Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[153] gehören.[154] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.1 Begünstigter Veräußerungspreis oder gemeiner Wert (Buchst. c S. 1)

Rz. 36 Der Veräußerungspreis ist anteilig steuerfrei; etwaige Veräußerungs- sowie die Anschaffungskosten sind nach § 3c EStG nur teilweise abziehbar. Im Fall einer teilentgeltlichen Veräußerung ist das Veräußerungsgeschäft in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Die Steuerfreiheit gilt für den entgeltlichen Teil. Rz. 37 Wird im Fall der Veräußerung...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Leibrente/dauernde Last/Versorgungszeitrente

Rz. 125 Der Begriff der Leibrente ergibt sich aus §§ 759 ff. BGB. Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen, die nach Zeitabständen, Art und Höhe gleichmäßig sind, in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen und aufgrund eines auf Lebenszeit eines oder mehrerer Menschen begründeten Dauerschuldverhältnisses gewährt werden.[167] Das prägende Me...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rentenmodell

Rz. 16 Beim Rentenmodell überträgt der Praxis- bzw. Kanzleialleininhaber oder Praxis- bzw. Kanzleimitinhaber seine Praxis/Kanzlei bzw. den Anteil seiner Praxis/Kanzlei an seinen Nachfolger gegen Gewährung einer lebenslangen Rentenzahlung gemäß § 759 BGB. Empfehlenswert ist diese Rentenzahlung immer dann, wenn der Arzt oder Anwalt über einen längeren Zeitraum hin monatliche Z...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Allgemeines – Zielsetzung

Rz. 120 Oftmals ist der Inhaber des Vermögens nur in der Lage bzw. bereit, sein Eigentum aufzugeben, wenn er im Gegenzug eine wirtschaftliche Absicherung in Form wiederkehrender Bezüge erhält. Es geht also hier um Vereinbarungen, in denen der Übernehmer "als Gegenleistung" für die Übergabe eines oder mehrere Vermögensgegenstände zu regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber ver...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird regelmäßig bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste Generation übertragen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung des Übergebers. Der Begünstigte (Übernehmer) ist bei dieser Gestaltung nach dem Versorgungsvertrag verpflichtet, wiederkehrende Leistungen aus dem von ihm nunmehr bewirtschafteten Verm...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / hh) Renten- und Wohnrechtsvermächtnis

Rz. 102 Im Rahmen der Zuwendung von Rentenvermächtnissen muss stets beachtet werden, ob die Zuwendung in Form einer dauernden Last (steuerlich günstig für den Rentenverpflichteten) oder in Form einer Leibrente (steuerlich günstig für den Rentenberechtigten) erfolgen soll. Im Rahmen der Anordnung eines Rentenvermächtnisses besteht zudem die Möglichkeit, die wiederkehrenden Le...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Einzelunternehmen bzw. Mitunternehmeranteil

Rz. 201 Im Falle der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils gegen wiederkehrende Bezüge, also z.B. eine Kaufpreisrente, hat der Veräußerer nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht, entweder den Veräußerungsgewinn – ggf. unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG – im Zeitpunkt der Ve...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten bei teilweisem Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs

Leitsatz 1. Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind. 2. Eine Abänderbarkeit der Leistungen kann trotz eines teilweisen Ausschlusses der Übernahme des pflegebedingten Mehrbedarfs gegeben sein. Es reicht aus, wenn sich der Vermögensübernehm...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersversorgung

Leitsatz 1. Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 269 Abs. 1 SGB VI sind als akzessorische Zusatzleistungen einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung ("erste Schicht") anzusehen und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. 2. Die Öffnungsklausel für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 3 Betriebsveräußerung

Von der Veräußerung des gesamten Betriebs ist auszugehen, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt derart auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Einer solchen Veräußerung gleichgestellt ist die Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersvorsorgeverträge

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Durch Altersvorsorgezulage oder den SA-Abzug werden in erster Linie Beiträge und Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) für Altersvorsorgeverträge der in § 1 AltZertG bezeichneten Art begünstigt (vgl § 82 EStG). Der Begriff des Altersvorsorgevertrags ist in § 82 Abs 1 EStG Satz 1 legaldefiniert (erkennbar am entsprechenden Klammerzusatz). Es handel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Förderung der Rürup- oder Basisrente-Alter

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Rürup- oder Basisrente-Alter ist von der Riester-Rente zu unterscheiden. Sie wird ebenfalls der privaten Altersvorsorge zugerechnet und ist ab 2005 mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554; > Alterseinkünfte) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der rückwirkende Wegfall des Krankengeldes wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente

Rn. 82 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fällt der Anspruch auf Krankengeld ganz oder teilweise rückwirkend weg, da dem StPfl rückwirkend eine Rente zugebilligt wird, gilt Folgendes (R 32b Abs 4 EStR 2012):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Ermittlung der Einkünfte nach deutschem ESt-Recht

Rn. 117 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Höhe der für den Progressionsvorbehalt maßgeblichen, von DBA freigestellten ausländischen Einkünfte (iSd § 2 Abs 1 EStG) ist nach den Grundsätzen des deutschen ESt-Rechts zu ermitteln (BFH BStBl II 1983, 34; 1986, 287; 1990, 57; 1992, 94; 2005, 96; 2007, 756; 2011, 628; 2012, 721; 2015, 141; BFH/NV 2007, 346; BFH/NV 2016, 401; H 32b ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.1 Gewinnermittlungsart, Zeitpunkt des Entstehens

Rz. 176 § 17 EStG enthält keine umfassende Regelung der Gewinnermittlung. Nach Abs. 2 ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Eine Regelung über den Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung fehlt jedoch. Da es sich bei den Einkünften aus § 17 EStG um gewerblichen Gewinn handelt, wenn auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 3 Anmerkung

1. Unabhängig davon, ob und inwieweit das Schenkungsteuerrecht an das Zivilrecht gebunden ist, in einem Punkt sind sich beide einig: Beide sagen, dass ein Austauschgeschäft nur dann ein Element der Schenkung oder der freigebigen Zuwendung enthalten kann, wenn eine objektive Wertdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Damit eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB vorli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Dauernde Last

Von dauernden Lasten spricht man, wenn wiederkehrende Bezüge, nach Zahl oder Wert abänderbar, über einen längeren Zeitraum einem anderen aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gezahlt werden. Dagegen werden bei einer Leibrente gleichmäßige Leistungen vorausgesetzt (s BFH BStBl II 1992, 78; 1989, 779). So liegt zB eine dauernde Last vor, wenn die Zahlung von der erzielten M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Unschädliche Verwendung

Rn. 60 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital. Diese sind: Rn. 61 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine steuerschädliche Verwendung, soweit die Auszahlung frühestens mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandar...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2 Abhängigkeit der Leibrente von der Lebensdauer

Rz. 31 Regelmäßig sind Leibrenten an das Leben des Empfängers der Leistungen geknüpft.[1] Es kann aber auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Zahlungsverpflichtung mit dem Tod einer anderen Person endet. Die Laufzeit der Leibrente kann auch an das Leben mehrerer Personen geknüpft sein. In diesem Fall ist zu klären, ob die Leibrente mit dem Tod des Erst- oder Letzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2 Befristete Leibrenten

Rz. 33 Abweichend vom Grundsatz, die Dauer einer Leibrente an die Lebenszeit eines Menschen zu knüpfen, kann eine zeitliche Befristung erfolgen. Zu unterscheiden sind abgekürzte Leibrenten (Höchstzeitrenten) und verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten). 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.2 Verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten)

Rz. 37 Verlängerte Leibrenten sind solche, die bis zum Tod des Berechtigten, mindestens jedoch für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen sind. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist die Leibrente bis zum Ende der Mindestlaufzeit an den oder die Erben weiterzuzahlen. Überlebt der Rentenberechtigte die Mindestlaufzeit, läuft die Leibrente bis zu seinem To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.1 Bedingte Leibrenten

Rz. 32 Zulässig sind bedingte Leibrentenzusagen. Diese sind gegeben, wenn der Beginn oder das Ende der Leibrente an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So liegt eine Leibrente vor, wenn sich der Übernehmer eines Betriebs in einem Übergabevertrag verpflichtet, im Fall des Todes des Übergebers (aufschiebende Bedingung) an dessen Witwe eine monatliche Leibrente zu zahlen, dere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.2 Private Leibrenten

Rz. 12 Wird Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen entgeltlich übertragen (wiederkehrende Bezüge im Austausch mit einer Gegenleistung), sind die Zahlungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. Der Zinsanteil führt beim Berechtigten zu stpfl. Einnahmen, im Fall einer dauernden Last zu Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, im Fall einer Leibrente zu Einnahmen nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.6 Ertragsanteil bei verlängerten Leibrenten

Rz. 148 Weder EStG, EStDV noch EStR regeln die Besteuerung verlängerter Leibrenten. Da die Höhe des Ertragsanteils von der voraussichtlichen Laufzeit beeinflusst wird, kommt es darauf an, ob die durchschnittliche Lebenserwartung der berechtigten Person die Mindestlaufzeit übersteigt bzw. gleich groß ist. Unter diesen Voraussetzungen ist die Tabelle des § 22 EStG anzuwenden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einkom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.4 Rentenherabsetzung

Rz. 142 Bei einer Rentenherabsetzung sind folgende Fälle zu unterscheiden: Die Herabsetzung der Rente war von vornherein vereinbart: Es ist zunächst der Ertragsanteil des Grundbetrags der Rente zu ermitteln; das ist der Betrag, auf den die Rente später herabgesetzt wird. Dieser Ertragsanteil ist bis zum Ende der Rente zu versteuern, da der Stpfl. ihn insoweit während der gesa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1 Gleichmäßige Leistungen

Rz. 25 Gleichmäßige Leistungen liegen vor, wenn sie ihrer Höhe nach zahlen- oder wertmäßig festgelegt sind.[1] Eine Leibrente liegt daher nicht vor, wenn der Berechtigte keinen Anspruch auf zahlenmäßig oder wertmäßig festgelegte Zuwendungen hat, sondern ihm angemessene, standesgemäße oder ähnlich abgegrenzte Zahlungen zu leisten sind. Eine Leibrente ist auch dann nicht gegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.7 Rechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen

Rz. 91 Soweit der Verpflichtete die wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erbringt, sind sie vom Berechtigten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern, soweit der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. (Leibrente oder dauernde Last) berechtigt ist, sog. Korrespondenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.2 Bindung an die Lebenserwartung mehrerer Personen

Rz. 136 Hängt die Dauer einer Leibrente von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, ist der Ertragsanteil nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 EStDV zu ermitteln. Das gilt auch, wenn die Rente mehreren Personen, z. B. Ehegatten, gemeinsam mit der Maßgabe zusteht, dass sie beim Ableben des zuerst Versterbenden herabgesetzt wird. In diesem Fall ist bei Ermittlung des Grundbetrags der Rente, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.2 Dauernde Lasten

Rz. 39 Der Begriff der dauernden Last ist wie der Begriff der Leibrente im Gesetz nicht definiert. Er verlangt wiederkehrende Leistungen in Geld, vertretbaren Sachen oder Sachleistungen regelmäßig auf die Lebenszeit des Berechtigten. Abgrenzungsmerkmal zur Leibrente ist nur noch die Gleichmäßigkeit/Abänderbarkeit der Leistungen. Leibrenten müssen gleichmäßige, nicht änderbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.1 Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Rz. 27 Gleichmäßige Leistungen und damit eine Leibrente liegen auch dann vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbaren. Sie dient dazu, den Wertverlust, der anlässlich lang laufender Verträge eintritt, auszugleichen. Die Gleichmäßigkeit der Zahlungen wird durch die Wertsicherungsklausel gerade sichergestellt, da ihr wirtschaftlicher Wert erhalten b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden gezahlt wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.2 Vereinbarung des § 323 ZPO

Rz. 30 Nach bisheriger Auffassung war die Gleichmäßigkeit nicht gewahrt, wenn der Vertrag die Anpassung der Leistung an veränderte Verhältnisse vorsah.[1] Dies geschah regelmäßig durch eine Bezugnahme auf § 323 ZPO oder eine ausdrückliche Vereinbarung des § 323 ZPO, wobei aber Inhalt und Umfang dieser Klausel durch Auslegung zu ermitteln waren. Soweit Sach- und Geldleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.3 "Zeitrenten"

Rz. 38 Nach überkommener Auffassung sind "Zeitrenten" wiederkehrende Bezüge, die unabhängig von der Lebensdauer des Berechtigten oder einer anderen Person für eine feste Zeitdauer gezahlt werden.[1] Wie bei Kaufpreisraten ist für die Besteuerung lediglich der Zinsanteil relevant, sodass ein eigenständiger Begriff der Zeitrente überflüssig ist.[2] Zur Besteuerung von "Zeitrente...mehr