Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 21a KStG wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 04.03.1999 (BStBl I 1999, 304) eingefügt und regelt die Ausnahmen von der Anwendung des in § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG normierten Abzinsungsgebots. Tz. 2 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Deckungsrückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung

Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei den Schaden- und Unfall-VU sowie den Rückversicherungsunternehmen umfasst die DR die aus angesammelten und verzinsten Sparanteilen der Beiträge gebildete Beitrags-DR für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Schaden- und Unfall-Versicherungsgeschäft (s § 25 Abs 6 RechVersV), zB in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel gilt für Verträge nach Absatz 2, unabhängig davon, ob das gedeckte Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist, und für alle anderen Versicherungsverträge, durch die Risiken gedeckt werden, die im Gebiet der Mitgliedstaaten belegen sind. Er gilt nicht für Rückversicherungsverträge. (2) Versicherungsverträge, die Großrisiken im Sinne von Artikel 5 Buchstabe d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Anspruch des Dritten.

Rn 3 1 vermutet idR einen eigenen Anspruch des Dritten, der dann auch in dessen Nachlass fällt (etwa München RNotZ 21, 260 Rz 58). Dabei beruht der Erwerb nicht auf Erbrecht, sondern bedeutet eine Zuwendung unter Lebenden (so für die Lebensversicherung BGHZ 130, 373, 380 f; 156, 350, 353; zust Petersen AcP 204, 832, 839 f). Der Anspruch ist idR unabhängig von einer Ausschlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 330 vermutet für drei Fallgruppen einen eigenen Anspruch des Dritten (also einen echten Vertrag zu Gunsten Dritter, vgl § 328 Rn 12): (1.) die Leibrente (§§ 759 ff); (2.) dem Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung sind Leistungen an einen Dritten auferlegt; (3) der Übernehmer eines Vermögens (vgl § 311b II und III) oder Landguts soll eine Abfindung an einen Dritten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Das schuldrechtliche Behaltendürfen.

Rn 4 Nach der Rspr zur Lebensversicherung (etwa BGHZ 128, 125; BGH NJW 87, 3131 f) ist die Zuweisung durch die Bezugsberechtigung aber nicht endgültig. Vielmehr soll der Rechtsgrund für das Bezugsrecht und den durch dieses vermittelten Erwerbs entfallen können, wenn das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsempfänger und dem Begünstigten gestört wird. Dafür kommt insb e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Deckungsrückstellung

Tz. 5 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Rechtsgrundlage für die hr-liche Bewertung der DR ist in der Lebensversicherung und das nach Art der Lebensversicherung betriebene Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung der § 341f HGB und in der Krankenversicherung, hier als Alterungsrückstellung bezeichnet, der § 341f Abs 3 HGB sowie § 25 RechVersV. 2.2.1 Deckungsrückstellung in der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versicherungsleistungen.

Rn 86 Das zum Ersatz verpflichtende Ereignis kann auch zu Vorteilen aus Versicherungsleistungen führen. Wenn diese aus einer Schadensversicherung stammen, gilt ohnehin Nichtanrechnung wegen der Zession nach § 86 VVG (o Rn 81). Denkbar bleiben Summenversicherungen. Rn 87 Bei der Lebensversicherung hat die Rspr geschwankt: Bei der Risikolebensversicherung ist niemals angerechne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versorgungsausgleich.

Rn 5 Nach § 2 IV VersAusglG ist wegen der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte ein güterrechtlicher Ausgleich von vornherein ausgeschlossen, unabhängig davon, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet oder zB aufgrund einer Vereinbarung (§§ 1408 II, 6 VersAusglG) oder der Anwendung der Härteklausel (§ 27 VersAusglG) ausscheidet. Rn 6 Abgrenzungsprobleme gibt es im V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Deckungsrückstellung in der Krankenversicherung (Alterungsrückstellung)

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Krankenversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, ist eine DR zu bilden (s § 341f Abs 3 HGB), die üblicherweise als Alterungsrückstellung bezeichnet wird. Hierzu gehören auch der RfB entnommene Beträge, die zur Erhöhung der Alterungsrückstellungen verwendet werden, sowie Zuschreibungen, die dem Aufbau einer Anwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlehensaufnahme.

Rn 64 Privatpersonen, die kein Vermögen haben, können zur Bestreitung der Prozesskosten nicht auf die Aufnahme eines Kredites verwiesen werden (Karlsr FamRZ 04, 1499). Die Darlehensaufnahme kommen nur für vermögende Personen in Betracht, wie bei der Beleihung von Grundbesitz oder einer Lebensversicherung, oder am bei Unternehmern, wo die Darlehensaufnahme iRe ordnungsgemäßen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnungszeitraum.

Rn 22 Anzusetzen ist bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nur der Zeitraum rechtlich geschützter Zinserwartung des Darlehensgebers (BGHZ 146, 5, 12; NJW 16, 1382 Rz 25; 91, 1817; Stuttg WM 15, 1009, 1112 u WM 15, 1148, 1151 Oldbg ZIP 14, 2383, 2385). Bei Bemessung dieses Zeitraums sind Kündigungs- sowie künftige Sondertilgungsrechte des Darlehensnehmers (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abtretung.

Rn 11 Die Sicherungsabtretung als abstraktes Verfügungsgeschäft erfolgt grds formlos nach § 398u wird dem Schuldner der abgetretenen Forderung idR nicht angezeigt (stille Sicherungszession). In der Übergabe eines Sparbuchs liegt regelmäßig die stillschweigende Abtretung des Sparguthabens (BGH WM 05, 897, 900). Die zulässige formularmäßige Globalabtretung aller Ansprüche aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erwerbstatbestände.

Rn 1 Die Pflicht zur Erstellung eines Verzeichnisses über das zugewendete Vermögen besteht für die Eltern in folgenden Fällen: Vermögenserwerb durch Verfügung von Todes wegen (Erbfolge, Vermächtnis und Pflichtteil), Vermögenserwerb anlässlich eines Sterbefalles (Schadensersatzrente gem § 844 II, § 10 II StVG, Leistungen aus einer Lebensversicherung), Unterhaltsabfindung (nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geltendmachung der verpfändeten Forderung (S 2).

Rn 6 Gläubiger u Pfandgläubiger können die verpfändete Forderung jeweils allein (BGHZ 5, 251, 253) geltend machen, aber Leistung nur an beide gemeinsam (Hs 1; BGHZ 176, 67 Rz 19) oder Hinterlegung für beide (§§ 373 ff) bzw bei nicht hinterlegungsfähigen Sachen Ablieferung an einen vom Gericht bestellten Verwahrer fordern. Der Insolvenzverwalter hat kein Einziehungsrecht nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Festkredit.

Rn 58 Der Festkredit wird während seiner Laufzeit nicht getilgt, sondern muss bei Ablauf in einer Summe zurückgezahlt werden; bis dahin hat der Darlehensnehmer (meist monatlich) Zinsen zu zahlen. Der Festkredit findet sich häufig in Kombination mit einer (anzusparenden) Kapitallebensversicherung o einem Bausparvertrag. Rn 59 Es kann, muss aber nicht (Karlsr ZIP 16, 1574, 1576...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Steuer.

Rn 28 Nach §§ 1 I Nr 1, 3 I Nr 2 1 ErbStG gilt als Erwerb vTw der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 2301; BFH BStBl II 91, 181 [BFH 05.12.1990 - II R 109/86]). Der Erwerb vTw (§ 3 ErbStG) hat als Spezialregelung Vorrang ggü einer Schenkung unter Lebenden gem § 7 ErbStG (Meincke ErbStG § 3 Rz 57), wenn die Erfüllungswirkung der Schenkung unter Überlebensbedingung mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1283 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen. (2) Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam, wenn sie dem Pfandgläubiger und dem Gläubiger erklärt wird. (3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 745 bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60; zur Berechtigung an einer Lebensversicherung, die der Sicherung eines zum Erwerb einer gemeinsamen Immobilie aufgenommenen gemeins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang des Schenkungsverbots.

Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Ausnahme der Pflicht- und Anstandsschenkungen (2). Neben Handschenkungen und der Abgabe von Schenkungsversprechen fällt auch der Erlass einer Forderung schenkungshalber darunter (Staud/Veit § 1804 Rz 2; BGH FamRZ 20, 188). Nicht erfasst werden sonstige unentgeltliche Zuwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unpfändbarkeit.

Rn 3 Das Verbot bezieht sich auf die einzelgesetzlich normierten Pfändungsverbote, s dazu § 394 Rn 1, 6 u Walker FS Musielak [04], 654 ff. Besondere Bedeutung haben die §§ 850 ff ZPO. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO begründet kein Abtretungshindernis iSd § 400 (BGHZ 125, 116, 123 f zu § 14 I KO; aA LAG Tübingen NJW 70, 349; zu § 2 IV GesO auch BGH ZIP 96, 2080). Steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuordnung der Anrechte im Versorgungsausgleich.

Rn 1b Das Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung ist derjenigen Person zuzurechnen, zu deren Versorgung die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag dienen sollen (vgl BGH FamRZ 13, 1715 Rz 8). Das wird meist – muss aber nicht stets – der Versicherungsnehmer sein. Für den Versorgungsausgleich kommt es primär auf das Bezugsrecht an und nicht darauf, auf wessen Leben die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss eines Vertrags.

Rn 34 Interesse am Vertragsschluss (BGH NZM 21, 434), nicht an der zu erbringenden Leistung (Braunschw JurBüro 75, 1099: Lebensversicherung). Für den Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags ist im Grundsatz die in der Vertragszeit zu entrichtende Miete bzw Pacht maßgebend; nach der Wertung des § 9 allerdings begrenzt auf die dreieinhalbfache Jahresmiete bzw -pacht (BGH NZM ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Steuerneutralität für die ausgleichspflichtige Person (Abs 3 und 4).

Rn 3 Gem § 15 III bedarf die externe Teilung der Zustimmung des ausgleichspflichtigen Ehegatten, wenn die zum Vollzug des Ausgleichs erforderliche Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 IV an die gewählte Zielversorgung bei ihm zu steuerschädlichen Auswirkungen führen würde. Hintergrund dieser Bestimmung sind die je nach Art der Zielversorgung unterschiedlichen steuerrechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Vertragslaufzeit; Auszahlungsbedingungen; Rückzahlungsmodalitäten (Art 247 § 3 I Nr 6, 7, 9 EGBGB).

Rn 20 Der Darlehensgeber muss weiter über Vertragslaufzeit, Auszahlungsbedingungen (zB Auszahlung an einen Dritten), Betrag, Anzahl sowie Zeitpunkte der vom Darlehensnehmer geschuldeten Zahlungen informieren (Karlsr WM 99, 222 [OLG Karlsruhe 27.10.1998 - 17 U 316/97]); die Angabe zu den Zeitpunkten muss eine Bestimmbarkeit nach dem Kalender ermöglichen (Staud/Kessal-Wulf Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ort der Risikobelegenheit.

Rn 8 Der Ort der Risikobelegenheit ergibt sich aus Art 7 VI, welcher wiederum auf Art 2d) der zweiten Schadensversicherungsrichtlinie (RL 88/357/EWG des Rates v 22.6.88, ABl L172 v 4.7.88, 1; Zuletzt geändert durch die RL 2005/14/EG, ABl L149 v 11.6.05, 14) und Art 1 I g) der Lebensversicherungsrichtlinie (RL 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.11.02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Echter Vertrag zugunsten Dritter.

Rn 98 Bei diesem – und ebenso beim bereicherungsrechtlich gleichgelagerten Sonderfall der angenommenen Anweisung (§ 784 – s Rn 86) – erhält der Leistungsempfänger (C) einen eigenen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zuwendung, die der Versprechende (A) aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Versprechensempfänger (B) an C zu erbringen hat – § 328. Die Konstellation weist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Informationspflichten des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 4 Die schon in Art 22 II WoImmoKrRL vorgeschriebene vorvertragliche Informationspflicht des Darlehensgebers erstreckt sich darauf, ob er ein Beratungsentgelt verlangt, wie hoch dies ist bzw, wenn sich die Höhe noch nicht bestimmen lässt, nach welcher Methode es berechnet wird (Art 247 § 18 I 1 Nr 1, S 2 EGBGB). Außerdem muss der Darlehensgeber zur Orientierung des Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Zurückweisung des Erwerbs

Rz. 165 [Autor/Stand] Der Erwerber ist nicht gezwungen, die ihm von selbst angefallenen Vermögensvorteile zu behalten. Nach § 333 BGB kann er deshalb den Erwerb durch Zurückweisung beseitigen; ein auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück wirkendes Gestaltungsrecht,[2] das durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Versprechenden/Schuldner auszuü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Treuwidrige Minderung von Anrechten.

Rn 12 Der Versorgungsausgleich kann (tw) grob unbillig sein, wenn der Ausgleichspflichtige ein Anrecht vor Durchführung des Versorgungsausgleichs durch sein Verhalten in ungerechtfertigter Weise reduziert oder erlöschen lässt, zB wenn er sich eine private Lebensversicherung hat auszahlen lassen und das ausgezahlte Kapital vor dem güterrechtlichen Stichtag verbraucht hat. Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Anrechten mit anderen Anrechten (Abs 3).

Rn 6 § 44 III 1 schreibt für die Fälle des Ruhens der Beamtenversorgung im Hinblick auf Renten aus anderen Versorgungssystemen eine sinngemäße Anwendung des II vor. In den Versorgungsausgleich fallende Renten, die zum Ruhen der Beamtenversorgung führen können, sind solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, einer berufsstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO L

Ladung 141 ZPO 8; 214 ZPO 1 Begriff 214 ZPO 1 Entbehrlichkeit 218 ZPO 1 erforderliche Belehrung 215 ZPO 2 Exterritorialität 214 ZPO 5 Form 214 ZPO 3 notwendiger Inhalt 214 ZPO 2 vAw 214 ZPO 1 Zeuge 377 ZPO 2; 381 ZPO 5 Ladungsfrist Terminsverlegung 217 ZPO 3 Lancray/Peters und Sickert 328 ZPO 20 Landesblindenhilfe Rechtsweg 13 GVG 9 Landesrecht Angelegenheiten 1 FamFG 6 Zuständigkeit 1 FamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beifügung von Belegen.

Rn 15 Angaben im Formular sind mit Belegen zu versehen. Anders als beim Vordruck können Belege entbehrlich sein, das Gericht kann allerdings nach § 118 II 2 weitere Belege anfordern. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind durch aktuelle Verdienstbescheinigungen zu belegen. Werden Sonderzahlungen geleistet wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, so sind die entspreche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1477 BGB – Durchführung der Teilung.

Gesetzestext (1) Der Überschuss wird nach den Vorschriften über die Gemeinschaft geteilt. (2) 1Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. 2Das Gleiche gilt für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die durch Art 14 I GG geschützte Testierfreiheit ist im BGB nicht ausdrücklich geregelt. Die Testierfreiheit soll dem Einzelnen die Möglichkeit geben, über sein Vermögen auch nach dem Tod entspr seinen Wünschen und Vorstellungen zu verfügen (BVerfG NJW 05, 1561 [BVerfG 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00]; Schmoeckel, JZ 99, 517 [BGH 02.12.1998 - IV ZB 19/97]). Die §§ 1937–1941 ...mehr