Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorschre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeit: Innovative ... / 2 Social Impact Bewertung

Die Idee des Social Impact ist es, nicht nur Kosten-Nutzen-Analysen innerhalb des eigenen Unternehmens durchzuführen, sondern auch die externen Kosten einzubeziehen. Externe Kosten, auch bekannt als externe Effekte, sind Kosten, die nicht direkt von der Organisation getragen werden, sondern auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Wenn z. B. ein Produktionsunternehmen die Umwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.2 Verhältnis der anderen Regelungen zur Gleichbehandlung zum AGG

Auch die anderen Regelungen zur Gleichbehandlung bzw. sonstige Benachteiligungsverbote bleiben durch das AGG unberührt (z. B. § 4 Abs. 1 und 2 TzBfG, § 75 BetrVG, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 612a BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).[1] Soweit es sich um den Diskriminierungsschutz im engeren Sinne handelt, treten auch sie oftmals hinter das AGG als die lex specialis zurück. Das AGG will ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 2 Stand der Einführung

Die Ausstattung der Praxen mit der für die Nutzung der eGK erforderlichen Hard- und Software hatte im Dezember 2017 begonnen. Mehrere Anbieter der erforderlichen Komponenten sind am Markt, sodass die allermeisten Praxen inzwischen ausgestattet sind. Voraussetzung für die umfassende Nutzung der eGK ist die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur. Der GKV-Spitzen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 3 Gemäß § 383 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 46 Abs. 4 S. 1 AO Erstattungs- oder Vergütungsansprüche unbefugt geschäftsmäßig zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung erwirbt. Rz. 4 Ein Erstattungsanspruch i. S. d. § 383 AO i. V. m. § 46 Abs. 4 S. 1 AO besteht, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Aufwandsentschädigungen für eine Mietwohnung, handelt es sich um Barlohn, welcher im Regelfall steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandsentschädigung des A... / 3 Vom Arbeitgeber gezahlte Aufwandsentschädigung für eine Mietwohnung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2006[1] entschieden. Im entschiedenen Fall wurde eine Außendienstmitarbeiterin im öffentlichen Dienst in eine andere Stadt abgeordnet. Für die dort bezogene Mietwohnung gewährte ihr der Arbeitgeber eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Miete. Diese Entschädigung behandelte der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG als ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren – Vergütung

Rz. 794 Die Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.2. Nr. 1a) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen G...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Folgen der fehlenden Vereinbarung

Rz. 73 Berät der Rechtsanwalt, ohne eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen zu haben, so hat dies nach § 34 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG Folgen:mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Höhe der Vergütung

Rz. 91 Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum RVG. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet, § 2 Abs. 2 S. 2 RVG. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 EUR, § 13 Abs. 2 RVG. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn bei einem Wert bis 500,00 EUR eine 0,3 Gebühr z.B. ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / III. Gesetzliche Vergütung ist zu hoch

Rz. 7 Es kommt auch vor, dass die Tätigkeit des Anwalts sehr hohe Gebühren auslöst, da der Gegenstandswert bei sehr vermögenden Mandanten im Familienrecht, insbesondere im Güterrecht oder bei zusätzlicher Gestaltung eines Erbvertrags hohe Gebühren auslösen kann. Rz. 8 Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung ist außergerichtlich nicht problematisch, wenn die Vergütung i...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / A. Definition der Angelegenheit und des Gegenstands

I. Einmaligkeit der Gebühren Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / X. Gebühren in Rechtsmittelverfahren

1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll ku...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / II. Vergütungs- oder Gebührenvereinbarungen?

1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit Rz. 30 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 31 § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat "(1) Für e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Einigung über Kindschaftssachen

a) Der gerichtlich gebilligte Vergleich Rz. 312 § 156 Abs. 2 FamFG regelt den gerichtlich gebilligten Vergleich: Zitat "(2) -1-Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). -2-Das Gericht billigt die Umgangsregel...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Dieselbe Angelegenheit

1. Allgemeines Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Verschiedene und besondere Angelegenheiten

1. Allgemeines Rz. 43 In § 17 Nr. 4b RVG ist geregelt, dass das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung verschiedene Angelegenheiten darstellen, so dass hier gesondert Gebühren abgerechnet werden können, auch wenn der Rechtsanwalt in der Hauptsache selbst tätig wird. 2. Einzelfälle Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen da...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Gegenstandswert

Rz. 439 Die Aussöhnungsgebühr ist nach dem Wert der Ehescheidungs- bzw. LPart-Sache zu berechnen und zwar nur nach diesem (somit ohne etwaige Folgesachen!), vgl. dazu Anm. Abs. 5 zu Nr. 1000 VV RVG.mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts im Hauptsacheprozess

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse Rz. 261 Bei einem Gegenstandswert bis einschließlich 4.000,00 EUR berechnen sich die Gebühren nach der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG. Die Gebühren bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR sind der Tabelle des § 49 RVG zu entnehmen. Der Höchstwert liegt bei über 50.000,00 EUR. Ab diesem Wert erhält der Rech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Einstweilige Anordnungen

a) Verfahrensablauf Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Antragsrücknahme

Rz. 574 Wird ein Antrag erst im Termin zurückgenommen, befand sich die Hauptsache zu Beginn der Verhandlung noch in Streit, so fällt auch die Terminsgebühr in Höhe von 1,2 aus dem vollen Wert an.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

1. Grundsätzliches Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungs...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VII. Verweisung/Zurückverweisung

1. Grundlagen Rz. 647 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Die Tatsache, dass jedoch nach Zurückverweisung an ein Gericht, das mit der Sache bereits befasst war, die Verfahrensgebühr nicht noch einmal anfallen kann, ergibt sich nicht mehr aus dem Gesetzestext, sondern nunmehr aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (Abs. 6...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / B. Beratung/Gutachten/Mediation

I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung 1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachte...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Teileinigung

Rz. 349 Eine Teileinigung, die einen Teil der Ansprüche endgültig erledigt, löst dagegen aus dem Teil-Wert die Einigungsgebühr aus.[261]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Mitwirken an Besprechungen

a) Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG Rz. 577 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind, erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Besprechungen mit dem Auf...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VII. Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr

1. Prozessualer oder materiell-rechtlicher Anspruch? Rz. 244 Man unterscheidet zwischen prozessualem und materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch. Ein Kostenerstattungsanspruch kann sich aus dem Verfahrensrecht ergeben (siehe oben) oder aber aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Einigungsgebühr

1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr a) Tatbestandsmerkmale Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

a) Zeitlicher Aufwand Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund

Rz. 685 Zur Abrechnung bei Einbeziehung isolierter Verfahren in den Verbund vgl. Rdn 62 ff.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / II. Vorzeitige Beendigung, 1. Instanz

1. Verfahrensauftrag Rz. 480 Bei einer vorzeitigen Beendigung reduziert sich eine Verfahrensgebühr in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt Verfahrensauftrag hatte, nach Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG auf 0,8. Hat der Rechtsanwalt noch keinen Verfahrensauftrag und befindet er sich im Bereich der außergerichtlichen Vertretung, hat er die Höhe der Geschäftsgebühr bei vorzeitiger Beend...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 13. Einigung im VKH-Verfahren/Erstreckung der Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG

a) Allgemeines Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entspr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Auftrag zur notariellen Beurkundung

a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigun...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Weiterleitung von Geldern

Rz. 446 Eine Hebegebühr entsteht immer dann, wenn der Rechtsanwalt entgegengenommene Beträge auszahlt oder zurückzahlt (z.B. Zugewinnausgleichsansprüche).mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / D. Allgemeine Gebühren

I. Geltungsbereich Rz. 261 Die allgemeinen Gebühren sind in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Diese Gebühren erhält der Rechtsanwalt neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren, Vorbem. 1 VV RVG. Dies bedeutet, dass diese Gebühren sowohl neben den in Teil 2 (außergerichtliche Vertretung) als auch in Teil 3 (gerichtliche Vertretung) geregelten Gebühren entstehe...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Gebührenvereinbarungen für eine Beratung

1. § 34 RVG – Inhalt Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Vorzeitige Beendigung, Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG (Differenzverfahrensgebühr)

a) Voraussetzungen für die Entstehung Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren und § 15a RVG

a) Allgemeines Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen habe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Zurückverweisung

a) Geltungsbereich Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Terminsgebühr, 1. Instanz

1. Allgemeines Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / VI. Höhe der vereinbarten Vergütung

1. Grundsatz Rz. 195 Die Anwaltsvergütung lässt sich grob in die nachfolgenden Bereiche einteilen:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Aussöhnungsgebühr

1. Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr Rz. 429 Da eine Ehe nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden und eine solche Scheidung bzw. Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe nicht zwischen den Beteiligten durch Vergleich einer Regelung zugeführt werden kann, liegt auf der Hand, dass eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG hier nicht in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Güterrichterverfahren

Rz. 368 Zum Güterrichterverfahren siehe in diesem Kapitel Rdn 738 ff.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Abrechnung der Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Auftragserteilung entscheidend Rz. 624 Sehr häufig wird in der Praxis eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die dann im Scheidungstermin protokolliert wird. Dabei ist für die Abrechnung einer solchen Tätigkeit von Bedeutung, welchen Auftrag der Mandant erteilt hat.[391] Rz. 625 Die Abrechnung in Familiensachen ist aber gerade deshalb komplex, weil die Beauftragung of...mehr