für eine vereinnahmte Inl-Dividende ist dann nämlich bei der empfangenden Kö bereits isoliert § 8b Abs 1 KStG anzuwenden, obwohl für dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 § 23 Abs 2 KStG 1999

Tz. 60 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 23 Abs 2 KStG 1999 unterliegen bei zur EK-Gliederung verpflichteten Kö vereinnahmte GA, die bei der ausschüttenden Kö aus dem EK 45 finanziert worden sind, nicht dem regulären KSt-Satz von 40 %, sondern einem erhöhten Sonder-St-Satz von 45 %. Der Sonder-St-Satz ist jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden, so dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 § 34 Abs 12 S 2ff KStG

Tz. 62 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 34 Abs 12 S 2ff KStG unterliegen bei den zur EK-Gliederung verpflichteten Kö die vereinnahmten GA, die bei der ausschüttenden Kö aus dem Teilbetrag EK 45 (bzw EK 40) finanziert worden sind, bei der Empfängerin einem erhöhten KSt-Satz von 45 % (bzw von 40 %); der erhöhte KSt-Satz ist jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 "Nachsteuerpflicht" bei Organschaft (§ 37 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn einer in § 37 Abs 3 S 1 KStG genannten Kö oder Pers-Vereinigung die dort genannten Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG einer OG zugerechnet werden, weil sie entweder selbst OT ist oder weil sie an einer Pers-Ges beteiligt ist, die OT ist, gilt § 37 Abs 3 S 1 KStG auch (s § 37 Abs 3 S 2 KStG). Ist Empfänger der Bezüge eine OG, ist die Rechtsfolge d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2 Entsprechende Anwendung des § 27 Abs 3 S 2, Abs 4 und 5 KStG (§ 37 Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 5 KStG "gilt § 27 Abs 3 S 2, Abs 4 und 5 KStG entspr". § 27 Abs 3 S 2 KStG regelt, dass eine im maschinellen Verfahren ausgedruckte Bescheinigung, wenn sie den Aussteller erkennen lässt, nicht unterschrieben zu werden braucht. § 27 Abs 4 KStG regelt die Ausstellung der St-Besch durch ein in den Auszahlungsvorgang eingeschaltet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Vergleichende Darstellung

Tz. 63 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 "Nach-St" gem § 23 Abs 2 KStG 1999, gem § 34 Abs 12 S 2ff KStG und gem § 37 Abs 3 KStG:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9 Erweiterung des Anwendungsbereichs durch § 2 Abs 2 InvStG (bis 2003: § 40 Abs 2 KAGG)

Tz. 95 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 2 Abs 2 InvStG erweitert für nach dem 31.12.2003 beginnende Geschäftsjahre (für die Zeit vorher: s § 40 Abs 2 KAGG) den Anwendungsbereich des § 37 Abs 3 KStG dahingehend, dass es bei einer Kö als Anteilsscheininhaber zur Festsetzung einer Nach-St kommen kann, soweit von einem Sondervermögen weiter ausgeschüttete sowie ausschüttungsgleiche i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.4 Fälligstellung der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei späterem Wegfall der Voraussetzungen

Tz. 87 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S4 KStG müssen die vorgenannten Voraussetzungen ab 01.01.2007 bis zum Ende der 18-jährigen Übergangszeit iSd § 38 Abs 2 S3 KStG erfüllt sein. Fallen diese Voraussetzungen später weg, erfolgt gem § 34 Abs 14 S4 KStG auf den Schluss des Wj, in dem die Voraussetzungen erstmals nicht mehr vorliegen, die letztmalige Ermittlung und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 KStG hält im Ergebnis an einer Regelung fest, die in § 23 Abs 2 KStG 1999 enthalten war. Für das Übergangsjahr findet sich in § 34 Abs 12 S 2ff KStG eine zusätzliche gleich gelagerte Regelung, mit der zur Vermeidung von "St-Löchern" der zeitliche Anwendungsbereich des § 23 Abs 2 KStG 1999 de facto in die Zeit des neuen Rechts hinei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.3 Sachliche Voraussetzungen

Tz. 86d Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei den in Tz 86 unter 1. und 2. genannten Kö ist nach § 34 Abs 14 S1 KStG weitere Voraussetzung für das Antragswahlrecht, dass diese ihre Umsatzerlöse überwiegend durch Verwaltung und Nutzung eigenen zu Wohnzwecken dienenden Grundbesitzes, durch Betreuung von Wohnbauten oder durch die Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen, Kleinsiedlun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.14.2 Persönliche Voraussetzungen

Tz. 86 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 34 Abs 14 S1 KStG fallen unter die Ausnahmeregelung:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Entsprechende Anwendung im Fall des § 4 UmwStG (§ 37 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 81 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 37 Abs 3 S 3 KStG sind die S 1 und 2 des § 37 Abs 3 KStG im Fall des § 4 UmwStG entspr anzuwenden. Für die Nach-St-Erhebung relevant ist nur die in den §§ 3–10 UmwStG geregelte Verschmelzung bzw der Formwechsel einer Kö auf eine Pers-Ges, an der unbeschr stpfl Kö oder Pers-Vereinigungen iSd § 37 Abs 1 KStG als MU beteiligt sind. Bei die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie wird in der Prax...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.1 Abgabe i. S. v. § 347 AO

Rz. 7 Das finanzbehördliche Einspruchsverfahren ist nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO zulässig in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet. Rz. 8 Das Gesetz verwendet hier als Anknüpfungspunkt den Begriff der "Abgaben". Dies sind alle Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Erzielung von Einkünften kraft öffentlichen Rechts in Anspruch nimmt.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung

Leitsatz Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, §§ 80 ff. BGB, § 1 Abs. 1, § 3 KStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Stadt, ist Trägerin der nichtrechtsfähigen Stiftung B. Die Erträge der Stiftung B sollten Nachkommen des B und "Bürgerkindern" zugutekommen. Die Stiftung ist körperschaft...mehr