Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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§ 5 Verjährung / c) Verjährungsverzicht

Rz. 127 Hinweis Rdn 240 ff., 521 ff. Rz. 128 Ein Verjährungsverzicht (Rdn 240 ff.) kann auch dann wirksam sein, wenn er nach dem Eintritt der Verjährung abgegeben wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Verzichtende bei Abgabe seiner Erklärung wusste (oder es für möglich hielt), dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deswegen bereits eingetreten wa...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 2.4 Kontinuität der Bemessungsgrundlage

Es ist ein abweichender Entgeltabrechnungszeitraum heranzuziehen, wenn sich der Bezug von Krankengeld an Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld anschließt. In diesen Fällen ist für die Regelentgeltberechnung auf den Bemessungszeitraum zurückzugreifen, welcher der Berechnung der vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde liegt.[1] Praxis-Beispiel Kontinuität de...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Grenzen

Rz. 307 Soweit aufgrund der sozialrechtlichen Bestimmungen Pflegegeld auch parallel zur stationären Behandlung für einen Zeitraum bis zu vier Wochen gezahlt werden muss, ist dieses mangels schadenersatzrechtlicher Kongruenz nicht zu ersetzen.[215] Bei Versterben des Pflegebedürftigen ist taggenau abzurechnen.[216] Für die Zukunft ist die Wechselwirkung zwischen Krankenkasse ...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Verjährungsverzicht

Rz. 521 Hinweis Rdn 127 f., 240 ff. Rz. 522 Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung einem späteren Zessionar gegenüber bezieht sich nur auf solche Ansprüche, die dem Zessionar im Zeitpunkt der Verzichtserklärung bereits zustanden und bezüglich derer die Aktivlegitimation dem Schädiger bekannt gewesen ist.[512] Rz. 523 Ein Verjährungsverzicht ist auch dann bedeutsam, wenn e...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 3.4 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Das Ergebnis (durchschnittliches Entgelt einer bezahlten Arbeitsstunde) ist mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch 7 zu dividieren. Die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden sind so zu berücksichtigen, wie sie sich aus dem individuellen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergeben. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird durch den Arbeitsv...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 8.3 Grenzgänger

Bei Personen mit Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz oder im Vereinigten Königreich sowie in den Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien, die in Deutschland versichert sind (Grenzgänger), ist das Nettoarbeitsentgelt zunächst fiktiv zu ...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 3.3 Arbeitslosigkeit nach Abschluss einer Leistung

Das Übergangsgeld wird im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anschluss-Übergangsgeld) bis zu 3 Monaten weitergezahlt, wenn der Versicherte arbeitslos ist, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen kann.[1] Das Anschlussübergangsgeld bet...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Erfüllungswirkung

Rz. 866 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen einen Abfindungsvergleich geschlossen, so hat er seinerseits einen ihm nachfolgenden Leistungsträger nicht am erzielten Abfindungsbetrag zu beteiligen (Beispiel: Krankenkassenwechsel).[882] Der Anspruch ist auch mit Wirkung gegen Rechtsnachfolger endgültig erledigt. Rz. 867 Die Abfindung des Drittleistungsträgers ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen.[1] Ist der Versicherte an der Aufbringung der Beiträge beteiligt, wird der Beitragsanteil des Versicherten ausgehend vom Zahlbetrag des Krankengeldes gesondert ermittelt. Unter Zahlbetrag ist der unter Anwendung aller Ruhens-, Versagens- und Kürzungsvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Beträg...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten des Abbruchs. Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) werden nur die Kosten der ärztlichen Beratung und für Arzneimittel übernommen. Di...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Weitere Träger

Rz. 1253 Die Rechtsprechung zur Einziehungsermächtigung bezieht sich ausschließlich auf den Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialhilfe, für dessen Leistungen der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) gilt.[1282] Siehe Rdn 63, 1298; § 3 Rdn 208. Rz. 1254 Weitere Ausnahmen gelten bei Rechtsnachfolge [1283] und für Ansprüche, die nur sukzessive nach § 6 EFZG, § 86 VVG (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Angehörigenprivileg

Rz. 393 § 116 Abs. 6 SGB X,[456] § 67 Abs. 2 VVG a.F., § 86 Abs. 3 VVG (Kodifizierung des allgemeingültigen[457] Angehörigenprivilegs) verhindern (sofern die Verletzungen beim Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden),[458] dass im Anschluss an ein Haftpflichtgeschehen Drittleistungsträger (wie Sozialversicherer, beamtenrechtliche Beihilfe, Sozialhilfe, private Krankenkas...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Allgemeine / Berufs-Haftpflicht

Rz. 91 Soweit der Arzthaftungssenat des OLG Hamm [86] die Ansicht vertrat, dass allgemeine Haftpflichtversicherer – anders als Kfz-Haftpflichtversicherer – grenzenlos zahlen wollen/müssen, wenn sie in der (auch außergerichtlichen) Regulierung nicht verdeutlichen, dass sie nur eine konkrete Versicherungssumme zwecks Deckung (Ablösung der finanziellen Verantwortlichkeit der ver...mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Haftungsbegründende Kausalität

Rz. 467 Wer Ersatz für Personenschaden verlangt, muss zunächst den ursächlichen Zusammenhang (haftungsbegründende Kausalität) zwischen schädigendem Verhalten (Rechtsgutverletzung dem Grunde nach) und der eingetretenen Rechtsgutverletzung (Körperverletzung) ("überhaupt verletzt")[561] nach § 286 ZPO (Strengbeweis) – und nicht unter den Beweiserleichterungen des § 287 ZPO – da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Sozialhilfeträger

Rz. 1251 Eine Ausnahme gilt für die Sozialhilfe, zu deren Gunsten – aber auch zu deren Lasten – ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis (als Ausfluss von § 2 SGB XII, § 2 BSHG a.F.) wirken kann.[1280] Rz. 1252 Für den unmittelbar Geschädigten besteht eine Einziehungsermächtigung, aufgrund derer er bef...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 231 Hinweis Siehe auch Rdn 228, 260 ff. Rz. 232 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Umfang

Rz. 603 Die Anmeldung nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. bezieht sich auf alle in Betracht kommenden Ersatzansprüche (u.a. auf konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung), sofern keine Anhaltspunkte für einen anderen Erklärungswillen bestehen.[603] Rz. 604 Regelmäßig will ein Geschädigter, der seine Ansprüche bei dem Versicherer des Schadensersatzpfl...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / B. Kapitalabfindung

Rz. 3 Regelmäßig wiederkehrende Schadenzahlungen sind, auch unter dem Aspekt der Effizienz und kostendeckenden Verwaltung betrachtet, kein wünschenswerter Zustand bei der Schadenregulierung. Rz. 4 Die Kapitalisierung künftiger Forderungen aus Schadenfällen dient der wirtschaftlichen Erledigung von Regressfällen im Interesse aller Beteiligten. Die Abfindung eines Drittleistung...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Werte der Sozialversicherung

Rz. 268 Hinweis Weitere Werte finden sich u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (http://forschung. deutsche-rentenversicherung. de/ForschPortalWeb/) sowie der gesetzlichen Krankenkassen; Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324064/sozialversicherungsbeitraege/); Institut Arbeit und Qualifikation Universität Duisburg-Esse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (8) Heilbehandlungskosten

Rz. 144 Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht. Rz. 145 RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicherte …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen a...mehr

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§ 5 Verjährung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, darf das Verlet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Reha-Management

Rz. 13 Es gilt der Grundsatz: "Je früher ein Wiedereingliederungsversuch nach dem Unfallgeschehen startet, desto höher ist die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung." Rz. 14 Lange Wartezeiten belasten zudem nicht nur den Verletzten, sondern auch dessen Familie. Rz. 15 Internationale Studien[7] kommen hinsichtlich der Chance erfolgreicher erneuter Arbeitsaufnahme zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt bei allen Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb auch Klein-/ und Kleinstbetriebe betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbeiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Einbeziehen von Sozialleistungsträgern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[1] oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben ergänzt.[2] Dazu hat der Arbeitgeber den zuständigen Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzuzuziehen.[3] Hinweis Gemeinsame Servicestellen Gemeinsame Servicestellen wurden 2018 aufgelöst. Ihre Aufgab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Warum steigt bei gesetzlicher Krankenversicherung nach dem Wechsel zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitragssatz die Lohnsteuer?

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden über die Vorsorgepauschale bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer berücksichtigt. Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat Auswirkungen auf die Höhe dieser Beiträge. Ein niedrigerer Zusatzbeitragssatz führt somit folgerichtig zu geringeren Vorsorgeaufwendungen und dami...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.5 Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche im Krankheitsfall

Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Personen, die vor Antritt des Bunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.6 Verpflichtung der Krankenkasse und des Anbieters (Abs. 4)

Rz. 6 Auf formloses Verlangen des Versicherten übermittelt die Krankenkasse nachweislich fehlerhafte oder unvollständige Diagnosedaten in berichtigter Form an den Anbieter der Patientenakte. Die Fehlerhaftigkeit ist durch einen ärztlichen Beleg nachzuweisen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.6 Gutschrift der Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 11a Nach Abs. 1 wird zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern grundsätzlich elektronisch abgerechnet. Im Rahmen des Abrechnungsvorgangs kommt es aufgrund der damit einhergehenden Medienbrüche (z. B. durch zahlungsbegründende Unterlagen in Papierform) zu Unsicherheiten und Hindernissen für ein vollständig digitalisiertes Abrechnungsverfahren. Leistungserbrin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.1 Übertragungsanspruch (Abs. 1 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3 Versicherte können verlangen, dass Daten der Krankenkasse über beanspruchte Leistungen (§ 341 Abs. 2 Nr. 8) in die Patientenakte übertragen werden. Der Anspruch besteht ab dem 1.1.2022 und richtet sich gegen die Krankenkasse. Die Daten werden durch den Anbieter der elektronischen Patientenakte übertragen und in der Akte gespeichert. Die Daten in der Akte sind Kopien. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.2 Übertragungsanspruch (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 3a Die Krankenkasse ist verpflichtet, Daten über die bei ihr in Anspruch genommenen Leistungen über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und zu speichern (Satz 1). Die Krankenkasse hat ihre Versicherten über die einwilligungsbasierte Patientenakte zu informieren (§ 343). Damit ist der Versicherte in der Lage, der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Versicherte kann von seiner Krankenkasse verlangen, die dort vorhandenen Leistungsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen. Dazu gehören auch nachträglich geänderte oder fehlerhafte Diagnosen. Ausgeführt wird die Übertragung durch den Anbieter der Akte. Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze vereinbaren die in Abs. 2 genannten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Patientenakte eingewilligt hat (Satz 1). Formelle Anforderungen an d...mehr