Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltung und Definition des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit

Rn. 41 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 2 muss der JA "klar und übersichtlich sein". Damit wird explizit vorgeschrieben, dass die RL aller buchführungspflichtigen Kaufleute dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gerecht werden muss. Auf diese Weise ist ein zuvor bestehender Rahmengrundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (vgl. auch Leffson (1987), S. 207ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick (Verhältnis zu §§ 19 Abs. 2, 15b InsO)

Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den Fall einer gänzlichen Aufzehrung des EK einer GmbH ordnet § 268 Abs. 3 an: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung ‚Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag’ a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Erläuterungsbericht zur Eröffnungsbilanz

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl die Pflicht zur Aufstellung eines Erläuterungsberichts unverändert aus der Fassung des § 270 Abs. 1 AktG 1965 übernommen worden ist und eine Anpassung des Wortlauts somit unterblieb, hat sich der Inhalt des erläuternden Berichts an den Erfordernissen der Vorschriften über den Anhang und den Lagebericht zu orientieren. Entsprechend anzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 GmbHG wurde im Jahre 1985 gänzlich neu gefasst und seitdem nicht geändert worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) hat § 42 eine Überschrift ("Bilanz") erhalten. Sie ist die einzige Vorschrift des GmbHG, die sich mit der Gestaltung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Buchführungspflicht der Gesellschaft

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gegenstand der Sorgepflicht der Geschäftsführer ist die Buchführungspflicht der Gesellschaft gemäß den §§ 238ff. Die Buchführungspflicht der GmbH beginnt mit dem Eintritt des ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfalls der Vorgesellschaft, also sobald diese ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, spätestens aber mit Eintragung in das Handels...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rn. 2 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 41 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer, "für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen" (Sorgepflicht). Die Buchführungspflicht einer GmbH bestimmt sich nach den allg. Vorschriften des HGB (vgl. §§ 238ff.). Außerdem sind die Vorschriften über den JA und Lagebericht von KapG (vgl. §§ 264ff.) sowie über die Offenlegung der R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formale Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 69 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Über die bisher behandelten Anforderungen hinaus stellt § 243 Abs. 2 auch Ansprüche an die Lesbarkeit von JA. Empfänger müssen in der Lage sein, die Informationen leicht verarbeiten zu können. Bei UN, die auf den Kap.-Märkten agieren, besteht in dieser Hinsicht ein ausgeprägtes Eigeninteresse, da gute Investor Relations zur Verbilligung des K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Feststellung des Jahresabschlusses

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich sind JA und Lagebericht erst dann, wenn sie durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschafter" bzw. bei abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung eine andere Stelle; vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 23) festgestellt, ergo verabschiedet worden sind. Vor seiner Feststellung enthält der auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mitwirkung an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hat der AP über die Prüfungstätigkeit hinaus an der Führung der Bücher oder Aufstellung des zu prüfenden JA bzw. KA unmittelbar mitgewirkt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a)) und war seine Mitwirkung nicht von untergeordneter Bedeutung, ist unwiderlegbar eine Besorgnis der Befangenheit begründet, da ein informierter Dritter nicht davon a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Rechnungslegung während der Liquidation

Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zu erstellen sind Ob ein KA während der Abwicklungsphase z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfrist nach Wortsinn, Bedeutungszusammenhang und Entstehungsgeschichte

Rn. 85 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 243 Abs. 3 ist der "Jahresabschluß innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen." Durch den Wortsinn von § 243 Abs. 3 hat der Gesetzgeber für alle Kaufleute, für die keine spezialgesetzliche Regelung gilt, keine eindeutig festgelegte Frist zur Aufstellung handelsrechtlicher JA kodifiziert. Die Fris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Prinzipiell handelt es sich bei der AP von JA bzw. KA und den dazugehörigen Lageberichten sowie der daraus resultierenden Erteilung eines BV bzw. Versagungsvermerks um eine Vorbehaltsaufgabe für WP bzw. WPG. Lediglich die JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH (als Größenkriterium ist § 267 Abs. 2 heranzuziehen) sowie mittelgroßer PersG i. S. d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben WP und WPG können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 2 JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH (vgl. § 267 Abs. 2) sowie mittelgroßer PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 auch von vBP und BPG geprüft werden. KA dürfen von vBP und BPG nicht geprüft werden; Selbiges gilt für JA von AG, KGaA und SE sowie Instituten und Versicherungs-UN bzw. Pensionsfonds (vgl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die RL während der Liquidationsphase ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG in entsprechender Anwendung der §§ 325 bis 329 offenzulegen (vgl. so auch MünchKomm. GmbHG (2022), § 71, Rn. 41). Die Pflicht zur Offenlegung erstreckt sich dabei auf die Eröffnungsbilanz, den Erläuterungsbericht sowie auf die JA während der Liquidationsphase und die sie ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorlage des Konzernabschlusses (Abs. 4)

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 4 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer eines MU (vgl. § 290), welches in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, auch zur Vorlage des KA an die Gesellschafter (vgl. aber HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 91). Da § 42a Abs. 1 GmbHG kraft der Verweisung in Abs. 4 insgesamt auf den KA Anwendung findet, schließt die Vorlagepflicht neben dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 43. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Statutarische Fristenregelung

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Frist des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG kann durch die Satzung nicht verlängert werden (vgl. Abs. 2 Satz 2). Eine anderslautende Bestimmung ist nichtig, zumal die Endtermine im öffentlichen Interesse festgelegt worden sind (vgl. zur Nichtigkeit von Feststellungsbeschlüssen HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 65ff.). Ebenso ist eine statutarische Regelung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Materielle Richtigkeit

Tz. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit besagt, dass die Buchführung auf richtigen Grundaufzeichnungen aufgebaut sein muss; dazu muss die Beschreibung der Geschäftsvorfälle mit den zugrunde liegenden Tatbeständen dem Grunde und der Höhe nach übereinstimmen (vgl. Leffson (1987), S. 200). Eine dem Grunde nach richtige Buchführung liegt vor, we...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 2.8 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Gemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat u. a. den gemäß § 170 AktG vom Vorstand aufgestellten Lagebericht zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts sein wird,[1] bezieht sich die interne Prüfungspflicht des Aufsichtsrats auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch im Rahmen der externen Abschlussprüfung ...mehr

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Wirtschaftsethik / 6 Wirtschaftsethik heute: wichtig für die Zukunftsfähigkeit

Relevanz und Aktualität des Themas sind in den 20-iger Jahren des 21. Jahrhunderts offensichtlich. Unternehmen sehen darin zunehmend eine Chance, sich in einem immer komplexer und anspruchs­voller werdenden Umfeld zukunftsfähig aufzustellen. Wo diese Einsicht nicht freiwillig reift, hilft inzwischen der Gesetzgeber auf europäischer bzw. nationaler Ebene nach. Neben der 2014 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit

Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unternehmen auf deren Freiwilligkeit. Innerhalb der EU wurden einzelne Bereiche der Nachhaltigkeit gesetzlich reguliert. Vorrangig handelt es sich bei den rechtlichen Anforderungen um Berichtspflichten [1] und Dokumentationspflichten.[2] So stellt die CSRD [3] die Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 266 HGB gibt eine verbindliche Norm für Form und Gliederung der Bilanz vor, deren Tiefenstruktur zum einen von der Rechtsform und zum anderen von der zugeordneten Größenklasse der Ges. nach § 267 HGB und § 267a HGB abhängt. § 266 Abs. 1 HGB schreibt die Aufstellung der Bilanz in Kontoform vor und bestimmt, dass die in den Absätzen 2 und 3 normierte Gliederung von mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.3 Verortung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 36 Gem. § 289b Abs. 1 S. 1 HGB war die nichtfinanzielle Erklärung als Bestandteil des Lageberichts anzusehen. Sofern die nichtfinanzielle Erklärung einen besonderen Abschnitt im Lagebericht bildete, durfte zu nichtfinanziellen Angaben auf andere Stellen im Lagebericht verwiesen werden. Die nichtfinanzielle Erklärung konnte darüber hinaus an geeigneten Stellen im Lageberi...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 2 Frühzeitige Umstellung auf integrierte Berichterstattung – Beweggründe

Rz. 3 Seit dem Jahr 2007 wendet BASF als Vorreiter das Konzept der integrierten Berichterstattung an. Was zunächst mit einer kombinierten Darstellung der bisher getrennten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht begann, entwickelte sich im Zeitverlauf zu einer vollintegrierten Berichterstattung der wesentlichen finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Th...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.2 Befreiung

Rz. 7 Nach § 289b Abs. 2 HGB war ein Unternehmen von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, sofern es in den Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens einbezogen wurde und das Mutterunternehmen eine nichtfinanzielle Konzernerklärung im Einklang mit der Richtlinie 2013/34/EU aufstellte und veröffentlichte. Auch bei der CSRD ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.4 Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 67 Nach der CSRD haben die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen im Lagebericht Informationen aufzunehmen, die für das Verständnis der nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeiten sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erford...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.1 Anwenderkreis

Rz. 88 Der Kreis der nach den neuen Vorschriften berichtspflichtigen Unternehmen umfasst in Umsetzung der CSRD grds. folgende Unternehmen: kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB, große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB.[1] Kreditinsti...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 4 Verweise

Rz. 15 Die Berichterstattung hat gem. der CSRD innerhalb des (Konzern-)Lageberichts in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen (§ 9 Rz 67). Gem. ESRS 1.119 können vereinzelt Verweise außerhalb des Abschnitts vorgenommen werden. Die Verweismöglichkeiten beschränken sich jedoch i. W. auf den (Konzern-)Lagebericht, Konzern- bzw. Jahresabschluss, Corporate-Governance-Bericht und Ver...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.4.1 Erstellung durch den Vorstand

Rz. 24 Die CSR-Richtlinie 2014/95 wurde in Deutschland durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt.[1] Für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2017 ist die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen Berichts für bestimmte PIEs vorgeschrieben. Beim Ausweis und bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung resultieren aus deutsc...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 5 Prüfung der Einhaltung der SFDR und der Art. 5–7 EU-Taxonomie-Verordnung durch den Abschlussprüfer

Rz. 36 Die SFDR wie auch die Taxonomie-Verordnung entfalten als europäische Rechtsakte i. S. v. Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbare und verbindliche Geltung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Gem. Art. 14 i. V. m. Art. 21 SFDR haben die Mitgliedstaaten jedoch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden die Einhaltung der Verordnungen übe...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / Zusammenfassung

Die langfristige "license to operate" – die gesellschaftliche Akzeptanz des unternehmerischen Handelns – wird für Unternehmen immer wichtiger. Die hierfür gewünschten Informationen werden u. a. mit Hilfe der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder kommuniziert. Das Praxis-Beispiel BASF zeigt, wie die integrierte Berichterstattung bereits seit 2007 wesentliche fina...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 2 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Rz. 51 Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung galt nach § 315b HGB auch für Konzerne, sofern das Mutterunternehmen i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und einschl. der Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren n...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 5 Prüfung der Informationen

Rz. 18 Ergänzend zur reasonable assurance für nachhaltigkeitsbezogene steuerungsrelevante Leistungsindikatoren lässt BASF sämtliche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht mit eingeschränkter Sicherheit (limited assurance) prüfen. Der Prüfprozess erstreckt sich auf einen ganzjährigen Austausch zwischen Prüfenden und Unternehmen, um neue Berichtsanforderungen...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Nichtfinanzielle Erklärung

Gesetzlich ab dem Jahr 2017 verpflichtend durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. In Deutschland waren ca. 500 Unternehmen davon betroffen. Durch die CSRD (s. Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lageb...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.6.4 Berichtsumfang und Kontext zu anderen gesetzlichen Regelungen

Rz. 91 Der Referentenentwurf setzt die Berichterstattungspflichten nach der CSRD, d. h. i. W. die Berichterstattung nach den ESRS, in nationales Recht um, während die Berichterstattungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung unmittelbar gelten. Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen, müssen ausschl. die nationalen Vorgabe...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 6 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 20 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repr...mehr