Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Antrag auf Bestellung eines... / 1. Grundvoraussetzungen der Nachtragsliquidation

In zwei Fällen kann nach der Löschung einer GmbH im Handelsregister eine Nachtragsliquidation erforderlich sein: Vorhandensein von Vermögen: Es stellt sich heraus, dass zum Zeitpunkt der Löschung – entgegen der damaligen Einschätzung des Liquidators – noch Gesellschaftsvermögen vorhanden war, z.B. eine Forderung (zur Forderung einer GmbH gegen ihren ehemaligen Alleingesellsch...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.3 Art des Bankkontos

Konteninhaberin ist grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, ein solches als Treuhandkonto mit Inhaberschaft des Verwalters zu eröffnen.[1] Da sich das Führen von Eigenkonten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Verwaltungsv...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.2 Kontenführung

Im Rahmen der Verwaltung der eingenommenen Gelder hat der Verwalter Bankkonten zu führen. Die folgt aus dem Gebot der Vermögenstrennung und dem Erfordernis der pfand- und insolvenzsicheren Anlage der gemeinschaftlichen Gelder. Der Verwalter hat für jede von ihm verwaltete Eigentümergemeinschaft ein Girokonto zu führen, über das die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 1.3.3 Beratungen bei Ausschluss unternehmensseitiger Kündigungen u. a.

Eine im Allgemeinen für die betroffenen Mitarbeiter günstigere Form des Gruppenoutplacements kommt immer dann in Betracht, wenn Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen ihre Personalanpassung langfristig planen können oder kraft Gesetz bzw. Tarifvertrag auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten müssen. Die Bereitschaft bestimmter Mitarbeiter zur quasi freiwilligen Trennu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.2 Der richtige Zeitpunkt

Führen Sie das Gespräch baldmöglichst nach Eingang der Kündigung bzw. Bekanntwerden der Trennung, spätestens jedoch am letzten Arbeitstag. Laden Sie den Mitarbeiter hierzu unter vier Augen ein, stellen Sie sicher, dass der Termin nicht "untergeht". Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer – insbesondere, wenn das Unternehmen damit "überrascht" wurde – ist es sehr wichtig, das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 2 Ziele des Austrittsinterviews

Führungskräfte können aus einem Austrittsinterview wichtige Informationen gewinnen: den Austrittsgrund erfahren (familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe, Fortbildung, fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt/Sozialleistungen, sonstige Gründe) Feedback vom Mitarbeiter erhalten (betriebliche Regelungen, Betriebs- und Abteilungsklima, Führungskompetenz der Vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.1 Verantwortung

Die originäre Verantwortung trägt bei der Kündigung der direkte Vorgesetzte. Sie als Personaler verantworten diese jedoch indirekt mit (in Form der unternehmensweiten Fluktuationskennzahlen) und sind natürlich auch "Leidtragender" jeglichen Weggangs, da die Ersatzbeschaffung i. d. R. – zumindest administrativ – über Sie abgewickelt wird. Daher haben Sie ein großes Interesse ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 2.1 Ursachen und Voraussetzungen

Die entscheidende Voraussetzung für die Frage nach dem Einsatz von Outplacement ist die arbeitgeberseitig veranlasste Trennung von Mitarbeitern, insbesondere in Form der Kündigung. Diese kann sich aus Veränderungen im Unternehmen ergeben, wie Betriebsstilllegungen, Betriebsverlagerungen in das Ausland, Fusionen, angestrebten Verbesserungen der Mitarbeiterstruktur, technische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 1.3.2 Gruppenoutplacement

Unter Nutzung der Erkenntnisse aus dem Einzeloutplacement entwickelte sich besonders seit Beginn der 90er Jahre in Deutschland das Gruppenoutplacement, neuerdings hat sich dafür verstärkt der von der Agentur für Arbeit benutzte Terminus Transferagentur oder Transfermaßnahme durchgesetzt. Es ist ein Instrument, um den Personalabbau bei Mitarbeitern, die unter das Betriebsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 1.3.1 Einzeloutplacement

Einzeloutplacement richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Seit der Entstehung des Outplacements sind diese die traditionelle Zielgruppe, auf die auch gegenwärtig der überwiegende Teil des Umsatzvolumens entfällt. Einzeloutplacement wird in annähernd allen Bereichen der Wirtschaft – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – prakt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement als Instrument... / 4.4 Die Entscheidung über internes oder externes Outplacement – Auswahl der Beratungsgesellschaft

Die Frage nach der Durchführung von Outplacement mit unternehmensinternen Kräften oder durch externe Berater wird in der Mehrzahl der Fälle zu Gunsten der externen Berater entschieden, dies besonders im Einzeloutplacement. In verschiedenen Konzernen und Großunternehmen existieren jedoch für dem Gruppenoutplacement vergleichbare Aufgaben betriebsinterne Strukturen, die in ein...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 20 Schutz des... / 2.1 Schutz der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Das allgemeine Verbot, dass niemand in der Übernahme, wegen der Übernahme oder der Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters behindert oder deswegen benachteiligt werden darf, richtet sich gegenüber jedermann. Besondere Bedeutung hat dieses Verbot jedoch für das Verhältnis des ehrenamtlichen Richters zu seinem Arbeitgeber. Letzerer hat die Übernahme des Amtes ei...mehr

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AGS 05/2022, Mayer, Das neue Erfolgshonorar

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung ...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / II. Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Inhaltlich sei die (zweite) Vergütungsvereinbarung vom 28.1.2020, die hier zugrunde zu legen sei, nicht zu beanstanden. Eine Herabsetzung der Vergütung nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG komme – ungeachtet der Verpflichtung zur Erholung eines Gutachtens der zuständigen Rechtsanwaltskammer – nicht in Betracht. Auch eine Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben. 1. Unang...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 7.2 Verbot von Erwerbstätigkeit

Während des Bildungsurlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Freistellungszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausüben. Dieses in den Bildungsurlaubsgesetzen zum Ausdruck kommende Verbot von Erwerbstätigkeit während der Freistellung ist erkennbar § 8 BUrlG entnommen ("Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.")...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Vermögensverwaltungsmandat als Alternative zur Testamentsvollstreckung?

Rz. 3 Insbesondere für Kunden mit erheblichem Wertpapiervermögen kann sich die Auswahl einer Bank als Testamentsvollstreckerin anbieten. Größere Depotvolumina bergen im Erbfall das Risiko erheblicher Wertverluste, wenn Allokationsentscheidungen und damit die notwendigen Anpassungen an veränderte Marktbedingungen über längere Zeit unterbleiben. Je offensiver das Portfolio inv...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Es dürfte mittlerweile allgemein anerkannt sein: Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, und zwar eine sehr anspruchsvolle. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso wie Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat sich der Testamentsvollstrecker diese zu verschaffen, und zwar ggf. ...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.1 Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung besteht gem. § 83 Abs. 1 PersVG RPein Mitwirkungsrecht des Personalrates, wobei seine Einwendung auf den Katalog des § 83 Abs. 1 Satz 3 PersVG RP begrenzt sind. Einwendungen gegen die Sozialauswahl § 83 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 LPersVG RP besteht ein Mitwirkungsrecht bei Einwendungen gegen die Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG). Der Arbeitgeber muss dah...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3 Probezeitkündigung, fristlose und außerordentliche Kündigung

Vor der Probezeitkündigung und einer fristlosen, sowie einer außerordentlichen (nicht notwendigerweise fristlosen) Kündigung ist der Personalrat lediglich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 9 LPVG BW anzuhören. Diese Anhörung hat jedoch in jedem Falle schriftlich zu erfolgen, da die in § 87 Abs. 2 LPVG BW eingeräumte Möglichkeit der mündlichen Unterrichtung lediglich die Fälle Nr. 1 bis ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10.1 Anhörung § 75 LPVG NW

EinigeTatbestände des § 84 BPersVG unterliegen nach § 75 LPVG NW der Anhörung. Für die Anhörung ist ausdrücklich durch § 75 Abs. 2 LPVG NW vorgeschrieben, dass die Anhörung so in einem so frühen (Plan-, Entwurfs-) Stadium zu erfolgen hat, dass die Anhörung noch Einfluss auf die Willensbildung haben kann. Man verlässt sich hier nicht auf die Grundsätze zur vertrauensvollen Zus...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7.1 Anhörungsrecht

Bei fristloser Beendigung wie auch bei allen außerordentlichen Kündigungen und der Kündigung während der Probezeit ist nur die Anhörung nach § 78 Abs. 2 HPVG vorgesehen. Die Problematik im Falle der außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer besteht gleichwohl, da das BAG[1] gegen den Wortlaut jedenfalls dann, wenn ein kündbarer Arbeitnehmer nur fristgerec...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.1 Personalauswahl

Die Verwaltungsvorschriften, die das Land bei der personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen anwendet, unterliegen gemäß § 90 Nr. 1 PersVG BE der Mitwirkung. Gerade die Anwendung einer solchen Verwaltungsvorschrift im Falle einer ohnedies der Mitbestimmung unterliegenden Kündigung ist zu beachten. Würde die Kündigung auf eine solche V...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.1.10 Abmahnung

Von erheblicher praktischer Bedeutung und Auswirkung ist dieser Mitwirkungstatbestand. Im Widerstreit zwischen Schutz der Beschäftigten vor der Abmahnung und Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre des Beschäftigen, der eine Pflichtverletzung gegebenenfalls nicht einem größeren Kreis publik machen will, ist ein vom Antrag des Beschäftigen abhängiges Mitwirkungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.2 Anhörung nach § 83 Abs. 3 Satz 1 LPersVG RP

Bei fristlosen und außerordentlichen Kündigungen ist nur die Anhörung vorgesehen. Auf das Problem der außerordentlichen Kündigung tariflich unkündbarer Beschäftigter sei hingewiesen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6.1 Anhörungsrecht

§ 88 Abs. 4 HmbPersVG gewährt der Personalvertretung in den Fällen der fristlosen Entlassung eines Beamten, sowie der außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern und der Beendigung in der Probezeit ein Anhörungsrecht. Wichtig Außerordentliche Kündigung tariflich unkündbarer Arbeitnehmer, § 87 Abs. 4 Satz 4 HmbPersVG Soweit bei einem tariflich unkündbaren Mitarbeiter ein Fall...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Mitwirkung genannte Beteiligungsform. Jedoch entsprechen die Regelungen zur Herstellung des Benehmens nach § 76 NPersVG durchaus dem Verfahren des § 81 ff. BPersVG. Daher können die Fälle in denen die Dienststelle nach § 75 NPersVG das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen hat, mit den Mitwirkungstatbeständen verglichen werden. Für Beamte der...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 73 Abs. 3 ThürPersVG Die Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung sind in § 73 ThürPersVG geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. Der Katalog des § 73 ThürPersVG geht, da er die Fälle des § 78 BPersVG mitumfasst, weit über die Tatbestände des § 84 BPersVG hinaus. Die Mehrzahl der Tatbestände entspricht § 78 BPersVG. Nachstehend wird a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§§ 82, 83 LPersVG RP Das Mitwirkungsverfahren ist in § 82 LPersVG RP geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. In § 83 LPersVG sind die einzelnen Mitwirkungstatbestände aufgeführt. Rheinland-Pfalz hat die Mitwirkung auf den Bereich der Kündigung begrenzt. Die übrigen Mitwirkungsfälle des § 84 BPersVG sind der Mitbestimmung unterworfen. 3.11...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen der wesentlichen Teilen von ihnen

Jenseits der aus den Maßnahmen resultierenden Mitbestimmungsrechte bei Kündigung, Versetzung und Umsetzung ist in § 84 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG eine Beteiligung der Personalvertretung bereits bei organisatorischen Grundentscheidungen vorgesehen. Da alle die Größe, den Ort oder die Zuständigkeit verändernden Maßnahmen ebenfalls ausdrücklich erwähnt sind, wird unter Auflösung nur d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.3 Übertragung von Aufgaben

Es besteht ein Mitwirkungstatbestand, wenn Aufgaben der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Beschäftigten wahrgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder andere Rechtsträger in der Rechtsform des Privatrechts übertragen werden. § 84 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG hat diesen Mitwirkungstatbestand in seiner neuen Fassung zusätzlich eingeführt. Grundsätzlich geht es hier um Ma...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 83 SPersVG Das Verfahren bei Mitwirkung ist in § 74 SPersVG geregelt auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird Bezug genommen. In § 83 SPersVG sind die einzelnen Mitwirkungstatbestände aufgeführt. Personalbedarf Bei der Ermittlung der Grundlagen zur Berechnung des Personalbedarfs ist nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SPersVG die Mitwirkung des Personalrates vorgesehen. ...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / V. Beendigung des Verlagsvertrags

Rz. 279 Für die Beendigung des Verlagsvertrages ist zunächst die Laufzeit des Vertrages maßgeblich. Damit entfällt grundsätzlich das Recht des Verlegers zur Verbreitung der noch vorhandenen Abzüge (§ 29 Abs. 3 VerlG). Diese Regelung wird im Verlagsvertrag dahingehend konkretisiert, dass sich das Verlagsverhältnis auf eine bestimmte Anzahl von Auflagen erstrecken soll. Die vo...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Verträge über künftige Werke

Rz. 200 Besonderheiten gelten für Verträge über künftige Werke, die gem. § 40 UrhG der Schriftform bedürfen, sofern diese nicht näher oder der Gattung nach bestimmt sind. Von beiden Vertragsparteien kann nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Abschluss des Vertrages die Kündigung ausgesprochen werden; die Kündigungsfrist beträgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – sechs M...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Enthaltungspflicht, Ausübungspflicht und gewandelte Überzeugung

Rz. 140 Eine weitere Hauptpflicht ist die Enthaltungspflicht, die beinhaltet, dass der Urheber alles zu unterlassen hat, was den Vertragszweck gefährdet. Er hat sich während der Dauer des Vertrags jeglicher Verwertungshandlungen zu enthalten, die geeignet sind, seinem Vertragspartner ernsthafte Konkurrenz zu machen. Rz. 141 Auf der anderen Seite trifft den Nutzer die Ausübung...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Rz. 16 Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2021 (TKG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex). Ziele des Kodex sind der Ausbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die Gewährleistung eines nachhaltigen...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Vertragsbeendigung und Insolvenz

Rz. 201 Die Beendigung eines urheberrechtlichen Vertrages führt dazu, dass die eingeräumten Nutzungsrechte an den Urheber bzw. den Lizenzgeber zurückfallen (Heimfall der Nutzungsrechte), da der Rechtsgrund für die Nutzungsrechtseinräumung entfallen ist. Ein vom Lizenznehmer unterlizenziertes Nutzungsrecht bleibt dagegen wegen seines dinglichen Charakters bestehen.[267] Rz. 2...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats

Die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats in Mitwirkungsangelegenheiten ist nur im Fall der Kündigung ausdrücklich geregelt (§ 85 Abs. 3 BPersVG). Die Kündigung ist unwirksam. Hinsichtlich der übrigen Mitwirkungstatbestände fehlt es an einer derart ausdrücklichen Regelung. Sie unterscheiden sich vom Fall der ordentlichen Kündigung auch fundamen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 82 Abs. 1, 2, 3, 4 LPersVG RP – Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen; § 83 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 LPersVG RP – Verfahren der Mitwirkung Das Personalvertretungsrecht in Rheinland-Pfalz kennt das Mitwirkungsverfahren allein bei der ordentlichen Kündigung. Insoweit wird auf die Darlegungen in Kündigung verwiesen.mehr