Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Alkoholfahrt

Rz. 180 Für Alkoholfahrten gelten Besonderheiten:[146] Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KfzPflVV [147] ist bei einem Versicherten, der das Fahrzeug einem alkoholisierten oder anderweitig berauschten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KfzPflVV) Fahrer überlässt, der Regress beschnitten. Wird bei einer solchen Fahrt der Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer als Fahrzeuginsasse geschädigt (Sach-[148] und ...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Mittlere Schäden – große Schäden

Rz. 179 Um die Gewichtung innerhalb der Personenschadenregulierung zu verdeutlichen, seien folgende Zahlen aus dem Jahre 1994 wiedergegeben, die bis heute zwar in ihrer Aktualität, nicht aber nennenswert in ihrer Relativität eingebüßt haben:[180] Rz. 180 Übersicht 6.10: Personenschadenverteilungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Mitwirkung an der Schadenentstehung

Rz. 657 Hinweis Siehe auch Rdn 660 ff. Rz. 658 Zu beachten sind (wegen möglicher Gefährdung der Kindesinteressen) die Beschränkungen nach §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB a.F.) u.a. dann, wenn die Eltern eines verletzten Kindes an der Schadenentstehung (z.B. durch schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht; schuldhafte Schädigung mit von einem E...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Leistungsfreiheit

Rz. 564 Seit Einführung der Direktklage ist der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht mehr berechtigt, Versicherte, denen gegenüber er leistungsfrei ist, bei den Regulierungsverhandlungen zu vertreten.[669] Soweit der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, bedarf es der Vollmacht nicht, da der Geschädigte in diesem Fall die Möglichkeit der Direktklage gegen den Versich...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Heil-/Pflegekosten

Rz. 1109 Heil- und Pflegekosten sind nach der Differenzmethode zu bestimmen. Zur Abgrenzung zum mittelbaren Schaden siehe Rdn 47 ff. Rz. 1110 Mehrkosten entstehen häufig ab dem Moment der ärztlichen Fehlleistung und den damit verbundenen Komplikationen. Komplikationen bestimmen nicht selten die Leistungshöhe der Krankenhauskosten, was in der DRG[1147]-Abrechnung dann auch zu ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB

Rz. 1116 Der originäre Ausgleichsanspruch des einen Gesamtschuldners gegenüber dem anderen (z.B. mithaftender Mediziner) aus § 426 Abs. 1 BGB ist rechtlich selbstständig und vom – von dem Schadenersatzgläubiger (z.B. Direktgeschädigter) – übergegangenen (§ 426 Abs. 2 BGB) Anspruch zu trennen.[1151] Rz. 1117 Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB wird i.d.R. von Einreden und Einwen...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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§ 3 Prozessuale Aspekte / F. Anerkenntnis

Rz. 241 Der Erlass eines Anerkenntnisurteiles kommt nur dann in Betracht, wenn es eine eindeutige Erklärung i.S.e. prozessualen Anerkenntnisses gibt. Rz. 242 In der Mitteilung der Erfüllung an das Prozessgericht liegt kein Anerkenntnis der beklagten Kfz-Versicherung. Bezahlt die beklagte Kfz-Versicherung die eingeklagte Forderung und nimmt der Kläger die Klage nicht zurück – ...mehr

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zfs 07/2024, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat folgt den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. 1. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1 S. 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und gemäß §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden. 2. Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG kann als Prozessurteil nur...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / II. Abzug notwendiger Fahrtkosten, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, berücksichtigt werden. Die VKH-Parte...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / (3) Direktklage

Rz. 125 § 124 Abs. 3 VVG stellt klar, dass die Rechtskrafterstreckung nur dann erfolgt, wenn der Dritte seinen Schadenersatzanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer (oder sonstigen Pflicht-Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Nr. 2, 3 VVG) nach § 115 Abs. 1 VVG geltend machen kann.[184]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Beteiligung der Eltern

Rz. 441 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1664 BGB – Beschränkte Haftung der Elternmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Untätigkeit

Rz. 614 Ein schriftlicher Bescheid wird nicht durch Untätigkeit des Anspruchsberechtigten über einen längeren Zeitraum ("Einschlafen") überflüssig.[616] Die bloße Untätigkeit des Anspruchstellers während eines längeren Zeitraumes berechtigt keineswegs zu der Annahme, der schriftliche Bescheid sei überflüssig und sinnlos, mit ihm könne der Anspruchsteller billigerweise nicht ...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Deckungssumme

Rz. 572 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 89 ff. Rz. 573 Ein Versicherer will nur im Rahmen seiner mit dem Versicherten vereinbarten Versicherungssumme regulieren. Die Einstandspflicht eines Versicherers orientiert sich an der risikoadäquaten Prämienzahlung seines Versicherungsnehmers – und nicht an dem von den versicherten Personen angerichteten Schaden. Der Opferschutz ist nur im ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 1124 Übernimmt ein im Gesamtschuldnerinnenverhältnis allein oder überwiegend zur Kostentragung verpflichteter Gesamtschuldner nicht die Regulierung im Außenverhältnis zum Geschädigten (bzw. diesem gegenüber eintrittspflichtigen Drittleistungsträgern), sondern überlässt die Abwicklung einem weiteren (dann Ausgleich von ihm verlangenden) Gesamtschuldner (z.B. Kfz-Haftpflic...mehr

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§ 5 Verjährung / 6. Anerkenntnis und Deckungssumme

Rz. 910 Hinweis Zu Besonderheiten bei beschränkter Haftung und unzureichender Deckung (Versicherungssumme, Mindestversicherungssumme) § 1 Rdn 96 ff., § 3 Rdn 141 ff. sowie § 2 Rdn 1194 ff. Rz. 911 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf eine Haftungs-/Zahlungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlic...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Auswirkungen auf Drittbeteiligte

Rz. 134 Sind mehrere Verletzte oder mehrere als Ersatzpflichtige in Betracht kommende Personen (oder deren Haftpflichtversicherer) vorhanden (Geschädigtenmehrheit), beeinflussen Verhandlungen, die einer von ihnen führt, nicht den Lauf der Verjährung bei den anderweitigen Anspruchsbeziehungen (auch Rdn 428). Dies gilt nicht, wenn der Handelnde (Verhandelnde) die übrigen bei d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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zfs 07/2024, Ersparte Eigen... / C. Kein Abzug bei klassentieferer Anmietung

Ungeachtet der Frage, ob nun die Schätzung des Vorteils pauschal anhand der Mietwagenkosten oder anhand der erwähnten Tabellen des ADAC bzw. der Schwackeliste vorgenommen wird, stellt sich die Frage, ob eine Anrechnung des Vorteils auch dann erfolgen darf, wenn der Geschädigte von vorneherein ein im Vergleich zu seinem Kfz klassentiefer angesiedeltes Fahrzeug als Mietwagen g...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Sechs Monate

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§ 5 Verjährung / gg) Schadenfall vor dem 31.12.2001 – Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 96 Beispiel 5.9 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm haften gesamtschuldnerisch Kfz-Haftpflichtversicherer X (und die bei diesem versicherten Personen) und der im Unfallzeitpunkt arbeitslose Y. X reguliert seit 15.1.1989 den Schaden und hat den Regress gegen Y – von dem man nach Akteneinsicht am 31.8.1989 Kenntnis hatte oder hätte haben müs...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Anerkenntnis und Deckungssumme

Rz. 106 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungs- oder Deckungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 S. 2 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[103] Siehe auch Rdn 89. Rz. 107 Zur Vollmacht des Versicherers siehe § 2 Rdn 558 ff., § 5 Rdn 135 und ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

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§ 5 Verjährung / 1. Ansprechpartner

Rz. 856 Hinweis Rdn 429, 836 ff. Rz. 857 Teilt ein vermeintlicher Haftpflichtversicherer dem Geschädigten auf dessen Schadensmeldung mit, er sei für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig und unterlässt er die Mitteilung sich später ergebender Zweifel an seiner Zuständigkeit als Haftpflichtversicherer, ist er dem Geschädigten aus dem Aspekt der Vertrauenshaftung zum Scha...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Anerkenntnis und Deckungssumme/Mindestversicherungssumme

Rz. 1194 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff., § 3 Rdn 141 ff., § 5 Rdn 910. Rz. 1195 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers (zur Vollmacht siehe Rdn 558 ff., Rdn 569) ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[1231...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Klage

Rz. 607 Steht hinter dem Schädiger ein Kfz-Haftpflichtversicherer, ändert dies angesichts der action directe (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) nichts an der Passivlegitimation der Versicherung. Rz. 608 Im Privathaftpflichtbereich ist die Klage nur gegen den Erben des Täters zu richten; es gibt hier keine Direktklage. Der Tod des Versicherten berechtigt nicht zur Direktklage. Hand...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Wirkung

Rz. 596 Die Anmeldung von Ansprüchen beim Kfz-Haftpflichtversicherer hemmt bis zu dessen schriftlicher Entscheidung die Verjährung (§ 115 Abs. 2 S. 3 VVG; § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.). Rz. 597 Der Hemmungstatbestand des § 115 Abs. 2 S. 3 VVG gilt nur für die erstmalige Anmeldung des Anspruchs.[593] Ist die Verjährung gemäß § 115 Abs. 2 S. 3, 4 VVG bereits gehemmt und bestreitet...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenursprung

Rz. 221 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Rz. 222 Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung aus...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Unmittelbare Verantwortlichkeit

Rz. 190 Als Anspruchsverpflichteter kommt neben dem handelnden Schädiger selbst u.a. auch der für ein prinzipiell gefährliches Objekt (Kfz, Tier, gefährliches Produkt) Verantwortliche in Betracht.[149] Rz. 191 Der für das Schadenereignis unmittelbar Verantwortliche haftet der Höhe nach unbeschränkt, sofern er nicht bereits im Haftungsverhältnis seine Verantwortung privatrecht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Feststellungstitel

Rz. 98 Stützt der Geschädigte seine Ansprüche nur auf das StVG, kann eine Auslegung des Vergleichs dazu führen, dass eine Beschränkung auf die Höchstbeträge vorliegt.[93] Entsprechendes gilt für die anderen Haftpflichttatbestände mit Höhenbegrenzung.[94] Rz. 99 Eine Beschränkung auf Haftungshöchstsumme bzw. Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme sollte regelmäßig i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (bb) (Unterlassene) Vorsorgemaßnahmen

Rz. 390 Die elterliche Personensorge umfasst auch die Aufgabe, das Kind an die Gefahren des Alltags Stück für Stück heranzuführen (vgl. § 1631 Abs. 1, 1626 Abs. 2 BGB). Aus unsorgfältigem Gefahrenunterricht (z.B. Verkehrsunterricht) lässt sich in der Praxis aber ein haftungsrechtlich relevanter Vorwurf nur selten herauskristallisieren. Rz. 391 Die anzulegenden Maßstäbe sind e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Schädiger

Rz. 990 Unzulässig ist die Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (§ 393 BGB).[1064] Rz. 991 Zu bedenken ist auch die Möglichkeit der Aufrechnung durch den Schädiger (versicherte Person des Haftpflichtversicherers) selbst, z.B. bei Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten und fehlender Durchsetzbarkeit der Ansprüche.[1065] Diese...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 223 Die Regelung der Kostenlast in einem außergerichtlichen Vergleich nimmt dem Kostenantrag nicht das Rechtsschutzinteresse und macht ihn folglich nicht unzulässig. Rz. 224 Unzulässig ist er allerdings dann, wenn der Beklagte auf ihn verzichtet hat; dies kann auch durch eine Erklärung des Haftpflichtversicherers geschehen, die für den beklagten Schädiger infolge seiner s...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VI. Kostenregelung

Rz. 288 Hinweis Zur Klagerücknahme siehe Rdn 221 ff. Rz. 289 Die Kostenregelung in einem Vergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO vor.[361] Rz. 290 Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber gelten gemäß § 98 S. 1 ZPO die Kosten als gegeneinander aufgehoben), bedeutet dieses ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Beispiele

Rz. 847 Beispiel 2.5 A und B leben seit vielen Jahren in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft. Sie hatten sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. A hatte der nicht berufstätigen B, die für beide absprachegemäß den Haushalt führte, in einem Partnerschaftsvertrag zugesichert, sie mit monatlich 500 EUR zu unterhalten. A ist von X geschieden, mit der er das gemeinsame Kind K hat. X e...mehr

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zfs 07/2024, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Die – zutreffende – Entscheidung des OLG Brandenburg macht auf ein Problem aufmerksam, dem in der Praxis nicht immer Beachtung geschenkt wird. 1. Bindung des Rechtspflegers an den Kostenfestsetzungsantrag Gem. § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, der auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt, ist der Rechtspfleger an den Antrag des Erstattungsberechtigten gebunden (OLG München JurBüro 1995, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr