Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz 1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat. 2. Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG kann das Interesse der Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren wird in Deutschland durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer vermieden (Art. 23B OECD-MA, § 26 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG). Da die Anrechnung begrenzt ist auf die Höhe der Körperschaftsteuer, die nach deutschem Recht auf die ausländischen Einkünfte entfalle...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 5. Vergleich der Steuerbelastung

Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt. Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihr...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren

Da eine ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft selbst steuerpflichtig ist, unterliegt der von ihr erzielte Gewinn der ausländischen Körperschaftsteuer. Bei Gewinnthesaurierung fällt grundsätzlich keine deutsche Steuer an (Ausnahme § 8 AStG). Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird mit ihren Einkünften von der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft (Dividenden, Zins...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 6. Fazit

Ausgehend von den gegebenen Daten des Beispiels führt die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte zur geringsten Gesamtsteuerbelastung, da die ausländischen Betriebsstättengewinne in Deutschland in voller Höhe von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit sind. Demgegenüber sind die Dividenden von einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft nur zu 95 % steue...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 3.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung der ausländischen Betriebsstättengewinne zu vermeiden, erfolgt die Besteuerung im Regelfall nur im Betriebsstättenstaat. In Deutschland sind die Betriebsstättengewinne steuerfrei (Freistellungsmethode, Art. 23A OECD-MA). Der Progressionsvorbehalt spielt bei inländischen Kapitalgesellschaften auf Grund des einheitlichen Körperschaftsteuersatzes keine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG (vor URefG 2008) § 8a KStG (vor URefG 2008) Gesellschafter-Fremdfinanzierung

1 Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Stand: EL 86 – ET: 05/2016mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 5 (SEStEG) Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Halbeinkünfteverfahren

Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG hat der Begriff "andere Ausschüttung" keine stliche Bedeutung mehr. Für vGA, die in Wj erfolgen (abfließen), die nach dem 31.12.2000 begonnen haben (zB Wj 2001 oder abweichendes Wj 2001/2002), gilt das Halbeinkünfteverfahren. Diese vGA können auch nicht zu e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Wesentliche Beteiligung durch Zusammenrechnung mehrerer Beteiligungen (§ 8a Abs 3 S 2 KStG)

6.3.1 Bildung einer Personenvereinigung Tz. 397 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung in § 8a Abs 3 S 2 KStG dient der Verhinderung der Umgehung des S 1. Danach liegt eine wes Beteiligung auch dann vor, wenn der AE, ohne selbst wes beteiligt zu sein, zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und er mit den anderen AE eine Pers-Vereinigung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5 ABC des Fremdkapitals

3.2.1.5.1 Anleihen, Obligationen Tz. 97 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anleihen und Obligationen gehören unabhängig von der Art der Vergütung sowohl nach handels- als auch nach strechtlichen Grundsätzen zu den Verbindlichkeiten und sind damit FK iSv § 8a KStG. Die Art der Verzinsung der Anleihe hat jedoch Bedeutung für die Einordnung als FK iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 oder Nr 2 KStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG

4.3.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingele...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Wiederherstellung des ursprünglichen Eigenkapitals

5.5.2.1 Allgemeines Tz. 365 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein ek-mindernder Jahresfehlbetrag ist nur dann für die Berechnung des safe haven unbeachtlich, wenn das urspr EK bis zum Ablauf des dritten auf das Wj des Verlustes folgenden Wj durch Gewinnrücklagen oder Einlagen wieder hergestellt wird. Durch diese Regelung ist eine rückwirkende Heilung der EK-Minderung innerhalb des Dr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Unterschiedliche Rechtsfolgen je nach der Vergütungsart (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Herlinghaus, Besserungsvereinbarungen und § 8a KStG, DStR 1994, 1830; Häuselmann/Pachmann, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bankgeschäft und bankübliches Geschäft, RIW1994, 230; Regnery/Scherer, Internationale Konzernfinanzierung - § 8a Abs 1 S 2 KStG, IStR 1994, 528; Borggräfe/Jakobs, Darlehnsgewährung durch Dritte iSd § 8a Abs 1 S 2 KStG, FR 1995...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 KStG

Ausgewählte Literaturhinweise: Janssen, Das Verhältnis von § 8a KStG zu § 8 Abs 3 KStG und § 42 AO, DStZ 1997, 180; Janssen, Die Rechtsfolgen der Anwendung von § 8a KStG, DStZ 1997, 657; Schneck/Hirsch, Rechtsfolgen der Fremdfinanzierung inl Kap-Ges durch ausl AE nach § 8a KStG, GmbHR 1998, 229; Rödder/Schumacher, Nochmals: Ungeklärte Rechtsfolgen bei der geplanten Verschärfung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Sonderregelungen für Holdinggesellschaften und andere verbundene Unternehmen (§ 8a Abs 4 KStG)

7.1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Es handelt sich um einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG iVm § 5 Abs 4 UmwStG aF)

5.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 4 UmwStG aF, wonach einbringungsgeborene Anteile an der Überträgerin für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges eingelegt gelten, ist durch das SEStEG wegen des Konzeptwechsels bei den §§ 20 ff UmwStG entfallen. Aber auch nach dem im Einbringungstei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.4 Einlagen

Tz. 370 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die EK-Minderung kann auch durch Zuzahlungen in das gezeichnete Kap oder in die Kap-Rücklage ausgeglichen werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

2.3.2.1 Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Da sowohl die B-Rep als auch andere Staaten mit ges Maßnahmen und Verw-Anw bemüht sind, einer übermäßigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung zu versagen, sind die Rechtsfolgen, die sich aus einem DBA ergeben, sowohl von Bedeutung für die stliche Behandlung von Investitionen ausl AE im Inl, als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Anteiliges Eigenkapital des Anteilseigners (§ 8a Abs 2 S 1 KStG)

5.2.1 Zeitpunkt der Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals 5.2.1.1 Allgemeines Tz. 292 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 2 S 1 KStG bestimmt sich das anteilige EK, das den einzelnen AE zuzuordnen ist, nach dem EK der Kap-Ges zum Schluss ihres vorangegangenen Wj. Die Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 KStG idF des StandOG/Abs 1 S 1 Nr 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Stellung des § 8a KStG im nationalen Recht

2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Tz. 30 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Seit Beginn der Diskussion um die stliche Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wurden auch Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung vorgebracht. Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG vor der Neufassung durch das sog Korb II-Gesetz beschr die Gesellschafter-Fremdfinan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 5 KStG nF

8.3.4.1 Allgemeines Tz. 487 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG nF gilt in den Fällen des § 8a Abs 5 S 1 KStG nF das FK als der Kap-Ges überlassen. § 8a Abs 5 S 2 KStG nF fingiert, dass die tats an die Pers-Ges erfolgte FK-Überlassung für stliche Zwecke als FK-Überlassung an die Kap-Ges zu beurteilen ist. Fraglich ist, ob und welche Auswirkungen diese Fiktion au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Notwendigkeit einer Regelung zur Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung und Rechtsentwicklung

1.1 Notwendigkeit der Regelung des § 8a KStG Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung mindern die an den AE gewährten FK-Vergütungen als BA den handelsrechtlichen Gewinn der Kap-Ges. Sind die Vergütungen angemessen, können sie ohne eine besondere Regelung bei der Ermittlung des Einkommens nicht wieder hinzugerechnet werden. Beim AE unterliegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 Frühere Rechtsprechung des BFH zum verdeckten Nennkapital Tz. 4 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Befürworter einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung zur Minimierung der inländischen St-Belastung sahen sich in der Zulässigkeit einer derartigen Gestaltungsweise durch die Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 10.12.1975, BStBl II 1976, 226, mwN und v 01.09.1982, BStBl II 1983,147) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Maßstab für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 310 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Das anteilige EK bestimmt sich nach § 8a Abs 2 S 1 KStG bei unbeschr stpfl Kap-Ges nach dem Anteil des AE am gezeichneten Kap. Dabei ist auf die Beteiligungsquote zum Schluss des vorangegangenen Wj (der Kap-Ges) abzustellen (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 41), so dass sich Kap-Erhöhungen im lfd Wj id...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweis:

Janssen, Der Begriff des FK in § 8a KStG, DB 1997, 1589.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7 Neufassung des § 8a KStG durch das sog Korb II-Gesetz

1.2.7.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Da der Gesetzgeber auch nach Ergehen des Urt des EuGH v 12.12.2002, DB 2002, 2690, Rs C-324/00, Lankhorst-Hohorst (s Tz 21) eine Regelung zur Vermeidung einer übermäßigen Fremdfinanzierung der Gesellschaft durch den Gesellschafter für erforderlich hält (s Tz 1 ff), hat er § 8a KStG neu gefasst. Mit der Neufassung sollen die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Zweck der Vorschrift

Ausgewählte Literaturhinweise: Walter, § 8a KStG und die GmbH & Atypisch Still, DStZ 1994, 113; Oho/Schneider/Behrens, Keine Umqualifizierung von an einen ausl AE gezahlten Darlehenszinsen gem § 8a KStG bei gleichzeitiger atypisch stiller Beteiligung, DB 1996, 2516; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) von inl Kap-Ges mit Beteiligungen an Pers-Ges, DB 1998, 1886...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Der übernehmende Rechtsträger hat alle oder einzelne Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder er hat ausscheidende Gesellschafter abgefunden (§ 5 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges oder natürliche Person) Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet er einen AE ab, ist der (Übernahme-)gewinn so zu ermitteln, als hätte er die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch eine übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Vergütungen für Fremdkapital

3.2.2.1 Allgemeines Tz. 116 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG enthält auch für den Begriff der Vergütungen keine Legaldefinition. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a KStG idF des StandOG, idF des StSenkG und idF des sog Korb II-Gesetzes erfolgen. Die Tz 51 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) bezeichnet als Vergütung iSd § 8a KStG "Gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Stellung des § 8a KStG im internationalen Recht

Ausgewählte Literaturhinweise: Wolff, Die außenstlich bedeutsamen Regelungen des StandOG, IStR 1993, 449; Michielse, Zur Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung in EU-Mitgliedstaaten und in DBA, StuW 1994, 331; Menk, "Fremdfinanzierung" als Mehrstaaten-Problem, IStR 1994, 569; Menk, Unterkapitalisierung und DBA - Zu § 8a KStG und zum OECD-MA, FR 1994, 69; Portner, Vereinbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Wesentliche Beteiligung (§ 8a Abs 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Janssen, Maßgeblicher Einfluss als zusätzliches Tatbestandmerkmal des § 8a Abs 3 KStG?, INF 1997, 292; Janssen, Das Tatbestandsmerkmal der wes Beteiligung in § 8a KStG, Teil I und II, IStR 1998, 11 und 43. 6.1 Allgemeines Tz. 384 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 3 KStG enthält die Definition des für die Anwendung des § 8a Abs 1 S 1 KStG maßgebend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Der Anteilseigner ist Geber des Fremdkapitals

4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Janssen, Maßgeblicher Einfluss als zusätzliches Tatbestandmerkmal des § 8a Abs 3 KStG?, INF 1997, 292; Janssen, Das Tatbestandsmerkmal der wes Beteiligung in § 8a KStG, Teil I und II, IStR 1998, 11 und 43.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Begriff der wesentlichen Beteiligung (§ 8a Abs 3 S 1 KStG)

6.2.1 Beteiligung von mehr als 25% Tz. 389 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 3 S 1 KStG definiert den Grundfall der wes Beteiligung. Eine wes Beteiligung ist danach dann gegeben, wenn der von § 8a Abs 1 S 1 KStG betroffene AE am Grund- oder Stamm-Kap der Kap-Ges zu mehr als 25% unmittelbar oder mittelbar (auch über eine Pers-Ges) beteiligt ist (s Schr des BMF v15.12.1994, BS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Definition des Eigenkapitals (§ 8a Abs 2 S 2 KStG)

5.3.1 Handelsbilanzielles Eigenkapital iSd §§ 266 Abs 3, 272 HGB 5.3.1.1 Allgemeines Tz. 321 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 S 2 KStG definiert das nach § 8a Abs 2 S 1 KStG als Ausgangsgröße für die Ermittlung des anteiligen EK des AE maßgebende EK der Kap-Ges als das in der H-Bil zum Schluss des vorangegangenen Wj ausgewiesene EK. Wegen des Abstellens auf den Schluss des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.9 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Tz. 333 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein Jahresüberschuss bzw ein Jahresfehlbetrag, der das im Wj erzielte Ergebnis enthält, erhöht bzw vermindert das EK.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Freigrenze iHv 250 000 Euro

Ausgewählter Literaturhinweis: Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Zeitliche Anwendung des § 8a KStG

10.1 Erstmalige Anwendung des § 8a KStG idF des StandOG Tz. 517 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wegen Einzelheiten s Tz 17. 10.2 Erstmalige Anwendung des § 8a KStG idF des StSenkG Tz. 518 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 34 Abs 1 KStG idF des StSenkG bzw Abs 2 idF des UntStFG ist die Neufassung des § 8a KStG anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.1 Begriff des Anteilseigners

Ausgewählte Literaturhinweise: Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Fremdkapital

Literaturhinweis: Janssen, Der Begriff des FK in § 8a KStG, DB 1997, 1589. 3.2.1.1 Allgemeines Tz. 91 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Anders als beim EK enthält § 8a Abs 1 S 1 KStG, obwohl der Begriff des FK für seine Anwendung zentrale Bedeutung hat, keine Legaldefinition. Dieser Begriff entstammt der Betriebswirtschaftslehre. Die Auslegung des Begriffs muss uE einheitlich für § 8a ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Gleichstellung des nicht wesentlich beteiligten Anteilseigners mit beherrschendem Einfluss (§ 8a Abs 3 S 3 KStG)

6.4.1 Beherrschender Einfluss durch einen nicht wesentlich beteiligten Anteilseigner Tz. 403 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein nicht wes beteiligter AE steht nach § 8a Abs 3 S 3, 1. Alternative KStG dem wes beteiligten AE gleich, wenn er allein einen beherrschenden Einfluss auf die Kap-Ges ausübt (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 13). Auch iRd § 8a Abs 3 S 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft haben am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehört (§ 5 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 36 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 5 Abs 3 UmwStG gelten, wenn ein Gesellschafter der übertragenden Kö seine Beteiligung in einem BV hält, die Anteile für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person überführt. Für die Anwendung des § 5 Abs 3 UmwStG wird nicht mehr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Erstmalige gesetzliche Regelung durch das StandOG

1.2.4.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG wurde durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) eingefügt und normierte erstmals seit Einführung des Anrechnungsverfahrens im Jahr 1977 die stlichen Auswirkungen einer übermäßigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Damit hatte die über mehrere Legislaturperioden geführte Diskussion um die Möglichkeiten, wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.13 Partiarische Darlehen

Tz. 108 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Diese gehören unstr zum FK.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Bei Qualifikation als Holdinggesellschaft keine Beteiligungsbuchwertkürzung bzw Erhöhung des safe haven (§ 8a Abs 4 S 1 HS 2 KStG)

7.2.4.1 Erhöhung des safe haven (§ 8a Abs 4 S 1 HS 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG) Tz. 430 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn eine Kap-Ges die Holdingvoraussetzungen des § 8a Abs 4 S 1 KStG idF des StandOG erfüllt, gewährt ihr diese Vorschrift für erfolgs un abhängig vergütetes FK iSd Abs 1 S 1 Nr 2 statt des Regelsafe-haven von 1 : 3 einen erweiterten safe haven von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.15 Rangrücktrittsvereinbarungen

Tz. 110 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Diese ändern nichts am vorherigen Charakter der Verbindlichkeit (s Kröner in Ernst & Young, § 8a KStG, Rn 72).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 6 S 1 KStG

9.2.2.1 Aufnahme des Fremdkapitals zum Zweck des Erwerbs einer Kapitalbeteiligung (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 1 KStG) Tz. 499 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das FK muss zum "Zweck des Erwerbs einer Kap-Beteiligung" aufgenommen worden sein. Fraglich erscheint, woran diese Zweckbestimmung in der Praxis zu erkennen ist. Denkbar wäre es, den erforderlichen Zusammenhang zwischen FK-Gewährung und...mehr