Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 6 (SEStEG) Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Ausgewählte Literaturhinweise: Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umwandlung einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Steuerliche Behandlung von Übernahmefolgegewinnen bei der Übernehmerin (§ 6 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umwandlung durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Gewinnerhöhung bei einem Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (§ 6 Abs 2 UmwStG)

3.1 Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG (§ 6 Abs 2 S 1 UmwStG) 3.1.1 Allgemeines Tz. 28 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass info...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG (§ 6 Abs 2 S 1 UmwStG)

3.1.1 Allgemeines Tz. 28 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass infolge des Vermögensübergangs eine Rückstellung aufzulösen ist. Wegen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Nichtanwendung des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG (§ 6 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 38 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Regelung des § 6 Abs 3 UmwStG war vor Inkrafttreten des SEStEG in § 26 Abs 1 UmwStG enthalten. Als missbräuchlich sah bereits der Gesetzgeber des § 24 UmwStG 1969 den Sachverhalt an, dass die mit einer Umwandlung verbundenen stlichen Erleichterungen in Anspruch genommen wurden, obwohl das Unternehmen nach der Umwandlung sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gesellschaftereigenschaft in dem Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in ein öffentliches Register (§ 6 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 37 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs 2 UmwStG bei dem Gesellschafter iRd Umwandlung einer Kö auf eine Pers-Ges ist nach § 6 Abs 2 S 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschl in ein öff Register eine Beteiligung des Gesellschafters an der Pers-Ges bestand. Damit gilt § 6 Abs 2 UmwStG für alle an der Umwandlung teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 28 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der Abs 1 gilt nach § 6 Abs 2 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Übernehmerin übergeht oder dass infolge des Vermögensübergangs eine Rückstellung aufzulösen ist. Wegen der weiteren Vorausse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die Regelung des § 6 Abs 3 UmwStG war vor Inkrafttreten des SEStEG in § 26 Abs 1 UmwStG enthalten. Als missbräuchlich sah bereits der Gesetzgeber des § 24 UmwStG 1969 den Sachverhalt an, dass die mit einer Umwandlung verbundenen stlichen Erleichterungen in Anspruch genommen wurden, obwohl das Unternehmen nach der Umwandlung seine neue Organis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsfolgen; Änderung von Bescheiden

Tz. 49 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs 3 S 1 UmwStG vorliegen, entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, dh die nach § 6 Abs 1 bzw 2 UmwStG vorgenommene Rücklagenzuführung ist mit der Folge einer nachträglichen Gewinnerhöhung für das Wj, in dem der stliche Übertragungsstichtag liegt, rückgängig zu machen. In den Folgeja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgewinns/-verlusts

Tz. 22 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der Übernahmefolgegewinn/-verlust aus dem Vermögensübergang entsteht stlich bei der Übernehmerin eine logische Senkunde nach Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 16 und s UmwSt-Erl 2011, Rn 06.01). GlA s Widmann (in W/M, § 6 UmwStG Rn 132), s Birkemeier (in R/H/vL, 2. Aufl, § 6 UmwStG Rn 38), s Schmitt (in S/H/S, 6. Aufl, § 6 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Keine prozentuale Kürzung des Übernahmefolgegewinns/-verlusts bei Beteiligung von Gesellschaftern, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist

Tz. 23 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Anders als § 4 UmwStG (s § 4 Abs 4 S 3 UmwStG, hierzu s § 4 UmwStG Tz 83 ff) enthält § 6 UmwStG keine Regelung zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn an der Übernehmerin Gesellschafter beteiligt sind, deren Anteile an der Überträgerin zwecks Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts nicht als in die Pers-Ges eingelegt oder überführt ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umwandlung einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die (Rück-)Einbringung des auf sie übertragenen Betriebs durch die Übernehmerin in eine Kap-Ges innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag führt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG zur rückwirkenden Nichtanwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG. Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 § 6 UmwStG regelt die Besteuerung von sog Übernahmefolgegewinnen in den Fällen des Vermögensübergangs von einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Er ergänzt die §§ 4 und 5 UmwStG, die die Vorschriften über die Ermittlung des Übernahmeergebnisses enthalten. Die Vorschrift ist unabhängig davon anwendbar, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 21 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges nach der Umwandlung ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 4.6 EStR 2008 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 124 und s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umwandlung durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des Übernahmefolgeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Wegfall einer Rückstellung (§ 6 Abs 1 S 1, 2. Alt UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten eines anderen an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers eine ungewisse Verbindlichkeit eingegangen war, dannmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG (§ 6 Abs 3 UmwStG aF) betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Übergegangener Betrieb

Tz. 40 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag in eine Kap-Ges einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Besteht der übergegangene Betrieb aus mehreren Teilbet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ohne triftigen Grund

Tz. 46 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Veräußerung im stlichen Sinne ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder wirtsch Eigentums (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 146 und s § 17 EStG Tz 62). Keine Veräußerung ist damit die unentgeltliche Übertragung zB durch Schenkung oder iR der vorweggenommenen Erbfolge, wenn es sich hierbei um eine unentgeltliche Übertragu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Fünfjahreszeitraum

Tz. 41 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der rückwirkende Wegfall der Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG setzt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG voraus, dass der übergegangene Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag eingebracht bzw veräußert oder aufgegeben wird. Veräußerungszeitpunkt ist der Tag, ab dem die zum übergehenden Betrieb gehörenden WG (wes B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Steuerliche Behandlung eines Übernahmefolgegewinns/-verlusts; Bildung und Auflösung einer steuerfreien Rücklage

Tz. 24 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Nach § 6 Abs 1 S 1 UmwStG kann der Übernahmefolgegewinn bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich durch eine stfreie Rücklage in vollem Umfang neutralisiert werden. Dies gilt auch in den Fällen der Tz 23. Da der Übernahmefolgegewinn eine logische Sekunde nach Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags entsteht (s Tz 22), ist die Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn/...mehr

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ZAP 7/2017, Körperschaftsteuer: Erbschaft für Pflegeheim-GmbH

(BFH, Urt. v. 6.12.2016 – I R 50/16) • Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer. Da eine solche Pfleghein-GmbH als inländische Kapitalgesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, sind alle von ihr erzielten Einkünfte gem. § 8 A...mehr

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ZAP 18/2015, Einkommensteuer: Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

(BFH, Urt. v. 15.1.2015 – I R 69/12) • Die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft wird nach § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 S. 4 lit. f EStG 1990 n.F./1997 nicht angerechnet, wenn die Einnahmen oder die anrechenbare Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nicht erfasst werden. Dass die Anrechnungsbeschränkung auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige ...mehr

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ZAP 12/2017, Körperschaftsteuer: Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Verlustvortrag

(BVerfG, Beschl. v. 29.3.2017 – 2 BvL 6/11) • Die Regelungen in § 8c S. 1 KStG sowie in der Vorgängerregelung des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG a.F., wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Es fehlt ein sachlich einleuchtend...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 19. Steuern, Gebühren

Das Gericht übernimmt keine steuerliche Beratung. Dem Anwalt wird später vom Mandanten manchmal vorgeworfen, er hätte auf Steuern hinweisen müssen, dann wäre kein Vergleich oder ein Vergleich mit anderem Inhalt geschlossen worden. In kritischen Fällen sollte der Anwalt (wie der Notar) im Protokoll festhalten lassen, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt; ggf. sollte d...mehr

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ZAP 4/2017, Närrisches Treiben vor den Gerichten

Die Karnevalssession 2017 strebt dem Höhepunkt entgegen. Noch bis Aschermittwoch wird in Sälen und ab Weiberfastnacht auch auf den Straßen gefeiert, getanzt und gelacht. Doch überbordende Ausgelassenheit endet mitunter auch vor Gericht – ein Überblick zeigt, mit welchen Fällen sich Rechtsanwälte und Richter schon beschäftigen mussten. Das Abschneiden der Krawatte an Weiberfas...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / 3. Bemessungsgrundlage

Geht es um steuerbare Einkünfte, die nicht von der Einkommensteuer befreit sind, so können sich diese unterschiedlich auf die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer – das zu versteuernde Einkommen – auswirken. So sind sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 1 EStG etwa als Leibrenten oder andere Leistungen, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden, bis 2040...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anhang 4 - Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015

Stand: EL 100 – ET: 06/2016 PDF-Dokument öffnen.mehr

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Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens

Leitsatz Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt, führt die nach der Umwandlung erfolgte Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens zu keiner Gewinnerhöhung. Sachverhalt Eine GmbH wurde in 2008 in eine GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt. Bei der GmbH war ein Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftssteuerguthabens festgestellt worden. Der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO

Leitsatz Die Finanzbehörden dürfen für die Festsetzung und Zerlegung von Gewerbesteuermessbescheiden nur insoweit über die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen entscheiden, wie § 184 Abs. 2 AO ihnen eine Zuständigkeit zuweist. Sachverhalt Die Klägerin beantragte die abweichende Festsetzung u. a. des Gewerbesteuermessbetrags 2006. Das Finanzamt lehnte diese Billigkei...mehr

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Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch

Leitsatz 1. In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006). Mit der "steuerlichen Schlussbilanz" ist die nächste auf den E...mehr

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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz 1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat. 2. Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG kann das Interesse der Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren wird in Deutschland durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer vermieden (Art. 23B OECD-MA, § 26 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG). Da die Anrechnung begrenzt ist auf die Höhe der Körperschaftsteuer, die nach deutschem Recht auf die ausländischen Einkünfte entfalle...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 5. Vergleich der Steuerbelastung

Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt. Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihr...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren

Da eine ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft selbst steuerpflichtig ist, unterliegt der von ihr erzielte Gewinn der ausländischen Körperschaftsteuer. Bei Gewinnthesaurierung fällt grundsätzlich keine deutsche Steuer an (Ausnahme § 8 AStG). Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird mit ihren Einkünften von der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft (Dividenden, Zins...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 6. Fazit

Ausgehend von den gegebenen Daten des Beispiels führt die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte zur geringsten Gesamtsteuerbelastung, da die ausländischen Betriebsstättengewinne in Deutschland in voller Höhe von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit sind. Demgegenüber sind die Dividenden von einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft nur zu 95 % steue...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 3.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung der ausländischen Betriebsstättengewinne zu vermeiden, erfolgt die Besteuerung im Regelfall nur im Betriebsstättenstaat. In Deutschland sind die Betriebsstättengewinne steuerfrei (Freistellungsmethode, Art. 23A OECD-MA). Der Progressionsvorbehalt spielt bei inländischen Kapitalgesellschaften auf Grund des einheitlichen Körperschaftsteuersatzes keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG (vor URefG 2008) § 8a KStG (vor URefG 2008) Gesellschafter-Fremdfinanzierung

1 Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Stand: EL 86 – ET: 05/2016mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 5 (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Halbeinkünfteverfahren

Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG hat der Begriff "andere Ausschüttung" keine stliche Bedeutung mehr. Für vGA, die in Wj erfolgen (abfließen), die nach dem 31.12.2000 begonnen haben (zB Wj 2001 oder abweichendes Wj 2001/2002), gilt das Halbeinkünfteverfahren. Diese vGA können auch nicht zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Wesentliche Beteiligung durch Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen (§ 8a Abs 3 S 2 KStG)

6.3.1 Bildung einer Personenvereinigung Tz. 397 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung in § 8a Abs 3 S 2 KStG dient der Verhinderung der Umgehung des S 1. Danach liegt eine wes Beteiligung auch dann vor, wenn der AE, ohne selbst wes beteiligt zu sein, zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und er mit den anderen AE eine Pers-Vereinigung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5 ABC des Fremdkapitals

3.2.1.5.1 Anleihen, Obligationen Tz. 97 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anleihen und Obligationen gehören unabhängig von der Art der Vergütung sowohl nach handels- als auch nach strechtlichen Grundsätzen zu den Verbindlichkeiten und sind damit FK iSv § 8a KStG. Die Art der Verzinsung der Anleihe hat jedoch Bedeutung für die Einordnung als FK iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 oder Nr 2 KStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG

4.3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7 Neufassung des § 8a KStG durch das sog Korb II-Gesetz

1.2.7.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Da der Gesetzgeber auch nach Ergehen des Urt des EuGH v 12.12.2002, DB 2002, 2690, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst (s Tz 21) eine Regelung zur Vermeidung einer übermäßigen Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch den Gesellschafter für erforderlich hält (s Tz 1 ff), hat er § 8a KStG neu gefasst. Mit der Neufassung sollen die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Wiederherstellung des ursprünglichen Eigenkapitals

5.5.2.1 Allgemeines Tz. 365 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein ek-mindernder Jahresfehlbetrag ist nur dann für die Berechnung des safe haven unbeachtlich, wenn das urspr EK bis zum Ablauf des dritten auf das Wj des Verlustes folgenden Wj durch Gewinnrücklagen oder Einlagen wieder hergestellt wird. Durch diese Regelung ist eine rückwirkende Heilung der EK-Minderung innerhalb des Dr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Unterschiedliche Rechtsfolgen je nach der Vergütungsart (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Herlinghaus, Besserungsvereinbarungen und § 8a KStG, DStR 1994, 1830; Häuselmann/Pachmann, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bankgeschäft und bankübliches Geschäft, RIW1994, 230; Regnery/Scherer, Internationale Konzernfinanzierung - § 8a Abs 1 S 2 KStG, IStR 1994, 528; Borggräfe/Jakobs, Darlehnsgewährung durch Dritte iSd § 8a Abs 1 S 2 KStG, FR 1995...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Sonderregelungen für Holdinggesellschaften und andere verbundene Unternehmen (§ 8a Abs 4 KStG)

7.1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK ...mehr