Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Methoden der Aufteilung

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ansatzverboten sind nach § 248 Abs. 1 HGB auch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Aufzeichnungspflichten

Tz. 106 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seit dem Kalenderjahr, für das erstmalig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Anhang 5) durchzuführen ist, müssen die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden (s. § 22 Abs. 4 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 15a.12 UStAE:): die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das Berichtigungsobj...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.2 Aufwendungen die zum Import der Besteuerungsinkongruenz führen

Rz. 178 Die Verlagerung bzw. der Import der D/NI-Inkongruenz oder DD-Inkongruenz aus dem Ausland nach Deutschland setzt in Deutschland Aufwendungen voraus, die mittelbar oder unmittelbar mit einer ausl. "hybriden Zahlung" verbunden sind. Rz. 179 Bei den zum Import der Besteuerungsinkongruenz geeigneten Aufwendungen kann es sich grundsätzlich um jegliche Art von Ausgaben hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen). Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[1] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.1 Aufwendungen

Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.3 Verkettung der Aufwendungen zur Besteuerungsinkongruenz

Rz. 181 Weitere Voraussetzung für das Abzugsverbot nach § 4k Abs. 5 EStG ist eine Verkettung zwischen den Aufwendungen des Stpfl. und den unmittelbar oder mittelbar zu einer Besteuerungsinkongruenz führenden Aufwendungen. Rz. 182 Die Verlagerung der Besteuerungsinkongruenz kann sich z. B. dadurch ergeben, dass Zinserträge aus Deutschland an einen Stpfl. in einem Drittstaat fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3 Vorrangigkeitsregelungen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 153 § 4k Abs. 4 S. 2 EStG regelt, welcher Staat im Fall einer DD-Inkongruenz vorrangig den Betriebsausgabenabzug zu versagen hat, wenn neben Deutschland auch ein anderer Staat den Abzug der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung ablehnen will. Rz. 154 Die Vorrangigkeitsregelungen haben ihren Ursprung in der angeordneten Anwendungsreihen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 66 § 4k Abs. 1 S. 1 KStG ordnet für die Aufwendungen für die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Überlassung von Kapitalvermögen, insoweit ein Abzugsverbot an, als die, den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung unterliegen. Im Falle der Niedrigerbesteuerung unterliegen die entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 190 Als Rechtsfolge ordnet der § 4k Abs. 5 EStG die Versagung des Betriebsausgabenabzugs an, soweit die entsprechenden Aufwendungen zu einer importierten Besteuerungsinkongruenz führen. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, soweit den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar erfassten Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.2 Abzug im anderen Staat aufgrund abweichender Zuordnung

Rz. 119 Die Aufwendungen i. S. d. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG müssen im anderen Staat steuerlich zum Abzug zugelassen sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der andere Staat die aus deutscher Sicht als (transparente) vermögensverwaltende Personengesellschaft eingestufte Gesellschaft, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden nationalen Regelung als intransparenten Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die eine Verknüpfung von abzugsfähigen Ausgaben in dem einen Staat mit zu versteuernden Einnahmen in dem anderen Staat herstellen, um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.1 Überblick

Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebsausgabenabzug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Rz. 69 Eine Besteuerung der korrespondierenden Erträge in einem künftigen Zeitraum könnte sich beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 140 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 3 EStG auf Ebene des inländischen Stpfl. für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Rz. 141 Eine Ausnahme vom Betriebsausgabenabzugsverbot bei Vorliegen von doppelt berücksichtigten Erträgen ist im Rahmen des § 4k Abs. 3 EStG, anders im Rahmen des § 4k Abs. 2 EStG, nicht vorgesehen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.3 Abweichende steuerliche Zurechnung der Erträge

Rz. 132 Zu einer abweichenden steuerlichen Zurechnung der, den Aufwendungen entsprechender Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG kommen, wenn ein Rechtsträger in seinem Errichtungs- bzw. Belegenheitsstaat einer transparenten Besteuerung (z. B. als Personengesellschaft) unterworfen wird und somit die Einkünfte unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden, währ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.1 Überblick

Rz. 42 Die Regelung des § 4k Abs. 1 EStG konstatiert ein Betriebsausgabenabzugsverbot für im Inland berücksichtigte Aufwendungen in Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten oder hybriden Übertragungen, soweit die korrespondierenden Erträge im Staat des ausl. Gläubigers aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts zu einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung führ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 104 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 2 S. 1 KStG auf Ebene der inländischen Körperschaft bzw. auf Ebene der inländischen Betriebsstätte für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Rz. 105 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, kommt das Abzugsverbot gleichwohl nicht zur Anwendung, soweit doppelt berüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3 Sekundärregelung für Outbound-Fälle (Abs. 2 S. 2)

Rz. 116 § 4k Absatz 2 S. 2 EStG setzt Art. 9 Abs. 2 Buchst. b i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. e ATAD in nationales Recht um.[1] Rz. 117 Es handelt sich hierbei um eine sog. Sekundärregelung, die nur dann Anwendung findet, wenn die Besteuerungsinkongruenz nicht bereits durch den anderen Staat in Form einer Versagung des Abzugs der Aufwendungen (entsprechend einer de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.3 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 121 Als weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG wird eine fehlende tatsächliche Besteuerung der korrespondierenden Erträge konstatiert. Hierzu kann es kommen, wenn nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Leistungsbeziehungen zwischen der aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die im Staat ihrer Errichtung als in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.4 Abweichende steuerliche Zuordnung der Erträge

Rz. 135 Zu einer abweichenden steuerlichen Zuordnung der, den Aufwendungen entsprechenden Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG insbesondere bei Zuordnungskonflikten im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder bei Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten kommen. Rz. 136 Ein Konflikt bei der Zuordnung von Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsratswahl / 7 Kosten der Betriebsratswahl

Die Kosten der Wahlen zum Betriebsrat hat der Arbeitgeber zu tragen.[1] Hierzu gehört in erster Linie die Ausstattung des Wahlverfahrens mit den erforderlichen Sachmitteln; u. a. Schreibmaterial, Briefmarken, Stimmzettel, Wahlumschläge, Wahlurnen. Das Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich ist, darf bei Wahlvorstan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 4 Erlöschen des Zeugnisanspruchs

Erfüllung Der Zeugnisanspruch erlischt mit seiner Erfüllung. Die Zeugnisschuld ist Holschuld. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis nach Fälligkeit des Zeugnisanspruchs am Ort seiner Niederlassung zur Abholung bereithalten. Wenn er es nicht rechtzeitig erstellt hat, muss es auf Gefahr und Kosten des Arbeitgebers übersandt werden. Erfüllt ist der Anspruch, wenn dem Beschäftigten auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.5 Höhe des Feiertagsentgelts

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dem Beschäftigten ist "das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte" (§ 2 Abs. 1 EFZG). Der Beschäftigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn an diesem Tag kein Feiertag, sondern ein normaler Arbeitstag vorgelegen hätte. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1137 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 902 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 836 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (Zeilen 21–23; → Tz 839). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke ver...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 924 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeile 47] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 874 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6.1 Weitere Werbungskosten

Rz. 928 [Sonstiges → Zeile 50] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und G...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 904 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr