Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Besonderheiten bei der Prüfung des Konzernlageberichts

Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Konzernlagebericht ist vom KA-Prüfer darauf zu prüfen, ob er "mit dem Konzernabschluß [...] im Einklang [... steht, d. Verf.] und ob [...] der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Rn. 113a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BilRUG wurde § 317 Abs. 2 Satz 3 eingeführt. Danach hat der AP auch zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- und Konzernlageberichts beachtet worden sind. Diese Erweiterung setzt Art. 34 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a) ii) der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rn. 161 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 3a hat der AP zu prüfen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und Lageberichts sowie die Wiedergabe des ggf. aufzustellenden KA und Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den in § 328 Abs. 1 enthaltenen Vorgaben entsprechen ((im Folgenden: ESEF-Konformität); vgl. BT-Drs. 19/17343, S. 20)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten (§ 285 Nr. 22)

Rn. 687 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 22 ist im Anhang "im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag" anzugeben. Die Angabepflicht besteht grds. für mittelgroße und große KapG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erleichterungen für GmbH, die in einen Konzernabschluss einbezogen sind

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH, die TU eines nach § 290 bzw. § 11 PublG zur Aufstellung eines KA verpflichteten MU ist, selbst nicht kap.-marktorientiert ist, braucht nach § 264 Abs. 3 folgende HGB-Vorschriften nicht zu beachten: §§ 264–289f: JA und Lagebericht, §§ 316–324a: Prüfung, §§ 325–329: Offenlegung. Rn. 42 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese GmbH hat nur die all...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Prüfungsumfang

Rn. 196 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 hat der AP als Systemprüfung darauf auszurichten, beurteilen zu können, ob der Vorstand des zu prüfenden UN durch Einrichtung geeigneter Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG Vorsorge getroffen hat, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu identifiziere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Achleitner/Wollmert (2002), Stock Options, 2. Aufl., Stuttgart. APAS (2018), Verlautbarung Nr. 4 vom 20.12.2018: Informationspflicht nach Art. 14 der VO (EU) Nr. 537/2014, URL: https://www.apasbafa.bund.de/SharedDocs/Downloads/APAS/DE/vb_verlautbarung_04_ue_f.html (Stand: 04.08.2021). Baetge/Fischer/Paskert (1989), Der Lagebericht, Stuttgart....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge (1988), Kontrollmanagement, in: Hoffmann/Rosenstiel (Hrsg.), Funktionale Managementlehre, Berlin et al., S. 383–432. Baetge (1993), Überwachung, in: Bitz (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre (Bd. II), 3. Aufl., München, S. 175–218. Baetge (2000), Rechnungslegungskonzeptionen im empirischen Test, in: Wirtschaftswissen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

Rn. 218 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 6 wird das BMJ im Einvernehmen mit dem BMWK im Wege einer Rechts-VO legitimiert, zusätzlich zu den nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen PS weitere AP-Anforderungen vorzuschreiben. Die mit dem BilMoG eingefügte Vorschrift geht auf Art. 26 Abs. 3 der AP-R zurück. Mit der Änderung durch die R 2014/56/EU findet sich diese L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Kapitalmarktorientierte GmbH

Rn. 27 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S.d § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 des WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat (vgl. § 264d). Für die GmbH kommen als Wertpapiere Schuldtitel, wie Gen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. "Kleine" GmbH

Rn. 20 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist klein, sofern mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6 ff. Rn. 21 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Kleine GmbH müssen folgende drei Besta...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Prüfung durch unabhängige Abschlussprüfer bei großen und mittelgroßen GmbH

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH, die nicht zu den kleinen Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 1ff.) gehört, muss ihren JA und Lagebericht durch einen AP prüfen lassen (vgl. § 316 Abs. 1). Rn. 49 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als AP kommen für große GmbH nur WP und WPG in Betracht (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1). Bei mittelgroßen GmbH können auch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Große" GmbH

Rn. 11 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Groß ist eine GmbH, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden Bilanzsumme (BS): 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine große GmbH ist der Regelfall, von dem die Vorschriften des HGB...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. GmbH & Co.

Rn. 54 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mit dem sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) wurden die GmbH & Co. KG sowie andere KapG & Co. den Bilanzierungspflichten der KapG unterworfen (vgl. § 264a). Der deutsche Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz die entsprechende R 90/605/EWG (ABl. EG, L 370/60ff. vom 16.11.1990) ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 1031 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anhangangabe zur Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) in das HGB eingeführt und zuletzt durch das BilMoG geändert. § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklär...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIX. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rn. 155 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Erläuterungen zur GuV nach § 275 selbst werden hier noch einige Hinweise auf erforderliche Angaben im Anhang gegeben, soweit sie sich auf die GuV beziehen. Solche Angaben wurden in den meisten Fällen bereits im Zusammenhang mit der Konzeption des Gesetzes bzw. den entsprechenden Posten der Gliederungsschemata erläutert (vgl. HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines und Überblick

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Regelung des § 91 Abs. 3 AktG wurde mit dem FISG (vgl. hierzu auch Fischer/Schuck, NZG 2021, S. 534ff.; HdR-E, AktG § 91, Rn. 2a) neu eingeführt. Der Schwerpunkt dieser Gesetzesreform lag dabei auf der Stärkung der Kontrolle der RL und AP. Rn. 146 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die neu eingeführte Vorschrift richtet sich an börsennotierte AG. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungshandlungen zur Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken

Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch sog. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung (Risk Assessment Procedures) hat der AP alle im UN vorhandenen Risiken im JA und Lagebericht zu identifizieren und zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. 13, 28ff.). Er hat sich ein Verständnis über das zu prüfende UN und dessen Umfeld einschließlich des IKS (Aufbauprüfung) zu verschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Buchführungssystem und Buchführungsform

Rn. 19 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die systemseitigen Anforderungen (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung) und Fragen der äußeren Aufmachung der Buchführungspflicht werden im AktG nicht geregelt. Eine bestimmte Form der Buchführung wird nicht verpflichtend vorgeschrieben (vgl. Godin/Wilhelmi (1971), § 91 AktG, Rn. 1). Hierzu sind v.a. die Vorschriften der §§ 238...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 201 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 5 hat der AP bei der Durchführung einer AP die internationalen PS anzuwenden, die von der EU-KOM i. R.d. Komitologieverfahrens (vgl. hierzu Brinkmann/Spiess, KoR 2006, S. 395 (407f.); Klein/Klaas, WPg 2006, S. 885 (893f.)) angenommen worden sind. § 317 Abs. 5 verankert Art. 26 Abs. 1 Satz 1 der AP-R im deutschen Gesetz. Die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Geltungsbereich

Rn. 208 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 317 Abs. 5 sieht die Pflicht zur Anwendung der von der EU-KOM adaptierten ISA vor. Damit werden AP verpflichtet, bei der Durchführung von gesetzlichen AP die von der EU-KOM übernommenen und damit verbindlich anerkannten internationalen PS anzuwenden. Die ISA sind damit die gesetzlich normierte Grundlage für die AP nach den §§ 316ff. Dabei ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVIII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 27 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Freiwillige Angaben

Rz. 26 Über die Pflicht- und Wahlpflichtangaben hinaus können freiwillige Angaben im so gekennzeichneten Anhang berichtet werden. Diese Angaben unterliegen der Offenlegungspflicht und bei mittelgroßen und großen KapG sowie KapCoGes der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Die freiwillige Berichterstattung findet Grenzen bei Beeinträchtigung der Klarheit und der Übersichtlic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhalt des Anhangs (Abs. 1)

Rz. 20 In den Anhang sind gem. § 284 Abs. 1 HGB diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Bilanz und der GuV nur im Anhang vorgeschrieben sind, und die Angaben, die wahlweise nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden. Bei beiden Arten von Angaben handelt es sich um Pflichtangaben. Jedoch sind die ersten immer in den Anhang aufzunehmen, während die zwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der berichtenden KapG unter Beachtung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 24 Rechtsform- und branchenunabhängige Wahlpflichtangaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. der GuV oder im Anhang oder im Einzelfall im Lagebericht anzugeben sind, umfassen aktuell:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 29 Als eine erste Angabe im Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sollten unter Verweis auf § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Informationen im Anhang aufgenommen werden, wenn die weitere Anwendung der Fortführungsprämisse in Zweifelsfällen, d. h. bei wesentlicher Unsicherheit bez. Ereignissen und Gegebenheiten, nicht sicher ist.[1] Andernfalls vermittelt der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr