Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsform

Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Unter die Befreiung fallen nur Kap-Ges (s Schr des BMF v 04.01.1996, BStBl I 1996, 54, Abschn I; ebenso s rkr Urt des FG SchlH v 03.09.1997, EFG 1998, 520). Hinsichtlich des Erfordernisses, dass die AE überwiegend Gebiets-Kö sein müssen (Bund, Länder, Gemeinden, Kreise), s Schr des BMF v 04.01.1996 (aaO, Abschn I).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Begünstigter Tätigkeitsbereich ›Auftragsforschung‹ (§ 5 Abs 1 Nr 23 HS 1 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Begünstigt durch § 5 Abs 1 Nr 23 HS 1 KStG ist ausschl die Auftragsforschung der öff-rechtlichen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Tätigkeiten iSd § 5 Abs 1 Nr 23 HS 2 KStG sind von der St-Befreiung ausgenommen (hierzu s Tz 2). Für die Eigen- und Grundlagenforschung der Einrichtungen hat § 5 Abs 1 Nr 23 KStG keine Bedeutung, da diese F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 18 KStG

Tz. 1 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Durch die mit dem StandOG v 13.09.1993 in § 5 Abs 1 KStG mit Wirkung ab dem VZ 1993 eingefügte Nr 18 ist für Wirtschaftsförderungsgesellschaften eine eigenständige St-Befreiung geschaffen worden. Eine entspr Befreiungsvorschrift enthält § 3 Nr 25 GewStG. Zur fehlenden verfahrensrechtlichen Bindung der GewSt-Befreiung an die KSt-Veranlagung, s U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinsame ›Einrichtungen‹

Tz. 2 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Befreiung setzt zunächst voraus, dass es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien iSd § 4 Abs 2 Tarifvertragsgesetz v 25.08.1969 (BGBl I 1969, 1323) handelt. Tarifvertragsparteien sind nach § 2 Abs 1 des Gesetzes v 25.08.1969 Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern. Nach Abs 2 der Vorschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 17 KStG

Tz. 1 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 5 Abs 1 Nr 17 KStG enthält seit dem VZ 1991 die St-Befreiung der Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften). Eine entspr Befreiungsvorschrift enthält § 3 Nr 22 GewStG. Tz. 2 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Bei den Bürgschaftsbanken handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen der gew Wirtschaft zur Förderung des gew Mittelstandes und der freien...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Begünstigter Tätigkeitsbereich (§ 5 Abs 1 Nr 18 S 1 HS 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 § 5 Abs 1 Nr 18 S 1 HS 1 KStG setzt für die Befreiung voraus, dass sich die Tätigkeit einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft beschränkt. Als Maßnahmen der Wirtschaftsförderung nennt § 5 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Partielle oder volle Steuerpflicht

Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Gem § 5 Abs 1 Nr 12 KStG führen alle Tätigkeiten, die außerhalb der in S 1 der Befreiungsvorschrift genannten Maßnahmen liegen, zur partiellen oder zur vollen StPflicht. Es kommt dabei nicht darauf an, ob diese Tätigkeiten einen wG begründen. Zur StPflicht führen ua auch die den Siedlungsunternehmen ges zugewiesenen sonstigen Aufgaben, zB die in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 21 KStG

Tz. 1 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die durch das JStErgG 1996 v 18.12.1995 seit dem VZ 1991 in § 5 Abs 1 KStG eingefügte Nr 21 betrifft Hierzu s BT-Drs 13/3084, 23....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 23 KStG

Tz. 1 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003 (BStBl I 2003, 710) in § 5 Abs 1 KStG angefügte Nr 23 betrifft die Auftragsforschung öff-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen. Mit der St-Befreiung der von diesen Einrichtungen betriebenen Auftragsforschung wird eine Gleichbehandlung mit der Forschungstätigkeit gemeinnütziger Kö, die nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Tz. 2 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die St-Befreiung setzt voraus, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Tz. 2 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine bestimmte Rechtsform der Zusammenschlüsse ist nicht vorgeschrieben. Mitglieder können jur Pers d öff Rechts, stbefreite Kö und stbefreite Pers-Vereinigungen sein. In erster Linie betrifft die St-Befreiung Versorgungsverbände der öff-rechtlichen und privatrechtlichen Berufs- und Wirtschaftsverbände. Tz. 3 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Einzelheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Steuerfreiheit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG statt nach § 5 Abs 1 Nr 12 KStG?

Tz. 7 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Nach Auff der Fin-Verw ist zwischen zwei Gruppen von Siedlungsunternehmen zu unterscheiden (s Schr des BMF v 23.05.1990, DB 1990, 1164):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Begünstigter Tätigkeitsbereich (§ 5 Abs 1 Nr 17 S 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Voraussetzung für die St-Befreiung ist gem § 5 Abs 1 Nr 17 S 1 KStG, dass sich die Tätigkeit der Bürgschaftsbank auf die Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen beschränkt. Die Förderung der Wirtschaft – dh die Förderung anderer Unternehmen – muss ausschl verfolgt werden (s Urt des BFH v 21.10.1999, BStBl II 2000, 325). Eine Bürgschaftsb...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / I. Einführung in das Problemfeld

Die fortschreitende Globalisierung macht auch vor dem Gemeinnützigkeitsrecht nicht halt. Gemeinnützige Körperschaften engagieren sich in zunehmendem Maße über nationale Binnengrenzen hinweg, was bei einer bislang nahezu vollständig ausgebliebenen Internationalisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zu Unzulänglichkeiten führt. Folglich hat sich auch der EuGH in den letzten Jahr...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtsprechung des EuGH als Ausgangspunkt

Grundlage zur Beurteilung der Unionsrechtskonformität von § 51 Abs. 2 AO – sowohl hinsichtlich der Rechtslage de lege lata als auch im Hinblick auf etwaige Reformüberlegungen zur Rechtslage de lege ferenda – bildet die Rechtsprechung des EuGH zum Gemeinnützigkeitsrecht im Bereich der direkten Steuern, allem voran die richtungsweisende Entscheidung "Stauffer". Der Ausgangssach...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen "erdrosselt" gewerbliche Zwischenvermieter

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass die gewerbesteuerliche Belastung von sog. Zwischenvermietern wegen der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb derart gravierend ist, dass bei ihnen Billigkeitsmaßnahmen (aufgrund einer sachlichen Unbilligkeit) zum Zuge kommen müssen. Sachverhalt Eine Gesellschaft pachtete für 20 Jahre 2 Hotels u...mehr

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ZErb 12/2012, Angleichung d... / Einführung

Das 43. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Michael Wendt [3] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den zwei Referenten Herrn MR Dr. Rolf Möhlenbrock [4] und Herrn Prof. Dr. Holger Kahle [5] auch Frau Laurence Simon-Michel [6], Herr Prof. Dr. Norbert Herzig [7] sowie Herr Heinz Zourek [8] mitwirkten. Seit Ende 2...mehr

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Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen – Verlustrücktrag bei Organschaft

Leitsatz 1. Betriebliche Pensionsverpflichtungen aufgrund einer sog. Direktzusage, welche beim Veräußerer den steuerlichen Rückstellungsbeschränkungen nach § 6a EStG unterworfen sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs übernommen hat, nicht mit dem besonderen Teilwert nach § 6a Abs. 3 EStG, sondern als ungewisse Verbindlichkei...mehr

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Gesonderte Feststellung bei Auslandsverlusten

Leitsatz Keine gesonderte Feststellung auf der Ebene einer OHG, wenn diese einzige inländische Gesellschafterin einer ausländischen Mitunternehmerschaft ist. Sachverhalt Die Kläger, eine OHG mit neun Gesellschaftern, beteiligte sich in 1993 atypisch still an einer russischen Gesellschaft. Ende 1998 wurde die stille Gesellschaft gekündigt. Für 1998 erfolgte für die atypisch st...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 6 Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Abs. 2)

Rz. 7 Als Einnahmen gelten 60 % der zu Unrecht nicht versteuerten einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen sowie alle zu Unrecht bei der Festsetzung der ESt oder KSt berücksichtigten Ausgaben, bezogen auf die Einnahmen und Ausgaben der Besteuerungszeiträume 1993 bis 2002. Zugrunde zu legen sind die Brutto-Einnahmen ohne Kürzung ...mehr

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Grundsteuerliche Behandlung kommunaler Kitas

Kommentar Kommunale Kindergärten können nach Auffassung der OFD Magdeburg wegen ihrer gemeinnützigen Ausrichtung von der Grundsteuer befreit werden. Eine Steuerbefreiung wegen öffentlicher Dienste kommt jedoch nicht in Betracht [1]. Der BFH entschied mit Urteil vom 12.7.2012[2], dass ein kommunaler Kindergarten ein Betrieb gewerblicher Art ist; eine Einstufung als Hoheitsbetri...mehr

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Leichtfertige Steuerverkürzung bei Nichterfüllung von Anzeigepflichten.

Leitsatz Eine leichtfertige Steuerverkürzung liegt nicht zwingend vor, wenn die Anzeige an eine nicht zuständige Stelle im Finanzamt erfolgt ist. Sachverhalt Im Januar 2002 erwarb der Steuerpflichtige sämtliche Gesellschaftsanteile einer GmbH. Zum Vermögen der GmbH gehörte ein Grundstück. Die Verträge über den Erwerb der Anteile wurden dabei der für die Körperschaftsteuer zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer erhöht

Tz. 15 Stand: EL 60 – ET: 07/2007 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die ›KSt-Schuld‹ (gemeint: die festzusetzende KSt) der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung. Dh die KSt -Erhöhung ist für denjenigen VZ in die KSt-Festsetzung der übertragenden Kö miteinzubeziehen, in den der stliche Übertragungsstichtag fällt. § 10 UmwStG drückt das so aus, dass die KSt-Erhöhung so zu berech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens sowie einer Körperschaftsteuer-Erhöhung auf den Übertragungsgewinn und auf das Übernahmeergebnis

Tz. 4 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Beginnend mit der Bil zum 31.12.2006 haben Kö während des in § 37 Abs 5 KStG geregelten von 2008 bis 2017 währenden Zehnjahreszeitraums für die ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens ihren wegen der Unverzinslichkeit abgezinsten Auszahlungsanspruch zu aktivieren und jährlich fortzuschreiben). § 37 Abs 7 S 1 KStG verhindert die Besteuerung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Körperschaftsteuer-Erhöhung

3.1 Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die KSt-Schuld der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als am Übertragungsstichtag für eine Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 5 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft in Sonderfällen

1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des iRd einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die MU aufzuteilenden Übernahmegewinns/-verlusts der Pers-Ges. Im Übernahmegewinn/-verlust werden die offenen Rücklagen der übertragenden Kö als Einnahmen bei den MU der Pers-Ges (früher AE der Kö) e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 10 UmwStG (SEStEG) Körperschaftsteuererhöhung

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Rödder/Schumacher, Das kommende SEStEG: Das geplante neue UmwStG, DStR 2006, 1525; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 4 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft

1 Überblick über den Regelungsinhalt Ausgewählte Literaturhinweise: s Vor § 3 UmwStG nF. Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö (s § 9 Abs 1 UmwStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG (vor SEStEG) § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Biener, Bilanzierung im Spannungsfeld von Europa-, Umwandlungs- und St-Recht, StbJb 1995/96, 29; Herzig, Maßgeblichkeitsgrundsatz bei Umwandlungsvorgängen? (in Herzig – Hrsg – Neues UmwStG-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O. Schmidt, 1996, 23); Müller-Gatermann, UmwSt-Recht, Wpg 1996, 868; Herzig, Diagonale Maßgeblichkeit be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Mittelbare Nutzung des § 4 Abs 6 UmwStG aF im Bereich der Körperschaftsteuer

Tz. 135 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Eine mittelbare Nutzung des § 4 Abs 6 UmwStG aF im Bereich der KSt ergibt sich, wenn eine Kap-Ges auf eine Pers-Ges verschmolzen wird, deren MU wiederum Kap-Ges sind. § 4 Abs 6 UmwStG aF schränkt nämlich für diesen Fall die stliche Berücksichtigung des Übernahmeverlusts nicht ein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.12 Körperschaftsteuer-Minderung und -Erhöhung nach § 10 UmwStG nF

Tz. 38b Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach In-Kraft-Treten des StSenkG regelt § 10 UmwStG nF eine fiktive Vollausschüttung mit der Folge der KSt-Minderung nach § 37 KStG nF bzw der KSt-Erhöhung nach § 38 KStG nF. Wegen Einzelheiten s § 10 UmwStG nF Tz 20 ff. Die KSt-Minderung erhöht des übergehende BV und eine KSt-Erhöhung verringert das übergehende BV iSd § 4 Abs 4 S 1 UmwStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.7 Nach In-Kraft-Treten des StSenkG: Schlussfeststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens, des EK 02 und des steuerlichen Einlagekontos der Übertragerin nach Verringerung durch Gewinnausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hier bleibt es, wie in Tz 106 erläutert, dabei, dass diejenigen Ausschüttungen, die noch der Übertragerin zuzurechnen sind, noch bei dieser zu einer Verringerung des KSt-Guthabens, des EK 02 und des stlichen Einlagekontos führen. Hierbei handelt es sich stets um Ausschüttungen, die bereits unter neues Recht fallen. Die verringerten Beträge s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Erhöhung um die anzurechnende Körperschaftsteuer (§ 4 Abs 5 S 2 1. HS UmwStG aF)

Tz. 54 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 5 S 2 UmwStG aF erhöht sich der Gewinn bzw verringert sich ein Verlust der Übernehmerin (Übernahmegewinn 1. Stufe, und zwar außerbilanziell) in dem Wj, in dem das BV gem § 2 UmwStG als übergegangen gilt, um die nach § 10 UmwStG aF anzurechnende KSt. Das Ergebnis ist der Übernahmegewinn 2. Stufe. Die Gewinnerhöhung beträgt, bezoge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 10 UmwStG erhöht sich die KSt-Schuld der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben ist, als am Übertragungsstichtag für eine Ausschüttung verw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Kein Übergang von verbleibenden Verlustvorträgen (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG nF)

4.2.1 Kein Übergang eines verbleibenden Verlustvortrags iSd § 10d EStG Tz. 11 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Von dem Grundsatz, dass die übernehmende Pers-Ges als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach geht ein verbleibender Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvortrag) nicht auf die Pers-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Eingeschränkte Rückwirkung bei Anteilsveräußerungen

8.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile Tz. 82 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.12) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Eingeschränkte Rückwirkung bei Gewinnausschüttungen

8.3.1 Allgemeines Tz. 85 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und in Tz 81 und § 2 UmwStG nF Tz 18 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 86 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Eintritt der Übernehmerin in die Rechtsstellung der Übertragerin (§ 4 Abs 2 UmwStG nF)

4.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG nF) Tz. 7 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schlussbilanz der Übertragerin und den Werten bei der Übernehmerin bestimmt § 4 Abs 2 UmwStG, dass die übernehmende Pers-Ges insbes hinsichtlich der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Hannemann, Downstream-Merger einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, DB 2000, 2497; Pluskat, Akquisitionsmodelle beim Erwerb einer Kap-Ges nach der Unternehmens-StRef, DB 2001, 2216; Bruski, Step-Up-Modelle beim Unternehmenskauf, FR 2002, 181. Tz. 112 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist eine Umwandlung iSd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Missbräuchliche Gestaltungen nach dem UmwSt-Erl der Fin-Verw – Mögliche Ausweichgestaltungen, BB 1997, 2025, 2078; Dötsch/van Lishaut/Wochinger, Der neue UmwSt-Erl, DB 24/1998, Beil 7.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust - 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG nF)

7.1 Ermittlung vor In-Kraft-Treten des StSenkG 7.1.1 Allgemeines Tz. 50 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie aus dem Schema in vorstehender Tz 20 ersichtlich, wird der aus der Bilanz sich ergebende Übernahme verlust 1. Stufe außerhalb der Bil um einen negativen Bw des übergegangenen BV, um die nach § 10 UmwStG aF anzurechnende KSt und um einen Sperrbetrag nach § 50c EStG 1999 erhöht....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Verhältnis des § 4 Abs 6 UmwStG aF zu § 18 Abs 2 UmwStG aF und zu § 15a EStG; Problem des ›Umfärbens‹ von Verlusten

11.2.4.1 Verhältnis zu § 18 Abs 2 UmwStG aF Ausgewählte Literaturhinweise: Rödder/Momen, Gewstliche Behandlung des Übernahmeverlusts bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1996, 1799; Gollers/Tomik, Berücksichtigung von Übernahmeverlusten auch bei der GewSt? DStR 1997, 275; Ott, Verlustverwertung durch Umwandlung einer notleidenden GmbH, INF 1997, 75. Tz. 131 Stand:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Die Bilanzierung bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 24.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Buchwert der Anteile (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG nF)

6.4.1 Grundsätzliches Tz. 23 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Übertragerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Übertragerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 44. Nach § 4 Abs 4 S 2 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Verwaltungsauffassung hinsichtlich des Zusammenspiels des § 3 UmwStG mit § 17 Abs 2 und § 24 UmwG

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Buchwert der Beteiligung bei Erwerb der Beteiligung oder bei der Änderung der Anschaffungskosten in der Interimszeit

6.4.2.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit Tz. 25a Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 4 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG gehen von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100%-igen Beteiligung der übernehmenden Pers-Ges an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Übernehmerin

Tz. 35 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 60.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5 Eigene Anteile

Tz. 39 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 59. Wegen der gliederungsmäßigen Behandlung s § 41 KStG 1999 Tz 40 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Die ›steuerliche Verwertung‹ eines Übernahmeverlusts vor In-Kraft-Treten des StSenkG

11.2.1 Allgemeines Tz. 122 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Übernahmeverlust , verringert um die anzurechnende KSt und um einen evtl Sperrbetrag nach § 50c EStG 1999, ist bei den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges grds (Ausnahmen: Gesellschafter, die nicht gem § 5 Abs 2-4 UmwStG an der Ermittlung des Übernahmegewinns teilnehmen; hierzu s § 7 UmwStG nF Tz 1 ff) in dem von...mehr