Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.2 Personengesellschaft

Rz. 25 Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eing...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.1 Einzelunternehmer

Rz. 27 Einzelunternehmer dürfen nur ihre Betriebsschulden, also nicht auch ihre Privatschulden, bilanzieren.[1] Voraussetzung für die Bilanzierung einer Verbindlichkeit ist also die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen (objektiv wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb).[2] Rz. 28 Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, ist n...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Übersicht

Tz. 202 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 ist grundsätzlich branchenunabhängig, auch wenn die Mehrzahl der Vorschriften auf Produktions- und Handelsunternehmen zugeschnitten erscheint. Daneben enthält der Standard aber einige Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige: IAS 7.23 (b) Investmentgesellschaften (investment entities) dürfen für Kunden gehaltene Finanzmittel (fu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Investitionsbereich

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Investitionstätigkeiten sind in IAS 7.6 der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören, beschrieben. Mittelzuflüsse und -abflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Abgrenzungsposten, wie beispielsweise vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Finanzierungsbereich

Tz. 52 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzierungstätigkeit werden in IAS 7.6 Tätigkeiten beschrieben, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des eingebrachten Eigenkapitals und der Fremdkapitalaufnahme des Unternehmens auswirken. Mit dieser Abgrenzung werden von der Finanzierungstätigkeit die kurzfristigen, mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Sc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Ermittlung und Darstellung des Mittelflusses im Bereich der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 215 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach den Vorgaben von IAS 7 wird der Bereich der betrieblichen Tätigkeit weit abgegrenzt: Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, die aus der operativen Geschäftstätigkeit stammen. Dazu zählen nach IAS 7.15 und 7.16 (e) im Regelfall auch von Kreditinstituten gewährte Kredite und Darlehen, da sie mit der w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Begleichen von Verbindlichkeiten des erworbenen (veräußerten) Unternehmens

Tz. 163 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zuweilen werden Zahlungen an den Veräußerer eines neuen Tochterunternehmens geleistet, um Verbindlichkeiten des neuen Tochterunternehmens gegenüber dem Veräußerer abzulösen oder zu übernehmen. Auszahlungen für den Erwerb von Schuldinstrumenten anderer Unternehmen zählen nach IAS 7.16 (c) üblicherweise zu den Investitionstätigkeiten. Wird hin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Brutto- und Nettodarstellung der Zahlungsströme

Tz. 112 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mittelzuflüsse und -abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit (bei Anwendung der direkten Darstellungsmethode) und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind nach IAS 7.18 (a) und 7.21, zusammengefasst nach Hauptgruppen, grundsätzlich unsaldiert darzustellen; Verrechnungen von Einzahlungen mit Auszahlungen sind nur ausnahmsweise in...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit

Tz. 224 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit in den Kapitalflussrechnungen von Versicherungsunternehmen nach DRS 21.A3.10 stimmt zum Teil mit seiner Abgrenzung in den Kapitalflussrechnungen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach DRS 21.A2.21 und von allen anderen Unternehmen nach DRS 21.46 überein, auch wenn es kleine ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Enfor... / 1.1 26. Entscheidungsreport der ESMA

Kernaussage Die ESMA veröffentlicht regelmäßig Auszüge aus ihrer internen Enforcement-Datenbank. In dieser dem Vertraulichkeitsgrundsatz unterliegenden Datenbank werden Entscheidungen europäischer Enforcer gesammelt und als Informationsquelle bei der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Anwendung der IFRS verwendet. Durch die Veröffentlichung anonymisierter Enforcemententscheidu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.4 Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge

Tz. 131 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als weitere Korrekturen des Ergebnisses finden sich in der Beispielsgliederung nach IAS 7 Anhang A (unrealisierte) Fremdwährungsverluste und in IAS 7.20 (b) zudem noch unrealisierte Fremdwährungsgewinne. Tz. 132 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.20 (b) nennt als weiteres Beispiel nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten Unternehmen, die en...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Factoring

Tz. 87 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Behandlung von Zahlungsströmen aus Factoring wird in IAS 7 nicht explizit geregelt. Die Klassifizierung des Geldeingangs beim Factoringnehmer aufgrund der entgeltlichen Übertragung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den Factoringgeber stellt eine Ermessensentscheidung dar und hängt nach der hier vertretenen Auffassung davo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / a) Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt

Zunächst zum Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Wohnvorteils bei einer selbst genutzten, fremdfinanzierten Immobilie geändert.[32] Danach können neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des – jeweils maßgeblichen – Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, ohne dass die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Grundsätzliches

Tz. 62 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.11 bestimmt, dass ein Unternehmen die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit in einer Weise darstellt, die seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit am ehesten angemessen ist. Tz. 63 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Auch kann es nach IAS 7.12 sein, dass ein Mittelzufluss/-abfluss aufzuteilen ist, weil ein ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Der Finanzmittelfonds als unsaldierte Bruttogröße

Tz. 32 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Finanzmittelfonds ist als Bruttogröße zu führen, dh., eine Saldierung von Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten mit kurzfristigen Verbindlichkeiten, wie dies bspw. nach HFA 1/1978 auch bei der Wahl der "Netto-flüssigen Mittel" als Finanzmittelfonds vorgesehen war, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Aber auch hier sieht IAS 7.8 ei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / qq. Mit einem Abschlag ausgegebene oder mit einem Aufschlag zu tilgende Schuldinstrumente

Tz. 106e Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Auszahlungen für den Tilgungsanteil eines Darlehens oder eines anderen Schuldinstruments sind als Finanzierungstätigkeit einzustufen (IAS 7.17). Sofern Auszahlungen für den Zinsanteil des Schuldinstruments nach dem Darstellungswahlrechts des IAS 7.33 der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, kann es bei Zahlungen an den Darlehensgeber ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ll. Derivate

Tz. 100 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mittelzuflüsse/-abflüsse im Zusammenhang mit Derivaten können sowohl der betrieblichen Tätigkeit als auch der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sein. Wird ein solcher Kontrakt für Handelszwecke gehalten, sind die Mittelzuflüsse/-abflüsse der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen (IAS 7.14 (g)). Mittelzuflüsse aus/-abflüsse fü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Gliederungsregeln

Tz. 108 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Zahlungsmittelzuflüsse/-abflüsse einer Abrechnungsperiode sind den folgenden drei Teilbereichen zuzuordnen (IAS 7.10 und 7.13–17; DRS 21.16; vgl. Tz. 37–106): Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Teilbereich "betriebliche Tätigkeit" (cash flows from operating activities); Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Teilbereich "Investitionstätigkeit" (ca...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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zfs 10/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Für den geltend gemachten Schaden besteht nach dem Versicherungsvertrag keine Deckung; insbesondere fehlt es am Nachweis eines Versicherungsfalles der "unbenannten Gefahr" in versicherter Zeit und überdies ist der geltend gemachte Schaden als Schaden durch "Verseuchung" nicht gedeckt. Eine Regulierungszusage durch den Zeugen R. nach ...mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 2.4 Geschäftsleitung, Kontrolle, Kapital

Die Definition der Kriterien für eine Verbundbeziehung im OECD-MA ist vage.[1] Die Begriffe "Geschäftsleitung", "Kontrolle", "Kapital", "gesellschaftsrechtliche Verflechtung" und "Einflussnahme" werden ebenso wenig definiert wie die Möglichkeiten der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung. Die OECD vertrat in ihren Verrechnungspreis-Richtlinien die Auffassung, dass eine s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Freigebige Zuwendung und Schenkung i. S. d. BGB

Rz. 10 Als Zuwendung versteht man jedwede Bereicherung des Vermögens einer anderen Person. Dabei muss sich der Zuwendende der Mehrung fremden Vermögens bewusst sein.[1] Nur die Gruppe der Zuwendungsgeschäfte lässt sich in entgeltliche und unentgeltliche unterscheiden.[2] Personenrechtliche Rechtsgeschäfte (z. B. Eheschließung) sind keine Zuwendungsgeschäfte, sie lassen sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Das ErbStR bezweckt zunächst die Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Allerdings ließe sich die Erbschaftsteuerpflicht leicht umgehen, wenn sich ohne steuerrechtliche Konsequenzen bereits zu Lebzeiten des Erblassers die Vermögenswerte auf die künftigen Erben übertragen ließen. Demzufolge ist es naheliegend, dass § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.3 Teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs

Rz. 561 Der Wortlaut des Satz 1 geht von einer Fiktion einer "Schenkung" aus. Der Normzweck des Satz 1 besteht in der Schließung einer Besteuerungslücke zum Mitgesellschafter, die sich daraus ergeben hat, dass der BFH bislang eine reflexartige Werterhöhung der Anteile des Mitgesellschafters als ungeeigneten Zuwendungsgegenstand interpretierte. Der BFH stelle – so die Kritik ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.3.1 Konzernsachverhalte

Rz. 574 § 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG ordnet an, dass Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften freigebig sind, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind, d. h. in der Absicht getätigt werden, die Gesellschafter der empfangenden Kapitalgesellschaft zu bereichern, und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.1 Beispielsfälle

Rz. 558 Die Auslegung des § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG nach dem Wortlaut führt zu zum Teil grotesken Ergebnissen. Das sei an einigen Beispielsfällen demonstriert. Beispiel 1 X und Y sind zu je 50 % an der XY-GmbH beteiligt. X leistet im Januar 2012 eine verdeckte Bareinlage i. H. v. 500.000 EUR. Y übereignet gegenleistungslos der GmbH Anfang Februar 2012 ein Wirtschaftsgut mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 111 Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge ausschließen, indem er eine Verfügung von Todes wegen errichtet. Dabei stehen ihm 2 zulässige Formen zur Verfügung, das Testament und der Erbvertrag. Beide können wiederum mehrere einzelne letztwillige Verfügungen enthalten. Beim Testament ist überdies zu unterscheiden zwischen dem Einzeltestament, also dem Testament eines ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Besonderheiten bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 256 Abs. 5 Satz 4 AktG bestimmt, dass bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstituten sowie Kap.-Verwaltungsgesellschaften i. S. d. § 17 KAGB ein Verstoß gegen Bewertungsvorschriften nicht vorliegt, soweit die Abweichung nach den für sie geltenden Vorschriften, insbesondere den §§ 340e bis 340g, zulässig ist. Entsprechendes gi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbindlichkeiten

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer (Rest-)Laufzeit und der Verzinslichkeit mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen und (mit Ausnahme von Rentenverbindlichkeiten) nicht abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3). Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als bloße Definitionsnorm (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 14) kennt § 15 AktG keine selbständigen Rechtsfolgen. Systematisiert man die Rechtsfolgen bei Vorliegen verbundener UN, so lassen sich folgende Bereiche abgrenzen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einsparpotenziale ausschöpf... / 6.2 Working Capital optimieren

Unternehmen sollten versuchen, die Forderungen und Vorräte zu minimieren und die Lieferantenkredite zu nutzen, also das Working Capital zu optimieren. Die Maßnahmen sind vielversprechend, wenn bisher wenig Augenmerk auf diese Kennzahl gelegt wurde. Auf die Kosten wirken sie indirekt. Die Entwicklung einzelner Kostenarten hat an verschiedenen Stellen Einfluss auf das Working ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.1 Existenzsichernd langfristig finanzieren

Wenn Sie Ihr Unternehmen langfristig führen wollen, brauchen Sie eine Hausbank an Ihrer Seite, die nicht den Schirm zumacht, wenn es anfängt zu regnen. Alle Banken sind nach "Basel IV" gezwungen, interne Ratings für ihre Geschäftskunden zu erstellen. Je nachdem, wie dieses Rating für Ihr Unternehmen ausfällt, bekommen Sie einen Kredit oder keinen, bzw. müssen Sie hohe Zinsen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.3 Integre Investoren, nachhaltig wirtschaftende Banken

Bei Ihren Investoren sollten Sie genauso auf Nachhaltigkeit achten wie in Ihrem eigenen Unternehmen. Wenn Sie Investoren suchen, die Ihrem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen sollen – als Startkapital oder zur Finanzierung eines Wachstumssprungs –, sollten Sie darauf achten, welche Beweggründe diese haben, Ihnen Kapital zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich z. B. u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Krisenbestimmtes Darlehen

Ein krisenbestimmtes Darlehen ist ein Darlehen, bei dem der Gesellschafter schon vor dem Eintritt der Krise mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt, dass er das Darlehen auch im Fall einer Krise stehen lassen wird. Auch hier wird in Tz. 12 f. geregelt, dass der Verlust nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG mit dem Nennwert des Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 4. Stehen gelassenes Darlehen

Weiter wird nunmehr geklärt, dass im Fall des Ausfalls eines stehen gelassenen Darlehens der Verlust des im Zeitpunkt des Eintritts der Krise werthaltigen Teils i.R.d. § 17 Abs. 2a EStG und der Verlust des zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise nicht (mehr) werthaltigen Teils nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen sind. Ein stehen gelassenes Darlehen liegt vor, wenn der G...mehr