Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenhausbehandlung

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege war bis 31.12.1988 in § 185b RVO geregelt, welcher als § 132 mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V übernommen worden ist. Vom 1.1.1989 bis 30.6.1997 war die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zusammen mit der Versorgung mit Haushaltshilfe Bestandteil des § 132, bevor mit Wirkung zum 1.7.1997 die Versorgung mit häuslicher...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 20 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern, zum 2. Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie zum 6. Titel, der mit "Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss" überschrieben ist. Die Überschrift i. V. m. Satz 1 HS 1 der Vorschrift enthält für das BMG die gesetzliche Ermächtigung...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordn... / 2.1 Methodenbewertungsverfahrensverordnung – (MBVerfV)

Rz. 4 Die "Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)" hat das BMG als Rechtsverordnung am 23.6.2020 (BGBl. I S. 1379) erlassen; sie gilt mit Wirkung zum 27.6.2020. Die Rechtsverordnung umfasst neben der Eingangs- u...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Leistungen zum Lebensunterhalt bei medizinischen Rehabilitationsleistungen einschließlich sonstiger Leistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.4 Ziel der Kinderrehabilitation

Rz. 13 Die "Kinderrehabilitation" zielt darauf ab, die krankheitsbedingt drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am (späteren) Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsinterventionen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Es g...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Anrechnung auf Urlaub

Rz. 290 Beispiele Variante 1 Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaubsanspruch angerechnet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt und durch ärztliche Bescheinigung nachweist. Dies gilt nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub. Variante 2 Der Arbeitnehmer erhält neben dem gesetzliche...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 3 RVG zulässig. Ob die Voraussetzungen der Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG vorliegen, ist im Rahmen der Begründetheit der Beschwerde zu prüfen. Die Beschwerde ist statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Die Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) ist eingehalten. B...mehr

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Jung, SGBXII, SGB XII § 63b... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Im Grundsatz bestimmt Abs. 1, dass Leistungen der Hilfe zur Pflege nicht erbracht werden, soweit Pflegebedürftige gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Abs. 1 ist folglich eine Ausprägung des Nachranggrundsatzes des § 2. Gesetzgeberisches Ziel war es, Doppelleistungen zu vermeiden. Dabei ist die ‹Gleichartigkeit› der Leistungen für die Anwend...mehr

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Personalgestellung durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (zu § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.27.1 UStAE . Die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten wurden schon zum 1.1.2015 [1] gesetzlich geändert. Die Finanzverwaltung passt jetzt Abschn. 4.27.1 UStAE an die geänderte Sprachfassung an. Klargestellt wird, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.2 Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 nennt 6 Handlungsfelder, die in den dreiseitigen Verträgen geregelt werden sollen; weitere können hinzutreten (vgl. "insbesondere"), falls die Vertragsparteien auf Landesebene eine Regelung für notwendig halten oder die Rahmenempfehlungen der Bundesebene dies vorgeben. In der Praxis hat sich herauskristallisiert, dass auf der jeweiligen Landesebene Verträge zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.5 Inhalt und Umfang der Versorgung geriatrischer Patienten

Rz. 11 Gegenstand der Bundesvereinbarung sind nach Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift Regelungen zum Inhalt und Umfang einer strukturierten und koordinierten Versorgung der definierten geriatrischen Patienten. Nach § 4 Abs. 2 der Vereinbarung sind in der Anlage 2 zur Vereinbarung die Leistungen aufgeführt, die von geriatrischen Institutsambulanzen oder ermächtigten Krankenhausärzte...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und ist Bestandteil des Dritten Abschnitts Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen. Zur Lösung von Konflikten, die auf Landesebene in den Beziehungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern im Zusammenhang mit den zweiseitigen Verträgen nach § 112 oder d...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.6 Klagen gegen Entscheidungen der Landesschiedsstelle

Rz. 11 Eine Klage gegen die Entscheidung der Landesschiedsstelle kann jeder Landesverband der Krankenkassen, die Landesvertretung des vdek und die mit den Aufgaben eines Landesverbandes betraute Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzeln oder zusammen als sog. Streitgenossenschaft durchführen. Ebenso kann die Landeskrankenhausgesellschaft die Entscheidung der L...mehr

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Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.1 Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rechtskonstruktion der psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen (vgl. § 118) ist in die Rechtsvorschrift für die Einbeziehung der geriatrischen Institutsambulanzen in die ambulante Versorgung übernommen worden. Die Ermächtigungen geriatrischer Institutsambulanzen sind allerdings anders als die Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz vo...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Abschnitt SGB V, der die Überschrift Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten trägt und die §§ 115 bis 122 umfasst. Sie behandelt ambulante Krankenhausleistungen durch psychiatrische Institutsambulanzen und zählt somit zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (vgl. § 116b), in der Vertragsärzte und Krankenhausambulanzen...mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Anträgen auf Sozialleistungen (§ 12 SGB I), die wegen einer Behinderung bzw. drohenden Behinderung oder von einem Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung gestellt werden, hat der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger (vgl. § 6) zu prüfen, ob der Betroffene Teilhabeleistungen (§ 4) benötigt, damit dieser unter Berücksichtigung der Ziele des § 4 auf D...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 1, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 15 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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zfs 04/2020, Mithaftungsquo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] I. Die Bekl. haften dem Kl. samtverbindlich zu 70 % für dessen unfallbedingt entstandene Schäden. Dem Kl. ist ein Mitverschulden von 30 % hinsichtlich des nicht angelegten Sicherheitsgurtes zuzurechnen. [28] 1. Die Abwägung und Gewichtung der Verursachungsbeiträge und des (Mit-) Verschuldens ist nach §§ 17 Abs.1, Abs. 2 StVG vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigun...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) zum 1.1.2016 neu eingeführt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Die Regelung beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern durchzuführen. Bis zum 30.4...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 2.1 Wahrnehmung von Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufgaben des MD (§§ 275 ff.) nimmt für die Kranken- und Pflegeversicherung der DRV KBS deren SMD wahr (Satz 1). Dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften des Sozialgesetzbuches für den SMD entsprechend (Satz 2):mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / 3. Willentlich

Rz. 114 Wer ohne sein Zutun von der Unfallstelle entfernt wird, macht sich (gegen BayObLG VRS 84, 82) selbst dann nicht strafbar, wenn er von dort flüchtet und nicht mehr zur Unfallstelle zurückkehrt (OLG Köln VRS 62, 39; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 409), denn ein willentliches Sich-Entfernen liegt nicht vor, wenn der Betroffene z.B. von der Polizei zur Blutprobe (OLG Hamm NJW ...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39c stellt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine gewollte substanzielle systematische Erweiterung dar (vgl. amtliche Begründung in BT-Drs. 18/6586 S. 102). Die Vorschrift schließt eine Lücke, die entstehen kann, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" zur "Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit" v. 22.6.2005 (BT-Drs. 15/5858) verdeutlichte dem Gesetzgeber die Notwendigkeit einer flächendeckenden Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Ein Großteil de...mehr

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Sommer, SGB V § 37b Spezial... / 2.1 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 eröffnet für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Voraussetzungen für den Anspruch sind das Vorliegen einer unheilbaren Krankheit, ein fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung, eine begrenzte Lebenserwartung und die No...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 4 Versicherte haben nur dann Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a nicht ausreichen, um ein Verbleiben des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Durch die Inbezugnahme von § 37 Abs. 1a ist daher zunächst Voraussetzung, dass bei dem Versicherten eine schwere Krankheit oder eine akute Versch...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.1 Durchzuführende Prüfungen

Rz. 16 Der Leistungsantrag ist unter jedem denkbar rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG, Urteil v. 25.9.2014, B 8 SO 7/13 R). Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Teilhabeantrag umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen (BSG, Urteil v. 30.10.2014,...mehr

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Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.4.1.6 Anschlussrehabilitationsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 44 Im Rahmen der sog. Anschlussrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), auch früher als AHB-Verfahren (Anschlussheilbehandlungsverfahren) bezeichnet, werden Versicherte nach erfolgreicher Krankenhausbehandlung direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt ("Direkteinweisungsverfahren"). Die Koordination und Steuerung der Leistung erfolgt aussc...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 1. Art und Umfang der Verletzungen

Rz. 95 Zunächst ist die Art der erlittenen Verletzungen bestimmend. Sie ergibt sich aus den ärztlicherseits attestierten Verletzungsbildern, der Diagnose. Rz. 96 Alsdann sind die Intensität der Verletzungen und Schmerzen, d.h. deren Dauer und Heftigkeit, aber auch Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen, Dauer einer etwaigen stationären Krankenhausbehandlung, Art und Umfang de...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.4 Anspruch auf Hospizleistungen (Abs. 4)

Rz. 28 Abs. 4 beinhaltet in Bezug auf § 48 eine Sonderregelung für Leistungsberechtigte, die keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben und stationär oder teilstationär in Hospizen versorgt werden (vgl. dazu auch die Komm. zu § 48 Rz. 39; a. A. wohl Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 06/19, § 52 Rz. 26). Die Vorschrift ist redaktionell ...mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.2 Freie Arztwahl (Abs. 2)

Rz. 9 Absatz 2 Satz 1 eröffnet den Leistungsempfängern die freie Wahl zwischen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern entsprechend den Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung. Rz. 10 Ärzte und Zahnärzte i. S. d. Abs. 2 sind dabei – wie in § 76 Abs. 1 SGB V – nicht nur die niedergelassenen Vertragsärzte, sondern auch die medizinischen Versorgungszentren, die ermächti...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6 Formeller Versorgungsvertrag mit anderen Krankenhäusern und deren Versorgungsauftrag

Rz. 19 Der formelle Versorgungsvertrag wird nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 der Vorschrift zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einem Krankenhausträger geschlossen, dessen Krankenhaus weder zu den Hochschulkliniken noch zu den Plankrankenhäusern gehört. Als "formell" oder förmlich bezeichnet man diesen Versorgungsvertrag auch deshalb, wei...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.3 Fiktiver Versorgungsvertrag und Versorgungsauftrag

Rz. 7 Der fiktive Versorgungsvertrag leitet sich aus dem Krankenhausplanungsrecht der Länder ab und gilt für die nach Landesrecht anerkannten Hochschulkliniken sowie für die Krankenhäuser, die in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sind (sog. Plankrankenhäuser). Als fiktiv bezeichnet man diese Versorgungsverträge deshalb, weil die Rechtsstellung als anerkannte Hochschulkli...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Krankenhausbehandlungen bis auf Notfälle nur in zugelassenen Krankenhäusern (vgl. § 107 Abs. 1 i. V. m. § 108) durchgeführt, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in de...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.1 Grundsätzliches zum Versorgungsvertrag

Rz. 6 Die Zulassung eines Krankenhauses hängt vom Bestehen eines Versorgungsvertrages ab. Die Wörter "Abschluss des Versorgungsvertrages" in der Überschrift der Vorschrift machen deutlich, dass der Versorgungsvertrag zum Zeitpunkt der Leistungserbringung existent sein muss, wenn das Krankenhaus einen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Kosten der Krankenkas...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.4 Vorgeschriebene Kündigungsgründe

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 kann die Krankenkassenseite einen Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen Krankenhaus nur aus den in § 109 Abs. 3 Satz 1 genannten Gründen kündigen. Danach setzt eine Kündigung voraus, dass das Krankenhaus entweder nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bietet oder bei den maßgeblichen planungsrelevanten Q...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6.2 Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde

Rz. 36 Nach Abs. 3 Satz 2 der Vorschrift werden sowohl der Abschluss als auch die Ablehnung eines Versorgungsvertrags erst mit der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden wirksam, die bei ihrer Prüfung einer Genehmigung oder Ablehnung des Versorgungsvertrages für ein Krankenhaus nach § 108 Nr. 3 auch die Bedarfsermittlung nach dem Krankenhausplan des jeweiligen Land...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.5 Plankrankenhäuser

Rz. 12 Die Zahl der Plankrankenhäuser und Planbetten ist seit Mitte der 1970-Jahre insgesamt rückläufig. In 2010 waren nach Angabe des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 von den 1.758 allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland 1.455 Plankrankenhäuser (82,2 %), 34 Hochschulkliniken (1,9 %), 82 Krankenhäuser mit einem Versorgungvertrag nach § 108 Nr. 3 (4,7 %) sowie 18...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.6.1 Ausschluss des formellen Versorgungsvertrages

Rz. 30 Zu den Gemeinwohlbelangen von hoher Bedeutung, die grundsätzlich Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG haben, zählen nach der vorerwähnten ständigen Rechtsprechung auch die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhausversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten – schon wegen ihrer Auswirkungen auf die fin...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.2 Vertragspartner der Qualitätsverträge

Rz. 6a Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift sollen die Qualitätsverträge auf der örtlichen Ebene zwischen einer Krankenkasse oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen mit einem Krankenhausträger oder einem Krankenhaus geschlossen werden. Der Plural "Krankenkassen" lässt ebenso wie die neu gewählte Formulierung "Zusammenschlüsse von Krankenkassen" den Schluss zu, dass eine oder m...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.2 Kündigung durch die Krankenkassenseite

Rz. 5 Wegen gelegentlich festzustellender Überkapazitäten, Unwirtschaftlichkeit und/oder unzureichender Qualität in der Krankenhausversorgung haben die gesetzlichen Krankenkassen als Hauptkostenträger der stationären Krankenhausbehandlung naturgemäß ein höheres Interesse, den Versorgungsvertrag mit betreffenden Krankenhäusern ganz oder teilweise zu kündigen. Dessen war sich ...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.1 Kündigung durch das Krankenhaus

Rz. 2 Die Vertragskündigung durch das Krankenhaus ist grundsätzlich nicht an Voraussetzungen geknüpft. Es wird im allgemeinen aber kein Interesse an einer eigenen Kündigung haben, solange der weitaus größte Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und das Krankenhaus darauf angewiesen bleibt, auch und gerade diesen Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 2.5 Genehmigung der Kündigung

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift wird die Kündigung durch die Krankenkassenseite mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. Der Hinweis auf die "in Abs. 1 Satz 1 genannten Verbände" ist allerdings unscharf, weil auch die Ersatzkassen in die Kündigung einbezogen sind, die, wie vorher ausgeführt, auf der jeweiligen Landesebene durch die Landesvertre...mehr