Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff der Kosten und Auslagen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Notwendige Auslagen der Beteiligten

I. Erstattungsberechtigte 1. Hauptbeteiligte Rz. 24 [Autor/Stand] Beteiligter i.S.d. § 464a Abs. 2, § 408 StPO sind der Angeklagte (Angeschuldigte/Beschuldigte) sowie solche Personen, die kraft eigenen Rechts der Verurteilung entgegenzutreten befugt sind. Im Kostenfestsetzungsverfahren (s. Rz. 14) kann also nicht nur der freigesprochene Angeklagte seine notwendigen Auslagen fe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Kosten im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 24 § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG gilt bereits seinem Wortlaut nach nicht für das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die durch die Zwangsvollstreckung dem Gläubiger entstehenden Kosten sind in vollem Umfang erstattungspflichtig.mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VII. Honorarvereinbarung über Fotokopierkosten und Auslagen

Rz. 74 Fotokopierkosten sind – vorbehaltlich der in Nr. 7000 VV RVG geregelten Ausnahmen – grds. nicht erstattungsfähig (so schon zur BRAGO BGH v. 5.12.2002 – I ZB 25/02, NJW 2003, 1127). Es wird deshalb zu Recht der Abschluss von zusätzlichen Honorarvereinbarungen für Fotokopiekosten und Auslagenpauschalen empfohlen, wobei § 3a des RVG (Vereinbarung der Vergütung) zu beacht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Eigene Kosten der Einigungsstelle

Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind (BAG v. 13.11.1991 – 7 ABR 70/90, ju...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der notwendigen Auslagen

a) Entschädigung für notwendige Zeitversäumnis Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff der "notwendigen Auslagen" eines Beteiligten ist in der StPO nicht abschließend geregelt[2]. § 464a Abs. 2 StPO nennt nur exemplarisch die notwendige Zeitversäumnis (Nr. 1) und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (Nr. 2). Rz. 27.1 [Autor/Stand] In § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO wird auf das Jus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Kosten im (Steuer-)Strafverfahren

I. Begriff der Kosten und Auslagen Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufna...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

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AGS 08/2023, Erstattungsfäh... / III. Grundsatz gilt auch bei Anmeldung der Kosten nur eines Anwalts

Es schadet nicht, dass im vorliegenden Fall nur die Kosten eines einzelnen Rechtsanwalts (nämlich des zweiten Rechtsanwalts) zur Festsetzung angemeldet worden sind. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers folgt aus dem Wortlaut des § 92 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht, dass diese – den Erstattungsanspruch der obsiegenden Partei reduzierende Vorschrift – nur dann zur Anwendung kommt,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kosten der Wahl

Rz. 349 Die Kosten der Wahl hat nach § 20 Abs. 3 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt für die notwendigen Auslagen für Wahlurnen, Stimmzettel, Porto sowie für notwendige Reisekosten der Wahlvorstandsmitglieder. Bei Versäumnis von Arbeitszeit der Wahlvorstandsmitglieder ist selbstverständlich deren Entgelt weiterzuzahlen. Die zu § 37 und § 40 BetrVG entwickelten Grunds...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Kosten

Rz. 794 Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist nach § 36 ArbnErfG kostenfrei, was gleichermaßen für die Gebühren wie für die Auslagen derselben gilt. Mangels gesetzlicher Regelung haben die Verfahrensbeteiligten allerdings keinen gegenseitigen Anspruch auf Kostenerstattung, sodass jeder Beteiligte seine eigenen Auslagen (z.B. für Zeugen, Sachverständige, Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Kosten der Einigungsstelle

a) Eigene Kosten der Einigungsstelle Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind ...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 6. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 80 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist gem. § 183 S. 1 SGG für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Kläger und Beklagte, die nicht zu dem vorstehend...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / XIV. Sachmittel des Betriebsrats und Kosten seiner laufenden Geschäftsführung

1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a. Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ...mehr

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AGS 08/2023, Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten

§§ 138 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, 143 Abs. 1 FGO Leitsatz Trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung kann eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten getroffen werden. BFH, Beschl. v. 27.6.2023 – IX R 7/23 I. Sachverhalt Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage vor dem FG Hannover gegen einen Bescheid des Finanzamtes, dem es um den zwis...mehr

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AGS 08/2023, Erstattungsfähige Kosten bei Anwaltswechsel

§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO Leitsatz Auch wenn nur die Kosten des zweiten von zwei hintereinander mandatierten Rechtsanwälten zur Festsetzung angemeldet werden, ist zu prüfen, ob es sich um nicht notwendige (vermeidbare) Mehrkosten handelt. OLG Celle, Beschl. v. 19.6.2023 – 2 W 75/23 I. Sachverhalt Der Beklagte hatte vor dem 1.1.2021 einen Anwalt mit der Verteidigung gegen die Klage bea...mehr

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AGS 08/2023, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Kosten des Terminsvertreters

1. Grundsätze Der BGH hat zunächst auf seine ständige Rspr. verwiesen, wonach die Kosten eines Terminsvertreters – vom VIII. ZS des BGH als "Unterbevollmächtigter" bezeichnet – dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind, wenn durch die Tätigkeit des Terminsvertreters erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtig...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / (6) Kosten

Bei Herausgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung fällt eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. NR. 23100 KV GNotKG aus dem Gebührenwert nach § 114 GNotKG an.[23] Wenn derselbe Notar allerdings demnächst nach der Rückgabe eines Erbvertrags eine erneute Verfügung von Todes wegen desselben Erblassers beurkundet, wird diese Gebühr auf die Gebühr für das Beurkundungsverfahr...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Streitwerte und Abrechnungsbeispiele in besonderen Verfahren

1. Verfahren vor dem Integrationsamt Rz. 54 Begehrt der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes nach dem SGB IX oder vertritt der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers diesen im Verfahren ggü. dem Integrationsamt, ist str., nach welchem Gegenstandswert diese Tätigkeit abzurechnen ist. Nach einer Entscheidung des VGH He...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / B. Gerichtskosten

Rz. 5 Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichtes. Auslagen, d.h. Aufwendungen des Gerichtes sind u.a. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Zustellungskosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren bestimmen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes, §§ 1 Nr. 5, 3 GKG. Die Verfahrensgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren sind ...mehr

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AGS 08/2023, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters bei Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten am dritten Ort

§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO Leitsatz Zur Erstattungsfähigkeit der für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten anfallenden Kosten bei Hinzuziehung eines weder am Gerichtsort noch am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 14.9.2021 – VIII ZB 85/20, AGS 2021, 506 [Hansens] = zfs 2021, 700 m. Anm. Hansens und v. 5.7.2022 – VIII ZB 33...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / III. Gerichtliche Vertretung

Rz. 35 Zur (angeblichen) versicherungsrechtlichen Obliegenheit, in Kündigungsschutzverfahren sofort Klage einzureichen und außergerichtliche Einigungsversuche zu unterlassen, wird auf die Ausführungen im Rechtsschutzteil verwiesen. In gebührenrechtlicher Hinsicht ist unstreitig, dass in solchen Fällen eine Geschäftsgebühr anfällt. Allerdings erstattet die Rechtsschutzversich...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / III. Mahnkosten

Rz. 17 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für das Mahnverfahren. Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Vertretungskosten gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG gilt auch im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren sind somit nicht erstattungsfähig (GK-ArbGG/Bader, § 46a Rn 89).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Ersatz von Auslagen

Rz. 316 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, soweit dies arbeitsvertraglich oder für das Arbeitsverhältnis bindend tarifvertraglich festgelegt ist. Rz. 317 Darüber hinaus ist der Arbeitgeber ganz allgemein gem. § 670 BGB (analog) zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, d.h. zum Ersatz von zweckbestimmten Vermögensopfern, die freiwil...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 2 Aus den Gründen:

II. [6] … "Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 7 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung – soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse – im Wesentlichen damit begründet, das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass die Kläger nicht die geltend ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Berufung und Revision

Rz. 16 Die Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG (Erstattungsausschluss) gilt in der 2. und 3. Instanz nicht. § 91 ZPO findet uneingeschränkt Anwendung: Der Unterlegene zahlt, bei teilweisem Unterliegen entsprechend anteilig. § 12a Abs. 2 ArbGG enthält jedoch für den Fall eine Sonderregelung, wenn die Kosten nach § 92 Abs. 1 ZPO geteilt werden und die eine Partei du...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / C. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Rz. 7 Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Wegen dieser Ausnahmeregelung fordert S. 2 der Vorschrift, dass vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Einstweilige Verfügung und Arrest

Rz. 18 Die Frage der Kostenerstattung im Eilverfahren nach den §§ 916 ff. ZPO beantwortet sich nach den Regeln des Hauptprozesses, der Ausschluss der Kostenerstattung wegen Zeitversäumnis oder angefallener Vertretungskosten gilt auch hier.mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / D. Anwaltsgebühren

Rz. 25 Nachstehend behandelt werden diejenigen Gebühren, die durch die anwaltliche Tätigkeit bei der Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandates entstehen können. Bei der Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandats kann es bei der Beratung bleiben, es kann sich eine außergerichtliche Vertretung anschließen oder (direkt) die gerichtliche Vertretung. I. Beratung Rz. 26 Seit dem...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kostenerstattung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 36 [Autor/Stand] § 408 Satz 1 AO erweitert den Erstattungsanspruch gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 (Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, s. Rz. 28 ff.) im Steuerstrafverfahren auf die Kosten der Inanspruchnahme besonders sachkundiger, mit dem Steuerrecht speziell vertrauter Berufsangehöriger. Hierzu zählen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 50 [Autor/Stand] (Angeklagter → Staatskasse bei Freispruch) An das Amtsgericht – ... – In dem Strafverfahren Gegen ... – Az ... – beantrage ich die Festsetzung der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen gegenüber der Staatskasse wie folgt:mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VIII. Sonstige Gebühren rund um das arbeitsrechtliche Prozessmandat

Rz. 77 Bei der Abrechnung eines arbeitsgerichtlichen Mandates ist stets zu prüfen, ob auch vor Erteilung des Prozessmandates möglicherweise Nr. 2300 VV RVG erfüllt wurde (mit der Folge der Anrechnung zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75). Rz. 78 Wird der Titel nicht erfüllt, auf das Urteil oder den Vergleich nicht geleistet, erfüllt bereits die Androhu...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren

A. Allgemeines[Autor] Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 19 Nach herrschender Meinung regelt die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG nicht nur den Ausschluss der Kostenerstattung für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch aus § 91 ZPO, sondern darüber hinaus auch den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. Als materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche könnten in Betracht kommen solche aus Verzug oder solche au...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / IV. Auslagen (Nrn. 7000 ff. VV)

Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf die nach den Nrn. 7000 ff. VV entstehenden Auslagen. Dazu gehört auch die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV, da es sich bei den Verfahren vor den Verfassungsgerichten, insbesondere auch bei Verfassungsbeschwerdeverfahren, um eine vom Ausgangsverfahren verschiedene Angelegenheit handelt.[61]mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertreterkosten keine Auslagen des Hauptbevollmächtigten

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 104; VV RVG Nr. 3401; Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 670 § 675 Leitsatz 1. Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (hier: 0,65-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG) fallen für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Prozesspartei selbst oder in deren Namen durch den Prozessbevollmächtigten (...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XVIII. Offene Spesen und Auslagen

Rz. 342 Soweit der Mitarbeiter erstattungspflichtige Auslagen und Spesen für die Firma getätigt hat, die noch nicht abgerechnet und erstattet sind, sollte dies in der Aufhebungsvereinbarung geregelt werden. Eine allgemeine Erledigungsklausel würde solche Spesen erfassen (vgl. § 14 des Mustervertrages, Rdn 454).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 26 [Autor/Stand] Als "notwendige Auslagen" können die vermögenswerten Aufwendungen eines Verfahrensbeteiligten angesehen werden, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder zur Rechtsverteidigung oder zur Geltendmachung der prozessualen Rechte in der gebotenen Form erforderlich waren[2], unabhängig davon, ob sie später auch Erfolg gehabt haben. Ob die Aufwendungen ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. Mehrkosten bei Anrufung des unzuständigen Gerichts

Rz. 13 Gem. § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG gilt die Ausnahmevorschrift des Satzes 1 nicht für die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit zunächst angerufen hatte und dieses den Rechtsstreit dann an das ArbG verwiesen hat (BAG v...mehr

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AGS 08/2023, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte vor dem 1.1.2021 einen Anwalt mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt. Später (nach dem 31.12.2020) ist das Mandat gekündigt und ein anderer Anwalt beauftragt worden. Nach Abschluss des Verfahrens hatte der Beklage zwar nur die Kosten eines Anwalts zur Festsetzung angemeldet, allerdings die höheren Kosten des zweiten Anwalts, der seine Gebühren und...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kostenentscheidung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Gericht entscheidet in jedem Urteil, Strafbefehl oder einstellenden Beschluss, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat ( § 464 Abs. 1 StPO). Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluss, der das Verfahren abschließt (§ 464 Abs. 2 StPO), z.B. auch bei gerichtlichen Einstellungs...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG

Rz. 36 Die Verfahrensgebühr ist zunächst unproblematisch, sie korrespondiert mit dem Streitwert – vgl. § 23, insb. Abs. 3 RVG. Der Gegenstandswert wird bestimmt durch die Vorgabe in der Klageschrift. Es empfiehlt sich grds. in arbeitsgerichtlichen Verfahren, obwohl nicht erforderlich, im Klagerubrum eine Streitwertangabe vorzunehmen mit den Worten "Streitwert vorläufig … Euro"...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 62 Die bisherige Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und unverändert in § 42 GKG übergeleitet worden. Zwischenzeitlich ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit Datum v. 23.7.2013 in Kraft getreten, um für eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz zu sorgen. Rz. 63 Da das Arbeits...mehr