Fachbeiträge & Kommentare zu Lehrer

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.13 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.1 Beginn der Tätigkeit

Rz. 107 Die Versicherungspflicht beginnt (erst) mit der tatsächlichen Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 20.9.2019, Anm. 3.2.1), soweit – zu diesem Zeitpunkt – die weiteren erforderlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungspflichttatbestands der Nr. 1 bis 9 erfüllt sind. Rz. 108 Die zu einer Versicherungspflicht führende Aufnahm...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 34 Die Versicherungspflichttatbestände des § 2 sind insgesamt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das haben BVerfG und BSG immer wieder bestätigt. Rz. 35 Die Begründung einer Versicherungspflicht gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG; auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht berührt. Durch die Zwangsmitgliedschaft in der gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.8 Praktische Auswirkung

Rz. 141 Die engen Grenzen einer Aufhebung der Versicherungspflicht bei rentenpflichtversicherungsschädlicher Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit (insbesondere bei Lehrern) führt in der Praxis zu einer erheblichen Beitragsbelastung gemäß § 169 Nr. 1 i. V. m. § 165. Für diesen Personenkreis bietet es sich an, vorsorglich finanzielle Rückstellungen für den Fall des Auft...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.4 Unterbrechung der Kerntätigkeit

Rz. 137 Auch die vorübergehende Einstellung der Kerntätigkeit führt allein nicht zu einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit. Das ergibt sich daraus, dass es auch für die Aufnahme der Tätigkeit und damit den Beginn der Versicherungspflicht nicht darauf ankommt, dass die eigentliche Geschäftstätigkeit im engeren Sinne begonnen wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3.2 Längerfristige übermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 131 Sofern eine Unterbrechung der Tätigkeit länger als einen Monat dauert, ist es eine Frage der Einzelfallprüfung, ob bis zur (Wieder-)Aufnahme der (selben) selbstständigen Tätigkeit die Versicherungspflicht entfällt. Diese Einzellfallprüfung hat sich am Schutzzwecks der Norm in § 2 zu orientieren, der die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der in § 2 genannten Selbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Lehrer (Professiogramm)

Zusammenfassung Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer ertei...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Die Ausbildung von Lehrern erfolgt an Hochschulen bzw. an Lehrerseminaren. Sie ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber in festgelegten Grenzen. Die Lehrerausbildung erfolgt i. d. R. in 2 Phasen: Phase 1 beinhaltet entweder das Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, an einer Fachhochschule (Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Sch...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1] Pädagogische Fähigkeit zur Vermittlung von Fachwissen, gleichzeitig aber auch von gesellschaftlichen Werten und Normen, Übernahme von altersangemessenen Bildungs- und Erziehungsfunktionen, didaktische Aufbereitung der zu vermittelnden Inhalte, Unterbreitung von gruppenangemessenen bzw. individuell angepasste...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Dem ersten Anschein nach wird Lehrertätigkeit eher als körperlich leichte Tätigkeit betrachtet. Das Unterrichten erfolgt jedoch hauptsächlich in den Körperhaltungen "Stehen" und "Gehen" und erfordert somit eine erhebliche statische Muskelbeanspruchung über mehrere Stunden hinweg. Folgende Merkmale sind charakteristisch:[1] Belastung und Beanspruchung des Halteapparates und Üb...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[2] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, in Labors und Werkstätten und ihre Beurteilung gemeinsam mit dem Betriebsarzt Unterstützung bei Beschaffung der erforderlichen relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln (z. B. verste...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in den letzten Jahrzehnten erfuhr das Berufsbild des Lehrers einen Wandel von der Lehrerpersönlichkeit zum Experten im Unterrichts- und Erziehungsprozess. Gleichzeitig nahmen Belastungen und Beanspruchungen der Lehrer kontinuierlich zu. Der Lehrerberuf mutierte offensichtlich von einem Traumjob zu einem wahren Stressfeld.[1] Lehrer erteilen anderen Men...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, in Labors und Werkstätten und ihre Beurteilung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit,[1] Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Gefahrstoffen/biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Gefahrstoffkataster, ggf. Persönliche Schu...mehr

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Lehrer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime kann wie folgt charakterisiert werden: Bei Lehrern wird die Arbeitszeit nicht wie allgemein üblich als Wochenarbeitszeit festgelegt. Vom Dienstherrn wird lediglich die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bestimmt (Lehrdeputat). Sie gilt sowohl für Beamte als auch für die angestellten Lehrkräfte. Die wöchentliche Unterrichtszeit schwankt in den einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.3 Selbstständige

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen auch bestimmte Selbstständige, und zwar Lehrer und Erzieher unter bestimmten Voraussetzungen; Krankenpflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen; Hebammen/Entbindungspfleger; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Seelotsen der Reviere; Hausgewerbetreibende; Küstenschiffer und Küstenfischer unter b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.3 Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung

Ausgeschlossen von der Antragspflichtversicherung in der Rentenversicherung sind auch die befreiten Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung[1] und Lehrer an Ersatzschulen. Da diese Personen nicht immer die Möglichkeit haben, die anderweitige Alterssicherung beim Bezug von Sozialleistungen auszubauen, sollen sie von der Antragspflichtversi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer

2.4.1 Allgemeines Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Beurteilung, inwieweit Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer steuerfrei sind, wird dadurch erschwert, dass die nationale Rechtslage erheblich von den unionsrechtlichen Vorgaben abweicht (vgl. Korn, UR 2010, 688; Philipowski, UR 2010, 161; Lippross, Umsatzsteuer, 25. Aufl. 2022, 792 ff.). Soweit die unionsrechtliche...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Leistungsempfänger

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abschn. 4.21.3. Abs. 2 S. 4 UStAE kommt es auf die Frage, wer Vertragspartner der den Unterricht erteilenden Personen und damit Leistungsempfänger im Rechtssinne ist, nicht an (so auch BFH vom 10.06.1999, Az: V R 84/98, BStBl II 1999, 578). Dies entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des EUGH. Dieser hatte bereits 2007 entschieden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Unterricht an Schulen oder Hochschulen

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG setzt voraus, dass der selbstständige Lehrer seine Unterrichtsleistungen an einer Hochschule bzw. entsprechenden in der Vorschrift genannten Einrichtungen erbringt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG nur für Personen, die als freie Mitarbeitende an Schulen, Hoc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Beurteilung, inwieweit Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer steuerfrei sind, wird dadurch erschwert, dass die nationale Rechtslage erheblich von den unionsrechtlichen Vorgaben abweicht (vgl. Korn, UR 2010, 688; Philipowski, UR 2010, 161; Lippross, Umsatzsteuer, 25. Aufl. 2022, 792 ff.). Soweit die unionsrechtlichen Vorgaben gering...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.6 Unterrichtstätigkeit

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Finanzverwaltung führt in Abschn. 4.21.3. UStAE umfassend zur Unterrichtstätigkeit aus und stellt konkretisierend weitere Anforderungen an die Steuerbefreiung, die aber kaum durch gemeinschaftsrechtliche Normen oder die Rechtsprechung des EuGH abgedeckt sind (vgl. auch Philipowski, UR 2010, 161). Soweit nicht bereits eine richtlinienkonfo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen der Bildungseinrichtungen und die Unterrichtsleistungen der selbstständigen Lehrer sind nur begünstigt, sofern sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck (vgl. hierzu bereits Rz. 28 ff.) dienen. Dies ist dann der Fall, wenn dieser gerade durch die jeweils infrage stehende Leistung erfüllt wird (BFH vom 26.10.1989, V R 25/84, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Leistender Unternehmer

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll es auf die Rechtsform des leistenden Unternehmers nicht ankommen und die Steuerbefreiung auch dann anzuwenden sein, wenn Personenzusammenschlüsse oder juristische Personen beauftragt werden, an anderen Bildungseinrichtungen Unterricht zu erteilen (Abschn. 4.21.3. Abs. 1 Satz 2 UStAE). Rz. 49 Stand: 6. A. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die dort genannten Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen privater Schulen im Interesse der Verbraucher von der Umsatzsteuer. Staatliche Schulen werden nicht in § 4 Nr. 21 angeführt, da sie – soweit sie überhaupt gegen Entgelt tätig sind – nach § 2b UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. BFH vom 27.08.1998,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Berufliche oder berufsbegleitende Fortbildung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit der BFH ursprünglich vertrat, dass berufliche Fortbildungsleistungen nicht begünstigt sind (vgl. z. B. Urteile vom 27.08.1998, Az: V R 73/97, BStBl II 1999, 367 und vom 17.04.2008, Az: V R 58/05, UR 2008, 581), ist der EuGH dem nicht gefolgt (vgl. Urteil vom 28.01.2010,Rs. C-473/08, Eulitz, UR 2010, 174; ausf. Philipowski, UR 2010, 161...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unionsrechtliche Grundlage des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG für die Steuerbefreiung der Schul- und Bildungseinrichtungen ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten "die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulungen und eng damit verbundene Diens...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bruschke, Privatlehrer und Umsatzsteuer, DStZ 2023, 413. Droege, Der Grundsatz der Bildungsrechtsakzessorität des Umsatzsteuerrechts, MwStR 2023, 244. Hättich/Renz, Entwurf zum JStG 2013 – Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute und morgen, NWB 2012, 2756. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiung der Studentenwerke nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, ...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / V. Besondere Personengruppen

Rz. 38 § 5 ArbGG nimmt anders als § 5 Abs. 2 BetrVG nicht bestimmte Personengruppen vom Arbeitnehmerbegriff aus. Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 5 BetrVG gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist, sowie Personen, deren...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / X. Straftaten im außerdienstlichen Bereich

Rz. 206 Eine außerdienstlich begangene Straftat kann Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers begründen und bei negativen Auswirkungen auf den Betrieb oder bei einem Bezug zum Arbeitsverhältnis geeignet sein, eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[517] So z.B. bei Vermögensdelikten von Arbeitnehmern mit Vermögensbetreuungspflichten...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Die Klage eines Botschaftsangestellten auf Zahlung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütung berührt nicht den Kernbereich hoheitlicher Betätigung, sondern lediglich fiskalische Interessen (LAG München IPRspr 09 Nr 165). Nicht hoheitlich ist zB eine Beschäftigung als Aufzugsmonteur (BAGE 87, 144) oder die dem AN übertragene Aufgabe der Sicherung von Botschafts- oder ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter den Begriff religiöse und weltanschauliche Einrichtungen fallen alle Einrichtungen, die den Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und des Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 der deutschen Verfassung vom 11.08.1919 (Weimarer Verfassung) in Anspruch zu nehmen berechtigt sind. Unionsrechtlich ist der Begriff nicht näher erläutert. Die Steuerbefreiun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 11 Für Zeitungsausträger [1] und Sargträger [2] hat das BAG jeweils darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse. Auch Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßig ...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.3 Recht auf Kenntnis (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 Satz 1 hat derjenige, der unter Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft gestanden hat, nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Recht auf Kenntnis der zu seiner Person in Akten oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherten Informationen, soweit nicht berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen. Der Betroffene hat damit einen Rechtsanspruch,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 7 Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Arbeitgeber kann innerhalb der ersten 6 Monate ohne soziale Rechtfertigung (leistungsbedingt) kündigen, sofern die Gründe nicht unsachlich sind. Die subjektive Sichtweise des Arbeitgebers ist ausreichend.[1] Eine wegen nicht zufrieden stellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehm...mehr