Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 54 Herr Sorglos kauft bei Herrn Dachs einen gebrauchten Pkw. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Pkw unfallfrei ist. Knapp drei Wochen später stellt sich bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Fahrzeug einen Unfallvorschaden aufweist. Herr Sorglos möchte den Pkw dennoch behalten, da dieser ein umfangreiches Soundpaket und eine seltene Sonderlackierung aufweist, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf)

Rz. 109 Muster 2.15: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf) Muster 2.15: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf) (1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder ne...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 44 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebsführungsvertrag

Rz. 29 Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Muster 46.5: Betriebsführungsvertrag Betriebsführungsvertrag zwischen der X AG, vertreten durch ihren Vorstand und der Y AG, vertreten durch ihren Vorstand. § 1 Vertragsgegenstandmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / f) Pfändungsschutz und Austauschpfändung

Rz. 57 Zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse listen die §§ 811, 811c ZPO vom Gesetzgeber für unpfändbar erklärte Sachen auf. In der Praxis sind am wichtigsten die persönlichen Gegenstände des Schuldners, Haushaltsgegenstände, insbesondere Kleider und Wäsche, die zu einer bescheidenen Lebensführung benötigt werden. Weiterhin gehören dazu Geg...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Muster: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 194 Muster 2.42: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.42: Verjährungsverkürzungen bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der _____ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf-oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[20] entschied sich jedenfalls im Fall von ei...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft zu vollziehen.[40] Technisch könnte dies bspw. auch durch ein Spaltungs- oder durch ein Vers...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt direkt auch für den unternehmerischen Verkehr (siehe § 310 Abs. 1 S. 1 BGB), soweit es sich nicht um Verträge handelt, in die die Vergabe- und Ver...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Ist der Titel nur vorläufig vollstreckbar, trägt der Gläubiger das Risiko einer vorzeitigen Vollstreckung bei späterer Aufhebung des Vollstreckungstitels in einem Rechtsmittelverfahren. Der Anspruch des § 717 Abs. 2 ZPO ist ein Ersatzanspruch aus einem übernommenen Risiko. Er soll dem Schuldner einen Ausgleich für die unter Umständen unvermeidbaren Nachteile geben, di...mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Rückgriff des Verkäufers

Rz. 82 Einen Ausgleich für die ausgeweitete Mängelhaftung des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB (siehe dazu auch Rdn 69) verschafft die Regelung in § 445a BGB, wonach Letztverkäufer und Zwischenhändler die Möglichkeit gewährt werden soll, die Aufwendungen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Nacherfüllungspflichten entstehen, in der Lieferkette möglichst bis zum Verursacher des Mangels we...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _____ Klage des _____ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen den Verlag V GmbH, _____ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung und Zahlung vorläufiger Streitwert: 100.000 EUR Wir bestel...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der §§ 307 bis 309 BGB grds. dispositiv (§ 476 Abs. 3 BGB). Bestreben des Verkäufers ist es, den Ausschluss zu erstrecken auf:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 191 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[290]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Muster: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 196 Muster 2.44: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.44: Verjährungsverkürzung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt sechs Monate. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB)

Rz. 195 Muster 2.43: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) Muster 2.43: (Weitgehender) Ausschluss von Mängelansprüchen bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen (Verkauf-AGB) (1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht in d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _____ [Firma, Rechtsform] Adressat: _____ Datum: _____ Datenschutzrichtlinie der _____ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Zuschüsse und Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Rz. 5 Begünstigt sind zum einen die Zuschüsse, d. h. Geldzuwendungen, die der Arbeitgeber leistet, weil der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben hat. Zum anderen sind Sachzuwendungen begünstigt, d. h. die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, Nutzungen oder Leistungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Ausgaben trägt, also dem Arbeitnehmer die Ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Erträge natürlicher Personen als Anteilseigner von Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu 40 % steuerfrei. Dementsprechend sind die damit verbundenen Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zu 60 % abziehbar (§ 3c EStG Rz. 32–93). Diese beiden Vorschriften sind die gesetzestechnische Umsetzung des sog. Teileinkünftev...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IV. Nutzungen, Kosten und Lasten

1. Grundsätzliches Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / VI. Kosten

Rz. 34 Schließlich mag das Kostenargument angeführt werden. Hier gibt es durchaus taugliche Berechnungsbeispiele, die im Ergebnis dazu führen, dass schon aus den Gründen und der fehlenden zweiten und dritten Instanz die einstufige Schiedsgerichtsbarkeit sich als kostengünstiger darstellt.mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 4. Andere Aufwendungen

Rz. 62 Andere Aufwendungen, wie beispielsweise Kosten für den Einbau einer modernen Heizungsanlage[117] (außergewöhnliche Erhaltungskosten) oder die Erbschaftsteuer[118] (außergewöhnliche Last), sind aus der Substanz des Nachlasses zu tragen und belasten damit den Nachlass (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Sofern der Vorerbe "andere Aufwendungen", die er für erforderlich halt...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Aufwendungen

Rz. 104 Gem. § 2124 Abs. 1 BGB hat der Vorerbe sämtliche gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen. Hierzu zählen im Bereich gewerblicher Betriebe – gleichgültig, in welcher Rechtsform sie betrieben werden – alle regelmäßigen Betriebsausgaben wie z.B. Löhne und Gehälter,[194] etwa notwendige Rohstoffe,[195] Aufwendungen für Werbung und unter Umständen auch kleinere Investition...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / III. Verteilung von Gewinnen und Aufwendungen

1. Gewinne Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.6 Höhe der Förderung bzw. Steuerermäßigung

Rz. 19 Die Steuerermäßigung ist über drei Jahre gestaffelt (§ 35c Abs. 1 S. 1 a. E. EStG). Zu den förderfähigen Kosten für die Staffelung zählen die Aufwendungen für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gem. § 35c Abs. 1 S. 3 EStG [1] und auch die Ausgaben für die Erteilung der Bescheinigung (Rz. 15) nach § 35c Abs. 1 S. 7 EStG. Berechnung der jährlichen maximalen Abzugsbeträ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die Nutzungen zu sein...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Praktische Anwendung des AWH-Standards

Rz. 29 Wie gesagt zielt der AWH-Standard auf die Bewertung des Betriebs als intakte Einkommensquelle ab. Es geht also auch hier im Grunde um die (objektivierte) Ertragskraft. Hierzu werden die nachhaltigen Erträge des Unternehmens kapitalisiert. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Um einen objek...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gestaltung einer Vergütungsregelung

Rz. 48 Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Der Testamentsvollstrecker erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen eine einmalige Gebühr von _________________________ % des bei meinem Tod vorhandenen Bruttonachlasses und für jedes Jahr der Verwaltung eine jährlich nachträglich zahlbare Gebühr von _________________________ % der jährl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Ausschluss der Steuerermäßigung gem. § 35c Abs. 3 EStG

Rz. 25 Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zu § 33 EStG Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Ab...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 5. Sonstige Verwendungen

Rz. 63 Sonstige Verwendungen kann der Vorerbe abgesehen vom Wegnahmerecht[122] (§ 2125 Abs. 2 BGB) nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 ff. BGB) ersetzt verlangen (§ 2125 Abs. 1 BGB). Sonstige Verwendungen sind zum einen solche, die nicht dem Erhalt, sondern der Veränderung des Nachlasses dienen, zum anderen Verwendungen, die nach den Grundsätzen ei...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 75 Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sach...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / XII. Allgemeine Bestimmungen

Rz. 196 Abschließend sind im Unternehmenskaufvertrag auch die Kosten des Vertragsschlusses (bei GmbH-Geschäftsanteilen ist zwingend eine notarielle Beurkundung erforderlich; Gleiches gilt regelmäßig, wenn beim Asset-Deal auch Grundstücke mitveräußert werden, da es sich um ein einheitliches Geschäft handelt) bzw. die Tragung dieser Kosten zu regeln. Der Beurkundungstourismus ...mehr