Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 376 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BMJ (2007), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) vom 08.11.2007. BRH (2021), Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO, URL: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Wegzugsteuer erfasst Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 3 EStG. Ferner werden Anteile an Personengesellschaften erfasst, wenn sie nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Drei Wegzugsteuertatbestände: § 6 Abs. 1 S. 1 AStG sieht drei Wegzugsteuertatbestände vor: 1. Konstellation: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 21 (SEStEG) Bewertung der Anteile beim Anteilstausch

Ausgewählte Literaturhinweise: Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 25 UmwStG (SEStEG) Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 11 (SEStEG) Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenen Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entscheidungshilfen f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 23 UmwStG (SEStEG) Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umwandlungen gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, Vor §§ 11–13 (SEStEG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Lohmar, Ertragstliche Konsequenzen der Veräußerung entbehrlichen Anlagevermögens bei Verschmelzung von Genossenschaften gem § 93a GenG, DB 1975, 2148; App, Grundsätze für die Geltendmachung der Sicherstellung der Besteuerung beim Vermögensübergang auf eine andere Kö, GmbHR 1991, 474; Schmitt, Die Verschmelzung zweier Schwester-GmbH, INF 1994, 462;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass "sie" später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unterliegen. Sprachlich richtiger müsste es heißen, dass die aus der Nutzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts, wenn Übernehmerin von der Körperschaftsteuer befreit ist

Tz. 53 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Bewertungsvorschriften des § 21 Abs 1 UmwStG enthalten keine zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG korrespondierende Regelung, nach der ein Bewertungsansatz der erworbenen Beteiligung unterhalb des gW im Fall der Einbringung in eine inl Kap-Ges oder Gen ausgeschlossen ist, wenn die Übernehmerin insges von der KSt befreit ist (die StBefreiung nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Körperschaftsteuer

Tz. 86 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Gewinn aus dem Anteilstausch bleibt gem § 8b Abs 2 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz; der Anteilstausch ist nämlich als entgeltliche Übertragung (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55) und damit auch als "Veräußerung" der Anteile iSd § 8b Abs 2 S 1 KStG zu beurteilen (vorbehaltlich § 8b Abs 2 S 4, 5 KStG; ebenso s § 8b KStG Tz 124; s H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.5 Reicht auch die Sicherstellung der Besteuerung mit Einkommensteuer aus?

Ausgewählte Literaturhinweise: Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Mischumwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine strechtliche Mischumwandlung, DStR 1996, 1192; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Kusterer, Überlegungen zur stlichen Behandlung der Verschmelzung einer GmbH auf eine atypisch ausgestaltete KGaA, DStR 1998, 1412; Niedner/Kusterer,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 58 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei der Verschmelzung einer auf eine andere unbeschr stpfl Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Eine Sicherstellung ist uE auch gegeben, soweit die spätere Aufdeckung der stillen Reserven bei der Übernehmerin zB wegen eines Verlustvortrags oder wegen Anwendung des § 8b KStG nicht zur Festse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.4 Steuerbefreiung der übernehmenden Körperschaft

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die übernehmende Kö zwar unbeschr kstpfl, aber pers von der KSt befreit (insbes § 5 KStG) oder geht das Vermögen auf eine jur Pers d öff Rechts über, ist die spätere Besteuerung grs nicht sichergestellt. In der Übertragungsbil müssen die gW angesetzt werden (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.07). Ein Bw-Ansatz ist in diesen Fällen aber insoweit mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass "sie" später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unterliegen. Sprachlich richtiger müsste es heißen, dass die aus der Nutzung oder aus der Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8. Grunderwerbsteuer

8.1 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Grundstücke 8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG) Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Form...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

1.2.1 Anwendungsvorschrift (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG) Tz. 6 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Bewertung des Gesellschaftsvermögens bei der "aufnehmenden" Körperschaft (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 UmwStG)

3.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Aufgr des St-Subjektwechsels bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen und der mit der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft wird der Formwechsel in entspr An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Verhältnis zum UmwStG Tz. 10 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rücksch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5. Auswirkungen des Formwechsels/der Option auf die "übertragende" Personengesellschaft

5.1 Aufstellung einer steuerlichen Einbringungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Gleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Auf Antrag Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buch- oder Zwischenwert (§ 11 Abs 2 S 1 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Stümper/Walter, Praktikerlösung für den Antrag auf Bw-Fortführung in Umwandlungs- und Einbringungsfällen, GmbHR 2008, 1147; Schmitt/Schlossmacher, Das Antragswahlrecht im UmwStG, DB 2010, 522; Koch, St-bilanzielle Antragswahlrechte nach UmwStG – Fallstricke und Praxistipps, BB 2011, 1067; Bünning, St-Bil-rechtliche Regelungen im UmwSt-Erl 2011, BB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bewertung der eingebrachten Beteiligung bei der Übernehmerin (§ 21 Abs 1 S 1 – 4 UmwStG)

4.1 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG) Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die übernehmende Gesellschaft "hat" (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) im Fall des einfachen Anteilstauschs (s Tz 10, 11ff) zwingend den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen. Eine Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ist – ebenso wie bei § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 46) – unbeachtlich. Der gW ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

4.2.1 Bewertungswahlrecht (§ 21 Abs 1 S 2 – 4 UmwStG) Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die übernehmende Gesellschaft hat im Fall des qualifizierten Anteilstauschs (s Tz 10, s Tz 14ff) grds den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen (Regelbewertung, § 21 Abs 1 S 1 UmwStG und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Abweichend hiervon (Ausnahme) kann gem § 21 Abs 1 S 2–4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Übertragungsbilanz

Ausgewählte Literaturhinweise: Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsnachfolge (Übernahme objektbezogener Besteuerungsmerkmale)

4.2.1 Zwischenwertansatz mit steuerlicher Rechtsnachfolge Tz. 83 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Entrichtung der auf versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verschmelzungsrichtung, Beteiligungshöhe

3.1 Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach dem Wortlaut des § 2 UmwG, auf den § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG verweist, müssen den AE des (erlöschenden) übertragenden Rechtsträgers grds Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger gewährt werden. Bei der Verschmelzung durch Neugründung sind das zwingend neue Anteile. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann es sich um im We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerrecht (steuerlicher Übertragungsstichtag)

4.2.1 Grundsatz 4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG) Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Verluste

3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG Tz. 62 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Übernahme des Vermögens mit einem Zwischenwert (§ 23 Abs 3 UmwStG)

4.1 Zwischenwertansatz Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Wirksamkeit (Zeitpunkt) des Formwechsels und der Option

4.1 Handelsrecht Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) H-Reg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umwandlung einer Partnerschaftsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Formwechsel einer Personengesellschaft als steuerliche Einbringung von Vermögen

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung) Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Versteuerung des Einbringungsgewinns

6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einem Anteilstausch (§ 23 Abs 2 S 3 UmwStG)

9.3.1 Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften durch steuerbegünstigte Einbringung und Entrichtung der Steuer auf einen Einbringungsgewinn II Tz. 201 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Auswirkungen bei der Übernehmerin

7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 88 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges/Gen hat für ertragstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungs-Bil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 52; s Nitzschke, in Brandis/He...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einbringungsgegenstand

2.3.1 Formwechsel als Sacheinlage von Unternehmensteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG) 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Sonderregelung: Wahlrecht auf abweichende Anschaffungskosten beim Anteilstausch mit Auslandsbeteiligung (§ 21 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG

3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert" Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Umwandelnde bzw optierende Personengesellschaft und beteiligte Gesellschafter

1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschrift...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

2.3.1.3.1 Überblick Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3 Sofortiger Abzug oder Untergang der Wertaufstockung bei ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern

9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Behandlung beim Einbringenden

10.2.1 Keine Sonderregelung im UmwStG Tz. 235 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 5 UmwStG regelt nur die Abzugsfähigkeit eines gewstlichen Fehlbetrags aus dem eingebrachten Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft. Eine Bestimmung über die weitere Nutzung des Fehlbetrags beim Einbringenden enthält § 23 UmwStG hingegen nicht. Auch kann aus § 23 Abs 5 UmwStG kein Rückschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

5.4.1 Modifizierte steuerliche Rechtsnachfolge Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzun...mehr