Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bedeutung der Norm

Tz. 703 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Diese Regelung hat uE nur deklaratorischen Charakter , denn nach dem derzeitigen Stand der Rspr des BFH kommt es auch für den Zuzug ausl Rechtsformen einzig auf den sog Typenvergleich an (s zB Schnittker/Benecke, FR 2010, 565, 574 mwNachw, zur Rspr des BFH und ihren Folgen auf den Zuzug von Kap-Ges aus Gründungstheoriestaaten; Geyer/Ullmann,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.9 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 4g Abs 5 EStG)

Tz. 637 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 5 S 1 EStG ist der Stpfl verpflichtet, der zuständigen Fin-Beh iSd §§ 17ff AO die Entnahme oder ein Ereignis iSd § 4g Abs 2 EStG unverzüglich anzuzeigen. "Unverzüglich" ist hierbei als "ohne schuldhaftes Verzögern" zu verstehen, s § 121 Abs 1 S 1 BGB. So wie bei § 121 BGB (hierzu s OLG Oldenburg, NJW 2004, 168; s Armbrüster, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.5 Umfang der Stundung und Entrichtung der Jahresraten, Verzinsung und Sicherheitsleistung; Anpassung der Jahresraten

Tz. 646 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die festgesetzte St auf den Aufgabegewinn und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn wird zinslos gestundet und ist in fünf gleichen Jahresraten zu entrichten. Zur Berechnung der zu stundenden St ist von der festgesetzten St diejenige St abzuziehen, die sich ergeben würde, wenn bei der Veranlagung der Aufgabegewinn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 § 4g EStG (Art 24 OECD-MA)

Tz. 58 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Anders als die entstrickungsbedingte St-Stundung in § 36 Abs 5 EStG ist die Möglichkeit der Bildung eines AP iSd § 4g EStG auf unbeschr Stpfl beschr. Neben einem möglichen Verstoß des § 4g EStG gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht allein aufgrund dieses Umstands (s Tz 44 u 46b) stellt sich zudem die Frage eines Verstoßes gegen das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts bei WG des BV (§ 12 Abs 1 S 3 und Verstärkungs-Einlage)

Tz. 381 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als eine Folge von Art 5 Abs 5 ATAD-RL (s BT-Drs 19/28652, 33, 45), der eine Wertverknüpfung bei Entstrickungsbesteuerung vorsieht, wurde durch das ATADUmsG für nach dem 31.12.2019 endende WJ (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) mit § 12 Abs 1 S 3 KStG auch eine Verstärkung-Einlage geregelt. Zu einer Verstärkung des dt Besteuerungsrechts kommt es, wenn e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.5 Unentgeltlicher Erwerb betrieblicher Einheiten (§ 6 Abs 3 EStG)

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Regelungsziel des § 6 Abs 3 EStG ist die Fortführung und der Erhalt von betrieblichen Einheiten. Entspr dem Rechtsgedanken der ununterbrochenen Betriebsfortführung wird die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nicht als Betriebseinstellung, sondern als Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit durch den Rechtsnachfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 ATAD-RL

Tz. 46b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Art 5 ATAD-RL sieht eine im Ergebnis der dt Rechtslage sehr ähnliche Entstrickungbesteuerung für KStpfl vor. Anders als die im dt Recht vorgesehenen Entstrickungstatbestände bedient sich die ATAD-RL verschiedener in Art 5 Abs 1 Buchst a bis d ATAD-RL angeführter einzelfallbezogener Anknüpfungspunkte. So sollen bestimmte grenzüberschreitende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 360 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Soweit das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG ausgeschlossen oder beschr wird, gilt das WG als zum gW veräußert oder überlassen. Bei Überführung von WG kann auf Antrag ein AP nach § 4g EStG gebildet werden, mittels dessen eine zeitlich gestreckte Besteuerung des fiktiven VG erfolgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur "bisherigen" finalen Entnahmetheorie

Tz. 203 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Trotz Fehlens eines allg Rechtsgrundsatzes für eine St-Entstrickung hatte der BFH in Einzelfällen dennoch das Vorliegen einer Entnahme "für betriebsfremde Zwecke" (s § 4 Abs 1 S 2 EStG) oder einer Betriebsaufgabe (s § 16 Abs 3 EStG) bejaht und die sog finale Entnahmetheorie entwickelt. Tz. 204 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Hilfe der finalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 412 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Anwendung des § 12 Abs 2 S 2 KStG korrespondiert im Grundsatz mit § 12 Abs 2 S 1 KStG, dh sie gilt für Verschmelzungen ausl Kö desselben ausl Staats. Ausweislich der Begr im Bericht des Fin-Aussch des BT (s BT-Drs 16/3369, 8) soll es jedoch für die Anwendung des S 2 nicht darauf ankommen, ob eine Verschmelzung zwischen Kö desselben ausl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 § 12 Abs 1 und 1a KStG

Tz. 4 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 1 regelt die Rechtsfolgen der Entstrickung von WG sowie der Überlassung von WG (sog Nutzungsentstrickung). Nicht in Abs 1 geregelt ist hingegen die Entstrickung von Leistungen (s zB in A § 6 Z 6a S 2 öEStG; anders noch der Reg-Entw eines Dritten St-Reformges – hier war in § 15 EStG-E die Entstrickung von Leistungen vorgesehen, s BT-Drs 7/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.5 Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des inländischen Stammhauses

Tz. 352 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Frage, ob die Überführung eines WG aus einem inl Stammhaus in eine ausl Freistellungs-BetrSt einen Ausschluss oder eine Beschränkung des dt Besteuerungsrechts darstellt, wird uneinheitlich beantwortet. Der BFH setzte bisher die Überführung in eine Freistellungs-BetrSt offenbar mit dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts gleich (zur fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entstrickung als allgemeiner Rechtsgrundsatz

Tz. 200 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bis zur Einführung eines ges geregelten allg Entstrickungskonzepts in § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG durch das SEStEG waren die Tatbestände für eine St-Entstrickung nur vereinzelt geregelt (s auch Tz 01ff). Der Anwendungsbereich des § 12 KStG aF beschr sich zB auf die St-Entstrickung bei Ausscheiden eines unbeschr KStpfl aus der dt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 404 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers muss als Ganzes auf eine übernehmende Kö desselben (s Tz 402) ausl Staates durch einen Vorgang übertragen werden, der mit einer Verschmelzung iSd des § 2 UmwG vergleichbar ist. Grenzüberschreitende Verschmelzungen im Ausl sind demzufolge nicht von § 12 Abs 2 S 1 KStG erfasst (s Dötsch/Pung, DB 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Satzungsmäßige Voraussetzungen

Tz. 13 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die St-Befreiung setzt voraus, dass die Aufgabe als Entschädigungseinrichtung Hilfeleistung bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtung eines Kreditinstituts (insbes die Einlagensicherung sowie die Anlegerentschädigung), Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung bzw Schutz der Ansprüche von Versicherten der priv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Einfügung eines Regelbeispiels (§ 12 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 344 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgrund der Unsicherheiten bei der Beurteilung der Reichweite der Rspr des I. Senats zur "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie" (s Tz 229f) erfolgte zur Absicherung der SEStEG-Entstrickungsregelungen ua die Einfügung eines Regelbsp in § 12 Abs 1 S 2 KStG. § 12 Abs 2 S 2 KStG erläutert klarstellend den Hauptanwendungsfall des § 12 Abs 1 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 § 12 Abs 1 KStG (Art 7 OECD-MA)

Tz. 52 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei § 12 Abs 1 KStG um eine Gewinnermittlungsvorschrift, die innerhalb der St-Bil (1. Stufe der Gewinnermittlung) zur Anwendung gelangt (s Tz 29). Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Regelungsziel – Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven – stellt sich daher im grenzüberschreitenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfasst das dt Besteuerungsrecht sämtliche Eink (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs 2 KStG). Beschr KStpfl iSd § 2 Nr 1 KStG unterliegen hingegen nur mit ihren inl Eink (Territorialitätsprinzip, s § 49 EStG) und beschr KStpfl iSd § 2 Nr 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG)

Tz. 2 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Befreiung der Sicherungseinrichtungen der Verbände der Kreditinstitute wurde durch das StÄndG 1977 v 16.08.1977 (BStBl I 1977, 442) (s § 54 Abs 8 KStG idF des StÄndG 1977) eingeführt. Sie sollte die Einlagensicherung auch dann stlich erleichtern, wenn sie über selbständige Sondervermögen der Kreditwirtschaftsverbände betrieben wird. Tz. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht ausschließlich auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des wG s § 14 AO; außerdem s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw. Zur Abgrenzung zur – st-unschädlichen – Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG ist die St-Befreiung ausgeschlossen für wG, die nicht ausschl auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind. Für diese wG ergibt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.1 Allgemeines

Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs 3 KStG keinen s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Besteuerung des Entstrickungsgewinns

Tz. 375 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein sich aus der Anwendung des § 12 Abs 1 KStG ergebender Gewinn oder Verlust unterliegt nach den allg Grundsätzen der Besteuerung mit KSt und GewSt. Auf einen fiktiven VG bei Anteilen an Kap-Ges ist § 8b KStG anzuwenden. Tz. 376 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Beim Ausschluss oder der Beschränkung des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 208 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH hat – da der Gesetzeszweck der Entnahme die Gewährleistung der Erfassung der stillen Reserven sei (s Tz 206) – uE den sog weiten Betriebsbegriff für maßgeblich erklärt (zB s Urt des BFH v 17.08.1972, BStBl II 1972, 903, und v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Nach diesem Verständnis des Betriebsbegriffs bilden mehrere Betriebe eines S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 § 12 Abs 1 und 1a KStG

Tz. 28 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 1 KStG regelt einen allg Entstrickungstatbestand für KStpfl (s Tz 1, 4); sein Wortlaut stimmt weitestgehend mit der in § 4 Abs 1 S 3 u 4 EStG enthaltenen Entstrickungsregelung überein. Anders jedoch als in § 4 Abs 1 S 3 EStG, der als Rechtsfolge eine Entnahme fingiert, ist in § 12 Abs 1 S 1 KStG die Fiktion einer Veräußerung bzw ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.1 AEUV/EWR-Abkommen

Tz. 37 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Häufig wurde in den dt Entstrickungstatbeständen und damit auch in § 12 Abs 1 KStG ein Verstoß gegen Unionsrecht, im betrieblichen Bereich vorrangig gegen die Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV gesehen (zu früher vertretenen Ansichten s zB Schaumburg/Häck, in Schaumburg, Internationales StR, 4. Aufl, Rn 20.23 mwNachw). Hintergrund ist ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Definition des Begriffes "discontinued operation"

Tz. 49 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der Terminus "discontinued operations" impliziert, dass die Rechnungslegung und die Darstellung aufgegebener Geschäftsbereiche erst nach dem Ende einer Aufgabe zu erfolgen hatten. Soweit jedoch die unten stehenden Voraussetzungen (vgl. Tz. 50) erfüllt sind, hat ein Unternehmen erstmalig über einen aufzugebenden Geschäftsbereich zu informieren...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entnahme- oder Ausschüttungssperre (Abs. 9 Nr. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] Die erste der drei kumulativ vorliegenden Voraussetzungen ist, dass der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung Entnahmen aus der Gesellschaft oder Ausschüttungen der Gesellschaft auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gew...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auswirkungen der Änderung durch das AbzStEntModG auf bestehende Freistellungsbescheinigungen

Rz. 618 [Autor/Stand] Problemstellung. Am 9.6.2021 ist die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. AbzStEntModG mit grundsätzlicher Rückwirkung auf alle offenen Fälle (vgl. zur zeitlichen Anwendung und daraus sich ergebende Verfahrensfragen ausf. Rz. 76 ff.) in Kraft getreten. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkung dies für zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 50...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So e... / 2.1 Vergangenheitsanalyse

Zur Vergangenheitsanalyse werden die wirtschaftlichen Verhältnisse anhand der Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre herangezogen. Dies sind entweder die Handels- oder die Steuerbilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung. Ausgangspunkt ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (s. Abb. 1), also das Betriebsergebnis gemindert oder vermehrt um das Finanze...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rand- und Rahmenbedingungen... / 5 Finanzplan

Wie steht es um die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit in den kommenden 3 bis 5 Jahren? Diese Frage beantwortet der Finanzplan. In dieser Übersicht werden nachprüfbare und konkrete Zahlen zusammengestellt. Sie ist für jeden Existenzgründer unverzichtbar. Praxis-Tipp Warum auch Sie einen Finanzplan brauchen! Im Zusammenhang mit einer Existenzgründung ist ein Finanzplan zum ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Fehlt es bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Feststellung nach § 60a AO, kann die unterbliebene Feststellung auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen der nächsten Veranlagung zur Körperschaftsteuer von Amts nachgeholt werden. Häufig erfolgt die Nachholung der Feststellung im R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der Veranlagung zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr